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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.09.2022 um 12:13
Zitat von emzemz schrieb:Aber prüft denn das WA-Gericht, ob der neue Beweis auch tatsächlich seine Richtigkeit hat? Ich denke nein, weil dafür gibt's ja dann die Verhandlung.
Das ist so nicht ganz richtig.
Erfolgt sein dürfte das in dem nicht öffentlichen Probationsverfahren, von dem wir eben keine (genaue) Kenntnis haben.
Gerade in Bayern sind jedoch die WA selten erfolgreich und die Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Erl hat auf Grundlage dieses Zwischenverfahrens unter der Berücksichtigung beider Gutachten (Simulationsgutachten, Stuttgart und der Thermodynamik) entschieden.
Die Kammer hätte ja - nach der Anhörung der neuen Gutachter - genauso gut sagen können, der WAA wird zurückgewiesen, weil das Ganze nicht hinreichend überzeugt.
Und wie gesagt: Das OLG München musste hier nicht erneut intervenieren.
Außerdem wird einem WAA auch nur stattgegeben, wenn mit einer geringeren Bestrafung oder einem Freispruch gerechnet werden kann.


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09.09.2022 um 12:25
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Gerade in Bayern sind jedoch die WA selten erfolgreich
Dazu hast du bestimmt zuverlässige Zahlen.
Zitat von LentoLento schrieb:Was dort genau verhandelt wurde, ist leider nicht bekannt, aber einer gewissen Überprüfung hat das Gutachten schon Stand gehalten.
Von einer gewissen Überprüfung gehe ich auch aus. Konkret wäre halt schöner.


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09.09.2022 um 12:38
Zitat von emzemz schrieb:Von einer gewissen Überprüfung gehe ich auch aus. Konkret wäre halt schöner.
Schön wäre es, wenn der Beschluss veröffentlich wird. Openjure empfand es jedenfalls wichtig den OLG-Beschluss zu veröffentliche, vielleicht tuen sie uns auch bzgl. des neuesten LG-Beschlusses den Gefallen, dann wüsste man mehr.

Aber die machen das eher vor dem Hintergrund, dass man aus diesen Verfahren noch etwas über das Verfahren hinaus wichtiges entnehmen kann. Und hier war natürlich entscheidend, dass es reicht , wenn man ein Teil erschüttert, dass dabei anderer Teil mit erschüttert sein können. Hier standen zum damaligen Zeitpunkt zwei Dinge zur Disposition. Das OLG hatte sich da auch auf das entsprechende Harry Wörz-Beschluss bezogen, wo - soweit ich es in Erinnerung hatte - nur eine Sache zur Disposition stand. Heute sind es in dem Verfahren schon 3 Sachen, welche das damalige Urteil erschüttert hat, also das ist schon fast ein Erdbeben, schon anders als bei vielen anderen WAVs


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09.09.2022 um 12:59
Zitat von LentoLento schrieb:Ein echter Widerspruch ist es nicht. Die ursprünglichen Gutachter sind - jedenfalls so sieht es aus - nur für den Menschen am einfachsten erkennbare Sturz-Möglichkeit ausgegangen
Prof. Adamec ist Biomechaniker. Er kennt die Bewegungsabläufe von Körpern unter Berücksichtigung der Anatomie und physikalischen Gesetzmäßigkeiten genau. Wenn er zu dem gleichen Ergebnis wie der Rechtsmediziner kommt, ist das eine sichere und kompetente Sachverständigenaussage, die ein Laie nicht einfach so aushebeln kann. Der Sachverständige der Verteidigung ist anscheinend auf den Widerspruch nicht eingegangen.

Der Widerspruch, der nun mit den Sachverständigengutachten im Raum steht, sagt in meinen Augen etwas über die Wahrscheinlichkeit aus. Ein Sturz, der erst mit ganz neuen Methoden am Computer und das nach jahrelangen Versuchen zu finden ist und dessen Nachstellung im Experiment nicht möglich ist bzw. nur mit Nachhelfen (willentlicher Muskeleinsatz bei der Stuntfrau), der ist wohl nicht besonders wahrscheinlich.

