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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.09.2022 um 12:17
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:was stand denn nochmal im ersten Gutachten? Konnten diese Hämatome auch von einem Sturz kommen? Ich denke die Antwort war ja gewesen. Der Gutachter hatte ja nicht mal einen Sturz ausgeschlossen. das kam ja erst mit der Tatortbesichtigung.
Die Tatortbesichtigung ist aber ganz entscheidend. Wenn es denn Fehler und Schlamperei gab, dann VOR der Besichtigung, die unbedingt hätte erfolgen müssen, wie wir mittlerweile wissen.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Ob er vorher Fotos von den Gegebenheiten gesehen hat, weiß hier auch niemand. Vielleicht hat er die gesehen, und kam trotzdem zu dem Schluss es sei ein Unfall gewesen.
Wenn wir es nicht wissen, dann müssen wir davon ausgehen, dass es keine Photos gab. Ein "vielleicht" bzw. ein "könnte" ist hier zu wenig um zu argumentieren, dass der Gutachter bereits vor der Tatortbesichtigung alles wusste um irreversibel vom einem Unfallgeschehen ausgehen zu müssen.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:was ist denn gesichert? Also erwiesen? Wie die Verletzungen erfolgt sind? Tatwaffe? DNA? Motiv? Was gibt es denn? Weißt du mehr als wir?
Die Frage ist doch, ob du mehr als wir - und vor allem das Gericht - weißt?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.09.2022 um 12:41
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:n wir es nicht wissen, dann müssen wir davon ausgehen, dass es keine Photos gab. Ein "vielleicht" bzw. ein "könnte" ist hier zu wenig um zu argumentieren
das ganze Urteil ist voller Vielleichts oder könnte so oder so gewesen sein. Warum überzeugt dich das so sehr? Sie wurde geschubst, geschlagen mithilfe eines Gegenstands, oder eben auch ohne. Sie wurde ins Badezimmer getragen, oder geschleift. Es war eine Unterschlagung oder ein Streit gewesen. Das überzeugt dich?
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wenn wir es nicht wissen, dann müssen wir davon ausgehen, dass es keine Photos gab.
falsch, wenn wir es nicht wissen, dann wissen wir auch nicht, ob der Gutachter Fotos gesehen hat und trotzdem zum Schluss Unfall gekommen ist. Ansonsten WÜSSTEN wir es. Du kannst spekulieren, genauso wie du. Wie kommst du darauf, dass es so gewesen ist? Wenn von Anfang an hier schon alles nicht so wirklich Rund lief?


