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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.730 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2023 um 11:25
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Vermisst habe ich im Urteil allerdings Ausführungen zum Geld. Das Gericht hatte dazu am 1. Prozesstag viele Fragen gestellt. Wenn ich es richtig lese, gab es hierzu keine Einlassungen, jedenfalls habe ich keine Zusammenfassungen dazu gefunden. Fakt ist aber auch, dass anscheinend sämtliche Versuche der Polizei, den Verbleib des Geldes konkret aufzuklären, im Sande verlaufen sind.
Es ist anzunehmen, dass das – so weit wie möglich – diese Einlassungen erfolgt sind. G hatte sich ja schon am ersten Verhandlungstag – über seine Anwältin – auf Fragen eingelassen, dass er sich dann nicht bzgl. des Fragenkatalogs eingelassen haben soll, gibt es nicht den geringsten Hinweis, rein eine üble Spekulation. Die Presse hatte an dem Fall sehr rasch das Interesse verloren. Kein Wunder, es war nur ein Aufguss von den beiden Alten, dass da neuere Erkenntnisse gab, war nicht zu erwarten. Das einzig interessante für die Presse waren die neuen Gutachten. Wenn man den Fragenkatalog anschaut, konnte G wahrscheinlich nur ein Bruchteil davon beantworten. Denn das Unfallopfer wird G wahrscheinlich nicht so weit in ihren finanziellen Pläne eingeweiht haben.

Eigentlich hätte Frau Ehrl wissen müssen, dass vor der bekannten Historie (auch sie selbst trug einen erheblichen Anteil daran) bewirkt hat, dass G das Vertrauen in die Justiz Großteils verloren haben dürfte und die Befragung Gs sicher nicht einfach werden wird. Dass sie darauf Frau Rick erst aufmerksam machen musste, zeigt, wie Richtern das notwendige Einfühlungsvermögen fehlt (Beitrag von kegelschnitt (Seite 309)). Es war m.E. ein Fehler des OLG, das Verfahren an die gleiche Kammer zurückzuverweisen, das war wahrscheinlich der Hauptgrund, dass überhaupt dieser Katalog erstellt werden musste, vielleicht hätte das so vermieden werden können.

Aus Deiner Zusammenfassung vom ersten Tag (Beitrag von kegelschnitt (Seite 308)) wird auch ersichtlich, dass G das Vertrauen gegenüber diesem Gericht weiter verloren haben wird. Denn Frau Ehrl zeigte auch an anderer Stelle keine Fähigkeit, sich in die Lage eines Angeklagten zu versetzen, und zwar als sie sich über das Gutachten des KFZ-Sachverständige gewundert hatte. Aber diese Bemerkung war einfach nur dumm, denn G konnte nicht wissen, woher die Hämatome stammen, die Tür war für ihn und die damalige Verteidigung eine Möglichkeit für die Hämatome. Solche Bemerkungen von Seiten von Frau Ehrl dürften – zumindest am ersten Tag - dann weiter das Vertrauen zerstört haben.

Je länger es auch her ist, umso unwahrscheinlicher ist es auch, dass der Verbleib geklärt wird. Rein theoretisch hätte man zeitlich näher vielleicht Besuche und Abhebungen korrelieren können, aber auch das hätte auch schon damals Grenzen gehabt (fehlender Anfangsverdacht). Fakt ist, auch wenn sie etwas an die Wohnung gefesselt war, sie empfing Freunde, sie wurde auch von Pflegekräften besucht, das Geld könnte auch einfach nicht gefunden worden sein. Die Finanzen von G wurden dagegen auf den Kopf gestellt und trotz vollkommen einseitiger Ermittlungen hat man schlicht und einfach nichts gefunden. Man hat sogar noch Ermittlungen gegen den Freund versucht, alles ohne Erfolg. Hinweise, dass das Opfer durchaus von seiner finanziellen Lage wusste, gibt es ebenfalls (Abhaken der Kontoauszüge, Mietminderung). Auch wollte sie ihrer Schwester nichts hinterlassen.

