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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 15:17
Die Demonstration, dass ein Abtransport einer bewusstlosen Person ohne Schleifen über den Boden nicht möglich ist, ist einfach nur lächerlich.

Mein Ehegatte hatte die Angewohnheit, öfter mal bewusstlos zu werden, was dann eine Einlieferung ins Krankenhaus notwendig machte. Da ich keine Lust hatte, jedes mal einen Krankenwagen zu bestellen, habe ich mir seinen rechten Arm über meine rechte Schulter gelegt, mit beiden Händen festgehalten, und ihn wie einen Kartoffelsack auf meinem Rücken liegend nach draußen ins Auto balanciert, ohne ihn über den Boden zu schleifen. Nicht einfach, aber mit dem entsprechenden Adrenalin durchaus auch von einer Frau zu bewältigen.

Wer den Fall Maria Baumer verfolgt hat, erinnert sich vielleicht daran, wie seitens des Gerichts ein solcher Transport nachgestellt wurde und so das Argument der Verteidigung entkräftet werden konnte. Also mit dem Filmchen kommen die nicht weit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 15:21
Zitat von emzemz schrieb:Die Demonstration, dass ein Abtransport einer bewusstlosen Person ohne Schleifen über den Boden nicht möglich ist, ist einfach nur lächerlich.
ich denke es geht zusätzlich auch darum, dass all dies in einer doch recht kurzen Zeitspanne erfolgt sein muss. Zwischen dem Anruf beim Hausarzt und dem Anruf bei dem Pflegedienst waren es 11 Minuten gewesen. Da musste er mit Frau K. streiten, sie niederschlagen, sie ins Badezimmer tragen, Wasser in die Badewanne füllen, sie ertränken, den Tatort präparieren (Badezimmer und Schlafzimmer) in einem doch recht kurzen Zeitraum.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 16:55
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:) in einem doch recht kurzen Zeitraum.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:) in einem doch recht kurzen Zeitraum.
Und danach noch vom ersten Stock zurück in die Tiefgarage, um anschließend mit dem Auto in den Supermarkt zu fahren, als sei nichts geschehen.

Ganz geräuschlos könnte ein solcher Transport ganz sicher nicht vonstatten gegangen sein, aber offenbar war an jenem Nachmittag nicht nur die Wohnung im zweiten Stock unbewohnt.

Wieviele Wohnungen gab es in dem Haus, in dem Frau K lebte, eigentlich, in der gesamten Anlage wohl über 50? Aber ergiebige Zeugenaussagen anderer Bewohner existieren anscheinend nicht.


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17.06.2023 um 17:43
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Zwischen dem Anruf beim Hausarzt und dem Anruf bei dem Pflegedienst waren es 11 Minuten gewesen. Da musste er mit Frau K. streiten, sie niederschlagen, sie ins Badezimmer tragen, Wasser in die Badewanne füllen, sie ertränken, den Tatort präparieren
Na ja, gestritten und niedergeschlagen wurde natürlich VOR den Anrufen beim Hausarzt. Diese Anrufe gehörten schon zu den Aktivitäten, um das vor den Anrufen erfolgte Niederschlagen zu verschleiern.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 17:50
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:um das vor den Anrufen erfolgte Niederschlagen zu verschleiern.
Oder aber er war erschrocken und wollte für nen Moment tatsächlich Hilfe holen.

Zeitlich jedenfalls stimmt die Reihenfolge. Keine Ahnung warum @Miami-weiß das so kompliziert macht.


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17.06.2023 um 17:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diese Anrufe gehörten schon zu den Aktivitäten, um das vor den Anrufen erfolgte Niederschlagen zu verschleiern.
Zum "verschleiern" einer möglichen Körperverletzung waren die Anrufe allerdings bereits von Anfang an keinesfalls geeignet.

Entweder es wäre Hilfe seitens des Hausarztes gekommen und MG hätte sich erklären müssen oder es kam eben keine Hilfe, aber die Anrufe waren registriert und der Staatsanwalt ließ seine Phantasie spielen, was für MG vermeidbar gewesen wäre.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 18:05
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zum "verschleiern" einer möglichen Körperverletzung waren die Anrufe allerdings bereits von Anfang an keinesfalls geeignet.
Da hat allerdings @Palio eine sehr einleuchtende Erklärung dargestellt:
Zitat von PalioPalio schrieb am 13.06.2023:Ich gehe von einem anderen Ablauf aus als das Gericht damals. Ich denke, sie lag um 15.00 Uhr schon in der Wanne und er wollte um jeden Preis verhindern, dass er derjenige sein muss, der sie offiziell findet. Er hatte sich bereits überlegt, es so aussehen zu lassen, dass sie in seiner Abwesenheit verunfallt ist. Andere sollten sie so vorfinden, ohne ihn in der Wohnung.

