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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.06.2023 um 10:21
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:ich gehe nicht davon aus, dass Frau K als langjährige Geschäftsfrau in einer kärglich eingerichteten Wohnung lebte.
Sie führte ehedem ein Schuhgeschäft. Es gibt hier in der Bildergalerie ja ein paar Einblicke in die Wohnung. Ich würde sagen, es war ein etwas in die Jahre gekommener, bescheidener Wohlstand in einer stinknormalen Wohnung.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.06.2023 um 11:20
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zumal an den Armaturen der Wanne auch nur die Fingerabdrücke von Frau K festgestellt werden konnten.
In den Urteilen finde ich nichts zu Fingerabdrücken. Woher hast du das?


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08.06.2023 um 12:20
[
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Guter Punkt! Das sollte in der Tat schwierig bis unmöglich sein.
schon allein genau zu wissen, was man angefasst hat und was nicht, ist ja schon eine Klasse Leistung (um es später abzuwischen). Dabei war er ja "nur" Hausmeister und scheint es richtig drauf zu haben. Nur bei der Position der Leiche hat er dann doch geschlampt und dann bei den unüberlegten Äußerungen, die ihm zum Verhängnis geworden sind. Ich finde es aber interessant. Einerseits halten ihn hier gewisse Leute nicht unbedingt für die hellste Kerze auf der Torte, dann aber, weil es eben nicht anders erklärbar ist, für brilliant.
So passiert es, dass unschuldige Menschen verurteilt werden. Weil nichts anderes gesehen wird, außer der Schuld des Verdächtigen. Da scheinen sich manche Menschen so zu verbeissen, dass sie nichts anderes mehr zulassen.


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08.06.2023 um 13:04
Zitat von PalioPalio schrieb:In den Urteilen finde ich nichts zu Fingerabdrücken. Woher hast du das?
Ich helfe mal aus.

Im Urteil von 2012 auf Seite 95 steht dazu folgendes:
Mit dem Spurenmaterial, das von den beiden Drehreglern für kaltes und warmes Wasser und
vom Wasserhahn genommen wurde, konnten keine Identifizierungsmuster erstellt werden.
Sie lassen sich somit keiner bestimmten männlichen oder weiblichen Person zuordnen und
können eine solche auch nicht ausschließen. Die DNA-Spuren am Kalt- und
Warmwasserregler schließen daher niemanden, weder Frau K. noch die Pflegerin
Marina die beide Ventile abgedreht hat und nach ihren Angaben dabei keine
Handschuhe trug, noch den Angeklagten als Spurenverursacher aus.
Die Mär, dass Herr G. die Badewannenarmatur nicht angefasst hat, sollte damit endgültig begraben werden können.


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08.06.2023 um 13:24
Zitat von PalioPalio schrieb:In den Urteilen finde ich nichts zu Fingerabdrücken. Woher hast du das?
Im Urteil wird auf Seite 95 (ganz oben) erwähnt, dass sich an den Duschreglern und am Drehknopf ausschließlich genetische Spuren von Frau K befunden haben und dies, obwohl diese ja die Wanne angeblich nicht benutzt hat.

Tatsächlich hatte ich das mit den Drehreglern, auf die das Gericht im Anschluss noch eingeht, wie Cassandra 71 gerade schrieb, verwechselt.

Hinsichtlich der Drehregler ist allerdings unstreitig, dass die Pflegerin, die Frsu K leblos in der Wanne vorfand, diese Regler ohne Handschuhe zugedreht hat und dabei offenbar Spuren so verwischt hat, dass überhaupt keine Fingerabdrücke mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden konnten.

Dieser Umstand kann allerdings insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich an Drehkmopf und Duschregler keine Fingerabdrücke von Herrn G befunden haben, nicht gegen ihn verwendet werden. Zumal er gerade die als "Drehknopf" bezeichnete Armatur betätigt haben muss, wenn man der Theorie des Gerichts folgt, wonach er den Wannenablauf verschlossen hat.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.06.2023 um 13:42
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Mit dem Spurenmaterial
Mir ging es um die Fingerabdrücke, auf die Fridolin31 sich bezieht. In den Urteilen steht nur etwas von DNA.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:dass überhaupt keine Fingerabdrücke mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden konnten.
Es waren DNA-Spuren, die kein konkretes genetisches Profil ergaben und daher nicht zugeordnet werden konnten. Von Fingerabdrücken steht da gar nichts.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Duschregler keine Fingerabdrücke von Herrn G befunden haben
Auch hier wieder: Wurden Fingerabdrücke gefunden? Gibt es dafür eine Quelle?