Im Übrigen lese ich aus den im OLG-Beschluss zitierten Antworten des Sachverständigen Schmitt, dass man die genaue Endlage nicht erreichen konnte, sondern nur eine ähnliche und dass man diesen Mangel mit ungewissen Veränderungen der Lage wegen des einlaufenden Wassers "wegerklärt."

Früher einmal hatte Prof. Schmitt gesagt, dass mit seiner Simulation ein Unfall mit der Endlage und den bei der Obduktion gefundenen Verletzungen zumindest nicht auszuschließen wäre.

Ab wann man bei einem Sturz zu dem Ergebnis kommt, dass er zwar recht unwahrscheinlich (aber doch denkbar) ist, oder aber ausgeschlossen ist (in einer Versuchsreihe einmal von 1000 oder einmal von 100.000 oder einmal von 1 Mio?), muss allerdings das Gericht entscheiden und zwar im Gesamtzusammenhang und in eigener Kompetenz. Dabei gibt es Wechselwirkungen zwischen den Indizien. Ein wahrscheinlicher Sturz mit typischer Verletzung an den Stellen, wo Verletzungen zu erwarten sind, macht den Nachweis eines Grundes für das Hantieren an der Wanne weniger wichtig. Je unwahrscheinlicher der Sturz, desto gewichtiger sind die weiteren Verdachtsmomente.
Zitat von LentoLento schrieb:keinerlei fremd-DNA am rechten Hosenbein
Es gab immerhin vier Spuren. Bei zweien konnte MG ausgeschlossen werden, bei zwei weiteren konnte keine Identifizierung erbracht werden.


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09.09.2022 um 13:09
@Lento
Zitat von LentoLento schrieb:Ich glaube, dass ist einen triviale Aussage und dafür fragst Du nach einer Expertise, geht's noch?
Ich habe Dich konkret gefragt, welche Experten Du damit meinst. Hättest Du mal konkret geantwortet, dann wäre das ganze Echauffieren unnötig.


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09.09.2022 um 14:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Prof. Adamec ist Biomechaniker. Er kennt die Bewegungsabläufe von Körpern unter Berücksichtigung der Anatomie und physikalischen Gesetzmäßigkeiten genau. Wenn er zu dem gleichen Ergebnis wie der Rechtsmediziner kommt, ist das eine sichere und kompetente Sachverständigenaussage, die ein Laie nicht einfach so aushebeln kann. Der Sachverständige der Verteidigung ist anscheinend auf den Widerspruch nicht eingegangen.

Der Widerspruch, der nun mit den Sachverständigengutachten im Raum steht, sagt in meinen Augen etwas über die Wahrscheinlichkeit aus. Ein Sturz, der erst mit ganz neuen Methoden am Computer und das nach jahrelangen Versuchen zu finden ist und dessen Nachstellung im Experiment nicht möglich ist bzw. nur mit Nachhelfen (willentlicher Muskeleinsatz bei der Stuntfrau), der ist wohl nicht besonders wahrscheinlich.
Die Expertise zweifle ich von Prof. Adamec nicht an. Das Problem besteht darin, dass bei einem solchen Sturz es extrem viele Ausgangspositionen gibt. Und da steht ein Mensch ohne Hilfsmittel (auch ein Prof. Adamec) vor einem großen Problem, dessen Vorstellungskraft ist begrenzt.

Dabei kann es leicht passieren, dass man Ausgangspositionen und dessen Bewegungsablauf übersieht. Ob die übersehenen Ausgangspositionen wirklich unwahrscheinlich sind, kann man erstmal gar nicht wissen.

Wie gut er dann den Bewegungsablauf ohne das Hilfsmittel der Simulation überhaupt einschätzen konnte, weiß niemand von uns. Wieviel Zeit er für eine genaue Analyse dann benötigen hätte und ob aus Zeitgründen eine solch genaue Analyse überhaupt ausreichend möglich war, davon hast Du nicht die geringste Ahnung. Das was man im Urteil liest sind recht grobe Abschätzungen, da kann man nicht erkennen, wie genau er vorgegangen ist.

