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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.06.2023 um 21:54
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Im 2. Prozess wurde MG wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt
Wir müssen hier natürlich zwischen einer rechtlichen Tateinheit und einer tatsächlichen Handlungseinheit unterscheiden.

Das Gericht hat den Begriff der Tateinheit meiner Auffassung nach aber tatsächlich recht weit ausgelegt. Ob das in Anbetracht des unterstellten "Verdeckungsmordes" gerechtfertigt war, sei mal dahingestellt.

Letztlich hat es aber keine Auswirkungen auf das Strafmaß, ob Tateinheit oder Tatmehrheit angenommen wurde.

Möglicherweise spielte eine Rolle, dass das Gericht den "ersten Impuls", zur Rettung den es dem Angeklagten beim Anruf zugebilligt hat, als einen zeitlich geringfügigen Zeitraum angesehen hat, dass dieser einer einheitlichen Tathandlung im rechtlichen Sinne nicht entgegen steht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 06:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zumindest dürfte er gewusst haben, wo er die Nummer des Pflegedienstes findet. Denn als Frau K am 23.10. ins KH kam, muss ja auch irgendwer den Pflegedienst verständigt haben, dass die Mitarbeiterinnen bis auf Weiteres erst mal nicht in die Wohnung kommen müssen. Und wer, wenn nicht MG, hätte diese Verständigung übernommen?[/quote

warum hat er dann aber aus der Tiefgarage die Auskunft angerufen, wenn er die Nummer doch wusste? Ich denke hier schreiben überwiegend Menschen, die immer alles sehr bedacht erledigen, sehr organisiert sind und nie etwas vergessen. Es gibt aber auch noch andere, bei denen es ganz anders aussieht :)



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 07:20
Ich meine, dass die Dame vom Pflegedienst damals anwesend war, als Frau K. ins Krankenhaus ging. Sie bekam ja morgens immer ihre Medikamente. Daher musste er doch gar nicht anrufen um den Pflegedienst abzusagen. Er musste lediglich Bescheid sagen, dass sie wieder da war, aufgrund der Medikamentenausgabe.
Ich denke aber das ist der Grund, weshalb Herr G. einsitzt. Alles was er gemacht hat, war verdächtig gewesen,. obwohl es eigentlich ganz normale Abläufe waren, bei denen scheinbar einfach bei einigen die Phantasie durchgegangen ist und in jede Kleinigkeit etwas hineininterpretiert wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 07:30
[
r. Im Anschluss daran machte er seinen
morgendlichen Rundgang durch die Wohnanlage und verteilte die Zeitungen. Nach
Beendigung des Rundganges wartete er vor dem Haus auf den Krankenwagen. Gegen
07.40 Uhr traf die Pflegerin Marina vom Pflegedienst ein
Quelle: ][/quote]https://www.allmystery.de/dateien/hxo1lgzftp28_15-03-12_Gerichtsurteil_II_Manfred_Gendi.pdf

Auf S. 14 steht es im Urteil.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 09:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zumindest dürfte er gewusst haben, wo er die Nummer des Pflegedienstes findet.

Meine Meinung:
Es ist egal, ob er sie hätte kennen müssen, also kannte und dann vergaß oder noch nie zuvor den Pflegedienst anrief (Liselotte Kortüm konnte ja auch noch gut telefonieren).
Wenn er sie nicht kannte und auch die Mappe nicht kannte, hätte er Frau Kortüm fragen können. Er hat die Geldkassette auf die Mappe gestellt, diese Mappe war also auch im Blick der beiden, sollten sie da beide gelebt und Abrechnung gemacht haben. (Es sei denn, er hat die Geldkassette nach dem Tod der Frau dort mit ein paar restlichen Anstandsscheinen in aller Hektik abgestellt, damit man sieht, dass kein Raubmord passiert ist und seine DNA/Fingerabdrücke erklärt sind, wie ich vermute.)

Sollte die Nummer des Pflegedienstes der Grund der Anrufe gewesen sein, wäre das Einfachste in jedem Fall gewesen, Frau Kortüm zu fragen. Das ging aber nicht mehr, wenn sie tot war. Zweiter Punkt: Dafür den Hausarzt anzurufen, ist sehr merkwürdig. Naheliegend wäre, die Auskunft anzurufen. Dass MG wusste, dass es so etwas wie eine Telefonauskunft gibt, hat er ja gezeigt. Und noch ein dritter Punkt: Beide Anrufe waren so kurz, dass sie keine Gesprächsabsicht erkennen lassen. Der zweite Anruf in gleicher Kürze beweist mMn., dass hier jemand anrufen wollte, ohne je den anderen Teilnehmer zu sprechen.

