Badewannenunfall von Rottach-Egern
05.10.2020 um 08:42Cassandra71 schrieb:BTW: Ich halte einen Suizid in diesem Fall auch für fernliegend.Dann kannst Du das sicher auch begründen.
Cassandra71 schrieb:BTW: Ich halte einen Suizid in diesem Fall auch für fernliegend.Dann kannst Du das sicher auch begründen.
HansB schrieb:Dann kannst Du das sicher auch begründen.Hier meine Begründung:
falstaff schrieb:Bei einem Sturz in die Wanne ist es wesentlich wahrscheinlicher dass man mehr oder weniger schwer verletzt überlebt, als dass man stirbt.In Kombination mit Wasser natürlich.
HansB schrieb:1. Sie hatte ihr Vermögen aufgebrauchtSie hatte immer noch ihre monatlichen Renten in Höhe von round about 2.000 Euro.
2. Sie hatte mit Schmuck noch gezahltMeines Wissens hat sie (angeblich) Schmuck an Herrn G. verschenkt.
3. Die offene Geldkasstte zeigt einen "Kassensturz".Die Geldkassette stand auf dem Tisch, weil sie mit Herrn G. abgerechnet hatte...der Kassensturz muss deiner Phantasie entsprungen sein.
4. Eine große Veränderrung hat vor der Tür gestanden.Auch wieder reine Spekulation...oder hast du eine Quelle für diese angebliche große Veränderung?
HansB schrieb:Sogenantes "betreutes Wohnen" ist Schweineteuer. Viele haben davon keien Vorstellung.Auch nur ganz kurz:
Cassandra71 schrieb:Frau K. war unter Berücksichtigung der Hilfeleistungen von Herrn G. anscheinend noch in der LageWie gesagt, es gab den Schwund des Geldes, der immer abgezeichnet wurde, deutlich auf eine Bezahlung hinweist, die man bar tätigt. Und in der Pflegebranche ist das einfach üblich. Das sind keine haltlosen Behauptungen, die ergeben sich fast von alleine. Wer diese Zahlung bekommen hat, werde ich hier nicht mehr diskutieren.
HansB schrieb:In keinem Der Urteile wurde Suizid mit einem Wort in betracht gezogen.„Amtsermittlungsgrundsatz“ heißt nicht, dass Ermittlungsbehörden oder Gerichte rein abstrakt alle denkbaren Möglichkeiten untersuchen müssten, ohne dass der zu untersuchende Sachverhalt irgendwelche Anhaltspunkte für diese Möglichkeiten bietet. Sonst würde man am Ende immer bei der Frage landen, ob nicht auch Aliens oder die Heinzelmännchen für eine Tat verantwortlich sind.
Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ist das erforderlich.
Andante schrieb:Welche Vorstellungen hast du von Berufsrichterinnen?Ich denke, sie sind fleißiger und genauer als ihre männlichen Kollegen. In Sachen Lebenserfahrung oder Weltfremdheit dürfte es keine elementaren Unterschiede geben, individuell können diese in der Summe durchaus divergieren. So ist ein männlicher Richter, der auf die Jagd und den Herrenclub geht, anders gepolt, als eine Richterin mit vier Kindern. Interessant wäre die Frage, wie viele erfolgreiche Juristinnen keine Kinder haben.
Medizin und Jura bilden eine eigene Welt mit anderen Gesetzen und ziehen Kinder aus der Oberschicht an - "es gibt ja ganze Ärzte- und Juristendynastien", so Markus Schölling. Kinder aus solchen Familien lernten schon im Alltag die Denkweise von Anwälten und Medizinern kennen. Das erleichtere nicht nur die Entscheidung für das Studium, sondern auch die Orientierung an der Universität.Quelle: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/studienwahl-was-das-fach-ueber-herkunft-und-lebensstil-verraet-a-267279.html
Zu gut zwei Dritteln stammt die Wissenschaftselite aus dem Bürgertum, zu 27 Prozent sogar aus dem Großbürgertum, was um so mehr ins Gewicht fällt, als darunter nur ein Prozent der Gesamtbevölkerung fällt. Über fünfzig Prozent sind Töchter und Söhne höherer Beamter und leitender Angestellter. Gut die Hälfte hat einen promovierten Vater, vierzehn Prozent kommen aus einem Professorenhaushalt. Nur ein Nobelpreisträger ist Arbeiterkind: der Biochemiker Hartmut Michel, dem 1988 die höchste Weihe zuteilwurde.Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/ueber-die-soziale-herkunft-der-wissenschaftselite-13755361.html
falstaff schrieb:Wenn man also einen Suizidversuch für möglich hält, müsste man davon ausgehen, dass die Frau bei der Vorbereitung desselben verunglückt sei. Und dann wäre man wieder bei der Unfallvariante, die sowieso schon von der Verteidigung vertreten wird. Eine Suizidabsicht wäre dann nur ein weiterer möglicher Grund für einen Unfall.Gut kombiniert.
