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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.09.2019 um 14:57
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Oder wie erklärst du dir dass jemandem eine Unterschlagung angekreidet wird, die es gar nicht gegeben hat?

Das erkläre ich mir so, dass es sicherlich Anhaltspunkte für einen Unterschlagungsverdacht gab und Genditzki erstaunlich lange gebraucht hat, sich dazu entlastend zu erklären. Der Anfangsverdacht wird die Anhaltspunkte für die Unterschlagung bereits beinhaltet haben, d.h. Genditzki hat von Ende November 2008 bis Mai 2010 gebraucht, um sich zu entlasten. Wenn einer derart langsam ist, seine Buchführung wieder zusammenzurumpeln, trägt er selbst auch ein wenig Mitschuld. Lasst doch mal diese alberne Verschwörungstheorie.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wenn es aber so ist, dann kann man doch nicht alles damit abtun, dass es erfahrene Personen sind, die uneingeschränkt und immer Recht haben und sich natürlich auch nicht irren können
Der völlig berechtigte Hinweis bezog sich auf Aussagen wie diese:
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:aber die kennen wird doch genauso wenig. Woher also das Wissen darüber, was für diese Personen üblich ist und was nicht?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb am 09.09.2019:Ich halte die Zeuginnen nicht für besonders glaubwürdig.
Wenn dir schon klar ist, dass du über keinerlei Wissen verfügst, könntest du ja mal davon ausgehen, dass die Zeugen, die Frau K. kannten, die Situation besser einschätzen können als wir und dass das Gericht die Aussagen hinsichtlich ihres Wertes und ihrer Glaubhaftigkeit auch einschätzen konnte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.09.2019 um 15:06
@Venice2009
Als ob ich gesagt hätte, dass Ermittler und Richter immer im Recht sind.
Dass diese Gruppen natürlich auch Fehler machen ist doch klar.


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16.09.2019 um 15:18
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Die Möglichkeit eines Unfalls wurde in dem obigen Fall nicht anhand von Tatsachen "sicher" ausgeschlossen, so wie du es forderst. Die Kammer fand einen Unfall lediglich fernliegend. Man hätte den Angeklagten demnach freisprechen müssen.

Zur Anwendung kam (richtigerweise, wie ich meine), dieser Grundsatz:
Eine Verurteilung ist in einem Ausschlussverfahren möglich, wenn kein Beweisanzeichen vorliegt, das unmittelbar auf die Tatbegehung und den Täter schließen lässt. Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr zulässt
Der komplette BGH "Grundsatz" bzgl. Ausschluss-Tatnachweis ohne tatnahe Indizien - auf den in 2 StR 405/15 verwiesen wird - lautet wie folgt:
Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens und für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (vgl. Senat,
Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 214; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).

Die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit setzt zudem ausreichende objektive Grundlagen voraus. Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94,
StV 1995, 453 f.).

Fehlen für die Täterschaft anderer Personen als des Angeklagten hier auch unmittelbar tatbezogene Indizien, so darf selbst eine fernliegende Tatbegehung durch einen Dritten nicht ohne Weiteres außer Betracht gelassen werden. Vielmehr muss auch die Möglichkeit der Täterschaft eines Dritten anhand von Tatsachen ausgeschlossen werden, um den Angeklagten belasten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1563 f.).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61005&pos=0&anz=1

Beim Ausschluss alternativer Todesursachen (wie Suizid, Unfall etc) genügt demnach ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt, während der Ausschluss alternativer Täter (auch fernliegende) anhand von Tatsachen erfolgen muss. Das ist irgendwie inkonsistent :-) wobei "Tatsache" auch wieder so ein schwammiger Rechtsbegriff ist ...

Die Frage im Fall G. bleibt bestehen, ob ein Unfall wirklich nur eine denktheoretische (also absurde, völlig lebensfremde) Möglichkeit darstellt, obwohl der GM schon im Obduktionsbericht von einen Unfall ausging, obwohl ein Sturz mind. von der kompletten rechten Badewannenseite möglich ist und obwohl LK jedenfalls früher sehr wohl Wäsche in der Wanne einweichte. Ich finde: Nicht sicher genug ...