Die Nullsekundenanrufe beim Hausarzt haben daher mMn. keine unverdächtige Erklärung. Die Nummer des Pflegedienstes hätte er bei Frau Kortüm erfragen können. Er müsste in diesem Zusammenhang erklären, warum er sie nicht gefragt hat. Der vierte Punkt in diesem als Indiz gewerteten Handlungsstrang ist, dass es erheblich naheliegender wäre, an dieser Stelle des ungelösten Problems "Hausarzt nicht erreicht, Nummer vom Pflegedienst immer noch unbekannt" gleich im Anschluss von der Wohnung vom Festnetz aus die Auskunft anzurufen.
Dass er all dies nicht erklären kann, macht sein Verhalten verdächtig.

Es ist damit für mich nur logisch, die Anrufe, ebenso wie den zügigen (aber gar nicht eiligen) Einkauf von "Kortümsachen", den außensteckenden Schlüssel, den stehengelassenen Wäschekorb und die anzunehmende Absprache mit seiner Frau zum gemeinsamen Lügen mit der Tat zu erklären, die sich daraus ergibt, dass die alte Frau am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempe verletzt war und voll bekleidet in einer aus biomechanischer Sicht sturzunwahrscheinlichen Stellung in der Badewanne ertrunken ist, die sie lt. mehrfachen übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht mehr nutzte. Verschwundenen Geldbetrag in fünfstelliger Höhe, demonstrativ zurückgegebenen Schmuck und verschwiegenen Pelzmantel werte ich dabei als Indiz seiner Anwesenheit in der Wohnung nach ihrem Tod, wodurch er in den Besitz ihrer Sachen kam.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Alles was er gemacht hat, war verdächtig gewesen,. obwohl es eigentlich ganz normale Abläufe waren, bei denen scheinbar einfach bei einigen die Phantasie durchgegangen ist und in jede Kleinigkeit etwas hineininterpretiert wurde.
Da fehlt mir die Kennzeichnung, dass dies deine persönliche Meinung ist. Meine ist nämlich eine ganz andere. Meiner Meinung nach waren es keine gewöhnlichen Abläufe, sondern höchst verdächtige Handlungen, die mit einem Verbrechen am besten zu erklären sind.

Ich darf den User @kegelschnitt zitieren, der uns alle zu mehr Genauigkeit in der Formulierung aufgerufen hat:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Es wäre nett, wenn du kennzeichnen könntest, dass dies eine reine Vermutung von dir ist.



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18.06.2023 um 09:04
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wäre nett, wenn du kennzeichnen könntest, dass dies eine reine Vermutung von dir ist.
natürlich ist das meine Meinung. Ich denke, bedeutet doch auch, dass ich so denke und dass ich nicht für die Allgemeinheit spreche?


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 09:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:natürlich ist das meine Meinung.
Dann kannst du es doch besser kennzeichnen. @kegelschnitt wünscht sich das von uns allen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 09:29
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und nach den Telefonaten mit Auskunft und Pflegedienst nochmal zur Wohnung zurückzulaufen, den Schlüssel ins Schloss zu stecken, um sich erneut in die Tiefgarage zu bewegen, erscheint irgendwie grotesk. Da wäre es zeitlich allmählich auch sehr knapp geworden, um im benachbarten Bad Wiessee einen um 15.30 Uhr abgestempelten Kassenbon zu bekommen.
Das erscheint mir gar nicht "grotesk", sondern konsequent. Wenn es so war, wie ich denke, ist ihm der Pflegedienst erst außerhalb von der Wohnung eingefallen und auch der Umstand, dass dieser einen Schlüssel für die Haustür besitzt. Die Mitarbeiterin könnte also direkt die Wohnung betreten, ohne dass er gerufen wird.