Deswegen rief er beim Hausarzt an. Er wollte dort nie jemanden erreichen (0-Sekunden-Anrufe), sondern nur, dass die Nummer von Frau Kortüm dort auf dem AB auftaucht und Frau Kortüm zurückgerufen wird, dann natürlich nicht ans Telefon geht und man besorgt weitere Maßnahmen ergreift. Da der erste Anruf zu kurz war, rief er noch ein zweites Mal an.

Nach den Anrufen, aus denen bereits deutlich Panik spricht, ist er schnell mit den Wertsachen und dem Geld in die Tiefgarage gegangen und erst dort fiel ihm die viel bessere Lösung ein - der Pflegedienst. Die Nummer hatte er aber nicht parat, zurück in die Wohnung zur Toten wollte er nicht. Er rief daher die Auskunft vom Handy aus an, fuhr dann schleunigst zum Edeka und sorgte für ein Alibi und eine Abwesenheit bis zum garantierten Eintreffen des Pflegedienstes abends.



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 18:34
Zitat von emzemz schrieb:Da hat allerdings @Palio eine sehr einleuchtende Erklärung dargestellt:
Ja, ich kenne die Erklärung von Palio, die zwar gegen MG, aber auch gegen das von Gericht und Staatsanwalt angenommene Mordmerkmal spricht. Einer von etlichen, theoretisch denkbaren Abläufen.

Meiner Meinung nach hat diese Theorie aber zwei Haken:

1.) Welcher Hausarzt ist schon so besorgt, dass er Rettungsmassnahmen ergreift, wenn ein Patient zweimal nach Einschalten des Anrufbeantworters auflegt? Das ist doch sehr unrealistisch. Da hätten die Ärzte einiges zu tun....Dieser Hausarzt hat ja noch nicht einmal zurückgerufen.
Schade eigentlich, ansonsten hätte man einen Anhaltspunkt dafür gehabt, ob Frau K noch gelebt hat, nachdem Herr G die Wohnung verlassen hat.

2.) Um einen abendlichen Besuch des Pflegedienstes, der die Medikamenteneinnahme überwacht, hätte sich Herr G doch ohnehin kümmern müssen, nachdem Frau K aus der Klinik entlassen wurde. Alles andere wäre ja nun zu auffällig gewesen.

Und wenn ihm tatsächlich erst in der Tiefgarage eingefallen wäre, dass es eine bessere Möglichkeit sei, den Pflegedienst anzurufen, gab es für ihn ja überhaupt keinen Grund, zuvor den Schlüssel an der Tür stecken zu lassen. Das macht einfach keinen Sinn.
Und nach den Telefonaten mit Auskunft und Pflegedienst nochmal zur Wohnung zurückzulaufen, den Schlüssel ins Schloss zu stecken, um sich erneut in die Tiefgarage zu bewegen, erscheint irgendwie grotesk. Da wäre es zeitlich allmählich auch sehr knapp geworden, um im benachbarten Bad Wiessee einen um 15.30 Uhr abgestempelten Kassenbon zu bekommen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 18:57
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Da wäre es zeitlich allmählich auch sehr knapp geworden, um im benachbarten Bad Wiessee einen um 15.30 Uhr abgestempelten Kassenbon zu bekommen.
Warum musste denn der Bon um 15.30 Uhr abgestempelt sein?
Hätte es etwas geändert, wäre es zehn Minuten später gewesen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 20:00
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zum "verschleiern" einer möglichen Körperverletzung waren die Anrufe allerdings bereits von Anfang an keinesfalls geeignet.
Wem sagst du das. Aber wie hier schon richtig gesagt wurde, ist ihm etwas Besseres auf die Schnelle nicht eingefallen. Er hat sich erst entschlossen, Frau K zu töten und die Tötung wie einen Unfall aussehen zu lassen, als ihm klar wurde, welche Konsequenzen die Körperverletzung der Frau K für ihn haben würden. Und da musste er halt improvisieren, wobei die Anrufe beim Hausarzt nicht besonders schlau waren, was ihm hinterher auch klar wurde, als es allerdings schon zu spät war. Aus dem Urteil:
Die Kammer ist davon überzeugt, dass die beiden vom Angeklagten am 28.10.2008 um 14.57 Uhr bei der Arztpraxis von Dr. ..getätigten Anrufe aus dem Grund erfolgten, dass der Angeklagte seinem ersten Impuls, Hilfe zu holen, nachkam, als er sah, dass er durch seine Gewalteinwirkung bei Frau .. eine Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit
herbeigeführt hatte, und er dann jedoch in beiden Fällen kurz nach dem Wählen der Nummer wieder auflegte, als ihm plötzlich bewusst wurde, welche Konsequenzen dies für ihn haben würde.

a) Der Angeklagte, der angab, er habe lediglich einen Anruf getätigt, machte widersprüchliche Angaben zum Grund seines Anrufs. Er ließ sich in der Hauptverhandlung zunächst dahingehend ein, Frau .. habe vom Treppensteigen Knieschmerzen gehabt, daher habe er bei der Arztpraxis von Dr. .. angerufen, um Dr. .. darum zu bitten, Frau .. einen Hausbesuch abzustatten.