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16.09.2022 um 12:54
Zitat von PalioPalio schrieb:Es gibt zwei mögliche vorauszusetzende Annahmen für die Ausgangslage.
Bezüglich Möglichkeit 1 und 2 sind wir ja grundsätzlich einverstanden. Wir interpretieren Möglichkeit 2 nur völlig anders und ich halte deine Interpretation ehrlich gesagt für abwegig. Denn wo soll bitte der Zusammenhang zur Badewanne sein. Wenn es ihr so dermaßen schlecht ging, dass sie die Anrufe abbrechen musste, wie kommt sie dann ins Bad und dann auch noch in die Badewanne?
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn er schuldig war, hat er keine harmlose Erklärung für die Anrufe. Am besten sagt er dann, er habe nicht angerufen.
Es ist nicht immer einfach, spontan intelligent zu lügen, wenn man lügen muss. Und ob es intelligenter gewesen wäre, den Anruf zu verneinen, weiß ich nicht. BT hatte z.B. für sehr viele Dinge keine "harmlosen" Erklärungen...
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum gab er zu, dass er angerufen hat? Er konnte weder sagen, dass er erst Hilfe rufen wollte für die Frau, die er bewusstlos geschlagen hatte, noch, dass er die Ermittler auf eine falsche Fährte bringen wollte.
Aber, unterstellten wir, dass deine Hypothese stimmt: dann wäre es naheliegend gewesen zu sagen, dass er den Anruf nicht getätigt hat. Es ist für mich kein Grund ersichtlich, davon in der Vernehmung abzuweichen, wenn diese Täuschung geplant war. Das Argument mit dem Zeitplan zieht nicht, denn die Annahme, dass er um 14:57 noch in der Wohnung war, ist erst dadurch entstanden, weil er die Anrufe eingeräumt hat. Hätte er diese nicht eingeräumt, hätte man ihn zeitlich nicht derart festnageln können.
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum also gab er die Anrufe zu? Da kann ich nur spekulieren, dass er gezwungen war, dies einzugestehen. Nochmal: Diese Erklärung wird in der Schuldversion unabhängig von dem Grund seiner Anrufe benötigt.
Alternativ ist ihm spontan keine bessere Idee eingefallen. Genauso wenig wie für den Schlüssel an der Tür.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich kann mir das sehr gut vorstellen und traue ihm diese Täuschungen auch zu. Ich glaube, er konnte gut praktisch denken.
Sofern er schuldig ist, ging sein praktisches Denken gründlich schief: Kassenzettel, Bemerkung "Dahinrumpeln", widersprüchliche Erklärung zum Schlüssel, nicht naheliegende Position von Schuhe/Leiche und dann soll er noch geglaubt haben, dass Polizisten auf die Idee kommen, dass LK einen Hilferuf absetzen konnte, ehe sie aus unbekannten Gründen auflegen muss und dann in der Badewanne landet. Auch deine oben als Beispiel angeführte Vermutung, sie hätte vielleicht wegen Durchfall die Hilferufe abbrechen müssen, ist so abenteuerlich, dass ich fast lachen müsste, wenn es nicht so traurig wäre. Dann hätte die 87-Jährige mit ihrem Gehstock ins Bad sprinten müssen und wäre dann in eine warum auch immer gefüllte Badewanne gestürzt. Zudem wäre es dann bei einem Anruf geblieben - denn wenn man merkt, dass es drückt, dann ruft man kein zweites Mal an, vor allem wenn man es auf dem Stock länger ins Bad braucht. Und Anhaltspunkte, dass sie immer noch Durchfall gehabt hätte (am Tag der Krankenhausentlassung!), gibt es ebenfalls nicht.

Man könnte meinen, dass sich Menschen anonym leichter tun, einzuräumen, wenn man sich verrannt hat. Das scheint wohl nicht zu stimmen. Stattdessen werden lebensfremde Spekulationen aneinander gereiht.


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16.09.2022 um 13:03
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:dann wissen wir auch nicht, ob der Gutachter Fotos gesehen hat und trotzdem zum Schluss Unfall gekommen ist.
Welchen Gutachter meinst du jetzt? Den neuen mit der Simulation? Klar wird der all die Fotos gesehen haben, die es in den Ermittlungsakten gibt. Allerdings war der neue Gutachter wohl nicht am konkreten Ort, sprich in der ehemaligen Wohnung oder im Bad der Frau K.

Dafür gibt es dann ja die neue Hauptverhandlung, um genau in Erfahrung zu bringen, auf welche Parameter sich der neue Gutachter gestützt hat.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Sie wurde geschubst, geschlagen mithilfe eines Gegenstands, oder eben auch ohne. Sie wurde ins Badezimmer getragen, oder geschleift. Es war eine Unterschlagung oder ein Streit gewesen. Das überzeugt dich?
Ja, ja. Aber wenigstens dass sie tot mit Hämatomen in einem festgestellten Ausbildungszustand in der Wanne gefunden wurde und auf atypische Weise ertrunken ist, stellst du hoffentlich nicht in Abrede, wenngleich so ziemlich alles andere für dich anscheinend lediglich Vielleichts sind. Schade. Es wäre schön, wenn man mit dir auch mal die unstrittigen Fakten und darauf aufbauend die Schlüsse erörtern könnte, die man aus diesen Fakten ziehen kann oder auch nicht.


