Fridolin31 schrieb:Schwierig wird es höchstens dann, wenn gleichwertige, sich widersprechende Gutachten vorliegen, wobei auch dann nstürlich der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt.
Na ja, nicht ganz. Es gibt immer noch andere Indizien, Zeugenaussagen etc, weil das Gericht sich ja seine Überzeugung aus dem Ergebnis der gesamten Hauptverhandlung zu bilden hat, nicht bloß aufgrund von Gutachten. Und das Gericht muss aufgrund des gesamten Ergebnisses der Hauptverhandlung, nicht bloß aufgrund von Gutachten, insgesamt zu so vielen Zweifeln an der Schuld des Angeklagten gekommen sein, dass es freispricht.
Was die Gutachten im Fall G betrifft, egal wie sie ausgefallen sind, muss ja erst mal geklärt werden, ob Frau K überhaupt irgendwas an oder mit der Wanne anstellen wollte. Das beantwortet natürlich kein Gutachten, ist ja auch nicht seine Aufgabe.
Das Gericht muss also zunächst mal sich eine Meinung bilden, was Frau K an der Wanne überhaupt hätte wollen. Und da kommen eben Aussagen von ins Spiel, dass sie nie allein badete, nach dem Tod ihres Mannes den Badewannenlift hatte entfernen lassen, kein Zeuge je bemerkt hatte, dass sie Wäsche in der Wanne wusch (unstrittig wusch G die Wäsche für sie in der Waschmaschine im Keller) etc. pp. Auch all das wurde im Thread schon rauf und runter diskutiert.
Dann, für den Fall dass Frau K doch etwas an der Wanne gewollt hätte (was eigentlich): Wie hätte ein Sturzgeschehen aussehen müssen, das zu der vorgefundenen Endlage geführt hätte?
Die Gutachter Prof K und Dr A haben ein Sturzgeschehen nicht gänzlich ausgeschlossen. Nur hätte nach ihrer Ansicht die Endlage nur zustandekommen können, wenn Frau K ganz rechts an der Wanne gestanden hätte. Nur warum hätte sie das tun sollen? Stöpsel und Armaturen waren schließlich links.
Was die Simulation betrifft, hat
@Palio sehr schön herausgearbeitet, dass dort die Endlage nur zustandekommt, wenn man das Skelett eine Ausgangsposition einnehmen lässt, wonach es zwar mittig vor der Wanne steht, aber eine ganze Wannenbreite (!) vom Wannenrand entfernt. Die Simulation lässt aber offenbar die Endlage nicht zu, wenn das Skelett, was lebensnah wäre, mittig direkt vor der Wanne ohne einen Riesenanstand zu ihr stünde.
Es kann jeder ja selber mal versuchen, nachzuvollziehen, ob eine 87jährige Frau mit Knie- und Hüftarthrose, die sich auf einen Stock stützen muss, sich mehr als 70 cm entfernt vor dem Wannenrand aufstellen würde, eine Hand auf den Stock gestützt, die andere Hand greift zur Armatur oder gar zum Stöpsel.