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16.09.2019 um 15:35
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das erkläre ich mir so, dass es sicherlich Anhaltspunkte für einen Unterschlagungsverdacht gab und Genditzki erstaunlich lange gebraucht hat, sich dazu entlastend zu erklären. Der Anfangsverdacht wird die Anhaltspunkte für die Unterschlagung bereits beinhaltet haben, d.h. Genditzki hat von Ende November 2008 bis Mai 2010 gebraucht, um sich zu entlasten. Wenn einer derart langsam ist, seine Buchführung wieder zusammenzurumpeln, trägt er selbst auch ein wenig Mitschuld. Lasst doch mal diese alberne Verschwörungstheorie.
ich stelle es mir auch schwierig vor, vorherzusagen wofür du dein Geld ausgegeben hast, wovon ich nichts erhalten habe. Wenn man diesbezüglich verdächtigt wird, weiß ich nicht, ob man diesen Verdacht augenblicklich ausräumen kann. Woher soll ich wissen, was du mit deinem Geld so alles anstellst? Wenn es mir also unterstellt wird, ich hätte es genommen, und der Ankläger sich keine Mühe macht, dies auch anständig zu belegen, muss ich mich da durchwursteln um das nachzuvollziehen. So ähnlich wird es GM wohl ergangen sein.


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16.09.2019 um 15:42
Zitat von jaskajaska schrieb:Hier eine wie auch immer geartete Vergleichbarkeit in puncto Erfahrung und Expertise zwischen Allmyusern und Ermittlern oder gar Richtern herstellen zu wollen ist hanebüchen.
Nein, so hanebüchen ist das nicht.

Denn ob eine Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder ob Beweiserwägungen gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen, ist grundsätzlich für Jedermann nachprüfbar. Und auch wenn ich weder Kriminaler noch der BGH bin, kann ich zu Widersprüchen und Lücken in einer Argumentation oder zu gesicherten Erfahrungssätzen durchaus etwas sagen. Genauso kann ich eine Meinung haben, ob "der Tatrichter sämtliche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat" (BGH, Beschluss vom 27.10.2015 [BGH 2 StR 4/15]).

Und ob beim Ausschluss von etwaigen Alternativen ein "nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit" vorhanden ist, das "vernünftige und nicht auf bloß denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel" nicht zulässt, kann genauso Gegenstand von eigenen Überlegungen sein. Denn die "persönliche Gewissheit des Richters setzt ausreichende objektive Grundlagen" voraus. Und zu objektiven Grundlagen kann ich etwas sagen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Beim Ausschluss alternativer Todesursachen (wie Suizid, Unfall etc) genügt demnach ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt, während der Ausschluss alternativer Täter (auch fernliegende) anhand von Tatsachen erfolgen muss.
Das sehe ich nicht so. Ich kann nicht erkennen, dass es sich hier um einen anderen Prüfungsmaßstab handelt. In beiden Fällen geht es um Indizien, die entsprechend hinreichend sicher gegeben sein müssen. Im Grunde genommen verlangt der BGH auch in diesen Fällen eine "Überzeugung ohne vernünftige Zweifel".

Daran zeigt sich auch, dass hinsichtlich des erforderlichen Grades an Gewissheit zwischen der Würdigung eines Beweismittels und der Gesamtwürdigung aller Beweismittel kein Unterschied existiert, wenn dieses Beweismittel zwingende Voraussetzung für den Schuldspruch ist.