Es kann sich DNA aus biologischem Spurenmaterial (z.B. Blut, Speichel, Hautschuppen) an einem Gegenstand befinden, ohne dass Fingerabdrücke zu sehen/zu gewinnen sind. Fingerabdrücke wären hier aber eigentlich interessanter.


Wikipedia: Fingerabdruck

Wikipedia: Genetischer Fingerabdruck


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08.06.2023 um 14:14
@Miami-weiß
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Einerseits halten ihn hier gewisse Leute nicht unbedingt für die hellste Kerze auf der Torte, dann aber, weil es eben nicht anders erklärbar ist, für brilliant.
Um zu wissen, dass man Fingerabdrücke vermeiden kann oder besser noch muss, wenn man eben einen Menschen getötet hat und dass man dazu jeden beliebigen Handschuh-Ersatz (Handtuch, Tempo, Waschhandschuh) benutzen kann, muss man im 21. Jahrhundert nun echt nicht irre intelligent sein.
Dass DNA von dem Opfer gefunden wurde spricht ja klar gegen ein aktives Abwischen.

Im übrigen, sprich doch diese „Gewissen Leute“ bitte direkt an. Erzeugt sonst nur unnötig Streit.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:So passiert es, dass unschuldige Menschen verurteilt werden
Wegen was bzw. wie genau?


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08.06.2023 um 14:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Es kann sich DNA aus biologischem Spurenmaterial (z.B. Blut, Speichel, Hautschuppen) an einem Gegenstand befinden, ohne dass Fingerabdrücke zu sehen/zu gewinnen sind. Fingerabdrücke wären hier aber eigentlich interessanter.
Ja, könnte es. Rein theoretisch. Gerade Blut oder Speichel wären aber doch wohl im Urteil ausdrücklich erwähnt worden, insbesondere für den äußerst ungewöhnlichen Fall, dass derartige Spuren ohne gleichzeitige Gewinnung von Fingerabdrücken an ausschließlich manuell zu bedienenden Armaturen feststellbar gewesen wären.


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08.06.2023 um 14:38
Zitat von PalioPalio schrieb:µ = 17.00 Uhr
Beschluss: 71 % und 2 %
@kegelschnitt 90,7% und?
... und 2,2%
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie wahrscheinlich wäre eigentlich ein Todeszeitpunkt im Zeitenster 15.57-16.09 Uhr bei Mittelwert 16.00 Uhr? (Sigma 1,4)
Ich komme auf 5,5%, also +1% im Vergleich zum Zeitraum 14:57-15:09 Uhr.
Zitat von PalioPalio schrieb:Das sieht für mich so aus, als hätten die Gutachter berücksichtigt, dass ab 18.30 Uhr durch das Auffinden der Leiche ein Ausschluss der nachfolgenden Zeiten eingreift und die Wahrscheinlichkeit daher anders zu berechnen ist. Hast du hier schon angemerkt:
Ich habe keine Ahnung, wie diese Abweichungen zustande kommen. Die Berechnungen sind, so wie ich sie angestellt habe, kein Hexenwerk (wir hatten das in der 12./13. Klasse in Mathematik gelernt, ich denke im G8 gibt es diese Inhalte immer noch). Deswegen gehe ich davon aus, dass die Sachverständigen eigentlich keinen Fehler gemacht haben, sondern mir nur irgendwelche Informationen fehlen.

Dass man Zeiträume nach 18:30 Uhr "ausgeschnitten" hat, glaube ich eher nicht. Im Beschluss wurde die Methodik der Berechnung ja relativ genau beschrieben und ein Ausschneiden von ausgeschlossenen Zeiträumen wäre eine nicht-triviale methodische Änderung, die schon einer genaueren Erklärung bedarf. Außerdem würde ich dann erwarten, dass sich Mittelwerte nach vorne schieben würden, wenn man Zeiträume nach 18:30 Uhr ausschneidet (denn diese Zeitpunkte schieben ja den Mittelwert zu späteren Zeitpunkten).