Irgendwann muss es eben auch gut sein und es gilt dann ganz klar die Unschuldsvermutung. Und den Gerichten ist der Verbleib des Geldes unklar. Für das Urteil kann es dann keine Rolle spielen. Daher ist es verfehlt hier das Urteil an diesem Punkt zu kritisieren.


Aber in Wirklichkeit es das ein Nebenschauplatz. Viel wichtiger wäre es die Frage zu klären, warum konnte das überhaupt passieren. Hier wäre in Wirklichkeit ein altbekanntes Problem die Ursache, das schon lange bekannt ist, aber die Justiz hiergegen nichts tut.

Fischer hatte es recht gut in seinem Podcast „Sprechen wir über Mord“ im Guille Fall auf den Punkt (ab 15:30, speziell ab 21:45)
https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/tatort-jauchegrube-true-crime-oder-tod-durch-guelle/swr2/94770114/

- um es dann aber gleich wieder zu verharmlosen. Klar gibt es Verfahren, wo das Gutachten der Verteidigung entscheidend wurde (wie nun im vorliegenden Fall im 3. Verfahren nach 14 Jahren! und im Fall Monika de Montgazon im 2. Verfahren). Aber das kompensiert in keiner Weise die Fälle, wo das nicht funktioniert, wie z.B. im vorliegenden im den ersten zwei Verfahren. Wäre Fischer ehrlich, müsste er zugeben, dass in bei solchen Fällen dem Angeklagten kein faires Verfahren gewährt wird, was man auch im vorliegenden Verfahren auch deutlich erkennt (dazu habe ich schon genug geschrieben).

Wahrscheinlich wusste der Anwalt von Frau Montgazon und hat entsprechend viele Gutachten erstellen lassen, im ersten Verfahren hat, das trotzdem nicht funktioniert. Erst der BGH wurde stutzig. Das man dann der Frau die Kosten dieser Gutachten nicht erstattet wurden, ist ein weiterer Tiefpunkt dieses Falles.

In Wirklichkeit müsste die Justiz/Gesetzgeber dieses Problem endlich mal angehen und Überlegungen anstellen, wie man das vermeiden kann. Aber da tut sich nicht das Geringste, stattdessen werden wahrscheinlich weiter Unschuldige verurteilt (der Guille-Fall ist wahrscheinlich ein weiterer), obgleich man es vermeiden könnte. Man kann daher nicht von einem Kollateralschaden sprechen.


Man muss hier nochmal ein Hoch auf Frau Rick aussprechen, die das alles mit ihrer Hartnäckigkeit über viele Jahre ermöglichte, sowie den Unterstützern, die erst diese Gutachten ermöglichten. Die Justiz ist schlicht und einfach nicht bereit eigene Fehler zuzugeben, das ist das Erschreckende, der in diesem Fall wieder überdeutlich wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2023 um 20:38
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist anzunehmen, dass das – so weit wie möglich – diese Einlassungen erfolgt sind. G hatte sich ja schon am ersten Verhandlungstag – über seine Anwältin – auf Fragen eingelassen, dass er sich dann nicht bzgl. des Fragenkatalogs eingelassen haben soll, gibt es nicht den geringsten Hinweis, rein eine üble Spekulation.
Man findet halt, an welchen Prozesstagen MG sich über die Verteidiger eingelassen hat. Zum Thema Geld leider nichts. Das ist erstmal Fakt. Nicht mal das mit den 8.000 Euro, die er ja belegen konnte.

