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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 17:32
@Lento

Na gut, § 359 Nr. 5 StPO beinhaltet beides, neue Tatsachen und neue Beweismittel. Ist die Computersimulation eben ein neues Beweismittel.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 17:33
Zitat von PalioPalio schrieb:1.Wenn ein mit Wäsche gefüllter Korb zum Abtransport bereit auf der Kommode im Flur steht und daneben eine Plastiktüte wie hingeworfen liegt
Hier nochmal zur besseren Vorstellung die von RA Widmaier entdeckte Tüte, die seinen Verdacht erregte und um die es im zweiten Prozess damals ging:

 20230619 172407
(Bild 7 der Galerie)

Links der Wäschekorb, den MG mitnehmen sollte für die Waschmaschine. Rechts die Tüte, die meiner Meinung nach leer ist und in der aller Wahrscheinlichkeit nach die Wäsche war, die jetzt im Korb liegt.
Gemäß den Anweisungen von Frau K. räumte der Angeklagte den Koffer aus, indem er die benutzte Kleidung in den sich im Vorraum auf der Kommode befindlichen Wäschekorb legte.
Quelle: Seite 16, 2. Urteil

Da soll er dann die Kotdreckwäsche übersehen haben bzw. Frau Kortüm soll sie dort neben dem Wäschekorb vor ihm versteckt haben? Ernsthaft?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 17:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Du hast es falsch in Erinnerung. Widmaier entdeckte Plastiktüten auf den Bildern von der Wohnung, wobei diese Tüten auch ebensogut leer sein können, und wollte dem Gericht weismachen, dass dort bestimmt Kotwäsche drin ist, die Frau Kortüm ihrem Wäschebeauftragten Herrn Genditzki vorenthalten wollte, um diese selbst in der Badewanne zu reinigen.
Genau so.

Ich ergänze mal: Irgendwas musste die Verteidigung aus dem Hut zaubern, um dem Gericht plausibel zu machen, dass Frau K. die Badewanne benutzen wollte, denn zum Baden hat sie sie ja laut diverser Zeugenaussagen nicht mehr benutzt.

Voila, und schon war die urbane Legende von der einweichwütigen Frau Kortüm geboren.
Zitat von PalioPalio schrieb:Rechts die Tüte, die meiner Meinung nach leer ist und in der aller Wahrscheinlichkeit nach die Wäsche war, die jetzt im Korb liegt.
Sieht auch für mich leer aus.

Sollte da was drin gewesen sein, dann sicher nicht so viel, dass man eine Badewanne zum Einweichen gebraucht hätte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 17:53
Zitat von PalioPalio schrieb:Links der Wäschekorb, den MG mitnehmen sollte für die Waschmaschine. Rechts die Tüte, die meiner Meinung nach leer ist und in der aller Wahrscheinlichkeit nach die Wäsche war, die jetzt im Korb liegt.
Dem Urteil S. 46 ist folgendes zu entnehmen:
Der Sachverständige Dipl.-Ing. Fotowesen Manfred ... vom
Bayerischen Landeskriminalamt, der das betreffende digitale Lichtbild vergrößert
und fototechnisch bearbeitet, d.h. mit Methoden der Bildbearbeitung aufgehellt bzw.
nachgeschärft hat, führte aus, man könne anhand des Lichtbildes nicht feststellen, ob die
Plastiktüte leer sei oder sich in ihr Gegenstände befänden. Die oberflächlich sichtbaren
Bereiche könnten entstehen, wenn das Beleuchtungslicht auf mögliche dunkle Gegenstände
oder aber auf dunkle Hohlräume innerhalb der Tüte falle, eine Unterscheidung sei nicht
möglich, beides sei gleich wahrscheinlich.
Das ist die Ansicht eines Gutachters.
Zitat von PalioPalio schrieb:Gemäß den Anweisungen von Frau K. räumte der Angeklagte den Koffer aus, indem er die benutzte Kleidung in den sich im Vorraum auf der Kommode befindlichen Wäschekorb legte.
Es spricht nur von dem Kofferinhalt. Frau K hatte jedoch nach seiner Aussage eine Aldi-Tüte dabei. Wahrscheinlich ist es die, die nun ausgeleert an der Abstellkammer gegenüber dem Badezimmer hängt. Es ist daher durchaus möglich, dass das Opfer diese Plastiktüte aus der Aldi-Tüte neben den Korb anschließend abgelegt hatte.