Auf Vorhalt, dass er in seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung vom 13.01.2009, über die die Zeugen KHK .. und KHK .. berichteten, als Grund für den Anruf bei Dr. .. angegeben habe, er habe den Pflegedienst verständigen wollen, jedoch dessen Nummer in dem Telefonbuch von Frau .. nicht gefunden, gab der Angeklagte dann an, Grund des Anrufs sei neben den Knieschmerzen von Frau ..auch der Umstand gewesen, dass er den Pflegedienst habe verständigen wollen, aber dessen Nummer nicht gefunden habe, weswegen er Dr. .. darum habe bitten wollen, die Verständigung des Pflegedienstes zu übernehmen.



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17.06.2023 um 20:04
Zitat von emzemz schrieb:Warum musste denn der Bon um 15.30 Uhr abgestempelt sein?
Hätte es etwas geändert, wäre es zehn Minuten später gewesen?
Das hätte natürlich nicht viel geändert, aber der Bon war nun einmal um 15.30 Uhr abgestempelt.

Und wenn MG im Anschluss an das um 15.09 Uhr in der Tiefgarage begonnene Telefonat sich nochmal Richtung Wohnung der Frau K und retour begeben hätte, wäre dies schwer möglich gewesen.

@Andante

Damit würde allerdings die Theorie von Palio über den Haufen geworfen und wir hätten wieder eine zeitliche Hetzjagd. Das Geld könnte er in diesen 12 Minuten jedenfalls nicht mehr gesucht und an sich genommen haben.


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17.06.2023 um 20:07
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ja, ich kenne die Erklärung von Palio, die zwar gegen MG, aber auch gegen das von Gericht und Staatsanwalt angenommene Mordmerkmal spricht.
Kannst du bitte kurz erläutern, warum im von Palio dargestellten Szenario das Mordmerkmal fehlt?

Ich stehe anscheinend gerade auf dem Schlauch...


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17.06.2023 um 20:13
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Kannst du bitte kurz erläutern, warum im von Palio dargestellten Szenario das Mordmerkmal fehlt?
Zumindest kann man das Mordmerkmal "Verdeckung der Körperverletzung" nicht mehr konstruieren, weil das Telefonat als "Puffer" zwischen Körperverletzung und Mord und auch als möglicher "Hilferuf" fehlt, wenn Frau K zum Zeitpunkt des Telefonats bereits tot war (so die Theorie von Palio).
Dann müsste man sich wieder in Richtung "Habgier" oder notfalls "Heimtücke" bewegen, ansonsten bliebe selbst im Falle einer erneuten Verurteilung nur Totschlag übrig.


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17.06.2023 um 20:29
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zumindest kann man das Mordmerkmal "Verdeckung der Körperverletzung" nicht mehr konstruieren, weil das Telefonat als "Puffer" zwischen Körperverletzung und Mord und auch als möglicher "Hilferuf" fehlt, wenn Frau K zum Zeitpunkt des Telefonats bereits tot war (so die Theorie von Palio).
Nein, auch in der Hypothese von @Palio würde das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat (vorangegangene Körperverletzung) greifen. Für die Verdeckungsabsicht braucht es keinen Puffer.


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17.06.2023 um 20:34
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:wenn Frau K zum Zeitpunkt des Telefonats bereits tot war (so die Theorie von Palio).
Ich habe die Theorie von @Palio so verstanden, dass Frau K da schon in der Wanne lag, aber nicht tot, sondern nur bewusstlos. Wahrscheinlich hatte er auch schon das Wasser angestellt. Aber seine Absicht war nach dieser Theorie ebenfalls, die zuvor begangene Körperverletzung durch Tötung der Frau K zu verdecken, wobei die Tötung eben wie ein Unfall aussehen sollte.


