Jazman schrieb:Dann beruht also die Erschaffung und legitimation des Grundgesetzes auf einem Staatsstreich?
Wie kommst du darauf? Der Parlamentarische Rat ist gewählt worden.
Das das Grundgesetzt zunächst nur ein Provisorium war, um einer Wiedervereinigung nicht im Weg zu stehen ist doch absolut korrekt.
Aber spätestens durch den durch die Wiedervereinigung zum Ausdruck gebrachten Willen des Deutschen Volkes zu diesem Grundgesetz ist doch unzweifelhaft der Verfassunggebende Willen des Deutschen Volkes zum Ausdruck gekommen. Wir haben das Grundgesetz als unsere Verfassung angenommen und die Bürger der DDR haben sich entschieden diesem Grundgesetz beizutreten. Die Wahlen zu den ersten freien Volkskammmerwahlen in der DDR zeigt die mehr als deutlich. Das Volk hat sich entschieden, wenn auch nicht unbedingt auf einem Wahlzettel.