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16.09.2019 um 15:59
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ich stelle es mir auch schwierig vor, vorherzusagen wofür du dein Geld ausgegeben hast, wovon ich nichts erhalten habe. Wenn man diesbezüglich verdächtigt wird, weiß ich nicht, ob man diesen Verdacht augenblicklich ausräumen kann. Woher soll ich wissen, was du mit deinem Geld so alles anstellst? Wenn es mir also unterstellt wird, ich hätte es genommen, und der Ankläger sich keine Mühe macht, dies auch anständig zu belegen, muss ich mich da durchwursteln um das nachzuvollziehen. So ähnlich wird es GM wohl ergangen sein.
Große Summen (über 50.000 €), wurden bei Frau K. nach und nach vom Konto abgehoben (Genditzki bekam Blankoschecks, er holte das Geld für sie) und bei denen konnte man nicht konkret erkennen, wofür sie sie ausgab. Auto fuhr sie nicht, Hinweise auf andere größere Anschaffungen gab es nicht, in der Wohnung war das Geld auch nicht, Genditzki konnte es ebenfalls nicht erklären, sonst wäre der Verdacht ja gleich ausgeräumt worden. Das ist doch durchaus auffällig.

Auf der anderen Seite hatte Genditzki Schulden gemacht und private Schulden zum Teil plötzlich zurückzahlen können.
Dass die StA da einen Zusammenhang vermutete, ist naheliegend. Und dann konnte er sich eben nach und nach erst erinnern, von wem er das Geld für die Rückzahlung seiner Schulden bekam. Warum er dafür so lange gebraucht hat, erschließt sich mir jetzt auch nicht sofort. Auf jeden Fall muss man nun wirklich keine Verschwörung oder Riesenverfehlung durch die StA vermuten, wie du das immer tust.


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16.09.2019 um 16:03
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Denn ob eine Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder ob Beweiserwägungen gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen, ist grundsätzlich für Jedermann nachprüfbar.
Na klar. Jeder kann seine Meinung dazu haben.
Aber ob Jedermann die Befähigung dazu hat, diese Fragen inhaltlich und in ihrer Gesamtheit auch richtig zu beurteilen, das ist doch die Frage. Und die Antwort darauf lautet "nein". Wenn man Deinen Einwand konsequent fortführen würde, so würden sich sämtliche berufsspezifische Bildungswege erübrigen, weil beispielsweise ein jahrelanges Jurastudium keinerlei Mehrwert bieten würde gegenüber dem Normalbürger, der sein Fachwissen in Internetforen oder am Stammtisch erlangt. Dass sowas Schwachsinn ist ist hoffentlich klar.

Es ging zum Beispiel konkret um das Aussageverhalten von Zeugen/Verdächtigen und dass Ermittler dieses nicht besser beurteilen können als wir hier als Normalos. Dass man hier durchaus Methoden erlernen und Erfahrungen ansammeln kann in den spezifischen Berufen wird völlig negiert. Oder wenn Du jetzt sagst, die Richter hätten sich Deiner Einschätzung kein umfassendes Bild gemacht ("sämtliche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat"), dann ist das nur polemisch und zeigt keine objektive inhaltliche Wertigkeit.

Fakt ist, diese Richter hatten keine Zweifel und nur weil Du Zweifel hast ist das Urteil noch lang nicht falsch. Dem Wahrheitsgehalt der Urteils kommst Du jedenfalls nicht auf die Spur, indem punktuell Zweifel geschürt oder Alternativszenarien ersonnen werden.


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16.09.2019 um 16:24
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber ob Jedermann die Befähigung dazu hat, diese Fragen inhaltlich und in ihrer Gesamtheit auch richtig zu beurteilen, das ist doch die Frage.
Nun ja, das ist jetzt diskursiver Urschleim. Gähn.