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17.06.2023 um 20:40
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Für die Verdeckungsabsicht braucht es keinen Puffer.
Aber ein Indiz für die Verdeckungsabsicht bräuchten wir. Und wenn das Telefonat nach dem Ableben von Frau K erfolgt wäre, wäre dieses Indiz abhanden gekommen und es gäbe nicht mehr den geringsten Anhaltspunkt für eine "zweigeteilte Handlung".
Da wäre dann mindestens ebensogut eine "einheitliche Handlung" nach einem Streit mit dem Tötungsvorsatz vor der Körperverletzung denkbar, wobei die Körperverletzung noch erfolgt wäre, damit Frau K sich beim Transport nicht mehr wehren kann.

@Andante

Okay, an diese Variante hatte ich nicht gedacht, aber dann wären die Anrufe beim Hausarzt ja nicht nur unbedacht, sondern komplett irrsinnig gewesen.


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17.06.2023 um 20:45
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und wenn MG im Anschluss an das um 15.09 Uhr in der Tiefgarage begonnene Telefonat sich nochmal Richtung Wohnung der Frau K und retour begeben hätte, wäre dies schwer möglich gewesen.
Laut Urteil beträgt die Fahrzeit von der Wohnung der Frau K gerade mal 4 Minuten. Das konnte er bequem schaffen, selbst wenn er noch mal zurückgegangen wäre, um von außen den Schlüssel an der Wohnungstür einzustecken.

Er ist aber nicht zurückgegangen. Er hat selber angegeben, dass er beim Verlassen der Wohnung aufgrund der angeblichen Schlüsselvereinbarung den Schlüssel draußen eingesteckt hat, obwohl er zu dem Zeitpunkt trotz der Pflegedienstmappe auf dem Wohnzimmertisch und obwohl er Frau K hätte fragen können, zu diesem Zeitpunkt die Nummer des Pflegedienstes immer noch nicht wusste.


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17.06.2023 um 21:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hat selber angegeben, dass er beim Verlassen der Wohnung aufgrund der angeblichen Schlüsselvereinbarung den Schlüssel draußen eingesteckt hat
Ja, das stimmt. Aber durfte er zu diesem Zeitpunkt nicht als gesichert annehmen, dass er den Pflegedienst erreicht und dieser im Laufe des Abends -wie an allen Tagen, in denen Frau K zuhause war-, ein paar Minuten für diese erübrigen kann. Schließlich stand sie fest auf der Patientenliste, woran einige Tage in der Klinik nichts ändern.

Für wen hätte er den Schlüssel sonst stecken lassen, egal ob abgesprochen oder nicht: Für den mehr als unwahrscheinlichen Fall, dass der Hausarzt vorbeischaut, ja eher nicht.

Wenn MG nicht beim Verlassen der Wohnung fest damit gerechnet hätte, dass Frau K im Laufe des Tages noch besucht würde, wäre das Steckenlassen des Schlüssels selbst nach Auffassung des Gerichts unnötig gewesen. Denn dieses diente ja nach dessen Auffassung ausschließlich dazu, dass MG die Verstorbene nicht am nächsten Tag auffinden musste.


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17.06.2023 um 21:07
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber durfte er zu diesem Zeitpunkt nicht als gesichert annehmen, dass er den Pflegedienst erreicht und dieser im Laufe des Abends -wie an allen Tagen, in denen Frau K zuhause war-, ein paar Minuten für diese erübrigen kann. Schließlich stand sie fest auf der Patientenliste, woran einige Tage in der Klinik nichts ändern.
Zumindest dürfte er gewusst haben, wo er die Nummer des Pflegedienstes findet. Denn als Frau K am 23.10. ins KH kam, muss ja auch irgendwer den Pflegedienst verständigt haben, dass die Mitarbeiterinnen bis auf Weiteres erst mal nicht in die Wohnung kommen müssen. Und wer, wenn nicht MG, hätte diese Verständigung übernommen?

Aber wahrscheinlich hat er jedes Mal die Auskunft angerufen, um die Nummer zu erfragen, wenn etwas mit dem Pflegedienst zu regeln war, andere Möglichkeiten, um an die Nummer zu kommen, sah er nicht…..


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 21:09
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber ein Indiz für die Verdeckungsabsicht bräuchten wir. Und wenn das Telefonat nach dem Ableben von Frau K erfolgt wäre, wäre dieses Indiz abhanden gekommen und es gäbe nicht mehr den geringsten Anhaltspunkt für eine "zweigeteilte Handlung".
Da wäre dann mindestens ebensogut eine "einheitliche Handlung" nach einem Streit mit dem Tötungsvorsatz vor der Körperverletzung denkbar, wobei die Körperverletzung noch erfolgt wäre, damit Frau K sich beim Transport nicht mehr wehren kann.
Im 2. Prozess wurde MG wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Auch damals hat das Gericht keinen großen zeitlichen Abstand angenommen. Das kannst du im 2. Urteil unter "Rechtliche Würdigung" nachlesen.


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