HansB schrieb:Sogenantes "betreutes Wohnen" ist Schweineteuer. Viele haben davon keien Vorstellung.MG war aber nicht pflegerisch für Frau K tätig. Dafür kam ja der Pflegedienst, G. hatte keine Ausbildung für so etwas. Er erledigte Botengänge für Frau K., kaufte für sie ein, betätigte sich im Haushalt, indem er ihre Wäsche wusch, kleinere Reparaturen machte etc. Nicht vergessen darf man, dass sein Hauptjob Hausmeister für die gesamte Wohnanlage war und das meiste seiner Arbeitszeit beanspruchte. Daneben erledigte er noch für andere Bewohner der Anlage das, was er für Frau K. tat, um sich etwas hinzuzuverdienen.
Ich weiß es zufällig von meinem Großvater, er zahlte 5000€ monatlich einschl. Miete. Miete war so etwas wie 1000€.
Schwarz wird es sicher etwas günstiger sein.
gestern habe ich sauf einen Artikel verwiesen, aus dem hervorging, dass das üblich ist.
Aus dem Schwund des Geldes kann man sehen, was sie bezahlt hat, wenn diese Theorie zutrifft.
HansB schrieb:Wie gesagt, es gab den Schwund des Geldes,Wenn sie wirklich pleite war, wäre es äußerst seltsam, dass sie ihren Schmuck dann auch noch dem Hausmeister schenkte. Wovon sollte sie leben? Die Rente reichte ja hinten und vorne nicht.
wagner schrieb:Ich weiss nicht, selbst wenn Frau K. Wäsche hätte einweichen wollen, hätte sie dafür wirklich die Badewanne genommen ?um das Einweichen von Wäsche in der Wanne überhaupt in Erwägung zu ziehen, dafür fehlt es nunmal an der Wäsche selbst die sie hätte einweichen können.. und ja - egal wie zwiespältig man dem Urteil gegenübersteht - wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist es, dass dieser Wäschebeutel 'versehentlich' entsorgt wurde?
Selbst wenn es zehn schmutzige Unnerbuxen gewesen sein sollten, da reicht ein normales Waschbecken doch völlig aus.
FadingScreams schrieb:um das Einweichen von Wäsche in der Wanne überhaupt in Erwägung zu ziehen, dafür fehlt es nunmal an der Wäsche selbst die sie hätte einweichen können.. und ja - egal wie zwiespältig man dem Urteil gegenübersteht - wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist es, dass dieser Wäschebeutel 'versehentlich' entsorgt wurde?Gute Frage.
FadingScreams schrieb:um das Einweichen von Wäsche in der Wanne überhaupt in Erwägung zu ziehen, dafür fehlt es nunmal an der Wäsche selbst die sie hätte einweichen können.. und ja - egal wie zwiespältig man dem Urteil gegenübersteht - wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist es, dass dieser Wäschebeutel 'versehentlich' entsorgt wurde?Ich habe es so verstanden, dass der Beutel entsorgt wurde, weil man zuerst von einem Unfall ausging. Wie mir erinnerlich vom Pflegepersonal.
Sector7 schrieb am 09.09.2019:Wie jetzt? Die Fäkalwäsche war schon vor dem Krankenhausaufenthalt in der Wohnung (vom PD bestätigt) und LK hatte in der Badewanne Fäkalwäsche an. Hinzu kommt die Tüte aus dem Krankenhaus.Und das:
"Schließlich hatte ihr das Krankenhaus, wo sie wegen einer Darmerkrankung behandelt wurde, eine Tüte mit verkoteter Wäsche mitgegeben."https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-handelt-sich-um-ein-Fehlurteil;art155371,4337640
sooma schrieb:Ich habe es so verstanden, dass der Beutel entsorgt wurde, weil man zuerst von einem Unfall ausging. Wie mir erinnerlich vom Pflegepersonal.gedacht hatte ich mir das auch - bin aber immer davon ausgegangen, dass es dabei um die Wäsche aus dem KH ging..
sooma schrieb:Sector7 schrieb am 09.09.2019:dass der PD auch nur irgendwas Richtung Wäsche bestätigt hatte, ist mir auch entgangen..
Wie jetzt? Die Fäkalwäsche war schon vor dem Krankenhausaufenthalt in der Wohnung (vom PD bestätigt) und LK hatte in der Badewanne Fäkalwäsche an. Hinzu kommt die Tüte aus dem Krankenhaus.