@McMurdo McMurdo schrieb:Sie kann auch durch frei gewählte Volksvertreter Zustandekommen
Ich könnte mich nicht daran erinnern das die DDR Bürger den Herrn Kohl zu ihrem Bundeskanzler gewählt haben.
Somit kann man in dem Moment der Wiedervereinigung nicht von einer mehrheitlich gewählten Regierung reden.
Meiner Meinung hätte es nach der Wiedervereinigung und einer Zeit der Parteiwerbung Neuwahlen geben müssen. Natürlich nach demokratischen Stand des GG.
Nach diesen Wahlen hätte eine Nationalversammlung eine Verfassung erarbeiten können, über die wie im Artikel 146 vorgesehen vom Volk abgestimmt worden wäre. Das GG hätte solange Rechtsgültigkeit gehabt bis ein Entwurf einer Verfassung Mehrheitlich angenommen worden wäre.
Diese neue Verfassung hätte auch nur das GG sein können. Es wäre aber vom Volke abgestimmt worden und nicht einfach nur bestimmt worden.
Das ist nur meine Sicht auf die korrekte Anwendung auf den Artikel 146.
Ich gebe
@rockandroll in dem Punkt recht das es aus heutiger Sicht wohl eher Schwachsinn ist auf Artikel 146 zu bestehen da das GG so wie es ist gut ist. Rechtlich gesehen ist es, auch wenn es nicht von belangen ist, keine Verfassung.
Ich finde trotzdem das es das GG verdient hat eine richtige Verfassung zu werden.
:)