Außerdem ist es vollkommen egal, was Frau K wirklich machen wollte, das findet man manchmal nicht raus.

An der Badewanne befand sich ihre DNA und zwar genau an den unfallrelevanten Stellen (wenn man von den Wasserhähnen absieht). Da vorher das Opfer laut den Zeugenaussagen die Badewanne selten oder nicht genutzt haben soll, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie dort am Tage ihres Todes hingekommen ist. Die Argumentation des 2. Gerichts kehrt sich in Wirklichkeit ins Gegenteil, wenn man einen Sturz nicht mehr ausschließen kann. Man muss dann definitiv die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles betrachten und der wird auch durch diese DNA-Spuren in Kombination mit den Zeugenaussagen entsprechend hoch. Denn Gewohnheiten können sich immer ändern. Und das kann erfolgt sein.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 17:59
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist die Ansicht eines Gutachters.
Naja, prall gefüllt war die Tüte zumindest nicht...

Dafür braucht es auch keinen Gutachter, das ist auf dem Foto gut erkennbar.


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19.06.2023 um 18:07
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist die Ansicht eines Gutachters.
Ach, diesmal hat das Gericht den richtigen Gutachter erwischt? Donnerwetter!

Ich würde aber sagen, der Gutachter hätte sich auch mit dem Material der Tüte befassen können. Tüten aus sehr dünnem Plastikmaterial kräuseln sich leicht, wenn sie leer sind und wenn auf sie etwas Druck ausgeübt wird (Zusammen und Niederdrücken mit den Händen nach Entleerung, damit sie liegenbleiben, nicht irgendwo herumfliegen und nicht ihre Umgebung bedecken).
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, prall gefüllt war die Tüte zumindest nicht...

Dafür braucht es auch keinen Gutachter, das ist auf dem Foto gut erkennbar.
Würde ich auch sagen, Alltagswissen.


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19.06.2023 um 18:10
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Voila, und schon war die Mär von der einweichwütigen Frau Kortüm geboren.
Dass es im Leben von Frau Kortüm Phasen gab, in denen sie Schmutzwäsche in der Badewanne eingeweicht hat, wurde ja keine Mär, sondern wurde von der mittlerweile leider verstorbenen Frau Eyssele im TV-Interview bestätigt. Demnach kannte Frau K genau diese Prozedur, die der Verteidiger Prof.Widmaier in den Prozess eingebracht hatte.

MG kannte jedoch am Todestag der Frau K offenbar weder diese "Marotte" noch kannte er Frau Eyssele. Trotzdem soll er auf "gut Glück" etwas inszeniert haben, von dem er nicht ahnen konnte, ob dies überhaupt als "theoretisch denkbar" angesehen werden würde oder ob es ihn erst recht verdächtig machen würde.

Dass niemand ernsthaft geglaubt hätte, dass Frau K baden wollte, war MG bekannt.

Natürlich ist die oben genannte Äußerung der Verstorbenen gerichtlich nicht verwertbar, trotzdem ist es legitim, wenn man in diesem Forum bei der Betrachtung des Falles auch diese Aussage und die dort beschriebene Marotte der Frau K berücksichtigt.

Meiner Meinung nach muss man sich die folgendeFrage ernsthaft stellen:

Was hätte eine lebende Frau K mit ihrer verschmutzten Schlafanzughose gemacht?