Streng genommen hat diese Befähigung noch nicht mal ein Strafrechtsprofessor oder BGHSt-Richter, sondern allein das Tatgericht. Er hat sich am intensivsten mit dem Fall auseinandergesetzt. Nur es entscheidet mit rechtlicher Wirkung. Alle anderen mögen deshalb für immer schweigen... Entscheidungen von Experten wären nie und für niemand hinterfragbar. Das ist mit Verlaub Quatsch. Aus meiner Warte erlaube ich mir ein Urteil über ein Urteil. Kraft meines Wissens und meiner Vernunft, unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an rationales Beurteilen eines Sachverhalts.
Zitat von jaskajaska schrieb:Fakt ist, diese Richter hatten keine Zweifel und nur weil Du Zweifel hast ist das Urteil noch lang nicht falsch. Dem Wahrheitsgehalt der Urteils kommst Du jedenfalls nicht auf die Spur, indem punktuell Zweifel geschürt oder Alternativszenarien ersonnen werden.
So, dann darf ich seriös keinen Zweifel haben? Ist ein Gerichtsurteil sakrosankt, unfehlbar, quasireligiös zu glauben? Was ist denn der Wahrheitsgehalt des Urteils? Der Sachverhalt, wie im ersten Teil des Urteils festgestellt?

Nein, es ist die strafprozessuale Wahrheit. Sie ist Grundlage einer Verurteilung. Aber sie ist immer nur ein kleiner Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit. Vielleicht nicht mal das, sondern eine auf Vermutungen gegründete Fiktion, wie beispielsweise im Pistazieneis-Fall. Es dürfte bei jedem Strafurteil noch einige andere Wahrheiten geben. Und die strafprozessuale Wahrheit könnte - deshalb das Verfolgen von Zweifeln - zwar Wahrheit sein, aber falsche Wahrheit. Beispielsweise, weil die Grundsätze zur richterlichen Beweiswürdigung nicht richtig eingehalten worden sind. Mit Polemik hat das nichts zu tun. Mit Kritik schon eher. Oder mit kritischem Denken.


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16.09.2019 um 16:48
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:gab es nicht, in der Wohnung war das Geld auch nicht, Genditzki konnte es ebenfalls nicht erklären, sonst wäre der Verdacht ja gleich ausgeräumt worden. Das ist doch durchaus auff
wie ich schon schrieb, ich könnte auch nicht erklären, wofür jemand sein Geld ausgibt. Gut möglich, dass er Geld bekommen hat, oder aber jemand anderer.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Auf der anderen Seite hatte Genditzki Schulden gemacht und private Schulden zum Teil plötzlich zurückzahlen können.
Schulden hat fast jeder. Das wäre nun wirklich ein Rundum-Motiv was fast bei jedem Anwendung finden könnte.

Die 8.000 Euro konnte er doch nachweislich belegen woher er sie hatte. Die soll er laut Staatsanwaltschaft aus der Geldkassette der Frau K. entnommen haben. Der Verbleib des restlichen Geldes konnte nicht mehr nachvollzogen werden. Wenn dem so ist, dann kann das trotzdem nicht MG angelastet werden. Entweder man kann etwas beweisen, oder man nimmt lediglich nur an. Das finde ich in einem Rechtsstaat bedenklich.


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16.09.2019 um 17:25
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wie ich schon schrieb, ich könnte auch nicht erklären, wofür jemand sein Geld ausgibt. Gut möglich, dass er Geld bekommen hat, oder aber jemand anderer.
Er war aber nicht jemand und Frau K. auch nicht, hier bestand eine engere Bindung und Abhängigkeit als zwischen manchen Eheleuten. MG war ihr Einkaufslieferservice, ihr Wäscher, ihr Geldbote, ihr engster Vertrauter und Mädchen für alles. Hätte sie Anschaffungen von größerem Wert gemacht (z. B. eine neue Küche), hätte er das gewusst, weil er die Sachen besorgt, aufgebaut und repariert hätte.