"Übel finde ich die Spekulation auch nicht. Ich hätte es verstehen können, wenn er sich zu überhaupt gar nichts eingelassen hätte, weil es eigentlich nichts zu gewinnen gab. (O-Ton von Friedrichsen in einer Prozesspause: "Ich würde gar nichts sagen! Die müssen das beweisen!")
Zitat von LentoLento schrieb:Irgendwann muss es eben auch gut sein und es gilt dann ganz klar die Unschuldsvermutung. Und den Gerichten ist der Verbleib des Geldes unklar. Für das Urteil kann es dann keine Rolle spielen. Daher ist es verfehlt hier das Urteil an diesem Punkt zu kritisieren.
Ich finde nicht, dass es verfehlt ist, weil das ein Teil der Anklage war. Im 1. und 2. Urteil steht z.B. drin, dass das Gericht es als erwiesen ansah, dass MG in der Lage war, die 8k aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das Thema Geld war am 1. Tag ganz klar ein Thema für das Gericht, und auch fehlende Anhaltspunkte für den Verbleib ist ein Ergebnis, das man m.E. aufnehmen sollte (aber nicht gegen MG auslegen kann, weil es ja keine konkreten Hinweise gab).
Zitat von LentoLento schrieb:Wahrscheinlich wusste der Anwalt von Frau Montgazon und hat entsprechend viele Gutachten erstellen lassen, im ersten Verfahren hat, das trotzdem nicht funktioniert. Erst der BGH wurde stutzig. Das man dann der Frau die Kosten dieser Gutachten nicht erstattet wurden, ist ein weiterer Tiefpunkt dieses Falles.
Soweit ich weiß, war es ihr Schwager, der als Nebenkläger diese Gutachten über seinen Anwalt aufbringen konnte. Der Fall macht einem wirklich Angst!
Zitat von LentoLento schrieb:stattdessen werden wahrscheinlich weiter Unschuldige verurteilt (der Guille-Fall ist wahrscheinlich ein weiterer)
Ich kenne nur den von dir verlinkten Podcast dazu und hatte nicht unbedingt den Eindruck, dass da ein Unschuldiger verurteilt wurde. Allerdings sind mir keine weiteren Details bekannt. Gibt es zu diesem Fall einen Thread?
Zitat von LentoLento schrieb:Man muss hier nochmal ein Hoch auf Frau Rick aussprechen, die das alles mit ihrer Hartnäckigkeit über viele Jahre ermöglichte, sowie den Unterstützern, die erst diese Gutachten ermöglichten.
Absolut! Ich hätte es vor mehreren Jahren nicht für möglich gehalten, weil ein WAA ja nahezu immer verworfen wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2023 um 22:22
@kegelschnitt

Du machst es mit Deiner Erklärung nicht besser. Um Deine Behauptung zu untermauern, müsstest Du den Nachweis der kontinuierlichen und ausführlichen Berichterstattung liefern. Andernfalls ist es wie gesagt eine Behauptung ohne jegliche Substanz. Selbst über den Fragenkatalog hatte ich nichts ion der Presse gelesen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:"Übel finde ich die Spekulation auch nicht. Ich hätte es verstehen können, wenn er sich zu überhaupt gar nichts eingelassen hätte, weil es eigentlich nichts zu gewinnen gab. (O-Ton von Friedrichsen in einer Prozesspause: "Ich würde gar nichts sagen! Die müssen das beweisen!")
Was interessiert Deine Sichtweise und die von Frau Friedrichsen. Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Er hat sich nun mal über seine Anwältin eingelassen, obgleich das Frau Ehrl durch dumme Bemerkungen bzgl. des Kfz-Sachverständigen ihm noch schwerer gemacht haben wird. Es gibt daher nicht den geringsten Hinweis, dass er den Fragenkatalog – soweit möglich – nicht beantwortet hat.

Lass G einfach mal im Ruhe, der fast 14 Jahre erwiesenermaßen unschuldig eingesperrt war und versuch ihm nicht noch irgendetwas anzudichten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2023 um 19:44
@kegelschnitt

Abgesehen von der gestrigen Diskussion hast Du ansonsten bei der Bewertung des Urteils ins Schwarze getroffen, vielen Dank. Natürlich hast Du recht, dass es 3 unterschiedlichen Gutachten bzgl. des Todeszeitpunktes gab, in der früheren Diskussion ging es immer nur um eines davon, weil es grundsätzlich ausreichend dokumentiert waren. Ein anderes Urteil als Freispruch wegen erwiesener Unschuld war das nicht möglich.


