Badewannenunfall von Rottach-Egern
11.09.2022 um 15:06hopkirk schrieb:Nein, gar nicht. Mir ist das vor dem Hintergrund von Herrn Genditzkis Unschuld alles völlig schlüssig und nachvollziehbar.sehe ich auch so. Abweichungen passieren irgendwann mal. Hier gab es nur den Schlüssel, der an der Tür steckte. Es war aber auch kein normaler Tag gewesen, sondern Frau K. wurde gerade aus dem Krankenhaus entlassen. Dann hätte es z. B. diese Vereinbarung mit dem Schlüsselstecken lassen durchaus geben können.
Herr G. kann in Eile gewesen sein, immerhin hatte er selber eine kranke Mutter die er besuchen wollte. Er war unter Zeitdruck gewesen, da kann man schon mal von seinem normalen Handeln abweichen. Wobei das jetzt wirklich alles nichts ist, wo man darauf schließen lassen würde, er hätte Frau K. getötet.
Viel interessanter ist, dass es eben keinerlei Beweise dafür gibt, dass überhaupt je ein Tötungsdelikt stattfand. Dieses wurde ja lediglich durch ein Gutachten "erwiesen", und das auch noch von einem Gutachter, der zuerst selber von einem Unfallhergang ausging. Es gibt hier nichts, was klar auf ein Tötungsdelikt hindeutet.