Andante schrieb:Ein Verteidiger sollte aber schon etwas mehr können als schlicht auf andere potentielle Täter zu zeigen,
Sehe ich ganz genauso, aber es geht nun einmal um dieses Verfahren. Und dass die beiden Verteidiger mehr können als Unschuldige zu beschuldigen, haben sie ja schon durch ihre jahrelange Recherchearbeit hinreichend bewiesen.
Wenn aber innerhalb einer Polizeiinspektion dermaßen geschlampt wird, wie die leider in Miesbach der Fall war, dann würde auch ich immer und immer wieder auf diese Schwachstellen hinweisen, bis das Gericht erkennt, dass dort möglicherweise noch viel mehr im Argen liegt.
Auch wenn möglicherweise nicht jedes Versäumnis direkte negative Auswirkungen für MG hatte, könnte die Indizienkette durch die Anzahl der Versäumnisse durchaus unterbrochen werden, falls das Gericht nicht bereits aufgrund der Gutachten zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt.
Hinsichtlich der Protokoliierung und der Belehrung von MG gab es ja auch Ungereimtheiten und nicht alles scheint dokumentiert worden zu sein. Dies gilt im übrigen auch für die Anordnung bzw. richterliche Bestätigung des Lauschangriffs.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese Strategie würde ich persönlich nur dann wählen, wenn ich die Unschuld des Angeklagten für wahrscheinlicher halte als dessen Schuld.
Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass die Verteidigung ausdrücklich der Tötung von LK bezichtigt hat, es wird eher ein Hinweis für die Entwendung von Gegenständen "bei Gelegenheit" gewesen sein. Die Verteidigung geht ja von einem Unfall aus.