Und natürlich hast Du und Frau Friedrichsen vollkommen Recht, rechtlich gesehen hätte G einfach die Aussage verweigern können. Vor dem bekannten Hintergrund (auch dieses Gerichts) wäre das vollkommen nachvollziehbar gewesen.

Aber vor Gericht spielt das Recht nicht immer eine Rolle. Die Richter sind die Herren des Verfahrens, ob sie es wirklich immer verdienen, mag dahingestellt sein. Sich gegen sie zu stellen, ist nicht unbedingt die beste Strategie, auch wenn man 100%ig im Recht ist. Ich denke Frau Rick wird bei G einiges an Überzeugungsarbeit geleistet haben doch auszusagen, die natürliche Reaktion wäre in Wirklichkeit die, welche Frau Friedrichsen und Du gesehen hast. Aber vor Gericht muss man häufiger gute Miene zum bösen Spiel machen.

Man kann daher davon ausgehen, dass der Fragenkatalog beantwortet wurde, es sei denn, dass das Gericht – nach Fortschritt der Verhandlung – darauf verzichtete, er könnte irgendwann obsolet geworden sein.


Dass das Thema Geld nicht mehr im Urteil aufgeführt wurde, ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass es sich hier um einen Freispruch handelt, sogar aus erwiesener Unschuld. Bei den vorherigen Urteilen hatte es insofern eine weitaus wichtigere Rolle gespielt, weil es ja auch um die Frage der besonderen Schwere der Schuld gegangen wäre, wie im Fall Monika de Montgazon. Daher musste man in den vorherigen Urteilen auch klären, dass der Verbleib des Geldes nicht mehr ermittelbar war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2023 um 21:57
Zitat von LentoLento schrieb:Selbst über den Fragenkatalog hatte ich nichts ion der Presse gelesen.
Den Fragenkatalog gab es am 1. Tag definitiv, das habe ich nicht geträumt.

Davon abgesehen muss ich mich korrigieren. Ich habe das Urteil zu schnell gelesen: am 8. Verhandlungstag gab es zusammengefasst folgende Einlassung zum Thema Geld:
Er habe für L. K. nicht nur Schmuck, sondern auch Bargeld in das Bankschließfach gebracht oder von dort geholt. Seiner Erinnerung nach sei die größte Summe, die sich jemals im Bankschließfach befunden habe, 20.000,- Euro gewesen. Zuletzt, wann genau könne er nicht mehr sagen, habe L. K. ihn gebeten, ihr die Geldkassette aus dem Bankschließfach zubringen, so dass dieses dann leer gewesen sei.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-16324?hl=true

Das habe ich am Ende leider überlesen.

