Cassandra71 schrieb:Es sei denn, man weiß es, weil man der Verursacher ist.
Gerade dann würde man doch diese Frage stellen, um keinen Verdacht zu erregen. Es war ja mittlerweile genug Zeit vergangen, in der sich MG eine Strategie hätte ausdenken können. Er wusste ja, dass die Pflegekraft die Verstorbene auffinden und die entsprechenden Maßnahmen einleiten würde.
Vielleicht wusste er es aber auch nicht, weil er nicht der Täter war. Vielleicht stand er noch unter dem Eindruck des Besuchs bei seiner schwerkranken Mutter. Vielleicht stand Frau K ausnahmsweise bei ihm nicht an erster Stelle und er fühlte sich gerade in diesen Minuten nicht dazu berufen, ungebeten in der Wohnung der Frau K zu erscheinen und zu fragen "Grüß Gott, ich bin der Hausmeister, was ist denn hier los"?
Vielleicht kam ihm auch in dieser Sekunde der Gedanke, dass es fahrlässig war, den Schlüssel stecken zu lassen und er fürchtete, dass ein Unbekannter Frau K etwas getan oder zumindest die Wohnung ausgeräumt haben könnte.
Wir alle kennen seine Gedanken nicht, wir sind nicht er.
Cassandra71 schrieb:Es ist schon alleine deshalb was anderes, weil eine Zeugenaussage nicht vor einer Fernsehkamera stattfindet.
Frau E musste aber doch damit rechnen, dass sie diese Aussage eventuell auch vor Gericht wiederholen müsste.
Für das langwierige Verfahren konnte sie nichts.
Auch wenn ich sie nicht kannte, bin ich sehr sicher, dass sie gerne noch (genau wie auch Frau K) länger gelebt hätte.