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08.06.2023 um 14:57
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Vielleicht probiert man ja selber, wie es ist, eine ungefähr 75 kg schwere Person durch einen engen Flur zu tragen (vielleicht stellt sich jemand zur Verfügung *g* den man kennt). Damit man die Vorstellung bekommt, was das eigentlich bedeutet.
@Miami-weiß
Du denkst an eine wache Person, die sich tragen lässt - nehme ich an?

Die Aufgabe ist ungleich schwerer, wenn ein Mensch bewusstlos ist und keine Körperspannung hat.
Das ist schlichtweg nicht machbar. Das funktioniert nur im Film.

Kurz noch dazu:
Ein Angehöriger (82 Jahre, 75kg) ist nachts hingefallen. Er war wach, konnte aber nicht mehr aufstehen.
Ich bin sehr kräftig, aber es gelang mir nicht, ihn wieder hinzustellen.
Ich habe alles versucht, was mir eingefallen ist.
Am Ende hab ich einen Nachbarn rausgeklingelt. Zu zweit ging es dann.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.06.2023 um 15:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Dass DNA von dem Opfer gefunden wurde spricht ja klar gegen ein aktives Abwischen.
Da möchte ich widersprechen Im Badezimmer waren genug Handtücher und wahrscheinlich auch Waschlappen, die LK benutzt hat. Wenn MG so etwas zum Abwischen oder auch von vornherein als Schutz vor Fingerabdrücken benutzte, wäre auf diese Weise ihre DNA frisch an die Armaturen gekommen, während seine nicht übertragen wurde.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Gerade Blut oder Speichel wären aber doch wohl im Urteil ausdrücklich erwähnt worden,
Ja klar. Das Trägermaterial der DNA, sprich die Spurenart ist nicht identifiziert worden oder unverdächtig. Das waren nur allgemeine Beispiele von mir für mögliches zellkernhaltiges Material, aus dem DNA gewonnen werden kann.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:äußerst ungewöhnlichen Fall, dass derartige Spuren ohne gleichzeitige Gewinnung von Fingerabdrücken an ausschließlich manuell zu bedienenden Armaturen feststellbar gewesen wären.
Damit bestätigst du meine These, dass abgewischt oder die Armaturen mit einem Handtuch bedient wurden und so die DNA-Spuren rangekommen sind, denn es wurden offenbar keine verwertbaren Fingerabdrücke gefunden.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich komme auf 5,5%, also +1% im Vergleich zum Zeitraum 14:57-15:09 Uhr.
Das ist der Vergleich, auf den es mMn. ankommt. Sogar wenn der Todeszeitpunkt, der so mühsam errechnete Erwartungswert in dem Zeitraum enthalten wäre, läge die Wahrscheinlichkeit nur bei 5 %. Wenn MG also nur in dieser Zeit in der Wohnung gewesen wäre, in der sie nach den neuen Rück- und Hochrechnungen am ehesten verstorben ist, läge die Wahrscheinlichkeit nicht viel höher. Da sieht man, was man mit den Vergleichen anfangen kann - gar nichts.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Deswegen gehe ich davon aus, dass die Sachverständigen eigentlich keinen Fehler gemacht haben, sondern mir nur irgendwelche Informationen fehlen.
Von Fehlern gehe ich auch nicht aus. Aber eine zusätzliche Information, die wir erkennen können, und deren Berücksichtigung für mich naheliegt, ist nunmal die Eingrenzung durch Fakten aus der Realität.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Methodik der Berechnung ja relativ genau beschrieben und ein Ausschneiden von ausgeschlossenen Zeiträumen wäre eine nicht-triviale methodische Änderung, die schon einer genaueren Erklärung bedarf.
Die Berechnung der Wahrscheinlichkeit wird nicht ausführlich beschrieben. Dazu hast du hier ja schon sehr viel genauere Erklärungen gemacht. Die genaue Berechnung ergibt sich aus den Gutachten und im Beschluss stehen nur die Ergebnisse.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Außerdem würde ich dann erwarten, dass sich Mittelwerte nach vorne schieben würden, wenn man Zeiträume nach 18:30 Uhr ausschneidet (denn diese Zeitpunkte schieben ja den Mittelwert zu späteren Zeitpunkten).
Es gibt ja auch vorne einen Zeitraum, der entfällt (vor 14.00 Uhr).