MG bzw. die Verteidiger haben sich also sehr wohl zum Thema Geld geäußert. Wahrscheinlich konnten nach 14 Jahren keine erkenntnisreichen Angaben zu den restlichen Fragen zum Thema Geld gemacht werden.
Zitat von LentoLento schrieb:Lass G einfach mal im Ruhe, der fast 14 Jahre erwiesenermaßen unschuldig eingesperrt war und versuch ihm nicht noch irgendetwas anzudichten.
Das habe ich nirgendwo getan.
Zitat von LentoLento schrieb:in der früheren Diskussion ging es immer nur um eines davon, weil es grundsätzlich ausreichend dokumentiert waren
Genau genommen auch schon um zwei. Das von Prof. M. aus Jena mit der Finiten-Elemente-Methode und das vom Prof. H. aus Stuttgart, wo nach der Temperaturrückrechnung das Henßgen-Modell verwendet wurde. Aber auch diese Verfahren sind schon einigermaßen unabhängig (zumindest im Punkt Henßgen vs. FEM). Das mit der Hose ist aber völlig neu und unabhängig. Man hat wirklich alles rausgeholt, was ging. Beeindruckend.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke Frau Rick wird bei G einiges an Überzeugungsarbeit geleistet haben doch auszusagen, die natürliche Reaktion wäre in Wirklichkeit die, welche Frau Friedrichsen und Du gesehen hast. Aber vor Gericht muss man häufiger gute Miene zum bösen Spiel machen.
Ich als Laie kann natürlich nicht beurteilen, was die bessere Strategie ist. Ich hätte es nur verstehen können, wenn man gar keine Fragen beantwortet hätte. Aber es ist ja gut gelaufen und jetzt kann auch niemand den Vorwurf machen, man hätte nicht zur Aufklärung beitragen wollen.
Zitat von LentoLento schrieb:Man kann daher davon ausgehen, dass der Fragenkatalog beantwortet wurde, es sei denn, dass das Gericht – nach Fortschritt der Verhandlung – darauf verzichtete, er könnte irgendwann obsolet geworden sein.
Ja, der wurde wohl beantwortet, zumindest soweit man etwas Sinnvolles beitragen konnte, siehe meine Korrektur oben.

Der Fall ist also durch.

Spannend wird nur mitzuverfolgen, welche Schadensansprüche MG noch geltend machen kann (ich wünsche dabei viel Erfolg) und ob wirklich gegen die Münchner Rechtsmedizin vorgegangen wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.12.2023 um 21:14
Kann man die neusten Gutachten, die zum Freispruch führten, nachlesen? Im Urteil habe ich sie nicht gefunden, sondern nur die subjektive Deutung.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.11.2024 um 11:33
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb am 15.11.2023:Spannend wird nur mitzuverfolgen, welche Schadensansprüche MG noch geltend machen kann
Das ist doch Mal ein Anfang:
Nachdem er gut 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannenmordes in Haft gesessen hatte, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Nachrichtenagentur dpa sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). »Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro«, sagte die Sprecherin.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-justizopfer-verklagt-bayern-auf-750-000-euro-nach-freispruch-im-badewannenmord-prozess-a-66b931aa-a5a9-47bc-b7fd-3fac47902735?utm_source=dlvr.it&utm_medium=%5Bfacebook%5D&utm_campaign=%5Bspontop%5D&fbclid=IwY2xjawGz0-dleHRuA2FlbQIxMQABHVCtFZg-KEJQtR_uNQoRceG7kZBHyImqKqonloO3xYWbtrtR7o1tzYyCqw_aem_6_hbMbcx6u9E2JZq79etlQ#ref=rss

Wünsche ihm viel Erfolg. Gegenüber den verlorenen Jahren immer noch lächerlich wenig.


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27.11.2024 um 23:38
Na dann wollen wir mal hoffen das Manfred Genditzki nach der strafrechtlichen auch eine zivilrechtliche "Wiedergutmachung" erfährt, auch wenn ihm niemand die wertvollen, und vor allem gestohlenen(!), 13 Lebensjahre ersetzen kann! Bleibt abzuwarten ob der bayrische Freistaat es hier besser macht als das Land Baden-Württemberg etwa im Fall Harry Wörz dessen zivilrechtlicher Kampf um eine angemessene Entschädigung so dermaßen in die Länge gezogen und hintertrieben wurde bis er gesundheitlich angeschlagen war und somit das lächerliche Vergleichsangebot annehmen musste...