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16.09.2022 um 13:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:a, ja. Aber wenigstens dass sie tot mit Hämatomen in einem festgestellten Ausbildungszustand in der Wanne gefunden wurde und auf atypische Weise ertrunken ist, stellst du hoffentlich nicht in Abrede, wenngleich so ziemlich alles andere für dich anscheinend lediglich Vielleichts sind. Schade. Es wäre schön, wenn man mit dir auch mal die unstrittigen Fakten und darauf aufbauend die Schlüsse erörtern könnte, die man aus diesen Fakten ziehen kann oder auch nicht.
nein, das streite ich nicht ab. Ich weiß auch nicht 100%ig ob es nicht doch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge gewesen ist. Ich war ja nicht mit dabei gewesen.

Mir geht es eher darum, dass das ein Fall für mich ist wo man im Zweifel für den Angeklagten hätte entscheiden müssen. Weil eben soviel im Unklaren ist.


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16.09.2022 um 13:57
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Man könnte meinen, dass sich Menschen anonym leichter tun, einzuräumen, wenn man sich verrannt hat. Das scheint wohl nicht zu stimmen. Stattdessen werden lebensfremde Spekulationen aneinander gereiht.
Damit hätte ich in diesem Fall gar kein so großes Problem und ich freue mich, dass sich jemand logisch mit meiner Version auseinandersetzt. Mein Wille zu dem gewünschten Eingeständnis scheitert momentan daran, dass du mich nicht überzeugt hast.

Grundsätzlich glaube ich und sehe Anzeichen dafür, dass MG ein Unfallszenario aufgebaut hat und sich dabei auch Gedanken zur Wirkung gemacht hat. Ich glaube aber, dass er hoffte, man würde den Fall mit dem Ergebnis "Unfall" abschließen. Er war längst nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet und ihm sind daher etliche Fehler passiert, er musste revidieren, nachbessern oder umdenken. Von Angesicht zu Angesicht fiel es ihm schwer, seine Irreführungen weiter durchzuziehen. Seine Glaubwürdigkeit war zum Schluss im Eimer.

Zu deiner Argumentation:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Und ob es intelligenter gewesen wäre, den Anruf zu verneinen, weiß ich nicht.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber, unterstellten wir, dass deine Hypothese stimmt: dann wäre es naheliegend gewesen zu sagen, dass er den Anruf nicht getätigt hat.
Das widerspricht sich. Wenn die Chance bestand, die im Zusammenhang mit der Tat erfolgten Anrufe abzustreiten, dann hätte er sie genutzt. Es macht keinen Unterschied, ob er die Anrufe wegen Hilferuf nach Körperverletzung oder wegen Täuschung machte. In der Vernehmung war ihm spätestens klar, dass sie ein Teil des Stricks darstellen, der um seinen Hals gelegt wird.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Hätte er diese nicht eingeräumt, hätte man ihn zeitlich nicht derart festnageln können.
Klar, das ist nicht die vollständige Erklärung. Es wird ggf. nur die Grundlage für ein weiteres Festnageln und seine Entscheidung gewesen sein, die Anrufe zuzugeben.
Als er das Täuschungsmanöver vollzog, hat er vermutlich nicht mit einer Beschuldigung und Vernehmung gerechnet. Unter der Befragung erschien es ihm sinnvoll, die Anrufe zuzugeben. Sein Anruf beim Pflegedienst war ja nur ganz kurze Zeit danach aus der Tiefgarage und auch nicht so richtig erklärbar. Vielleicht ergab sich das Zugeben in diesem Zusammenhang.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zudem wäre es dann bei einem Anruf geblieben - denn wenn man merkt, dass es drückt, dann ruft man kein zweites Mal an
Da musst du unterscheiden zwischen dem, was er vor den Anrufen dachte bzw. sich vorstellte und was sich dann ergab. Er hatte beim ersten Mal zu kurz angerufen und deshalb -außerplanmäßig- nochmal angerufen. Es muss aber ja auch nicht Durchfall gewesen sein, was er sich vorstellte, was andere denken sollten, sondern nur ein Unwohlsein.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Sofern er schuldig ist, ging sein praktisches Denken gründlich schief: Kassenzettel, Bemerkung "Dahinrumpeln", widersprüchliche Erklärung zum Schlüssel, nicht naheliegende Position von Schuhe/Leiche
Das bestreite ich gar nicht. Ich sage nur, er dachte in der Wohnung nach, er vollbrachte dort ein paar Dinge - aber er improvisierte später schlecht, als auch andere nachdachten und ihn damit konfrontierten. Fast wäre er übrigens mit dem vorgetäuschten Unfall durchgekommen.
Sein auffälliges Verhalten am Abend hing mMn. damit zusammen, dass seine Frau ihn bedrängt hat, Schmuck, Pelzmäntel und Bon
abzugeben.