1.) Die Hose ohne "Vorbehandlung" einfach zu der Wäsche im Korb gelegt, an der keine sichtbaren Verschmutzungen zu erkennen sind.

oder

2.) Die Hose zumindest oberflächlich gereinigt oder eingeweicht, bevor sie in den Korb gelegt oder MG mitgegeben wird?


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19.06.2023 um 18:21
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Natürlich ist die oben genannte Äußerung der Verstorbenen gerichtlich nicht verwertbar,
In gewisser Weise ist sie verwertbar, man kann nämlich ihre schriftlichen Angaben, deren Richtigkeit sie meines Wissens - wo und wem gegenüber auch immer - eidesstattlich versichert hat, als Urkundsbeweis in den Prozess einführen. Inwieweit das Gericht die Angaben für glaubhaft hält, ist natürlich eine andere Sache.

Überhaupt kann Frau K, selbst wenn sie vor 30 Jahren eine Marotte mit Wäscheeinweichen in der Wanne hatte, was Frau E angab, diese Marotte mit fortschreitendem Alter und zunehmender Unbeweglichkeit bzw. Schmerzen in den Gelenken aufgegeben haben. Die Angaben der Frau E wären also, was die Verhältnisse am Todestag der Frau K betrifft, sowieso wenig ergiebig, selbst wenn man diese Angaben für wahr hält.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 18:31
meiner Meinung nach ist die ganze Situation ein Unding. Gesetz den Fall, es handelte sich um einen Unfall, so muss der Verteidiger bzw. Herr G. erahnen können, was das Unfallopfer denn nun gemacht haben könnte. Es ist ja nicht so, dass es zwangsläufig die Wäsche gewesen ist, die sie einweichen wollte. Sie hat sich im Krankenhaus bei der körperlichen Hygiene nicht helfen lassen. Daher gehe ich davon aus, dass sie sich auch dort lediglich am Waschbecken gesäubert hat. Nun steckte sie aber in einer verschmutzen Hose und vielleicht kam ihr eben die grandiose Idee es doch einmal mit einem Bad zu versuchen. So ganz ungelenkig wird sie ja nun nicht gewesen sein, wenn sie Die Waschschüssel heben und hinstellen konnte.
Meine Mutter war vor kurzem in einem Hotel in Bad Salzuflen gewesen. Ein Hotel für Ü60 jährige, aber überwiegend waren dort Ü80 jährige. Die Zimmer besaßen dort allesamt nur eine Badewanne. Und scheinbar bekommen es auch Herrschaften in diesem Alter hin, wenn es sein muss. Meine Mutter hat 2 künstliche Hüftgelenke und ist tatsächlich in die Badewanne geklettert. Ihr Freundin war da sogar noch mehr angeschlagen. Scheinbar funktioniert es, wenn es ausnahmsweise mal muss.
Im Übrigen habe ich persönlich nicht den Eindruck, dass Frau K. so überaus ängstlich gewesen ist, ganz im Gegenteil. Eher eine Person, die, wenn sie sich etwas in den Kopf setzt, dieses auch umsetzt.


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19.06.2023 um 18:33
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dass es im Leben von Frau Kortüm Phasen gab, in denen sie Schmutzwäsche in der Badewanne eingeweicht hat, wurde ja keine Mär, sondern wurde von der mittlerweile leider verstorbenen Frau Eyssele im TV-Interview bestätigt.
Die diesbezüglichen Erfahrungen von Frau Eyssele lagen wie lange zurück? 20 Jahre, oder war es noch länger?

Und ohne der guten Frau zu nahe treten zu wollen, kann man letztendlich auch nicht ausschließen, dass sie sich wichtig machen wollte.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:MG kannte jedoch am Todestag der Frau K offenbar weder diese "Marotte" noch kannte er Frau Eyssele. Trotzdem soll er auf "gut Glück" etwas inszeniert haben, von dem er nicht ahnen konnte, ob dies überhaupt als "theoretisch denkbar" angesehen werden würde oder ob es ihn erst recht verdächtig machen würde.
Das hat ja nicht er inszeniert, sondern seine Anwälte sind meiner Erinnerung nach auf die Idee gekommen.