Er hatte aber offenbar keinen Schimmer, was mit dem ganzen Geld passiert ist und ihm ist auch erst nach 1,5 Jahren eingefallen, woher er das Geld hatte, um seine Schulden zurückzahlen. Als es ihm dann eingefallen ist, hat man ihm geglaubt.
Da ist gar nichts bedenklich, du kannst dich beruhigt zurücklehnen, der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aus meiner Warte erlaube ich mir ein Urteil über ein Urteil. Kraft meines Wissens und meiner Vernunft, unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an rationales Beurteilen eines Sachverhalts.
Ja, dann mach doch mal. Erzähl mal einen kompletten plausiblen Geschehensablauf, der alle Parameter berücksichtigt. Vom Grund des Wannenbefüllens bis zum Ertrinken. Und als Bonus dann noch, warum alles unverdächtig ist, was Genditzki so gemacht und gesagt hat. Einmal alles vollständig.


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16.09.2019 um 17:37
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Er hatte aber offenbar keinen Schimmer, was mit dem ganzen Geld passiert ist und ihm ist auch erst nach 1,5 Jahren eingefallen, woher er das Geld hatte, um seine Schulden zurückzahlen. Als es ihm dann eingefallen ist, hat man ihm geglaubt.
ich denke nicht, dass ihm einfach so geglaubt worden ist, sondern er es nachweisen musste. Eine Zeugenaussage wird mit Sicherheit nicht ausreichend gewesen sein.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ja, dann mach doch mal. Erzähl mal einen kompletten plausiblen Geschehensablauf, der alle Parameter berücksichtigt. Vom Grund des Wannenbefüllens bis zum Ertrinken. Und als Bonus dann noch, warum alles unverdächtig ist, was Genditzki so gemacht und gesagt hat. Einmal alles vollständig.
das wurde hier so oft gesagt und ist wahrscheinlich für die meisten auch nachvollziehbar. Ich denke, die meisten User hier tendieren dazu, dass das Urteil, im Zweifel für den Angeklagten hätte lauten sollen.


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16.09.2019 um 17:53
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Eine Zeugenaussage wird mit Sicherheit nicht ausreichend gewesen sein.
Wie kommst du nur immer zu deinen Behauptungen?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das wurde hier so oft gesagt und ist wahrscheinlich für die meisten auch nachvollziehbar
Ein kompletter Ablauf? Den habe ich hier noch nie gelesen. Allenfalls so diffuse Hinweise auf mehrzeitiges Geschehen und erfolglose Rettungsbewegungen und den Notarzt, der glaubwürdiger sei.
Ich möchte aber gern mal einen plausibel, vernünftig dargestellten Ablauf ab dem Holen der Geldkassette lesen.


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16.09.2019 um 18:07
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Beim Ausschluss alternativer Todesursachen (wie Suizid, Unfall etc) genügt demnach ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt, während der Ausschluss alternativer Täter (auch fernliegende) anhand von Tatsachen erfolgen muss. Das ist irgendwie inkonsistent :-) wobei "Tatsache" auch wieder so ein schwammiger Rechtsbegriff ist ...
Ich sehe hier auch Unterschiede in der Anforderung an die Ausschlussbegründung. Beim Unfall reicht "erschließt sich nicht", beim Täterausschluss muss man konkret benennen, welche Faktoren denn den Täter ausschließen. Aber das liegt vielleicht in der Natur der Sache. Beim Täter zu sagen, "erschließt sich nicht, warum ausgerechnet der das gewesen sein soll", ist ja erkennbar fragwürdig, wenn die betreffende Person auch in Betracht kommen könnte, weil sie Gelegenheit und kein Alibi hatte.

Aber zu sagen, "bei dem zweijährigen Kind erschließt es sich nicht, worauf ein Pfählungstrauma nach dem Zubettbringen zurückzuführen sein sollte" oder "bei Frau K. erschließt sich nicht, warum sie sich dahinten, ohne sich abzustützen, über die Wanne in Richtung Armaturen beugen sollte", ist durchaus nachvollziehbar.