Die Simulation zeigt nicht das was die Stuntfrau vorgeführt hat, geht der Verweis auf den Stuntversuch fehl.

Ob die Sache im Experiment nicht nachzuvollziehen wäre, ist nur Deine Behauptung. Ich würde es jedenfalls niemandem zumuten. Abgesehen davon müsste man erst einen passenden Menschen der halbwegs die gleichen Proportionen besitz, wie Frau K finden, der dann auch noch lebensgefährliche Verletzungen in Kauf nimmt.

Ohne eine entsprechende Analyse im Tanja Gräff-Fall hätte man den Sturz in die Astgabel ebenfalls nicht nachvollziehen können. Es gibt einfach Dinge, da ist eine Simulationsunterstützung fast schon zwingend. Du überschätzt die menschliche Vorstellungskraft. Und Sie Simulation im TG-Fall wird noch recht einfach gewesen sein, da die Extremitäten nur in der Anfangsphase eines solchen Sturzes vom Felsen einen Einfluss gehabt haben. Daher wird es dort ein sehr einfaches Modell gewesen sein.

Übrigens, dass man angeblich nur nach jahrelangen Versuchen diese Position zu finden war, ist geradezu eine böswillige Unterstellung. Lass solche Behauptungen, denn diese Methoden mussten erst fertig entwickelt werden, verifiziert werden etc. Das ist eine langwierige und hochkomplexe Sache. Lass solche unverschämten Behauptungen einfach mal bleiben, welche Du in Wirklichkeit nicht belegen kannst.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ab wann man bei einem Sturz zu dem Ergebnis kommt, dass er zwar recht unwahrscheinlich (aber doch denkbar) ist, oder aber ausgeschlossen ist (in einer Versuchsreihe einmal von 1000 oder einmal von 100.000 oder einmal von 1 Mio?), muss allerdings das Gericht entscheiden und zwar im Gesamtzusammenhang und in eigener Kompetenz.
Nein, das kann das Gericht nicht leisten, diese Wahrscheinlichkeitsbetrachtung ist Aufgabe des Gutachters. Und dazu gibt es schon im OLG-Beschluss eine EInschätzung des Gutachters. Das Gericht hat für diese Einschatzung keinerlei Expertise.


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09.09.2022 um 15:05
@Lento
Zitat von LentoLento schrieb:Die Expertise zweifle ich von Prof. Adamec nicht an. Das Problem besteht darin, dass bei einem solchen Sturz es extrem viele Ausgangspositionen gibt. Und da steht ein Mensch ohne Hilfsmittel (auch ein Prof. Adamec) vor einem großen Problem, dessen Vorstellungskraft ist begrenzt.
Herrn Prof. Dr. Adamecs Vorstellungskraft ist also begrenzt? Oder war das nur eine philosophische Betrachtung?

Diese "Beschränktheit" von seiner Seite aus verhilft Dir also dazu, dass Du seine Einschätzung anzweifeln kannst. Wow.
Da sind Computersimulationen mit unzähligen Möglichkeiten, von denen einige (wenige? viele?) mit dem Wunschergebnis ums Eck kommen besser?


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09.09.2022 um 15:09
Zitat von LentoLento schrieb:Übrigens, dass man angeblich nur nach jahrelangen Versuchen diese Position zu finden war, ist geradezu eine böswillige Unterstellung. Lass solche Behauptungen,
Ich beziehe mich auf die Aussagen von Prof. Schmitt, der 07/2018 im Interviw sagte, dass er sich ein Jahr lang mit der Sache beschäftigt habe. Lt. OLG-Beschluss wurde im Juli 2019, also innerhalb eines weiteren Jahres nocheinmal nachsimuliert.
Zitat von LentoLento schrieb:Nein, das kann das Gericht nicht leisten, diese Wahrscheinlichkeitsbetrachtung ist Aufgabe des Gutachters. Und dazu gibt es schon im OLG-Beschluss eine EInschätzung des Gutachters. Das Gericht hat für diese Einschatzung keinerlei Expertise.
Das Gericht entscheidet nach einer fundierten Wahrscheinlichkeitsberechnung durch den Sachverständigen, ob dieser Sturz realistisch ist oder nicht.