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08.06.2023 um 16:07
Zitat von PalioPalio schrieb:Es gibt ja auch vorne einen Zeitraum, der entfällt (vor 14.00 Uhr).
Das stimmt natürlich, aber für den Todeszeitpunkt µ=17 Uhr, den ich bei dieser Bemerkung im Sinn hatte, fällt das Abschneiden nach 18:30 Uhr deutlich mehr ins Gewicht als das Abschneiden vor 14:00 Uhr. Denn 18:30 Uhr ist nur 1,07 sigma von µ entfernt, aber 14:00 Uhr 2,14 sigma. (Der Zeitraum nach 18:30 Uhr hätte dann rund 8 Mal mehr Gewicht als der vor 14:00 Uhr.) Und gerade für diesen Fall µ=17 Uhr habe ich ja erhebliche Abweichung von den im Beschluss enthaltenen Ergebnissen, nämlich 90% vs. 71%. Für den Fall µ=15:42 Uhr haben die Ergebnisse ja ganz ok übereinstimmt (65% vs. "etwa 60%" im Beschluss).


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08.06.2023 um 16:14
Zitat von jaskajaska schrieb:Um zu wissen, dass man Fingerabdrücke vermeiden kann oder besser noch muss, wenn man eben einen Menschen getötet hat und dass man dazu jeden beliebigen Handschuh-Ersatz (Handtuch, Tempo, Waschhandschuh) benutzen kann, muss man im 21. Jahrhundert nun echt nicht irre intelligent sein.
Dass DNA von dem Opfer gefunden wurde spricht ja klar gegen ein aktives Abwischen.
doch dazu gehört schon eine gewisse Intelligenz. Es war ja, laut Gericht, kein geplanter Mord gewesen. Herr G. wird als sehr gutmütig beschrieben, der nie anderen gegenüber aggressiv geworden ist.
Dann, trotz solche Eigenschaften, einen kühnen Kopf zu bewahren und an solche Dinge zu denken, spricht für mich schon für jemanden, der sehr abgebrüht sein muss. Und das alles noch in kürzester Zeit umsetzten konnte, ohne eben verräterische Spuren zu hinterlassen, die auf ihn hindeuten. Dann aber beim Verhör, schienen ihm die Nerven dann durchgegangen zu sein... ausgerechnet da, wo er letztlich genügend Zeit gehabt hat, sich etwas zurechtzulegen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Im übrigen, sprich doch diese „Gewissen Leute“ bitte direkt an. Erzeugt sonst nur unnötig Streit.
das ist jetzt allgemein gesprochen. Ich wollte nur darauf hinweisen, wie es dazu kommt, dass Menschen, die im Nachhinein für unschuldig erklärt werden, in eine solche Maschinerie geraten können. Wenn Menschen unnachgiebig von der Schuld überzeugt sind, obwohl es eben auch genügend Anzeichen dafür gibt, das die Person unschuldig sein könnte. Es wird jede Menge interpretiert, und zwar lediglich zum Nachteil der Person.