Der Zeitablauf wäre so:
Außerhalb der Wohnung fiel ihm der Pflegedienst ein. Den rief er im Treppenhaus oder von der Tiefgarage aus über die Auskunft an (so genau weiß man ja nicht, wo er in dem Moment stand). Es ist 15.09 Uhr. Er läuft danach nochmal schnell nach oben und steckt den Schlüssel außen in die Tür. Sagen wir 15.12 Uhr. Er läuft runter und fährt zum Edeka (4 Minuten Fahrzeit). 15.20 Uhr. Er greift die paar Sachen, geht zur Kasse und bezahlt. 15.30 Uhr.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wir müssen hier natürlich zwischen einer rechtlichen Tateinheit und einer tatsächlichen Handlungseinheit unterscheiden.
Das ist meiner Meinung nach ein interessanter Aspekt. Es geht um seinen Vorsatz. Wenn den Hausarztanrufen keine Rettungsabsicht mehr unterstellt wird, könnten die Hinterkopfschläge bereits ein (misslungener) Tötungsversuch gewesen sein und das Mordmerkmal würde entfallen.
Es wäre ja möglich, dass er Frau Kortüm bereits mit den Schlägen töten wollte, weil sie das Fehlen von Geld bemerkte und ihm Drohungen machte, bei denen er seine Existenz in Gefahr sah. Er war aber evtl. nicht in der Lage zu entsprechend starker Gewalt. Es ist nicht leicht, einen Menschen zu töten und so ein Gewaltakt passt wohl wirklich nicht zu seinem Naturell.
Das ist also schwer zu deuten.

Wir haben diesen Aspekt hier schon mal diskutiert:
Beitrag von Palio (Seite 206)


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18.06.2023 um 10:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist meiner Meinung nach ein interessanter Aspekt. Es geht um seinen Vorsatz. Wenn den Hausarztanrufen keine Rettungsabsicht mehr unterstellt wird, könnten die Hinterkopfschläge bereits ein (misslungener) Tötungsversuch gewesen sein und das Mordmerkmal würde entfallen.
Ich verstehe nicht, warum dann das Mordmerkmal (Verdeckung einer Straftat) entfallen würde. Wenn MG die LK wirklich aus einem Streit heraus auf den Kopf geschlagen haben sollte, dann hätte er immer noch - unabhängig von den Anrufen beim Hausarzt - den Entschluss fassen können, sie zu töten, um die vorangegangene Körperverletzung zu verdecken.

Was verstehe ich hier nicht?


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18.06.2023 um 11:12
@kegelschnitt

Vermutlich meint @Palio es so: MG und LK geraten wegen irgendwas in Streit, sie beschuldigt ihn wieder, das etwas fehlt oder will, dass er sich heute weiter um sie kümmert anstat seine Mutter zu besuchen, ihm platzt nach der langen Beanspruchung durch sie irgendwann im Verlauf des Streits der Kragen, und er will sich endlich von ihr befreien und sie töten, also Affektsituation. Er schlägt oder schubst sie in Tötungsabsicht so, dass sie bewusstlos wird, aber, wie er feststellt, noch nicht tot ist. Er will sie aber weiterhin töten und wechselt nun die Methode: die Badewanne. Er hätte sie auch erdrosseln oder weiter auf ihren Kopf einschlagen können, aber das ist ihm zu brutal. Er legt sie also in die Wanne, dreht das Wasser auf, nimmt das Geld und verschwindet

So ein angenommener Handlungsstrang wäre wahrscheinlich als Totschlag zu werden, es fehlen Mordmerkmale, auch Habgier fehlt, weil er den Entschluss, das Geld mitzunehmen, erst nach der Tötung bzw. Vorbereitung zur Tötung fasst. Würde man also Totschlag annehmen, hätte er die entsprechende Strafe schon abgesessen. Aber er müsste sich im Prozess entsprechend einlassen.

Wir hatten hier auch schon mal die rechtlich ebenfalls interessante Variante diskutiert, ob er die bewusstlose Frau K bereits für tot hielt, nachdem er ihr die Schläge versetzt hatte, und nicht bemerkte, dass sie noch atmete. In seiner Vorstellung hätte die Inszenierung mit der Wanne also nicht (mehr) zum Töten gedient, sondern nur (noch) zu Vortäuschung eines Unfalls. Aber auch hier fehlt es an Angaben durch MG.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 11:36
@Andante
Genauso meinte ich es, danke.

Der Vorsatz, die innere Motivation muss ja von außen interpretiert werden und dafür muss es objektivierbare Anknüpfungspunkte geben. Die Anrufe beim Hausarzt sind objektive Anknüpfungstatsachen, aber auch die sind ja wieder interpretierbar, so dass es hier mehrere Möglichkeiten der Deutung gibt. Darauf hatte @Fridolin31 zu Recht hingewiesen.


In Kurzform skizziert:
Anrufe beim Hausarzt = Nachtatverhalten =
Tötungsabsicht lag davor, kann also auch schon bei den Schlägen vorhanden gewesen sein = Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist fraglich.