Die werden ihm das wohl mehr oder weniger in den Mund gelegt haben, weil es keine sonstige Erklärung für die Nutzung der Wanne gab...
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Meiner Meinung nach muss man sich die folgendeFrage ernsthaft stellen:

Was hätte eine lebende Frau K mit ihrer verschmutzten Schlafanzughose gemacht?

1.) Die Hose ohne "Vorbehandlung" einfach zu der Wäsche im Korb gelegt, an der keine sichtbaren Verschmutzungen zu erkennen sind.

oder

2.) Die Hose zumindest oberflächlich gereinigt oder eingeweicht, bevor sie in den Korb gelegt oder MG mitgegeben wird?
Dass sie eine einzelne Hose (+ ggf. Schlüpper) in der Badewanne einweichen/vorwaschen wollte, halte ich für völlig realitätsfern.

Das hätte sie im Waschbecken wesentlich einfacher tun können.


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19.06.2023 um 18:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich würde aber sagen, der Gutachter hätte sich auch mit dem Material der Tüte befassen können. Tüten aus sehr dünnem Plastikmaterial kräuseln sich leicht, wenn sie leer sind und wenn auf sie etwas Druck ausgeübt wird (Zusammen und Niederdrücken mit den Händen nach Entleerung, damit sie liegenbleiben, nicht irgendwo herumfliegen und nicht ihre Umgebung bedecken).
Ja, hätte das Gericht vielleicht tun können. Es kann dann wirklich sein, dass dann ein entsprechender Gutachter erkannt hätte, dass doch etwas in der Tüte ist (oder umgekehrt). Da das (bisher) nicht erfolgt ist, helfen Deine Überlegungen nichts. Wenn man sonst nichts hat, dann bleiben eben nur die Zeugenaussagen übrig und damit konnte das Gericht die verkotete Wäsche nicht mehr ausschließen.


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19.06.2023 um 18:35
ach so, derrLink falls man mir nicht glaubt, dass es noch Hotels nur mit Badewannen gibt ;)

https://www.maritim.de/de/hotels/deutschland/hotel-bad-salzuflen/hotelzimmer


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19.06.2023 um 18:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das hätte sie im Waschbecken wesentlich einfacher tun können.
Mag sein, aber es kommt eben darauf an, was Frau K. wirklich vor hatte. Schließlich befand sich an den unfallrelevanten Stellen ihre DNA und genau das wird deutlich an Bedeutung gewinnen, wenn man einen Unfall nicht mehr ausschließen kann.


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19.06.2023 um 19:37
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das hätte sie im Waschbecken wesentlich einfacher tun können.
Dann wäre das Waschbecken aber durch die Hose eine Zeitlang blockiert gewesen. Wo hätte Frau K. sich dann derweil die Hände waschen sollen? Es steht ja nirgends geschrieben, dass das Einweichen in der Badewanne nur bei voller Badewanne erfolgen kann. Wenig Wäsche - wenig Wasser. Aber die Hose wäre Frau K. erst mal aus den Füßen gewesen und hätte nicht gestört. Wenn es wirklich nur um diese eine Hose ging, was ich persönlich nach wie vor anzweifle. Vielleicht wollte sie aber auch wirklich einfach nur baden.


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19.06.2023 um 19:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Inwieweit das Gericht die Angaben für glaubhaft hält, ist natürlich eine andere Sache.
Es gab für Frau E. ja ganz offensichtlich keinen Grund, die Unwahrheit zu sagen. Trotzdem wird ein Gericht doch mit großer Wahrscheinlichkeit darauf bestehen, dass es sich selbst ein Bild von der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen machen muss und die Aussage nicht verwertbar ist, weil es nicht möglich war, der Zeugin Fragen zu stellen.