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09.09.2022 um 15:58
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich beziehe mich auf die Aussagen von Prof. Schmitt, der 07/2018 im Interviw sagte, dass er sich ein Jahr lang mit der Sache beschäftigt habe. Lt. OLG-Beschluss wurde im Juli 2019, also innerhalb eines weiteren Jahres nocheinmal nachsimuliert.
Ja, das ist durchaus möglcih, nicht nur er wird sich damit beschäftgt haben, sicher auch einige seiner Mitarbeiter (vermutlich die noch mehr). Wie ich schon schrieb, so eine Software fällt nicht einfach vom Himmel, da steckt extrem viel Arbeit hinter. Nicht nur dieProgramme müssen vorliegen/werstellt werden, ein Haufen Verifikationen sind notwendig, dass er sich da persönlich mit ein Jahr beschäftigt hat, ist nachvollziehbar. 1 Jahr ist da schnell rum, ich selber bin in der IT beschäftigt, ich weiß wieviel Aufwand sich dahinter verbirgt. Das bedeutet aber doch nicht, dass er diese Zeit nur für das Simulieren benötigt hat, das wird nur ein Bruchteil der Zeit gewesen sein, denn sonst könnte er nicht die folgende Aussage treffen:
Zusammenfassend sei daher die "Wahrscheinlichkeit eines natürlichen Sturzes in die Badewanne mit beschriebenen
Kopfkontakten und der Endlage ... sehr hoch"



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Palio ehemaliges Mitglied

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09.09.2022 um 16:16
Zitat von LentoLento schrieb:Das bedeutet aber doch nicht, dass er diese Zeit nur für das Simulieren benötigt hat, das wird nur ein Bruchteil der Zeit gewesen sein,
Tja und das kannst du nun wieder nicht wissen. Ich erinnere an Prof. Labudde, Digitalforensiker, der sich ebenfalls an einer Computersimulation versucht hat und damals erklärte, dass er lange probieren musste, bis die Endlage mal erreicht wurde.

Das ist das, was ich mit einer Wahrscheinlichkeitserhebung meine: Wie oft kommt diese Endlage unter vielen anderen Endlagen vor? Wie oft verletzt man sich einmal am Hinterkopf? Wie oft zweimal am Hinterkopf und sonst nirgends? Und auch da wissen wir nicht, ob und was in dieser Hinsicht überhaupt gemacht wurde und wie das Ergebnis bewertet wird.

Es ist aber ja wohl unbestritten, dass hier einfach alles ungewöhnlich ist: Die Endlage der Leiche, die ausschließlich auf den Hinterkopf beschränkten Verletzungen, die volle Bekleidung der Toten, das Wassereinlassen ohne erkennbaren Grund, die Anrufe des Herrn Genditzki beim Hausarzt ohne erkennbaren Grund, die vielen Widersprüche des Herrn Genditzki, das verschwundene Geld der Frau Kortüm, die Mäntel und der Schmuck im Besitz von Herrn Genditzki, das erstmalige Schlüsselsteckenlassen durch Genditzki, der Umstand, dass er sich nach dem Verlassen der alten Dame nicht mehr bei ihr meldete, sie sich auch nicht bei ihm, dass er den Wäschekorb stehenließ und seiner Frau nichts von ihrem Tod erzählt hat, weil er davon angeblich nichts gewusst haben will, obwohl ihn die Polizei darüber informiert hat.


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09.09.2022 um 16:39
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist das, was ich mit einer Wahrscheinlichkeitserhebung meine: Wie oft kommt diese Endlage unter vielen anderen Endlagen vor? Wie oft verletzt man sich einmal am Hinterkopf? Wie oft zweimal am Hinterkopf und sonst nirgends?
Und hier bitte nicht due anderen "wie oft" vergessen!

Wie oft muss man eigentlich Binden kaufen?

