Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Geltungsdauer des Grundgesetzes

387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 15:58
Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wie obenstehendem Artikel zu entnehmen ist, kann das Grundgesetz durch eine andere, neue Verfassung ersetzt werden. Jedoch geht, zumindest für mich, nicht klar aus dem Text hervor, wie diese neue Verfassung zu beschließen ist. Habt ihr dazu Ideen bzw. wisst etwas Konkretes? Würde mich sehr interessieren, danke..



1x zitiertmelden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 16:03
Wir werden jetzt keine Verfassung mehr bekommen. Theoretisch ist das zwar möglich, aber das Grundgesetz ist unsere Quasi-Verfassung.

Gibt eigentlich auch keinen besonderen Grund jetzt plötzlich eine Verfassung einzuführen. Andererseits spricht auch nichts dagegen.

Die Situation ist nunmal die dass wir das Grundgesetz haben.


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 16:06
Statt es zu ersetzen wurde es nach und nach durch andere Gesetzbücher erweitert.....


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 16:10
Die momentane Situation ist mir auch klar, jedoch lässt eben dieser Artikel doch die Möglichkeit offen, auch wenn es theoretisch nichts brächte, eine neue Verfassung einzuführen. Nur eben wie...?
Ist diese Formulierung bewusst so "schwammig" gewählt, um eine neue Verfassung jederzweit abweisen zu können?
Bezüglich der Erweiterungen: manche Dinge können nicht durch eine Erweiterung abgeändert werden..


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 16:16
Naja falls ma irgendwelchen großen Gesetzte geändert werden müssen... is doch shcön ,dass se gleich n Gesetzt erlassen haben in dem das beschrieben is


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 19:47
EU-Verfassung ?
Gut das mit Frei ist so ne Sache ...


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 20:08
Das GG war ja ein provisorisches Dokument für die frühe BRD. Eigentlich hätte mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung in Kraft treten sollen!


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 21:05
Mensch Gladi, ich wolltes sagen, du sollst dich melden und nich immer reinquatschen :D


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 21:28
Genauso ist es.

Es besteht einfach kein Interesse mehr an der ganzen Sache, es ergibt sich dadurch ja auch kein Vorteil. Es ist ja auch nur eine Verfassung unter anderem Namen, vgl. EU-Verfassung die ja auch nicht Verfassung heißt.


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 21:46
Also ich bin da pingelig. Der Artikel unseres Grundgesetzes besagt eindeutig, das nach der Vollendung der Einheit der Deutschen eine Verfassung beschlossen wird. Das war vor fast 30 Jahren. Es ist nichts geschehen. Man kann die EU-"Verfassung" nicht mit dem Grundgesetz vergleichen und ich weigere mich, dieses Machwerk als über unserem Willen als Souverän bestimmend zu akzeptieren.


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:01
Wie es scheint ist meine Frage hier wohl nicht richtig angekommen..Ich wollte wissen wie es möglich wäre von Art. 146 Gebrauch zu machen, wie würde eine neue Verfassung verabschieded werden (theoretisch)? Vom Parlament? Oder per Volksentscheid? Von der Art der Verabschiedung steht nichts geschrieben..


1x zitiertmelden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:14
Wenn ich das richtig sehe, ist der Artikel sogar überhaupt nicht schwammig.
Vom Volke in freier Entscheidung heißt doch wohl in einer Volksabstimmung, sonst müsste da doch stehen von den gewählten Vertretern des Volkes oder so...
So verstehe ich das zumindest.
Und die sollte dem GG nach so ziemlich bald nach der Wiedervereinigung stattfinden(gefunden haben^^).


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:27
Nen bissl weiter lesen im Büchlein, es gibt eine GG-Fassung von 1990 und die gilt als geltende Verfassung...ob sie nun Grundgesetz heißt oder nich, is egal, der Name Grundgesetz wurde mit Absicht beibehalten, da der Zeitgeist und einige Ansichten von damals sich geändert hatten.

Man kann die Verfassung abändern aber nicht alles...der Artikel über die Menschenwürde und der Artikel über die Stellung Deutschlands als förderaler sozialer Rechtsstaat (oder wie das dort umschrieben ist) sind mit einer Ewigkeitsklausel geschützt, Änderungen an den Grundrechten (außer den besagten zwei Artikeln) bedürfen einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und dürfen die Artikel im Wortlaut, nicht aber in ihrer Bedeutung verändern.


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:51
tja, das mit dem beschließen in freier Entscheidung durch das deutsche Volk ist mit sicherheit ein dehnbarer begriff, der wahrscheinlich juristisch von den Politikern verwendet werden kann, wie sie es brauchen, wenn es soweit ist.
Ich denke mal, sollte die EU-Verfassung unser GG ablösen, wird es heißen, das das Volk so entschieden hat, weil die Politiker, die das entschieden haben ja vom Volk gewählt wurden. (wer die Politiker dazu gezwungen hat, spielt ja keine Rolle).
Oder es wird vorher ein EU-Gesetz verabschiedet, daß das ganze einfach so erlaubt.

Ist euch eigendlich klar, daß z.B jede Rechtssprechung und Verurteilung eines Menschen vor Gericht "im Namen des Volkes" geschieht?

Also allzuviel kann das nicht wert sein.

Namaste


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:53
Hier soll aber nicht im Namen des Volkes, sondern VOM Volk in freier Entscheidung entschieden werden.


1x zitiertmelden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

24.04.2008 um 22:59
@onelove

Nochmal nachdenken, Politik hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, in Deutschland herrscht Gewaltenteilung!


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 00:45
@GilbMLRS

Nen bissl weiter lesen im Büchlein, es gibt eine GG-Fassung von 1990 und die gilt als geltende Verfassung...ob sie nun Grundgesetz heißt oder nich, is egal, der Name Grundgesetz wurde mit Absicht beibehalten, da der Zeitgeist und einige Ansichten von damals sich geändert hatten.

Wie jetzt? Also haben wir jetzt doch eine Verfassung, anstatt des GG? Ich kann mich nicht daran erinnern, darüber abgestimmt zu haben.


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 01:13
Das GG IST die Verfassung....hat nur einen anderen Namen.

Desweiteren wirst du dich wunder, wofür du alles NICHT abzustimmen brauchst...das erledigen nämlich deine Volksvertreter, die einzige Möglichkeit, in die Politik einzugreifen sind Wahlen und in ganz seltenen Ausnahmen Volksentscheide.

Aber Volksentscheide sind meist nur Kulanz und nicht gesetzlich vorgeschrieben, soweit ich weiß nur zur geografischen Neugliederung der Länder.


melden
bogos ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 01:57
ich hab doch gesagt, dass wir keine eigene Verfassung haben.....wies der Zufall will wird auch ein Thema dazu eröffnet ;)


melden

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 02:05
Wir haben ne Verfassung, bogos, wenn du nich kapierst, dass unsere Verfassung Grundgesetz heißt, dann is das dein Problem, wenn ich mein Auto Schokolade nenne, dann is das trotzdem noch nen Auto.


melden
bogos ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 02:06
ich habe nicht gesagt das wir KEINE haben sondern keine eigene sondern das wir eine bekommen haben !!!


melden