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16.09.2019 um 18:10
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Schulden hat fast jeder. Das wäre nun wirklich ein Rundum-Motiv was fast bei jedem Anwendung finden könnte.
Aber nicht jeder hat Schulden, die er plötzlich und in bar bezahlen kann. Nicht jeder hat Zugriff auf größere Bargeldsummen seines Arbeitgebers. Und nicht jeder hat einen Arbeitgeber, bei dem der Lauf des vorhandenen Bargeldes nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Ich bringe doch nicht den Mantel oder was auch immer das noch war, was er sofort und ohne vorherige Aufforderung nach dem Tod zurückgegeben hat, zurück, wenn ich nicht irgendwie den Anflug eines schlechten Gewissens habe. Und sei es nur des Mantels (oder was auch immer das war) wegen.

Dazu kommt eben der absurde Einkauf und das unverlangte Vorzeigen der Binden/Schokoladenquittung, was meines Wissens eben nicht in einem Verhör, wo man unter Druck reichlich dummes Zeug reden kann, sondern völlig ohne Not passierte.

Ob er sie getötet hat, weiss ich nicht. Dass er sich so reichlich verdächtig verhalten hat, dass auch der wohlmeinendste Polizist und Staatsanwalt denken mussten, was ist denn hier los?, weiss ich.


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16.09.2019 um 18:51
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich möchte aber gern mal einen plausibel, vernünftig dargestellten Ablauf ab dem Holen der Geldkassette lesen.
Plausibel und vernünftig? So mit Fakten? Den gibt es im Urteil doch auch nicht ... die Körperverletzung und das Motiv dafür ist frei erfunden, die 6 Nebenindizien sind frei interpretiert, der Unfallausschluss ist unsicher, der Eigenverschulden-Ausschluss der Hämatome mehr als unsicher.

Auf der Basis findet sich leicht ein Ablauf:

- MG holt die Geldkasstte und rechnet mit LK Einkäufe ab, die sie bei seinen Besuchen im KH in Auftrag gab
- LK geht aufs Klo, an die PD-Nummer in der Mappe denkt MG nicht, also versucht er es kurz beim Hausarzt, da kann er dem auch gleich von den Knieschmerzen berichten, beim ersten Anruf tut sich nix, kein Freiton, direkt nochmal probiert, Mist, Bandansage
- LK kommt zurück und bittet MG einzukaufen und den Kram zum Frühstück mitzubringen
- Okay, das auch noch, noch ne halbe Stunde in Beschlag genommen, also schnell zum Edeka, ach ja, er wird gleich auf dem Weg noch den PD verständigen, am besten lässt man den Schlüssel stecken oder die Türe angelehnt, wie man das ja öfters schon gemacht hat
- LK lässt Wasser in die Wanne, will die Fäkalwäsche einweichen und sich dann hinlegen
- Plötzlich hat sie eine TIA o.ä., stürzt im Bereich Toilette und schlägt mit dem Hinterkopf irgendwo an
- 5 Minuten später versucht sie stark benommen das Wasser abzudrehen, sie steht mittig vor der Wanne, greift zum gegenüberliegenden Haltegriff, dann mit einer Drehung zum Wasserhahn ... und stürzt dabei in die Wanne, wobei sie sich ein zweites Hämatom zuzieht, bewusstlos wird und ertrinkt
- als MG um 23 Uhr zum zweiten Mal zur Wohnung gebeten wird, bringt er zwecks Versiegelung die Schlüssel mit, außerdem den Kassenbon vom Edeka und Klunker (wegen dem er eh schon ein schlechtes Gewissen hatte, aber LK bestand ja darauf), er will erst gar keinen Verdacht aufkommen lassen und sozusagen proaktiv der Polizei helfen
- im Februar 2009 wird er plötzlich verhaftet, als Beschuldigter hält er sich an Ratschläge von außen / von seinem Anwalt und versucht trotz seiner Unschuld rechtlich künstlich clever auszusagen (anstatt zu schweigen), woraus ihm im Prozess ein Strick gedreht wird
- MG fragt sich, was Lieselotte bloß mit den 50k gemacht hat, als er erfährt, dass die nicht gefunden wurden. Kam ihm ja schon das ganze Jahr spanisch vor, wieso die ihr Konto sukzessive leergeräumt hat, aber war ja ihr Geld. Hat ein Unbekannter sie mit dem Enkeltrick betrogen? Hat sie das Geld versehentlich in den Müll geschmissen? Wurde sie von einem unseriösen Handwerker über den Tische gezogen? Man weiß es nicht ... :-)