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28.11.2024 um 20:44
https://www.ardaudiothek.de/episode/verurteilt-der-gerichtspodcast/verurteilt-120-toedliche-badewanne/hr/13892141/

Verurteilt Folge 120

Wer es sich nochmal in Erinnerung bringen will.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.11.2024 um 22:07
Es ist echt unglaublich, dass ihm diese Kosten für "Kost und Logis" noch in Rechnung gestellt wurden:
Sie kritisierte vor allem, dass ihrem Mandanten noch "Geld für Kost und Logis" abgezogen worden sei. "Auf die Kost und die Logis hätte er gern verzichtet." Auch gegen das Ergebnis dieses StrEG-Verfahrens wollen Genditzki und Rick klagen, wie die Juristin sagte.

"Es stresst ihn natürlich", sagte Rick über ihren Mandanten, dem es "gesundheitlich nicht gut" gehe. "Er hat immer noch Albträume."
Quelle: https://www.gmx.at/magazine/panorama/370000-euro-justizopfer-genditzki-verklagt-bayern-40391700


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28.11.2024 um 23:56
Zitat von emzemz schrieb:Verurteilt Folge 120
Ich war ehrlich gesagt ein wenig enttäuscht. Borufka hat an ein paar Stellen Dinge etwas durcheinander gebracht. (Aber so schlimm wie die Folge über Söring war es nicht.)
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wünsche ihm viel Erfolg. Gegenüber den verlorenen Jahren immer noch lächerlich wenig.
Ich hätte auch mit einer höheren Forderung gerechnet.


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29.11.2024 um 10:34
Zitat von LentoLento schrieb am 14.11.2023:In Wirklichkeit müsste die Justiz/Gesetzgeber dieses Problem endlich mal angehen und Überlegungen anstellen, wie man das vermeiden kann. Aber da tut sich nicht das Geringste, stattdessen werden wahrscheinlich weiter Unschuldige verurteilt (der Guille-Fall ist wahrscheinlich ein weiterer), obgleich man es vermeiden könnte. Man kann daher nicht von einem Kollateralschaden sprechen.
(...) Die Justiz ist schlicht und einfach nicht bereit eigene Fehler zuzugeben, das ist das Erschreckende, der in diesem Fall wieder überdeutlich wurde.
Auch wenn ein Jahr seit diesem Resümee vergangen ist, möchte ich an diese Sätze noch einmal erinnern. Mir scheint das Phänomen bei der Bayerischen Justiz besonders verbreitet zu sein, die sich für besonders gut hält (auch und gerade in ihrer Juristenausbildung) und gerne mal auf andere Bundesländer herabblickt. Da kann dann nicht sein, was nicht sein darf.

Gerechtigkeit wird Herrn Gendetzki so oder so nicht widerfahren. Aber ein Stück Wahrnehmung und Genugtuung seines Leides. Ob die Berücksichtigung einer Summe für ersparte Aufwendungen (wie Kost und Logie) zu seinen Lasten rechtlich zulässig ist, ist das Eine. Besonders klug halte ich eine solche anspruchsmindernde Gegenrechnung nicht.

Zeigt sie doch nichts anderes, dass der (Frei-)Staat weiter erbarmungslos bürokratisch mit seinen Opfern umgeht. Das schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Demokratie noch einmal zusätzlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.11.2024 um 11:41
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zeigt sie doch nichts anderes, dass der (Frei-)Staat weiter erbarmungslos bürokratisch mit seinen Opfern umgeht.
Wir reden hier vor allem über eine gepfefferte Summe nochmal:
Der "Bild"-Zeitung zufolge wehrt sich der 64-Jährige nun gegen eine Rechnung des Freistaats Bayern, die von ihm für unter anderem "Kost und Logis" rund 100.000 Euro fordert.
Welche sich wie folgt zusammensetzt:
Die Anwältin des Mannes sagte nun der "Bild", dass der Freistaat ihrem Mandanten "50.442,48 Euro für Essen und Unterkunft berechnet" habe. "
sowie zusätzlich der Arbeitslohn in der Wäscherei wohl wieder einkassiert wird:
Zusätzlich auf der Rechnung des Freistaats: 48.979,06 Euro, die Genditzki bei einem Stundenlohn von rund zwei Euro in der Gefängnis-Wäscherei während seiner langen Haftzeit verdient hatte. Ein Sprecher der Münchner Generalstaatsanwaltschaft sagte der "Bild", dass das Vorgehen der Justiz gültige Rechtslage sei. Genditzkis Anwältin nannte die Rechnung "grotesk", sie will gegen die Abzüge rechtlich vorgehen.
Quelle für alle Ausschnitte:

