Mord an Judith Thijsen (23)
21.06.2017 um 17:59@handa
Bei mir funktioniert alles einwandfrei. Dauert nen Moment nach der Werbung bis es geladen ist.
Bei mir funktioniert alles einwandfrei. Dauert nen Moment nach der Werbung bis es geladen ist.
Bad Rehburg/Verden – Knapp vier Jahre nach dem Sex-Mord an Judith Thijsen († 23) in Loccum wird der Prozess gegen den verurteilten Vergewaltiger Jörg N. (51) neu aufgerollt.
Im ersten Prozess hatte das Landgericht Verden den Ex-Patienten des Maßregelvollzugs 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Judiths Familie will ihn aber wegen Mordes hinter Gittern sehen. Ihre Revision beim Bundesgerichtshof war erfolgreich. Anwältin Katharina Theuerkaufer: „Es war ein Mord, und deshalb ist er als Mörder zu verurteilen.“
Zur Sprache kam während des Verhandlungstages am Freitag auch, dass der Angeklagte nicht immer so wie erwartet mitgearbeitet habe. Daraufhin habe man ihm klar gemacht, dass ein Abbruch der Behandlung droht. Dann hätten Gefängnis und Sicherungsverwahrung gedroht. In der Folge habe er besser mitgearbeitet.Ja klar, diese Reaktion war für ihn ja die einzige Möglichkeit, mich würde aber schon interessieren wie diese bessere Mitarbeit ausgesehen hat.
Eine Hamburger Rechtsmedizinerin beschrieb am Donnerstag im Prozess noch einmal, wie sie an einem zerknüllten Kaugummipapier vom Tatort zwei Spuren der DNA des Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen hatte. Eine andere Rechtsmedizinerin hatte zuvor jedoch ausgesagt, dass die Spurenlage nicht so eindeutig sei. Darüber hinaus sei im Verfahren deutlich geworden, dass einige der gefundenen DNA-Spuren offenbar beim Landeskriminalamt (LKA) in Hannover verunreinigt worden waren, berichtet NDR 1 Niedersachsen.https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Tod-im-Klosterwald-Verurteilung-ungewiss,klosterwald102.html
Spektakulärer Freispruch: Vor zweieinhalb Jahren hatte das Landgericht Verden einen früheren Insassen des Maßregelvollzugs in Rehburg-Loccum (Landkreis Nienburg) zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt sprach ihn im Revisionsprozess eine andere Kammer des Landgerichts wieder frei. Die Richter sahen keine eindeutigen Beweise für eine Schuld mehr.
Karlsruhe/Loccum (dpa) - Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin im Wald am Kloster Loccum (Landkreis Nienburg) gibt es einen dritten Prozess gegen den zuletzt freigesprochenen Tatverdächtigen. Das Urteil des Landgerichts Verdens vom 22. November 2019 werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Revision eingelegt hatten die Staatsanwaltschaft sowie die Schwester und der Vater der Getöteten als Nebenkläger.Quelle:
Goldanne schrieb:Der Prozess beginnt am 08.09.2021.Vielen Dank , dass Du das gefunden und eingestellt hast. Dieser Fall beschäftigt mich sehr und ich wünsche den Angehörigen, dass Judith endlich Gerechtigkeit widerfährt und sie nach 6 Jahren endlich zur Ruhe kommen.
Felce schrieb:Hat dazu jemand etwas Neues erfahren?MMn hätte dieser Fall viel mehr Aufmerksamkeit verdient, doch leider ist das nicht der Fall. Die meisten Artikel sind hinter einer Bezahlschranke, aber keiner berichtet von einem Urteil
Das wird dauern. Weil sämtliche Akten, Datensätze, Festplatten, des Massnahmerfüllungsortes beschlagnahmt wurden.seli schrieb:aber keiner berichtet von einem Urteil
Mittwoch, 8. SeptemberQuelle: https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neu-beginnende-strafverfahren-september-2021-203977.html (Archiv-Version vom 06.10.2021)
2021
Saal 6
6. Große Strafkammer – Schwurgericht -,
Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer
mit Fortsetzungen am 21. September 2021, 22. September
2021, 28. September 2021, 29. September 2021, jeweils
09:00 Uhr, Saal 272 und weiteren Fortsetzungen bis
Dezember 2021 (insgesamt 23 Verhandlungstage) Hervorhebung von mir eingefügt
09:00 Uhr
Verdacht des Mordes
(Rehburg-Loccum)
6 Ks 5/21
Die 6. große Strafkammer – Schwurgericht - verhandelt in einer
Strafsache gegen einen jetzt 53-jährigen Angeklagten, zur Zeit
MRVZ Moringen, wegen Verdachtes des Mordes.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2015 in
Rehburg-Loccum eine damals 23-jährige Frau während eines
Freigangs aus dem Maßregelvollzug ermordet zu haben.
Das Landgericht Verden hatte den Angeklagten zunächst in
einem ersten Prozess im Jahr 2017 wegen Totschlags zu
elfeinhalb Jahren Haft mit anschließender
Sicherungsverwahrung verurteilt. Auf die Revisionen der
Nebenkläger hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 das
Urteil mit den Feststellungen aufgehoben; die Revision des
Angeklagten hatte er verworfen.
Im zweiten Prozess sprach das Landgericht Verden den
Angeklagten am 22. November 2019 aus tatsächlichen Gründen
frei. Auf die nun von der Staatsanwaltschaft und den
Nebenklägern eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof
das zweite Urteil des Landgerichts Verden auf und verwies das
Verfahren nun gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an das
Landgericht Osnabrück.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei
Nebenkläger sowie drei Nebenklägervertreter geladen.