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16.09.2019 um 18:55
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie kommst du nur immer zu deinen Behauptungen?
weil es ansonsten wohl nicht so lange gedauert hätte bis die Sache geklärt war. Er wird ja nicht über 1 Jahr dafür gebraucht haben, um denjenigen zu benennen der ihm das Geld gegeben hat. Das wäre wohl zügiger gegangen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich bringe doch nicht den Mantel oder was auch immer das noch war, was er sofort und ohne vorherige Aufforderung nach dem Tod zurückgegeben hat, zurück, wenn ich nicht irgendwie den Anflug eines schlechten Gewissens habe. Und sei es nur des Mantels (oder was auch immer das war) wegen.
das waren alte Pelzmäntel. Was soll man damit? Er hatte eine junge Frau gehabt. Frau K. soll sie ihr geschenkt haben und er wollte sie wahrscheinlich nicht kränken und hat sie angenommen.
Vielleicht hat er Panik bekommen, als die EB ihm erzählten Frau K. sei eines unnatürlichen Todes gestorben und er war der letzte gewesen, der sie lebend gesehen hat.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Dazu kommt eben der absurde Einkauf und das unverlangte Vorzeigen der Binden/Schokoladenquittung, was meines Wissens eben nicht in einem Verhör, wo man unter Druck reichlich dummes Zeug reden kann, sondern völlig ohne Not passierte.
wieso ist dieser Einkauf absurd? Wenn Frau K. den Auftrag dazu gab die 100. Packung Binden zu kaufen, warum hätte er widersprechen sollen? Oder die Schränke kontrollieren oder was auch immer, ob es überhaupt notwendig sei? Vielleicht hat sie ihn einfach gerne einkaufen für sich geschickt, wer weiß das schon so genau, sie wurde ja als nicht besonders leichte Person beschrieben.


