Andante schrieb:Das abgehobene Geld landete danach aber, wie wir wissen, zum großen Teil in einem Bankschließfach.
Das habe ich so nicht in Erinnerung, könntest Du den entsprechenden Urteilsausschnit zitieren?
@kegelschnitt Ich verstehe jetzt Deine Fragen nicht. Das eine sind Dinge, welche die StA beantworten müsste, das andere ist das Problem, dass man nciht in die Zukunft schauen kann.
kegelschnitt schrieb:Anscheinend hast du ganz konkrete Vorstellungen davon, welchen Feststellungen im Urteil ich zu glauben habe und welche nicht. Genauso gut könnte ich sagen "Du willst einfach die Feststellung im Urteil, dass ein Sturzgeschehen aus innerer Ursache ausgeschlossen ist, nicht glauben - komm wieder auf den Boden der Tatsachen zurück". Hoffentlich leuchtet dir ein, dass solche Bemerkungen unpassend für eine offene Diskussion sind.
Es geht hier meist nur um "Deutungen", nicht die Behauptung neuer Tatsachen.
Die Grundlage sollte erstmal das Urteil sein. Dann kann man natürlich die Schlüsse auch begründet anders deuten.
Ich habe z.B. in Zweifel gezogen, dass der Pflegedienst in Wirklichkeit wissen konnte, dass die Tür nur kurz vorher von Frau K angelehnt wurde. Diese Gedanken sind sicher zulässig, denn der Pflegedienst war nicht vor Ort, als dies erfolgte und damit konnte er nicht beobachten, wann Frau K diese Tür angelehnt hat. Ich glaube das ist nachvollziehbar.
Mehr mache ich in Wirklichkeit nicht. Ich sage auch, dass Herr G durchaus subjektiv annehmen konnte, dass ein Kapitaldelikt vorliegt, da er die Schlüssel abzugeben hatte und ihm dabei gesagt wurde, dass die Wohnung versiegelt werde. Dadurch kann sein anschließendes Verhalten erstmal schlüssig erklärt werden. Die Argumentation des Gerichts, dass es auf den Stand der Ermittlungen ankommt, überzeugt mich persönlich überhaupt nicht. Da müsste G mit in die Ermittlung eingebunden sein, das war er definitiv nicht. Dieser Schluss des Gerichts ist in meinen Augen höherer Blödsinn.
Wenn man nun aber sagt, dass Frau K nicht alle Belege abgezeichnet hat, stellt man eine neue Tatsachenbehauptung auf, die durch nichts belegt ist. Das habe ich nur moniert und das sehe ich duraus als berechtigt an.
Ich sehe das einfach so, "Schlüsse" des Gerichts kann main in Frage stellen, ermittelte Tatsachen nicht, es sei denn es gibt neue, die damals nicht behandelt wurden.