Anrufe beim Hausarzt = Rettungsabsicht = Tötungsabsicht ist definitiv erst danach eingetreten = Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist gegeben.


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18.06.2023 um 11:50
Würde das Gericht im jetzigen Prozess auf Totschlag erkennen, hätte MG die entsprechende Strafe abgesessen, er könnte die Verhandlung als freier Mann, wenn auch nicht als furchtbares Justizopfer verlassen. Dass die Verteidigung, als Notausgang, vielleicht irgendwann diese Strategie verfolgt, ist für mich jedenfalls nicht ausgeschlossen.

Es hängt vom bisherigen Prozessverlauf, natürlich auch von den Hinweisen, die das Gericht zur Einschätzung der Lage gibt, ab, wie die Erfolgschancen für den Angeklagten zu werten sind. Gerade deshalb wäre für Interessierte eine entsprechende durchgehende Prozessberichterstattung wünschenswert. Aber vermutlich erscheinen Medien erst wieder zur Urteilsverkündung und schreiben hinterher, dass kaum ein Prozessbeobachter mit soooo einer Entscheidung gerechnet hat!


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18.06.2023 um 11:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:ürde das Gericht im jetzigen Prozess auf Totschlag erkennen, hätte MG die entsprechende Strafe abgesessen, er könnte die Verhandlung als freier Mann, wenn auch nicht als furchtbares Justizopfer verlassen.
Es hängt auch davon ab, was Herr G. möchte. Die Option wurde ihm höchstwahrscheinlich bereits schon damals angeboten, wenn er gestanden hätte. Laut seiner Aussage wurde ihm bei seiner Vernehmung gesagt, "nun geben Sie doch zu, dass sie Frau K. geschubst haben, dann bekommen sie nur eine Geldstrafe"...


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 12:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Vorsatz, die innere Motivation muss ja von außen interpretiert werden und dafür muss es objektivierbare Anknüpfungspunkte geben
Die Stärke der Schläge (angenommen, es war ein tätlicher Angriff) wäre zum Beispiel auch ein geeigneter objektiver Anknüpfungspunkt. Allerdings waren diese gerade zu schwach, um die Frau zu töten und sie lassen keine besondere Brutalität erkennen. Andererseits sind es zwei Verletzungen. Hieraus kann man keine eindeutige Schlussfolgerung ziehen.

Die Petechien (punktförmige Einblutungen im Augenbereich) könnten als weiteres Indiz für misslungene Tötungsversuche mit verschiedenen Methoden darstellen, da sie häufig ein Zeichen für eine Halskompression darstellen (vgl. Seite 77 im Urteil), sie können aber auch anders entstanden sein, zum Beispiel durch längeres Liegen in der Badewanne mit Kopftieflage. Übrigens dann wieder ein Zeichen für einen Todeszeitpunkt, der weiter zurückliegt. Auch hier gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es hängt auch davon ab, was Herr G. möchte
Wenn er es zugibt, ist wohl ziemlich klar, dass das Geld auch bei ihm ist, was weiteren Erklärungsbedarf nach sich ziehen würde.


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18.06.2023 um 12:06
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn er es zugibt, ist wohl ziemlich klar, dass das Geld
Laut dem Gericht, führte Frau K. akribisch Buch über alle Ausgaben. Leider erfährt man darüber im Urteil viel zu wenig. Einerseits fehlten 55.000 Euro, dann aber verzeichnete Frau K. jeden Bankauszug mit handschriftlichen Notizen?