Was ist deine präferierte Version des Ablaufs?


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16.09.2022 um 14:07
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:das ganze Urteil ist voller Vielleichts oder könnte so oder so gewesen sein. Warum überzeugt dich das so sehr? Sie wurde geschubst, geschlagen mithilfe eines Gegenstands, oder eben auch ohne. Sie wurde ins Badezimmer getragen, oder geschleift. Es war eine Unterschlagung oder ein Streit gewesen. Das überzeugt dich?
Ja, weil es letztlich irrelevant ist und solange unklar bleiben wird, solange der einzige Zeuge schweigt, der - aus bisheriger Sicht - Täter MG.

Ob er gerichtsseitig auch künftig als Täter betrachtet wird müssen wir abwarten. ABER: Ein neues Urteil muss nicht besser respektive näher an der Wahrheit sein als das alte.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:falsch, wenn wir es nicht wissen, dann wissen wir auch nicht, ob der Gutachter Fotos gesehen hat und trotzdem zum Schluss Unfall gekommen ist. Ansonsten WÜSSTEN wir es. Du kannst spekulieren, genauso wie du. Wie kommst du darauf, dass es so gewesen ist? Wenn von Anfang an hier schon alles nicht so wirklich Rund lief?
Die Photos hast du ins Spiel gebracht.

Ein Spekulieren über etwaige Photos wurde von dem Moment an irrelevant, als der Gutachter den Tatort besichtigt hat und so zu seiner Überzeugung kam. Von da an brauchte er keine Photos mehr, egal ob er nun vorher welche hatte oder nicht.

Die Spekulation über ein zweifaches "könnte", wie von dir ins Spiel gebracht ("der Gutachter könnte beim ersten Gutachten Fotos gesehen haben und könnte damit ein zutreffendes Gutachten erstellt haben"), ist damit obsolet.


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16.09.2022 um 14:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Das widerspricht sich.
Mein Gedanke war folgender: Wenn deine Hypothese mit der Täuschung stimmt, dann wäre es sinnvoll gewesen, den Anruf abzustreiten. (=meine 2. Aussage). Wenn ich neutral bezüglich der Hintergründe der Anrufe bin, weiß ich nicht, ob es sinnvoll gewesen wäre, die Anrufe abzustreiten. (=meine 1. Aussage) Rückblickend wäre es vielleicht sinnvoll gewesen. Die Frage ist vermutlich, wie so ein Mensch in einer Polizeivernehmung denkt.
Zitat von PalioPalio schrieb:In der Vernehmung war ihm spätestens klar, dass sie ein Teil des Stricks darstellen, der um seinen Hals gelegt wird.
Ok, das ist zumindest gut möglich. Und in dem Fall hätte man so oder so den Anruf eingeräumt. Interessant ist, dass er zunächst nur einen eingeräumt hat.
Zitat von PalioPalio schrieb:Da musst du unterscheiden zwischen dem, was er vor den Anrufen dachte bzw. sich vorstellte und was sich dann ergab. Er hatte beim ersten Mal zu kurz angerufen und deshalb -außerplanmäßig- nochmal angerufen. Es muss aber ja auch nicht Durchfall gewesen sein, was er sich vorstellte, was andere denken sollten, sondern nur ein Unwohlsein.
Für mich gibt es schlicht und ergreifend zu wenig Grundlage, um solche Mutmaßungen anzustellen, die zumindest für mich nicht schlüssig sind. Selbst wenn man die zwei Anrufe akzeptiert, wieso bricht sie auch beim zweiten Mal ab? Wenn es ihr plötzlich nicht gut ging, wieso bricht sie nicht in der Nähe vom Telefon zusammen? Und wieso landet sie stattdessen in einer gefüllten Badewanne? Da sind für mich zu viele Lücken.
Zitat von PalioPalio schrieb:Was ist deine präferierte Version des Ablaufs?
Schwierige Frage. Unter allen diskutierten Varianten halte ich den vom Gericht angenommenen Ablauf für wahrscheinlicher als alle anderen Varianten. Überzeugt bin ich jedoch nicht. Mit den neuen Gutachten schließe ich auch einen Unfall nicht mehr aus - trotz der belastenden Ungereimtheiten. Mich würden die Details zu den Gutachten interessieren (als Physiker dürfte ich diese halbwegs verstehen, auch wenn mein Fachgebiet ein ganz anderes ist).


