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Geltungsdauer des Grundgesetzes

387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 13:34
@Seedo
Zitat von SeedoSeedo schrieb:Es geht hier nicht um Unglück oder Glück, sondern um Wahrheit oder Lüge.

Und wenn man Demokratie wirklich als eine Herrschaftsform versteht, in der der Wille des Volkes irgendwie zum Ausdruck kommt, ist dieser Staat eben keine Demokratie. Und genau das beschreibt der zitierte Text, der wirklich aufgrund seiner Einfachheit und Kürze hervorragend ist.
Das ist nicht ganz richtig, der Wille des Volkes kommt leider nur bei Wahlen zum Ausdruck, also Demokratie ja, aber keine direkte.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 13:35
@pokpok
Gerne, Rousseau geht von einem Gemeischaftswillen aus, den ein Staat verwirklichen muss und der losgelöst von der Summe der Einzelwillen (dem volonté des tous) ist. Diesem volonté générale müssen sich die Einzelwillen schließlich unterordnen um einen funktionierenden Staat zu schaffen.

Im 3.Reich wurde dieses dann auf das Führerprinzip angewandt, so dass der Führer die Verkörperung des volonté générale war. Daher waren weder Wahlen, noch politische Mechanismen, welche des Führers Macht einschränkten, notwendig.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 13:47
@Grenox
Folgt aus dem Satz "ich fahre diesen Fiat Panda solange, bis ich mir ein größeres Auto leisten kann" dann auch, dass ein Fiat Panda kein Auto ist?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 13:52
@Grenox
hier steht, warum unsere Verfassung GG heißt
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 13:53
was wäre dann eingentlich der Unterschied, wenn wir das Grundgesetz statt GG Verfassung nennen würden? Würde das an der Republik was ändern, was denkst du?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 14:00
@Grenox
Dass ein vom Staatsvolk gewähltes Parlament eigens zur Verfassungsgebung berufen wird oder dass das Volk selbst durch Abstimmung als Verfassungsgeber handelt oder dass es sich die Bestätigung der Beschlüsse der verfassungsgebenden Versammlung vorbehält - all dies sind zulässige Verfahren. Sie schliessen andere Formen der Verfassungsgebung freilich nicht aus, sofern nur das Verfassungsgesetz unmittelbar oder mittelbar auf das Volk zurückgeht und von seiner Zustimmung getragen wird.
So sind z.B. die zweifelsfrei demokratischen Bundesverfassungen der Schweizer Eidgenossenschaft und der Vereinigten Staaten von Amerika weder durch eine gewählte Constituante noch durch ein Plebiszit zustande gekommen, vielmehr durch übereinstimmende Parlamentsbeschlüsse der Gliedstaaten, die sich zum Bundesstaat vereinigten.
In einem ähnlichen Verfahren ist auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Abgesehen von seiner Ratifikation durch die Länderparlamente (Art. 144 I) gründet die demokratische Legitimität des GG auch in dem fortgesetzten stillschweigenden Plebiszit des Bundesvolkes, wie es in Bundestagswahlen und in mannigfach anderer Form zum Ausdruck gekommen ist.
http://www.rechtslexikon.net/d/verfassungsgebung/verfassungsgebung.htm (Archiv-Version vom 14.07.2014)
Wie du siehst, können Verfassungen auf sehr unterschiedliche Weisen zustandekommen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 14:42
@Pan_narrans
Zitat von Pan_narransPan_narrans schrieb:Folgt aus dem Satz "ich fahre diesen Fiat Panda solange, bis ich mir ein größeres Auto leisten kann" dann auch, dass ein Fiat Panda kein Auto ist?
Das halte ich für einen überaus verfehlten Vergleich.

@rockandroll
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:hier steht, warum unsere Verfassung GG heißt
Warum brauch das GG wenn es doch wie du sagst eine Verfassung ist einen Artikel 146?

@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Wie du siehst, können Verfassungen auf sehr unterschiedliche Weisen zustandekommen.
Da stimm ich dir zu. Jedoch ist im GG mit Artikel 146 ganz genau vorgeschrieben wie eine Deutsche Verfassung zustande kommen soll.

Deswegen folgt daraus das wenn wir eine Verfassung haben die nicht unter den Voraussetzungen des Artikel 146 entstanden ist dieser ignoriert wird oder wurde.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 14:47
@Grenox
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Das halte ich für einen überaus verfehlten Vergleich.
Kannst Du das auch begründen, oder ist das so ein Bauchgefühl von Dir?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 14:55
@Grenox
Ich interpretiere den §146 eher dahingehend, das dasmit offengelassen wird, das wir uns in freier Entscheidung auch jederzeit eine andere, neue Verfassung geben können.