Oder man beruft sich halt darauf, dass der Zeitraum, über den Frau E berichten konnte, halt zu lange her sei, um Rückschlüsse auf das Verhalten der Frau K im Oktober 2008 ziehen zu können.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 19:46
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und ohne der guten Frau zu nahe treten zu wollen, kann man letztendlich auch nicht ausschließen, dass sie sich wichtig machen wollte.
Ich habe von ihrem Auftritt und dem der Frisörin vor der Kamera einen ähnlichen Eindruck. Sie möchten jemandem "in Not" durch ihr vermeintliches Exklusivwissen helfen und die breite Öffentlichkeit gern daran teilhaben lassen. Dabei hilft Ihnen vermutlich ein Bias, bei dem die wahre Erinnerung zugunsten zweckdienlicher Einbildung in den Hintergrund tritt.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das hat ja nicht er inszeniert, sondern seine Anwälte sind meiner Erinnerung nach auf die Idee gekommen.
Richtig. Wahrscheinlich war MG selbst ganz erstaunt über den Erfindungsreichtum seiner Anwälte und hat in seinen Aussagen danach bereitwillig Plastiktüten hier und da platziert. Seine Glaubwürdigkeit ist allerdings massiv erschüttert, so dass seine fiktiven Plastiktüten nur in Erwägung gezogen werden können, wenn sie auch auf Bildern der Wohnung festgehalten wurden.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass sie eine einzelne Hose (+ ggf. Schlüpper) in der Badewanne einweichen/vorwaschen wollte, halte ich für völlig realitätsfern.

Das hätte sie im Waschbecken wesentlich einfacher tun können.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Dann wäre das Waschbecken aber durch die Hose eine Zeitlang blockiert gewesen
Dazu noch der Hinweis: Sie hatte ZWEI Waschbecken in der Wohnung. Ein weiteres, großes Waschbecken befand sich im Gäste-WC. Es ist unwirtschaftlich und absurd anstrengend, dann für eine Schlafanzughose und eine Unterhose eine Badewanne voll oder halbvoll Wasser einzulassen.

Am Ausschluss der Badewannennutzung hat sich nichts geändert. Es müsste auch hierfür positive Anknüpfungspunkte geben, um das Ergebnis der damaligen Beweisaufnahme zu ändern und die gibt es nicht. Meiner Meinung nach könnte man mit der Aussage der Krankenschwester das Negieren der Wannennutzung für Wäsche sogar noch erhärten, indem man Kotwäsche in Plastikbeuteln ausschließt.

Dieser Ausschluss kann aber dahingestellt bleiben, wenn ein Sturz hinreichend wahrscheinlich zu machen ist.

Die Gutachten zum Todeszeitpunkt haben mMn. keine Auswirkungen, sie nützen dem Angeklagten nichts. Er war in der Wohnung zu einem Zeitpunkt, der im wahrscheinlichen Bereich liegt.

Damit gibt es mMn. für den Angeklagten nur eine Hoffnung für ein anderes Resultat: Die Überzeugungskraft der Simulation.