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16.09.2022 um 15:04
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Mein Gedanke war folgender: Wenn deine Hypothese mit der Täuschung stimmt, dann wäre es sinnvoll gewesen, den Anruf abzustreiten.
Da ist was dran. Zugegeben hat er übrigens wohl nur einen Anruf.
Aber ich würde in der Gesamtschau einem MG auch zutrauen, dass er bald gemerkt hat, dass seine von @Palio geschilderte Idee total ins Beinkleid ging und er sich die dünne Ausrede mit dem Anruf beim Arzt hat einfallen lassen. Die Begründung, dort die Nummer vom Pflegedienst erfahren zu wollen, ist unglaubhaft


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16.09.2022 um 15:25
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:und er sich die dünne Ausrede mit dem Anruf beim Arzt hat einfallen lassen. Die Begründung, dort die Nummer vom Pflegedienst erfahren zu wollen, ist unglaubhaft
Seine Mutter wurde vom selben Pflegedienst betreut. Er hätte, falls er und Frau K. wirklich die auf Frau Ks Wohnzimmertisch liegende Pflegemappe total vergessen bzw. übersehen haben sollten, von seiner Mutter die Nummer erfahren können. Dass Frau K. und MGs Mutter denselben Pflegedienst hatten, wissen wir aus dem Urteil. MG und Ehefrau waren ja sehr überrascht, als sie am 29.10. vom Tod der Frau K. in der Badewanne durch MGs Mutter erfuhren. MGs Mutter wiederum hatte die Neuigkeit durch ihren Pflegedienst erhalten, den eben auch Frau K. hatte (s. Aussage von MGs Ehefrau, 2. Urteil, S. 41).


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16.09.2022 um 15:29
@Andante

Stand die Nummer vom Hausarzt eigentlich aus der Pflegemappe oder hatte er die aus dem Telefonbuch? Das erinnere ich gar nicht mehr.


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16.09.2022 um 15:39
@Scarbi

Das weiß ich nicht. Irgendwann hat MG mal angegeben, er habe die Nummer des Pflegedienstes im Telefonbuch der Frau K. nicht gefunden. Was immer das für ein (privates) Telefonbuch gewesen sein mag: vielleicht stand ja die Nummer des Hausarztes drin. Oder er hatte die Nummer des Hausarztes aus dem öffentlichen Telefonbuch, sofern Frau K. so eines in der Wohnung hatte.

Interessant wäre, zu wissen, ob er die Nummern von Hausarzt und Pflegedienst (immerhin derselbe wie der seiner Mutter) in seinem Handy gespeichert hatte. Aber das wird man heute nicht mehr klären können.


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16.09.2022 um 15:48
@Andante

Es klingt mehr nach Schutzbehauptung, denn nach plausibler Erklärung. Unter Anderem.