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16.09.2019 um 19:41
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:MG holt die Geldkasstte und rechnet mit LK Einkäufe ab, die sie bei seinen Besuchen im KH in Auftrag gab
Ohne die heilige Geldkassette wieder wegzuräumen? Böser Fehler.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:LK geht aufs Klo, an die PD-Nummer in der Mappe denkt MG nicht, also versucht er es kurz beim Hausarzt, da kann er dem auch gleich von den Knieschmerzen berichten, beim ersten Anruf tut sich nix
Was genau ist ein tutsichnix?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:kein Freiton, direkt nochmal probiert, Mist, Bandansage
Für immer abgehakt das Thema. Bandansagen sind ja quasi Kriegserklärungen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:LK kommt zurück und bittet MG einzukaufen und den Kram zum Frühstück mitzubringen
Es gibt lecker Schokolade auf Zellstoff?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Okay, das auch noch, noch ne halbe Stunde in Beschlag genommen, also schnell zum Edeka, ach ja, er wird gleich auf dem Weg noch den PD verständigen, am besten lässt man den Schlüssel stecken oder die Türe angelehnt, wie man das ja öfters schon gemacht hat
Ohne sie zu fragen?? Oh, das gibt Ärger. Na vielleicht übersteht sie den Tag ja nicht. Ansonsten: Böser Fehler.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:LK lässt Wasser in die Wanne, will die Fäkalwäsche einweichen
Wie man das so macht in dem schwierigen Alter. Stur, dement, schamgebeutelt, aber voller Tatendrang.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Plötzlich hat sie eine TIA o.ä., stürzt im Bereich Toilette und schlägt mit dem Hinterkopf irgendwo an
Irgendwo? An der Wand? Ja, wir nehmen die Wand.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:5 Minuten später versucht sie stark benommen das Wasser abzudrehen, sie steht mittig vor der Wanne, greift zum gegenüberliegenden Haltegriff, dann mit einer Drehung zum Wasserhahn ... und stürzt dabei in die Wanne, wobei sie sich ein zweites Hämatom zuzieht, bewusstlos wird und ertrinkt
... Und kommt nochmal ganz kurz aus dem Jenseits zurück, um mit der Hüfte ein Stück reinzurutschen, sonst hängt frau im Reitersitz auf dem Wannenand. Oder überlassen wir die korrekte Endlage dem Rettungssanitäter oder dem Wasserauftrieb?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:als MG um 23 Uhr zum zweiten Mal zur Wohnung gebeten wird, bringt er zwecks Versiegelung die Schlüssel mit, außerdem den Kassenbon vom Edeka und Klunker (wegen dem er eh schon ein schlechtes Gewissen hatte, aber LK bestand ja darauf), er will erst gar keinen Verdacht aufkommen lassen und sozusagen proaktiv der Polizei helfen
Oh, wieder ein böser Fehler. Damit wird er zum Spitzenkandidat für ne Verdächtigung, als noch alle an einen Unfall glauben. Man möchte ihm zurufen: "Sag jetzt nicht auch noch was von Dahinrumpeln!!"
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:im Februar 2009 wird er plötzlich verhaftet, als Beschuldigter hält er sich an Ratschläge von außen / von seinem Anwalt und versucht trotz seiner Unschuld rechtlich künstlich clever auszusagen (anstatt zu schweigen), woraus ihm im Prozess ein Strick gedreht wird
Erkennt denn da keiner, dass er nur Angst hat, völlig unberechtigt in einen Justizirrtum hineingezogen zu werden? Klassischer Fall von selbsterfüllender Prophezeiung.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:MG fragt sich, was Lieselotte bloß mit den 50k gemacht hat, als er erfährt, dass die nicht gefunden wurden. Kam ihm ja schon das ganze Jahr spanisch vor, wieso die ihr Konto sukzessive leergeräumt hat, aber war ja ihr Geld. Hat ein Unbekannter sie mit dem Enkeltrick betrogen? Hat sie das Geld versehentlich in den Müll geschmissen? Wurde sie von einem unseriösen Handwerker über den Tische gezogen? Man weiß es nicht
Hätte er mal besser aufgepasst auf ihr Geld. Böser Fehler.


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16.09.2019 um 19:43
@Seps13

Ich dachte du hast 15 Jahre Erfahrung als Richterin? :D

Mit der Kompetenz kannst du nicht einzelne Punkte herauspicken, du musst meinen Ablauf einer Gesamtwürdigung unterziehen. ^^

Und dabei kommt raus: Ouaip, so ähnlich könnte es auch gewesen sein, kann man nicht ausschließen, das Leben ist vielfältig ...


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16.09.2019 um 19:49
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:du musst meinen Ablauf einer Gesamtwürdigung unterziehen. ^^

Und dabei kommt raus: Ouaip, so ähnlich könnte es auch gewesen sein, kann man nicht ausschließen, das Leben ist vielfältig ...
Bei mir kommt unten raus "Darf als denktheoretischer Sondermüll ignoriert werden. Beim Täterausschluss aber pro forma nochmal genau sein."

Spoilerin Wahrheit hab ich auch keinen Schulabschluss und keinen Job, so wie du und alle anderen hier :D


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16.09.2019 um 19:52
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Bei mir kommt unten raus "Darf als denktheoretischer Sondermüll ignoriert werden. Beim Täterausschluss aber pro forma nochmal genau sein."
Come on! Du wolltest einen alternativen Ablauf hören, um ihn in seine Einzelteile zu zerlegen.

Das ist dir nicht gelungen, du kannst so einen alternativen Ablauf nicht widerlegen. Vor allem deshalb nicht, weil der unbelegte Ablauf im Urteil nicht zum Ausschluss taugt.

Spoiler
Ich in Wahrheit schon :D



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