https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_100541146/gericht-in-bayern-mann-sass-unschuldig-in-haft-satte-rechnung-fuer-ihn.html

Einfach nur verachtenswert so noch weiter mit dem Mann umzugehen. Blanker Hohn und Spott ist das.


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29.11.2024 um 11:52
Zitat von LanzaLanza schrieb:Blanker Hohn und Spott ist das.
All diese Kosten sind durch einen Fehler des Freistaats entstanden, nicht schuldhaft durch Herrn Gendetzki. der hätte 13 Jahre zumindest den Mindeslohn verdient - und nicht 2 € in der Wäscherei.

Die Rechnung ist rechtlich unhaltbar und menschlich zynisch. Eine Schande.


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29.11.2024 um 15:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Rechnung ist rechtlich unhaltbar ...
Doch, das ist sie.

Hier kann man nachlesen, was geplant ist:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/haft-entschaedigung-anhebung-tagessatz-anwaltliche-erstberatung-kostenfrei


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29.11.2024 um 15:42
Zitat von emzemz schrieb:Doch, das ist sie.
Verstehe ich jetzt (inkl. Link) nicht. Enthält das StrEG eine Vorschrift, nach der Kost und Logis nebst Zwangsarbeitssalär vom derzeitigen Tagessatz in Höhe von 75 € abgezogen werden dürfen?

Wenn ich es richtig verstanden habe, macht Gendetzki einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch (BGB) gegen den Freistaat Bayern geltend, nicht nach StrEG. Bei solchen Klagen macht die Gegenseite gerne Gegenrechnungen auf, z.T. ist das auch anerkannt, Minderung des Schadenersatzes durch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Entschädigungen.

Damit will man dann die Summe drücken. Material für einen Vergleich z.B.

Meiner Erinnerung hat Mollath auch gegen Bayern geklagt, wegen der 7 Jahre Psychiatrie. Gab es da nicht auch einen Vergleich?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.11.2024 um 16:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn ich es richtig verstanden habe, macht Gendetzki einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch (BGB) gegen den Freistaat Bayern geltend, nicht nach StrEG.
Den scheint er auch zu machen.
Deshalb verzichtet er aber nicht auf seine 75,-- Euro Haftentschädigung pro Tag.

Gibt's eigentlich einen Link, wo man genau nachlesen kann, wie sich die Forderungen zusammensetzen?


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29.11.2024 um 16:15
Zitat von emzemz schrieb:Origines schrieb:
Die Rechnung ist rechtlich unhaltbar ...

Doch, das ist sie.
Das kann man nie mit Gewissheit sagen. Über den gesetzlichen Regelungen steht immer das Grundgesetz und ich denke, dass manche gesetzliche Regelung bei einer Überprüfung durch das BVerfG durchfallen könnte.

Nachdem der BAG bzgl. Pflegekräfte einen Grundsatzentscheidung getroffen hat, dass bei dem Aufenthalt der Pflegeperson bei der zu pflegenden Person bei einer 24h Bereitschaft der Mindestlohn über diese Zeit abzgl. der Pausenzeiten und Urlaub gezahlt werden muss, denke ich, dass es da durchaus entsprechendes auch ein unrechtsmäßig eingesperrter Unschuldiger erhalten müsste.

Es ist nicht ersichtlich, dass es sachliche Gründe gibt, dass ein unschuldig Eingesperrter mit weniger abgespeist werden darf, immerhin kann eine Pflegekraft jederzeit kündigen.