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16.09.2022 um 16:00
@Scarbi

Das hat die Strafkammer auch so gesehen und nachvollziehbar begründet:
Soweit der Angeklagte als Grund für seinen Anruf angab, er habe Dr. anrufen wollen, da er die Nummer des Pflegedienstes nicht gefunden habe, erachtet die Kammer diese Einlassung auch aus einem weiteren Grund nicht als glaubhaft. Die Pflegedienstmappe lag laut den Angaben der Pflegebediensteten stets auf dem Esstisch im Wohnzimmer oder auf dem kleinen Tisch zwischen dem Sofa und dem großen Esstisch unter dem Telefon, was der Angeklagte aufgrund der langjährigen Betreuung von Frau und der häufigen Besuche zur Überzeugung der Kammer auch wusste. Der Angeklagte war mehrmals täglich bei Frau in der Wohnung und vor allem morgens oft auch dann anwesend, wenn der Pflegedienst kam und seine Besuche in der Pflegemappe vermerkte, was der Angeklagte auch selbst einräumte.
Als Frau K. gefunden wurde, lag die Pflegedienstmappe laut Aussagen der Pflegedienstmitarbeiterinnen auf dem Wohnzimmertisch unter der geöffneten Geldkassette. Es ist schwerlich nachzuvollziehen, dass weder Frau K. noch MG auf die Idee gekommen sind, wegen der Nummer des Pflegedienstes in der Mappe nachzusehen.


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16.09.2022 um 16:28
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Mein Gedanke war folgender: Wenn deine Hypothese mit der Täuschung stimmt, dann wäre es sinnvoll gewesen, den Anruf abzustreiten. (=meine 2. Aussage). Wenn ich neutral bezüglich der Hintergründe der Anrufe bin, weiß ich nicht, ob es sinnvoll gewesen wäre, die Anrufe abzustreiten. (=meine 1. Aussage)
Neutral kann er als Schuldiger bezüglich der Hintergründe gar nicht sein, denn die Anrufe haben ja mit der Tat zu tun. Daher wäre es in jedem Falle sinnvoll, sie abzustreiten.

Vermutlich meinst du, dass er einmal überrascht gewesen sein könnte, mit den Anrufen konfrontiert zu werden und einmal vorbereitet war?

Das halte ich wiederum nicht für wahrscheinlich. Er war Beschuldigter und wusste, was er alles gemacht hat und was auf ihn zukommen würde. Wahrscheinlicher als spontanes Eingestehen nach einer Überraschung ist mMn. daher eine Zwangslage aus der Vernehmung heraus.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn es ihr plötzlich nicht gut ging, wieso bricht sie nicht in der Nähe vom Telefon zusammen? Und wieso landet sie stattdessen in einer gefüllten Badewanne? Da sind für mich zu viele Lücken.
Deine Kritik greift nur, wenn Du von einem perfekt planenden und vorausschauenden, stringent handelnden MG ausgehst. Den habe ich dir aber gar nicht vorgesetzt, den hast du erst daraus gemacht. Mein täuschender Täter hatte nur eine grobe Idee von seiner Inszenierung und diese nicht perfekt durchdacht und ausgeführt. Er musste außerdem auf Lücke setzen, um sein Ziel zu erreichen. Ziel war: Frau ist am Ende tot, Polizei denkt, es war ein Unfall. Und sie stirbt erst, wenn er weg ist.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Interessant ist, dass er zunächst nur einen eingeräumt hat.
Auch das kann ich im Sinne meiner Version auslegen. Die winzig kurze Verbindung spricht (in meiner Version) dafür, dass er den Finger schon an der Auflegetaste hatte, als er wählte. Er hörte nichts und legte gleich auf. Darum rief er noch einmal an, er wollte ja eine später nachzuweisende Verbindung herstellen, ohne mit jemandem zu sprechen. Dieses tatsächliche Geschehen wollte er später verschleiern und der nun erdachten Alternativerklärung anpassen.

