Palio schrieb:Tja und das kannst du nun wieder nicht wissen. Ich erinnere an Prof. Labudde, Digitalforensiker, der sich ebenfalls an einer Computersimulation versucht hat und damals erklärte, dass er lange probieren musste, bis die Endlage mal erreicht wurde.
Ist er überhaupt an die richtigen Proportionen oder hatte er erstmal so lossimuliert? Entscheidend bei diesem Sturz sind die Proportionen. Ist die Wanne im Vergleich zur Länge des Beines zu niedrig, dann wird er anderes simuliert haben, nicht das, was für den Sturz erforderlich war.
Palio schrieb:Das ist das, was ich mit einer Wahrscheinlichkeitserhebung meine: Wie oft kommt diese Endlage unter vielen anderen Endlagen vor? Wie oft verletzt man sich einmal am Hinterkopf? Wie oft zweimal am Hinterkopf und sonst nirgends? Und auch da wissen wir nicht, ob und was in dieser Hinsicht überhaupt gemacht wurde und wie das Ergebnis bewertet wird.
Das weißt Du nicht, das ist klar. Nur darfst Du nicht vergessen, wir haben hier einen Ausschlussbeweis, die wirkliche Wahrscheinlichkeit ist recht egal. Ich beziehe mich da erneut auf den Tanja-Gräff-Fall, die Wahrscheinlichkeit für den Sturz auf die Astgabel war in Wirklichkeit so gut wie 0%. Auch da musste man dann mittels Simulation die Absturzortbereiche ermitteln. Es gibt jedoch genügend andere Gründe, welche für eine Unnfall sprechen, auch wenn Du es nicht wahr haben willst.
DNA, übrigens auch am Handgriff der Wanne, die in Deiner doch recht seltsamen Handtuchtheorie G nicht hin musste. Keinerlei Spuren einer Gewalttat geschweige denn eines Transports. Auch keinerlei DNA auf dem Hosenbein, da haben wir hier schon endlos durchdiskutiert.
Dahingehend gibt es sonst keine Gründe, welche für ein Tötungsdelikt sprechen. Die eingekauften Waren tragen den "Fingerabdruck" von Frau K (wenn sie nicht ihren Vorrat an Binden untersuchen konnte, die waren im Schlafzimmer und nicht im Wohnzimmer, wo sie wahrscheinlich G den Einkaufauftrag gegeben hatte).
G durfte auch annehmen, dass ein Tötungsdelikt angenommen wird, nachdem ihm gesagt wurde, dass die Wohnung versiegelt werden sollte. Übersinnliche Fähigkeiten um den aktuellen Ermittlungsstand zu kennen, musste er nicht besitzen, wie das Gericht jedoch
objektiv willkürlich angenommen hatte (anders kann man es nicht bezeichnen).
Die Sache mit den Telefonanrufen ist so etwas von lächerlich, das Gericht hätte sich schon damals schämen sollen. Bei dem vom Gericht angenommen Grund hätte G die 112 angerufen, was sollte da der Hausarzt eigentlich?
Das Einzige wäre noch der Schlüssel, aber auch hier zeigt das Gericht extrem, dass es Probleme hat den Wahrnehmungsbereich von G, von Zeugen richtig zu beurteilen, dazu habe ich schon ausreichend geschrieben. Ich denke, es gab diese Vereinbarung, sonst hätte G ganz einfach sagen können, dass er den Schlüssel wohl nach der Ankunft vom Krankenhaus versehentlich hat stecken lassen.
Und eins darfst Du nicht vergessen, dise oben aufgeführten Dinge zeigen ein Gericht, dass in Wirklichkeit für die entlastenden Gründe blind waren. Du liest jedoch nur eine Begründung, die af einem solchen Scheuklappenblick beruht, dass z.B. die entlastenden Dinge siehst du nur so ganz winzig klein am Rande erwähnt (immerhin findet man die).
Was hier ständig über das Aussageverhalten von G und seiner Frau gesprochen wird kann man nur auf einen Nenner bringen: Wie würde man sich selber verhalten, wenn man sich einer Drucksituation befindet, die extremer nicht sein kann, wenn niemand einem glaubt? Das geht schon in Richtung psychologische Folter. Nein, in dieser Situation will ich niemals stecken und wie ich (u.u. mit Hilfe meiner Frau) dann vesuche da rauszukommen, da fehlt mir das Vorstellungsvermögen. Bekannt ist, dass sich auch Unschuldige sich in solchen Situationen um Kopf und Kragen reden.
So sieht der Fall in Wirklichkeit zusammengefasst aus. Ich denke, das reicht erstmal für mindestens eine Woche.