Badewannenunfall von Rottach-Egern
28.08.2022 um 21:50Stefan1477 schrieb:Da muss doch auch ein Zeuge nichts bestätigen, das Gericht schloss das aus, obwohl das alte Leute sehr oft tun, ihre Wäsche in der Badewanne vor zu waschen.Es ist unerheblich, dass alte Leute das sehr oft tun, relevant ist einzig und allein, ob Frau Kortüm das gewöhnlich tat...und das konnte nun mal keiner der Zeugen bestätigen. Die logische Schlussfolgerung des Gerichts daraus war, dass sie auch am Tag ihres Todes keine Wäsche in der Badewanne einweichen wollte...daran kann ich jetzt weder einen Fehler, noch einen Skandal erkennen.
Du bist derjenige, der sich da was zusammenreimt...und zwar ohne zu wissen, ob es überhaupt einzuweichende Wäsche gegeben hat.
Lt. Herrn G. soll es so gewesen sein, dass Frau K. sich am Tag ihrer Entlassung aus dem KH kaum auf den Beinen halten konnte, und dann wollte sie Wäsche einweichen...das glaubst du doch selbst nicht?
Stefan1477 schrieb:Das LG hat aber auch ausgeschlossen, dass LK an dem Tag gestürzt sei und das obwohl bekannt war bereits im Jahre 2010 und 2012, dass LK regelmäßig gestürzt war.Hilf mir doch bitte kurz auf die Sprünge, wer -außer Herrn G.- diese regelmäßigen Stürze bezeugt hat.
Die Mitarbeiter des Krankenhauses, des Pflegedienstes und auch der Hausarzt m.W. nicht.
Glaubst du dem Verurteilten eigentlich, dass er, nach all den Jahren, wo er sich um Frau Kortüm gekümmert hat, nicht wusste, dass die Telefonnummer des Pflegedienstes sich in der Mappe befindet, die -zumindest am Tattag- auf dem Tisch lag?
DieTatii schrieb:alte Menschen machen schon mal Dinge, die sie üblicherweise nicht machen. Dass man das in diesem Fall so kategorisch ausschließt, ohne die Frau überhaupt gekannt zu haben, kann ich wiederum nicht verstehen.Dafür hat man Zeugen geladen und befragt.