Cassandra71 schrieb:Voila, und schon war die Mär von der einweichwütigen Frau Kortüm geboren.
Dass es im Leben von Frau Kortüm Phasen gab, in denen sie Schmutzwäsche in der Badewanne eingeweicht hat, wurde ja keine Mär, sondern wurde von der mittlerweile leider verstorbenen Frau Eyssele im TV-Interview bestätigt. Demnach kannte Frau K genau diese Prozedur, die der Verteidiger Prof.Widmaier in den Prozess eingebracht hatte.
MG kannte jedoch am Todestag der Frau K offenbar weder diese "Marotte" noch kannte er Frau Eyssele. Trotzdem soll er auf "gut Glück" etwas inszeniert haben, von dem er nicht ahnen konnte, ob dies überhaupt als "theoretisch denkbar" angesehen werden würde oder ob es ihn erst recht verdächtig machen würde.
Dass niemand ernsthaft geglaubt hätte, dass Frau K baden wollte, war MG bekannt.
Natürlich ist die oben genannte Äußerung der Verstorbenen gerichtlich nicht verwertbar, trotzdem ist es legitim, wenn man in diesem Forum bei der Betrachtung des Falles auch diese Aussage und die dort beschriebene Marotte der Frau K berücksichtigt.
Meiner Meinung nach muss man sich die folgendeFrage ernsthaft stellen:
Was hätte eine lebende Frau K mit ihrer verschmutzten Schlafanzughose gemacht?
1.) Die Hose ohne "Vorbehandlung" einfach zu der Wäsche im Korb gelegt, an der keine sichtbaren Verschmutzungen zu erkennen sind.
oder
2.) Die Hose zumindest oberflächlich gereinigt oder eingeweicht, bevor sie in den Korb gelegt oder MG mitgegeben wird?