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08.06.2023 um 16:39
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es wird jede Menge interpretiert, und zwar lediglich zum Nachteil der Person.
Wenn aber nun mal kein Zeuge ausgesagt hat, nicht mal MG selber, dass er etwas davon mitbekommen hat, dass Frau K heimlich allein badete, etwa Spuren im Bad wie benutzte Handtücher, einen feuchten Boden, Wasserränder in der Wanne bemerkt hat, wenn auch keine einzige Mitarbeiterin des Pflegedienstes jemals bemerkt hat, dass der Schlüssel zur Wohnung von Frau K von außen steckte außer am Todestag, wenn es keinen Hinweis darauf gibt, wo ihr ganzes Geld geblieben sein könnte, obwohl laut Ehefrau von G diesem das Erbe von Frau K zugesagt war, wenn G sich bei Frau K am Todestag nicht mehr meldete, um sie zu informieren, dass er den Pflegedienst aus der Tiefgarage (!) erreicht und was er mit diesem vereinbart hatte, tja, wenn so viel Wenn´s zusammenkommen, kann man kaum zum Vorteil von G interpretieren, dass jeder befragte Zeuge gelogen hat, was das Zeug hält, und man kann auch offengebliebene Fragen wie die, warum G den Pflegedienst aus der Tiefgarage anrief und nicht von der Wohnung aus, warum er überhaupt, wiederum aus der Tiefgarage, die Auskunft anrufen musste, um die Nummer des Pflegedienstes zu erfahren, wo er doch Frau K hätte fragen bzw. die Nummer in der Mappe auf dem Wohnzimmertisch hätte finden können, nicht automatisch zu seinen Gunsten werten.

Wenn G derartige aufklärungsbedürftige Fragen schlüssig beantwortet hätte, wäre das kein Thema gewesen. Natürlich muss er nichts beantworten. Aber es besteht dann halt auch keine Pflicht des Gerichts, derartiges regelmäßig zu seinem Vorteil auszulegen. Wenn er bei bestimmten Themen nichts zur Aufklärung beitragen möchte, ok, dann wird das im Kontext mit den anderen Ergebnissen der Hauptverhandlung halt entsprechend gewürdigt.

Vom Prinzip her ist das wie mit einem Alibi. Wer eins hat, es aber nicht offenbaren möchte, kann auch nicht damit rechnen, dass das Gericht zu seinen Gunsten unterstellen kann bzw. wird, dass schon irgendwie ein Alibi haben wird, Näheres braucht man an Fakten dazu gar nicht nicht zu wissen. Eine solche Art der Beweiswürdigung würde dem Gericht auf Revision der StA hin garantiert angekreidet werden, und das zu Recht.


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08.06.2023 um 16:56
@Andante
es war kein Tag wie jeder andere gewesen. Frau K. war wegen anhaltendem Durchfall im Krankenhaus gewesen. Sie hatte sich, trotz Angebot der Krankenschwestern, dort bei der körperlichen Hygiene nicht helfen lassen. Das wurde so auch bestätigt. Kannst du zu 100% ausschließen, dass sie nicht auf die Idee kam ein Bad zu nehmen? Immerhin war sie bereits schon so unvernünftig gewesen, ihre Medikamente nicht alleine einzunehmen, so dass dafür ein Pflegedienst beauftragt werden musste.

Die Dinge die du schreibst, kann man alle eben auch anders deuten. Bedeutet das, dass deine Deutung richtig ist? Ist das die Grundlage jemanden lebenslang einzusperren ?Weil zuvor nie der Schlüssel in der Tür hing, aber ausgerechnet am Todestag? Ernsthaft?


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08.06.2023 um 16:56
PS: Und genauso würde das Revisionsgericht es nicht durchgehen lassen, wenn die Beweisaufnahme nur den Schluss auf Ausschluss von irgendwelchen Handlungen zuläßt, das Tatsachengericht aber quasi mit dem Fuß aufstampft nach dem Motto „Auch wenn es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt, nehmen wir trotzdem an, dass es so war, basta“.

Beispiel hier das heimlich Alleine-Baden. Wie gesagt, es gibt keine Zeugen dafür, G auch nicht. Es gibt vielmer Zeugen, denen Frau K ausdrücklich gesagt hat, dass sie nicht allein badet, weil sie Angst hat, nicht mehr aus der Wanne zu kommen. Woraus soll sich nun ergeben, dass das Gericht TROTZDEMzugunsten von G annehmen MUSS, Frau K hätte alleine baden wollen, wenn die Beweisaufnahme dafür nichts hergegeben hat?

Und nein, mit einem wohlfeilen pauschalen „Alte Menschen tun manchmal seltsame Dinge, mein Opa war auch so“ oder „Menschen verhalten sich nicht immer rational“ kommt man nicht weiter, sonst könnte man damit ja jedes Beweisergebnis, das einem nicht passt, torpedieren.