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19.06.2023 um 19:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Am Ausschluss der Badewannennutzung hat sich nichts geändert. Es müsste auch hierfür positive Anknüpfungspunkte geben, um das Ergebnis der damaligen Beweisaufnahme zu ändern und die gibt es nicht. Meiner Meinung nach könnte man mit der Aussage der Krankenschwester das Negieren der Wannennutzung für Wäsche sogar noch erhärten, indem man Kotwäsche in Plastikbeuteln ausschließt.
aus irgend einem Grund befand sich die DNA der Frau Kortüm an der Badewanne. Das ist ja nun einmal Fakt. Zudem befand sich keine DNA von Herrn G. dort. Da es ja kein geplanter Mord gewesen ist, kann man davon ausgehen, dass Herr G. keine Handschuhe mitgebracht hat. Wenn er Frau K. im Wohnzimmer oder SChlafzimmer niederschlug, dann wird er ihre ganzen Sachen auch noch ins Badezimmer getragen haben. Auf denen sich bekanntlich aber auch keine DNA befindet. Ich finde, wenn man nicht jetzt wieder was Phantasievolles erfindet, hört sich das für mich schon danach an, dass es eben so gar nicht gewesen sein kann.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 19:54
Zitat von LentoLento schrieb:Mag sein, aber es kommt eben darauf an, was Frau K. wirklich vor hatte. Schließlich befand sich an den unfallrelevanten Stellen ihre DNA
Immer diese DNA-Gläubigkeit…. Allein dass sich die DNA von jemandem an irgendeinem Gegenstand befindet, beweist für sich genommen noch gar nichts. Die entscheidende Frage ist, bei welcher Gelegenheit die DNA der betreffenden Person dort hingekommen ist. Erst diese Zusammenhänge machen im Fall eines Tatverdächtigen eine DNA-Spur zu einem Beweis, oder führen wie im Fall von Frau K zu einem relevanten Indiz dafür, dass sie etwas an oder mit der Wanne vorhatte.

Da ist aber schon mal fraglich, ob Frau Ks DNA ausgerechnet an ihrem Todestag an den Wannengriff etc. gekommen ist. Zweitens kann, wie hier wirklich schon mehrfach geschrieben wurde, ihre DNA auch dadurch an diese Stellen gekommen sein, dass sie durch jemand anderen bewusst dort platziert wurde, indem etwa ein von ihr benutztes Handtuch oder Waschlappen gegen die Stellen gedrückt wurde, oder indem diese Person die Hand der bewusstlosen Frau K dagegen drückte, als Frau K in der Wanne lag.

Allein dass da die DNA war, ist also weder ein Indiz für eine Wannennutzung welcher Art auch immer am Todestag, erst recht nicht für ein Sturzgeschehen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich habe von ihrem Auftritt und dem der Frisörin vor der Kamera einen ähnlichen Eindruck.
Laut Urteil neigte interessanterweise die im Prozess als Zeugin vernommene Friseurin zu starken Übertreibungen, weshalb das Gericht ihren Angaben im wesentlichen nicht folgte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 19:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:mer diese DNA-Gläubigkeit…. Allein dass sich die DNA von jemandem an irgendeinem Gegenstand befindet, beweist für sich genommen noch gar nichts.
wäre DNA von Herrn G. gefunden worden, würdest du genauso darüber denken?
Zitat von AndanteAndante schrieb:aut Urteil neigte interessanterweise die im Prozess als Zeugin vernommene Friseurin zu starken Übertreibungen, weshalb das Gericht ihren Angaben im wesentlichen nicht folgte.
natürlich ist ausgerechnet diese Zeugin unglaubwürdig. Im Übrigen alle Zeugen, die für ihn aussagten. Sein Freund, die Frisörin, seine Familie. Es ist dann natürlich sehr schwierig, etwas beweisen zu können, wenn selbst DNA Spuren plötzlich nicht mehr relevant sind.


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19.06.2023 um 19:57
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Da es ja kein geplanter Mord gewesen ist, kann man davon ausgehen, dass Herr G. keine Handschuhe mitgebracht hatte.
Er kann seine Fingerabdrücke mit einem Handtuch von Frau Kortüm abgewischt haben und so ihre DNA übertragen haben.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:ganzen Sachen
Hausschuhe und Gehstock. Schnell gemacht. Ich gehe übrigens davon aus, dass das Zeitfenster größer war, weil die Hausarztanrufe einen anderen Zweck hatten.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Auf denen sich bekanntlich aber auch keine DNA befindet
Mischspuren? Aussage zu den Hausschuhen? Aussage von MG, was er angefasst hat? Hatten wir das nicht gerade erst?
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dass es eben so gar nicht gewesen sein kann.
Ist ja witzig, bei mir ist der Eindruck genau andersherum. MG muss die Frau umgebracht haben, das ist mMn. die einzige Erklärung für alles.


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