Miami-weiß schrieb:der laut seiner Aussage bei beiden Gerichtsverhandlungen anwesend war.
Eine Gerichtsverhandlung kann durchaus aus mehreren Termins- bzw. Verhandlungstagen bestehen. Für den jetzigen Prozess sind zB 20 Verhandlungstage angesetzt. Was ich meine, ist, dass ein Gerichtsreporter nicht nur am ersten und am letzten Tag (= Tag der Urteilsverkündung) anwesend sein sollte, sondern zwischendurch auch.
Miami-weiß schrieb:In der Doku sagt die ehemalige Friseurin der Frau K. aus. Diese schildert, von häufigen Stürzen der Frau K.
Dazu wurde doch nun im Urteil ab S. 50 viel an medizinischen Details von verschiedenen Ärzten, auch dem Hausarzt von Frau K, gesagt, was in diesem Beitrag in der gebotenen Kürze wiedergegeben wurde.
Beitrag von Palio (Seite 342)Miami-weiß schrieb:Der Staatsanwalt sollte ihr untersagt haben, darüber zu reden, das sei erlogen. Sie solle vor Gericht nur die notwendigsten Aussagen treffen, bzw. nur mit ja oder nein antworten.
Es ist aber nicht der Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung das Wort erteilt und entzieht bzw. das Beweisthema bestimmt. Und ich möchte die Verteidigung sehen, die sich damit abspeisen läßt, dass ein Zeuge nur mit Ja oder Nein antwortet. Was hier der Staatsanwalt (vielleicht bei einer staatsanwaltlichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren, so was gibt es ja auch) zu der Friseurin gesagt hat, weiß ich natürlich nicht, ebensowenig, ob sie überhaupt als Zeugin zur Hauptverhandlung geladen wurde und dort ausgesagt hat. In sog. Dokus kommen ja häufiger Personen vor, die um Prozess aus verschiedenen Gründen keine Rolle gespielt haben.