Wie oft gibt man geschenkten Schmuck einer Toten zurück?

Wie oft erzählt man der eigenen Ehefrau nicht, dass die Quasi-Oma verstorben ist?

Wie oft???

Und viele Wie-ofts mehr, die man nur mit einem "könnte" parieren kann. Aber wieviele Könnte kann man an einander reihen ohne, dass es absurd wird? Wie oft??


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09.09.2022 um 17:23
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist aber ja wohl unbestritten, dass hier einfach alles ungewöhnlich ist: Die Endlage der Leiche, die ausschließlich auf den Hinterkopf beschränkten Verletzungen, die volle Bekleidung der Toten, das Wassereinlassen ohne erkennbaren Grund, die Anrufe des Herrn Genditzki beim Hausarzt ohne erkennbaren Grund, die vielen Widersprüche des Herrn Genditzki, das verschwundene Geld der Frau Kortüm, die Mäntel und der Schmuck im Besitz von Herrn Genditzki, das erstmalige Schlüsselsteckenlassen durch Genditzki, der Umstand, dass er sich nach dem Verlassen der alten Dame nicht mehr bei ihr meldete, sie sich auch nicht bei ihm, dass er den Wäschekorb stehenließ und seiner Frau nichts von ihrem Tod erzählt hat, weil er davon angeblich nichts gewusst haben will, obwohl ihn die Polizei darüber informiert hat.
Quatsch, alles reiner Zufall. ;)
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wie oft muss man eigentlich Binden kaufen?
Erst mal gar nicht, wenn man noch ein Dutzend Packungen im Schrank hat...es sei denn, man tut das leichthin als "Marotte" von Frau Kortüm ab.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wie oft gibt man geschenkten Schmuck einer Toten zurück?
Vielleicht macht man das, wenn man Dreck am Stecken hat, aber unverdächtig erscheinen möchte...ansonsten wüsste ich keinen Grund.

Oder doch: Man möchte nicht als Erbschleicher dastehen. Man will zu diesem Zeitpunkt zwar noch nichts vom Todesfall gewusst haben, aber darüber sehen wir jetzt einfach mal großzügig hinweg...wir wollen doch niemanden mit Tatsachen verwirren. ;)
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wie oft erzählt man der eigenen Ehefrau nicht, dass die Quasi-Oma verstorben ist?
Selbst unter Berücksichtigung, dass nicht alle Menschen gleich ticken: Sehr, sehr ungewöhnlich.


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09.09.2022 um 17:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Tja und das kannst du nun wieder nicht wissen. Ich erinnere an Prof. Labudde, Digitalforensiker, der sich ebenfalls an einer Computersimulation versucht hat und damals erklärte, dass er lange probieren musste, bis die Endlage mal erreicht wurde.
Ist er überhaupt an die richtigen Proportionen oder hatte er erstmal so lossimuliert? Entscheidend bei diesem Sturz sind die Proportionen. Ist die Wanne im Vergleich zur Länge des Beines zu niedrig, dann wird er anderes simuliert haben, nicht das, was für den Sturz erforderlich war.
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist das, was ich mit einer Wahrscheinlichkeitserhebung meine: Wie oft kommt diese Endlage unter vielen anderen Endlagen vor? Wie oft verletzt man sich einmal am Hinterkopf? Wie oft zweimal am Hinterkopf und sonst nirgends? Und auch da wissen wir nicht, ob und was in dieser Hinsicht überhaupt gemacht wurde und wie das Ergebnis bewertet wird.
Das weißt Du nicht, das ist klar. Nur darfst Du nicht vergessen, wir haben hier einen Ausschlussbeweis, die wirkliche Wahrscheinlichkeit ist recht egal. Ich beziehe mich da erneut auf den Tanja-Gräff-Fall, die Wahrscheinlichkeit für den Sturz auf die Astgabel war in Wirklichkeit so gut wie 0%. Auch da musste man dann mittels Simulation die Absturzortbereiche ermitteln. Es gibt jedoch genügend andere Gründe, welche für eine Unnfall sprechen, auch wenn Du es nicht wahr haben willst.