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08.06.2023 um 17:21
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Ist das die Grundlage jemanden lebenslang einzusperren ?Weil zuvor nie der Schlüssel in der Tür hing, aber ausgerechnet am Todestag? Ernsthaft?
Nein. Es wurde hier, wie in anderen Kriminalfällen auch, nun wirklich schon oft genug gesagt worden, dass die Gesamtschau entscheidend ist, nicht ein einzelnes Indiz. Im Fall Böhringer sprach das Gericht im Urteil von einem „Indizienring“, der sich aufgrund der Gesamtschau ergeben hat. Und so ist es im Fall Genditzki auch - nur mit dem Unterschied, dass hier die Gesamtschau in vieler Hinsicht auf der Ausschlussmethode basiert.


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08.06.2023 um 17:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:wenn es keinen Hinweis darauf gibt, wo ihr ganzes Geld geblieben sein könnte,
Es konnte zumindest auch nicht irgendwelchen Ausgaben, die Herr G und seiner Familie getätigt hatten, zugeordnet werden. Deswegen kippte ja auch das Mordmerkmal "Habgier".
Zitat von AndanteAndante schrieb:wenn G sich bei Frau K am Todestag nicht mehr meldete, um sie zu informieren, dass er den Pflegedienst aus der Tiefgarage (!) erreicht und was er mit diesem vereinbart hatte,
Zumindest hatte er den Pflegedienst von dort aus ja tatsächlich erreicht und zwar über den Umweg "Auskunft".
Unglaubwürdig wäre es hingegen gewesen, wenn Herr K behauptet hätte, dass er zuvor beim gescheiterten Telefonat mit der Praxis die Rufnummer des Pflegedienstes hätte erfragen wollen und anschließend aus der Tiefgarage direkt beim Pflegedienst angerufen hätte.

Nachdem es ihm offenbar gelungen war, beim Pflegedienst einen Termin am gleichen Tag zur üblichen Zeit zu vereinbaren, war es auch seiner Sicht auch nicht notwendig, dies gegenüber Frau K nochmal zu bestätigen. Zumal jedes Telefonat mit ihr weitere Diskussionen und Zeitverlust zur Folge hätte haben können.
Zitat von AndanteAndante schrieb:dass der Schlüssel zur Wohnung von Frau K von außen steckte außer am Todestag
Ja, dieser Punkt ist tatsächlich ungewöhnlich und wurde dem Angeklagten ja nun auch im Urteil über mehrere Seiten "angekreidet".

Allerdings bestand gerade an diesem Tag die Besonderheit, dass Herr G dem Pflegedienst unmöglich die Tür öffnen konnte, falls Frau K eingeschlafen war. Und wer jemals mehrere Nächte in einem Krankenhausbett verbracht hat, kann erahnen, dass eine große Anzahl der Patienten einen erhöhten Schlafbedarf hat, wenn sie wieder zuhause sind.


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08.06.2023 um 17:29
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:und wurde dem Angeklagten ja nun auch im Urteil über mehrere Seiten "angekreidet".
Die mehreren Seiten haben damit zu tun, dass das Gericht diverse Zeugen zur Frage vernommen hat, ob es, wie von G „behauptet“, die Schlüsselvereinbarung gab. Die Richter waren also sehr wohl darauf bedacht, entlastendem Vorbringen von G nachzugehen. Es ergab sich aber aufgrund der diesbezüglichen Beweisaufnahme nun mal nichts für die Existenz einer „Schlüsselvereinbarung“.

Wieder der Vergleich mit dem Alibi: Der Angeklagte behauptet, ein solches zu haben. Das Gericht erhebt Beweis über seine Behauptung. Es ergibt sich aber nichts für ein stichhaltiges Alibi.


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08.06.2023 um 17:32
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es war ja, laut Gericht, kein geplanter Mord gewesen.
Das wäre mir neu. Oder möchtest du zwischen Mord, geplantem Mord und ungeplantem Mord differenzieren?
Das gibt die Gesetzeslage allerdings nicht her, da gibt es nur Mord, ohne weitere Zusätze.

Und so steht im Urteil auch nur ganz schlicht:
Der Angeklagte Manfred ... ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Er wird deswegen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.



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