In der Doku erfährt man woher ein Teil der 8.000 Euro stammten, die Herr G. an seinen Freund zurück zahlte. Nämlich aus einem Motorradverkauf. für 4000 Euro.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 12:09
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es hängt auch davon ab, was Herr G. möchte.
Ja natürlich. Die Verteidigung muss ihre Strategie natürlich mit ihm abstimmen, sie kann ihm Wege vorschlagen und Alternativen vorstellen, wobei sie aus fachlicher Sicht den bisherigen Prozessverlauf und die Hinweise des Gerichts realistisch einschätzen muss, aber entscheiden muss am Ende selbstverständlich der Angeklagte.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Laut seiner Aussage wurde ihm bei seiner Vernehmung gesagt, "nun geben Sie doch zu, dass sie Frau K. geschubst haben, dann bekommen sie nur eine Geldstrafe"...
Klar erfolgt die rechtliche Einordnung eines Geschehens zunächst mal aufgrund der Angaben des Beschuldigten. Auch im Fall Böhringer hat der Staatsanwalt sinngemäß geäußert, dass er sich auch eine Anklage (nur) wegen Totschlags hätte vorstellen können, wenn sich B. Toth entsprechend eingelassen hätte.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn er es zugibt, ist wohl ziemlich klar, dass das Geld auch bei ihm ist, was weiteren Erklärungsbedarf nach sich ziehen würde.
Wenn seine Angaben im Prozess nun in Richtung Totschlag laufen sollten, müsste er sich natürlich zum Fehlen des Geldes erklären. Hat er sich entschlossen, das Geld erst nach ihrem Tod bzw. nach dem Aufdrehen des Wassers mitzunehmen, wäre das Diebstahl bzw. Unterschlagung, denn das Geld gehörte auch nach dem Tod der Frau K ja nicht ihm (Ausnahme: Sie hatte ein Testament gemacht und ihn zum Erben eingesetzt). Dann käme strafrechtlich noch ein Diebstahl bzw. Unterschlagung hinzu, nach § 52 Abs. 2 StGB wohl in Tateinheit mit dem Totschlag.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 12:13
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Einerseits fehlen 55.000 Euro, dann aber verzeichnete Frau K. jeden Bankauszug mit handschriftlichen Notizen?
Ich vermute, sie hat das Geld in Form von Bargeld zu Hause aufbewahrt. Sie verzeichnete mMn. nur tatsächliche Ausgaben mit Notizen, so dass es über das Geld, das rechtmäßig bei ihr gelandet ist, natürlich keine Aufzeichnungen gibt. Ich vermute weiter, dass MG das Geld nach ihrem Tod mitnahm, da er genau wusste, wo sie es aufbewahrte. Er wusste laut eigenen Angaben, wo die Geldkassette versteckt war und er sollte laut Aussage der Ehefrau ja auch alles erben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann käme zum Totschlag strafrechtlich noch eine Unterschlagung hinzu, beides nach § 52 Abs. 2 StGB wohl in Tateinheit.
Das Geld müsste dann 1. noch da sein und 2. herausgegeben werden. Sollte das ein Problem sein, würde er vielleicht lieber die restliche Zeit noch absitzen. Zudem geht es ihm mMn. auch um Reinwaschung seines Rufs.


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18.06.2023 um 12:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Geld müsste dann 1. noch da sein und 2. herausgegeben werden.
LKs Erben haben das Erbe, soweit wir wissen, mangels Masse ausgeschlagen. Vielleicht hätten sie das nicht getan, wenn sie gewusst hätten, dass jemand LKs Barvermögen entwendet hat. Insofern wären theoretisch natürlich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen MG nicht ausgeschlossen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Zudem geht es ihm mMn. auch um Reinwaschung seines Rufs.
Das ist sein gutes Recht, wenn er weiter auf Ganz (Freispruch) oder Gar Nicht (erneute Verurteilung wegen Mordes) setzt. Ich wünsche ihm dabei eine umsichtige Verteidigung.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 12:45
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:In der Doku erfährt man woher ein Teil der 8.000 Euro stammten, die Herr G. an seinen Freund zurück zahlte. Nämlich aus einem Motorradverkauf. für 4000 Euro.
Solche "Dokus" sind ja nun nicht gerade die objektivste Informationsquelle.
Was dort offenbar nicht gesagt wird, ist, dass MG am 24.11.2008 zum Beschuldigen wurde. Bis zur Anklage am 18.08.09 ist ihm der Motorradverkauf wohl nicht eingefallen, denn laut Anklage hat er das Geld der Frau Kortüm entwendet, ergo keine alternativen Geldquellen vorgetragen oder plausibel machen können.
Es ist aber doch seltsam, dass ihm das fast ein Jahr lang nicht einfällt, oder?


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18.06.2023 um 12:55
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Die Option wurde ihm höchstwahrscheinlich bereits schon damals angeboten, wenn er gestanden hätte.
Wer hätte ihm diese Option denn anbieten sollen?

BTW: Auch bei einem Geständnis kann immer noch ein Mord rauskommen...das hängt halt vom Motiv ab.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Laut seiner Aussage wurde ihm bei seiner Vernehmung gesagt, "nun geben Sie doch zu, dass sie Frau K. geschubst haben, dann bekommen sie nur eine Geldstrafe"...
Was für ein Unsinn...


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