DieTatii schrieb:Leider hast du die Frage zu den Richtern nicht beantwortet?
Warum steht am Ende ein Fragezeichen?
Die Schiene, auf die du die Diskussion mit persönlichen Angriffen, rhetorischen Fragen und Emotionsappellen bingen willst, ist wenig förderlich und ich gehe da auch nicht mit.
Dein Ursprungsargument war, dass MG sich deiner Meinung nach schlauer hätte verhalten müssen. Er hätte behaupten müssen, dass Frau Kortüm badete. Da er dies nicht getan hat, sei es nicht nachvollziehbar, dass er sie in die Wanne gelegt und ertrinken lassen habe.
Die Gegenargumente sind: Er wollte sie töten und es war die beste Methode, die ihm situativ einfiel. Nachdem sich seine Hoffnung zerschlug, dass der Fall mit dem Ergebnis "Unfall" geschlossen wird, lieferte er eine passende Erklärung: Sie wollte ihre Füße waschen, wobei sie seine Hilfe ausschlug. Auf das Baden ist er gar nicht gekommen, Füße waschen fand er besser. Füße waschen ist allerdings auch bei näherer Untersuchung keine Erklärung, ebenso wie Wäsche einweichen. Das ist nunmal die Krux, wenn Realität und Versuch einer Glaubhaftmachung nicht in Einklang zu bringen sind.
Er hat sich herausgeredet, womit ist unerheblich. Unerheblich ist auch, wie man selbst gehandelt hätte und ob einem bessere Tötungsmethoden oder Ausreden eingefallen wären.