DNA, übrigens auch am Handgriff der Wanne, die in Deiner doch recht seltsamen Handtuchtheorie G nicht hin musste. Keinerlei Spuren einer Gewalttat geschweige denn eines Transports. Auch keinerlei DNA auf dem Hosenbein, da haben wir hier schon endlos durchdiskutiert.


Dahingehend gibt es sonst keine Gründe, welche für ein Tötungsdelikt sprechen. Die eingekauften Waren tragen den "Fingerabdruck" von Frau K (wenn sie nicht ihren Vorrat an Binden untersuchen konnte, die waren im Schlafzimmer und nicht im Wohnzimmer, wo sie wahrscheinlich G den Einkaufauftrag gegeben hatte).
G durfte auch annehmen, dass ein Tötungsdelikt angenommen wird, nachdem ihm gesagt wurde, dass die Wohnung versiegelt werden sollte. Übersinnliche Fähigkeiten um den aktuellen Ermittlungsstand zu kennen, musste er nicht besitzen, wie das Gericht jedoch objektiv willkürlich angenommen hatte (anders kann man es nicht bezeichnen).
Die Sache mit den Telefonanrufen ist so etwas von lächerlich, das Gericht hätte sich schon damals schämen sollen. Bei dem vom Gericht angenommen Grund hätte G die 112 angerufen, was sollte da der Hausarzt eigentlich?
Das Einzige wäre noch der Schlüssel, aber auch hier zeigt das Gericht extrem, dass es Probleme hat den Wahrnehmungsbereich von G, von Zeugen richtig zu beurteilen, dazu habe ich schon ausreichend geschrieben. Ich denke, es gab diese Vereinbarung, sonst hätte G ganz einfach sagen können, dass er den Schlüssel wohl nach der Ankunft vom Krankenhaus versehentlich hat stecken lassen.

Und eins darfst Du nicht vergessen, dise oben aufgeführten Dinge zeigen ein Gericht, dass in Wirklichkeit für die entlastenden Gründe blind waren. Du liest jedoch nur eine Begründung, die af einem solchen Scheuklappenblick beruht, dass z.B. die entlastenden Dinge siehst du nur so ganz winzig klein am Rande erwähnt (immerhin findet man die).

Was hier ständig über das Aussageverhalten von G und seiner Frau gesprochen wird kann man nur auf einen Nenner bringen: Wie würde man sich selber verhalten, wenn man sich einer Drucksituation befindet, die extremer nicht sein kann, wenn niemand einem glaubt? Das geht schon in Richtung psychologische Folter. Nein, in dieser Situation will ich niemals stecken und wie ich (u.u. mit Hilfe meiner Frau) dann vesuche da rauszukommen, da fehlt mir das Vorstellungsvermögen. Bekannt ist, dass sich auch Unschuldige sich in solchen Situationen um Kopf und Kragen reden.

So sieht der Fall in Wirklichkeit zusammengefasst aus. Ich denke, das reicht erstmal für mindestens eine Woche.


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09.09.2022 um 17:45
Zitat von LentoLento schrieb:Wie würde man sich selber verhalten, wenn man sich einer Drucksituation befindet, die extremer nicht sein kann, wenn niemand einem glaubt?
Wenn ich schuldig bin, könnten mir ähnlich dumme Schnitzer passieren wie Herrn Genditzki, weil ich auch nicht so abgebrüht bin. Wenn ich unschuldig bin, dann eher nicht.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie oft verletzt man sich einmal am Hinterkopf? Wie oft zweimal am Hinterkopf und sonst nirgends?
Ich habe noch vergessen: Bei einem Sturz nach vorne!


 20220909 173724

Wo wird sich der Mensch, den das Skelett darstellt, wohl verletzen? An der Stirn? Nö. An der Nase? Nö. Am Kinn? Nö.

Am Hinterkopf! Gleich zweimal.