Aber ich denke, dass bei dem aktuellen Prozess es allein um Schmerzensgeld ist.

So wie es aussieht, scheint in dieser Sache mehrere Verfahren zu laufen, das eine ist die Haftentschädigung, wo natürlich zu berücksichtigen ist, dass Herr Genditzki vor der Inhaftierung ein Angestellter mit dem Gehalt von 3000€ war. Das allein ergibt einen Haftentschädigung von fast 500.000€. Logie dürfte da nicht angerechnet werden dürfen, da seine Frau für die Familie eine Wohnung in der Zeit unterhalten hat und damit Herr Genditzki kein monitärer Vorteil entstanden ist, eine Gegenrechnung bzgl. Logie dürfte ausgeschlossen sein. Möglicherweise gilt das Gleiche für die 5-Sterne-Verköstigung im Gefägnis, denn Frau Genditzki hätte ja einfach nur etwas mehr gekocht, ihre Arbeitszeit wäre fast identisch gewesen, man hätte nur etwas mehr eingekauft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meiner Erinnerung hat Mollath auch gegen Bayern geklagt, wegen der 7 Jahre Psychiatrie. Gab es da nicht auch einen Vergleich?
So ist es und der Vergleich war auf doch recht hohem Niveau, obgleich Mollath vor der Haft keiner regelmäßigen Arbeit nachging und auch nicht solange in Haft war.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Damit will man dann die Summe drücken. Material für einen Vergleich z.B.
Ja, das denke ich mir auch. Aber die Folge kann natürlich sein, dass die Justiz weiter den Rückhalt in der Bevölkerung verliert, wenn so ein Geschacher bekannt wird.


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29.11.2024 um 16:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Enthält das StrEG eine Vorschrift, nach der Kost und Logis nebst Zwangsarbeitssalär vom derzeitigen Tagessatz in Höhe von 75 € abgezogen werden dürfen?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_3134_J_096-NN10

Ohne mich näher damit befasst zu haben, würde ich mal sagen, ja, die dürfen das, womöglich müssen sie es sogar.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.11.2024 um 17:21
Zitat von emzemz schrieb:Ohne mich näher damit befasst zu haben, würde ich mal sagen, ja, die dürfen das, womöglich müssen sie es sogar.
Dahinter steckt der Grund des sogenannten "Vorteilsausgleich". Das ist ein allgemeiner Grundsatz, der in verschiedenen Bereichen von Entschädigungen zu finden ist, auch in Zivilverfahren.

Der Betroffene soll nach der Entschädigung nicht besser gestellt sein als vorher. "Vorteile" soll er danach eben nicht haben.

Im folgenden Abhandlung wird das unter "Vorteilsausgleichung" auf Seite 8 nachlesen. Der Ansicht des Authors Prof. Dr. Bernd Müssig - dass diese Regelung unwürdig sei - schließe ich mich ohne wenn und aber an.

https://www.bundestag.de/resource/blob/700060/8d75bb80e5e48969a4f825b9fd623bc4/muessig_dav.pdf

Das die Logie und Verpflegung im Gefägnis als "Vorteil" angesehen wird, ist Zynismus pur. Hier waren typische Bürokraten unterwegs. Nicht ganz ohne Grund hatte der Gesetzgeber vor, das zu ändern.


Aber wie gesagt, ich persönlich glaube nicht, dass hier das für Herrn Genditzki zutrifft, denn die Frage ist, ob ihm überhaupt diese Ausgaben erspart geblieben sind. Das wäre zu klären. Denn er hätte in dieser Zeit in der von seiner Frau gemieteten Unterkunft leben können und auch mitessen können.

Ich hatte mal einen Sendung geshen, wo es hieß, dass in einer solchen Konstellation Kost und Logie eben aus diesem Grunde nicht angerechnet werden darf. Aber natürlich stellt sich die StA erstmal unwissend.


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