Bei meiner Version hatte er nie einen Gesprächswillen, bei seiner hatte er einen. Wenn es nur ein einziger Anruf war, ist der Gesprächswille deutlicher. Er wollte jemanden sprechen, konnte nur den AB hören und gab deshalb auf. Das passt zu der Version mit einem Gesprächswillen. Wenn er aber anrief, wegen der Kurzfristigkeit gar nichts hören konnte und trotzdem auflegte - warum tat er das, wenn er einen Gesprächswillen hatte? Weshalb wartete er nichtmal eine Sekunde ab? Kann man schlecht erklären und hat er auch nicht erklären können.

Bei der Hilferuf-Version im Urteil hatte er Gesprächswillen, dann wieder nicht, dann wieder doch, dann wieder nicht. Ist möglich, aber warum hat er nicht den Notruf gewählt?


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16.09.2022 um 17:07
@Palio
das ist jetzt nicht böse gemeint, du machst es dir aber wirklich leicht. Wenn etwas nicht passt, dann stand er eben unter Stress, es war nicht gut durchdacht weiter im Text. Findest du tatsächlich, dass man auf einer solchen Grundlage jemanden ins Gefängnis schicken sollte, sogar lebenslang ohne jegliche Beweise zu haben? Denn auch wenn du dir das gar nicht vorstellen kannst, es kann eben auch ganz anders abgelaufen sein.


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16.09.2022 um 17:31
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:ohne jegliche Beweise zu haben
Gegenfrage. Ohne Häme. Was für einen Beweis verlangst du? Ein voll ausgeleuchtetes Video in 6K Auflösung? Eine Visitenkarte in der Badewanne oder was würde dich mit dem Urteil familiär werden lassen?


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16.09.2022 um 17:33
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:es kann eben auch ganz anders abgelaufen sein.
Wie denn? Dann erzähle doch endlich mal (d)eine Version, die alle Fakten des Falles schlüssig einbettet. Nur ständig ohne Begründung pauschal das zu verwerfen, was andere darlegen, reicht auf Dauer ja nicht aus.


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16.09.2022 um 17:34
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:DieTatii schrieb am 10.09.2022:
Die Verstorbene war bekleidet mit einer hellblauen Schlafanzughose, darunter trug sie eine
Unterhose mit einer Slipeinlage. Die hellblaue Schlafanzughose und die Unterhose wiesen
braune Kotspuren auf. Der Oberkörper war mit einem Unterhemd, einem dünnen hellblauen
T-Shirt und einer dunkelblauen Strickjacke bekleidet. An den Füßen trug Frau Kortüm weiße
Socken. Im Wasser schwamm zudem ein weißes Tuch, wie es Frau oft als Halstuch
Quelle:
Seite 19 des Gerichtsurteils

@Cpt.Germanica

als lebensnah würde ich sagen, dass sie sich, so wie MG es aussagte, erstmal waschen wollte. Lebensferner würde ich behaupten wäre anzunehmen, dass sie sie so ins Bett legen wollte.
Aber das Gericht trifft ja bekanntlich seine eigenen Schlüsse. Dazu hat es gar nicht viel geschrieben. Eigentlich immer zu den entlastenden Stellen, da kam so gut wie nichts, seitens des Gerichts. Ist eben schon sehr auffällig. Wie eben auch beim Motiv.
Auf Seite 19 des Urteils ist der vorgenannte Text nicht so nachzulesen, wie im Zitat vermerkt.
Damit fehlt ein Beleg dafür, dass sie bei ihrem Tod verkotete Wäsche trug.

https://manfred-genditzki.eu/pdf.js/web/viewer.html?file=/media/15-03-12_Gerichtsurteil_II_Manfred_Genditzki_urteilgeschwaerzt_Landgericht_Muenchen_II_1_Strafkammer.pdf


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16.09.2022 um 17:35
@Scarbi
Das war jetzt auf die Ausführungen von @Palio
bezogen.
Das Urteil überzeugt mich auch nicht. Es hat ausgereicht um MG lebenslänglich hinter Gitter zu schicken. Aus juristischer Sicht war es somit wohl korrekt ergangen.


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