Der §146 sagt ja im Kern nur aus das diese Verfassung solange gilt, bis wir uns in freier Entscheidung eine neue Verfassung geben.
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:02
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ich interpretiere den §146 eher dahingehend, das dasmit offengelassen wird, das wir uns in freier Entscheidung auch jederzeit eine andere, neue Verfassung geben können.
Genau das ist auch die Intention des 146. Wenn das deutsche Volk im Rahmen einer demokratischen Abstimmung oder besser formuliert, eines demokratischen Prozesses (Welcher mit sehr großen Hürden verbunden wäre) eine neue Verfassung beschließt, verliert das Gesetz seine Gültigkeit. Das ist auch nur logisch, denn sonst wäre das Grundgesetz bis in alle Ewigkeit gültig.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:10
Der Art. 146 war ja eh nur als Ausstiegsklausel gedacht. Als das GG seinerzeit eingeführt wurde wusste ja noch niemand wie es denn mit einer Wiedervereinigung aussehen könnte. Die DDR ist dann letztendlich über Art. 23 der BRD beigetreten sodass der Art. 146 lediglich erweitert wurde das dieses GG nun für das gesamte deutsche Volk gilt. Und das eben so lange bis wir eine neue Verfassung haben wollen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:26
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Warum brauch das GG wenn es doch wie du sagst eine Verfassung ist einen Artikel 146?
warum nicht.. er regelt einen bestimmten Umstand, der durchaus immer eintreten könnte, und dafür ist er da


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:28
@Grenox
abgesehen davon, hast du mir meine zweite Frage noch nicht beantwortet..

inwiefern würde sich unsere Republik ändern, wenn wir das "prowisorische GG" mit einer neuen Verfassung ausser Kraft setzten?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:29
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ich interpretiere den §146 eher dahingehend, das dasmit offengelassen wird, das wir uns in freier Entscheidung auch jederzeit eine andere, neue Verfassung geben können.
Das setzt voraus das man sich als Volk schon mal eine Verfassung selbst geben hat.

Das GG ist ursprünglich nämlich nur zur Verwaltung der Aliierten Besatzungszonen gedacht gewesen.
Spätestens 1990 hätte der Artikel 146 umgesetzt werden müssen. Stattdessen wurde aber das GG auf das nun an die BRD angegliederte Gebiet der DDR erweitert.

Es wurde nicht durch das Volk der BRD und der DDR eine gemeinsame Verfassung bestimmt.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der §146 sagt ja im Kern nur aus das diese Verfassung solange gilt, bis wir uns in freier Entscheidung eine neue Verfassung geben.
Nein. Es sagt aus das das GG nur solange gilt. Wäre eine Verfassung gemeint stünde anstatt GG nämlich Verfassung dort.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:34
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Das GG ist ursprünglich nämlich nur zur Verwaltung der Aliierten Besatzungszonen gedacht gewesen.
seht das im GG, dass die Besatzer mehr Macht über die hiesingen Gesetze haben, als das deutsche Volk? Das bezweifle ich. Alle Macht geht immer noch vom Volke aus, und das wird auch mit jeder Wahl indirekt bestätigt


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:36
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Nein. Es sagt aus das das GG nur solange gilt. Wäre eine Verfassung gemeint stünde anstatt GG nämlich Verfassung dort.
ja, und immer noch würde ich gerne wissen, was sich dann an den Gesetzen in dem Gesellschaftsvertrag ändern würde, wenn es statt GG nun Verfassung hieße


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29.05.2014 um 15:38
@Grenox
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Nein. Es sagt aus das das GG nur solange gilt. Wäre eine Verfassung gemeint stünde anstatt GG nämlich Verfassung dort.
Wodurch unterscheidet sich denn jetzt genau ein Grundgesetz von einer Verfassung?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:40
@rockandroll
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:abgesehen davon, hast du mir meine zweite Frage noch nicht beantwortet..

inwiefern würde sich unsere Republik ändern, wenn wir das "prowisorische GG" mit einer neuen Verfassung ausser Kraft setzten?
Es würde sich das ändern was in der neuen Verfassung beschlossen wurde, wenn diese Verfassung dann von der Mehrheit des Volkes in einer freier Entscheidung gewählt worden ist.
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:seht das im GG, dass die Besatzer mehr Macht über die hiesingen Gesetze haben, als das deutsche Volk? Das bezweifle ich. Alle Macht geht immer noch vom Volke aus, und das wird auch mit jeder Wahl indirekt bestätigt
Trotzdem ist nicht der Einzelne berechtigt seine eigene Ansicht für alle vorzuschreiben.
Jeder einzelne muss selbst Entscheiden. Bei den Wahlen möchtest du ja auch nicht das ein anderer für dich wählen geht, und vielleicht etwas wählt was du gar nicht möchtest. Wahlen würde so ja keinen Sinn ergeben.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:43
@Pan_narrans
Zitat von Pan_narransPan_narrans schrieb:Wodurch unterscheidet sich denn jetzt genau ein Grundgesetz von einer Verfassung?
Es gäbe keinen Unterschied wenn es den Artikel 146 nicht gäbe, der im Wortlaut von einen GG spricht welches durch eine Verfassung ersetzt werden kann.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

29.05.2014 um 15:44
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Es würde sich das ändern was in der neuen Verfassung beschlossen wurde, wenn diese Verfassung dann von der Mehrheit des Volkes in einer freier Entscheidung gewählt worden ist.
da wird nichts Neues beschlossen, wozu denn auch. Das Grundgesetz ist gut so, sonst hätte man es schon längst mit einer 2/3 Mehrheit geändert.
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Trotzdem ist nicht der Einzelne berechtigt seine eigene Ansicht für alle vorzuschreiben.
Jeder einzelne muss selbst Entscheiden. Bei den Wahlen möchtest du ja auch nicht das ein anderer für dich wählen geht, und vielleicht etwas wählt was du gar nicht möchtest. Wahlen würde so ja keinen Sinn ergeben.
das GG wurde uns nicht aufgezwungen, sondern wird bei jeder Wahl vom deutschen Volk immer wieder neu bestätigt. Vom ersten mal, als die BRD gegründet wurde, bis heute


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