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09.09.2022 um 17:45
@Lento

Man muss die vorliegenden Indizien schon ganz gewaltig verdrehen, um zu dem Schluss zu kommen, dass lediglich ein Unfall vorliegt und Herrn G.s Verhalten völlig normal und unverdächtig ist.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, das reicht erstmal für mindestens eine Woche.
Dein Wort in Gottes Gehörgang.


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09.09.2022 um 17:50
Zitat von LentoLento schrieb:was sollte da der Hausarzt eigentlich?
Dazu hatte ich hier mal eine alternative Erklärung vorgestellt:
Zitat von PalioPalio schrieb:Danach erst ruft er den Hausarzt an (das kleine Zeitfenster zwischen Anruf und Verlassen der Wohnung inklusive Transfer zur Badewanne wird damit hinfällig). Die Anrufe sollen belegen, dass es Frau K. schlecht ging und sie noch versuchte, Hilfe zu rufen, bevor sie ins Bad stolperte und in die Wanne stürzte.
Gehörte zur Inszenierung eines Unfalls.


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09.09.2022 um 17:55
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, das reicht erstmal für mindestens eine Woche.
Zitat von LentoLento schrieb am 01.09.2022:diese Diskussion hier ist einfach nur noch absurd und ich werde "versuchen", auch wenn es mir nicht immer gelingen wird, an dieser Diskussion nicht mehr teilzunehmen.
Warum informierst du eigentlich immer über deine Pläne zu deiner Diskussionsteilnahme?
Wir müssen uns terminlich nicht abstimmen.


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09.09.2022 um 17:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Wo wird sich der Mensch, den das Skelett darstellt, wohl verletzen? An der Stirn? Nö. An der Nase? Nö. Am Kinn? Nö.

Am Hinterkopf! Gleich zweimal.
Ich werde nochmal meinem Vorsatz untreu, weil es zur Thematik noch gut passt:

Du siehst hier genau die Problematik des menschlichen Vorstellungsvermögen.

Ich könnte es nicht bestimmen, ich würde auch erstmal alles andere annehmen. Aber ich kenne die Simulation und weiß, dass sie zeigt, dass sich der linke Oberschenkel an den Badewannenrand stößt und von diesem gehemmt wird. Durch diese Hemmung dreht sich der Rumpf in die Wanne. Ein physikalisch vollkommen folgerichtiger Vorgang, aber ich gebe Dir recht, "vorgestellt" hätte ich mir etwas ganz anders. Aber auf das menschliche Vorstellungsvermögen kommt es nicht an, nur die Physik bestimmt die Regeln. Übrigens ein gutes Beispiel, welche Schwierigkeiten man ohne Simulation besitzt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum informierst du eigentlich immer über deine Pläne zu deiner Diskussionsteilnahme?
Das sehe ich nur als fair an, dass Du nicht "furchtbar verzweifelt" auf weiter Antworten wartest, vielleicht kannst Du sonst nicht schlafen ;)


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09.09.2022 um 18:13
Zitat von LentoLento schrieb:Du siehst hier genau die Problematik des menschlichen Vorstellungsvermögen.
Eine einfache Faustformel:
Je mehr Fantasie, virtuelle Konstrukte und Zufall zur Erklärung benötigt werden, desto weniger lebensnah ist ein Unfall.
Zitat von LentoLento schrieb:Das sehe ich nur als fair an, dass Du nicht "furchtbar verzweifelt" auf weiter Antworten wartest, vielleicht kannst Du sonst nicht schlafen
Sehr aufmerksam. Ich bin jetzt auch weg. Bitte nicht so viel in meiner Abwesenheit schreiben, danke!


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09.09.2022 um 18:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Eine einfache Faustformel:
Je mehr Fantasie, virtuelle Konstrukte und Zufall zur Erklärung benötigt werden, desto weniger lebensnah ist ein Unfall.
Es ist keine Fantasie, es ist erstmal nur eine mögliche Ausgangsposition, und der Sturzablauf wird allein durch physikalische Gesetze bestimmt. Physikalische Gesetze haben nicht das Geringste mit "Phantasie" oder Zufall etc. zu tun. Menschliche Vorstellungskraft schon eher, wie deises Beispiel eindrucksvoll belegt.


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