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Ergänzungen für das Grundgesetz

112 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ergänzungen für das Grundgesetz

03.04.2024 um 13:35
Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen? Ich würde folgendes aufnehmen:

Gesetze dürfen niemanden in den finanziellen Ruin treiben. Dies würde nicht nur abstruse Heizungsgesetze sondern auch Straßenbaubeiträge, wie sie in manchen Bundesländern erhoben werden, verbieten

Grundrecht auf Wohnung und Mobilität.

Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache. Prinzipiell könnte doch jedes Bundesland gendern verbieten oder erlauben, ja sogar eigene Rechtschreibregeln erlassen! Oder?


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Ergänzungen für das Grundgesetz

03.04.2024 um 14:48
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Gesetze dürfen niemanden in den finanziellen Ruin treiben.
Das wird so nicht funktionieren.
Damit setzt Du nämlich jegliches Strafrecht/Kartellrecht/Börsenaufsicht/Bankenaufsicht/Baunormen/Industrienormen usw. außer Kraft.

Was machst Du denn wenn beispielsweise ein Unternehmer ins Gefängnis muss?
Die Strafe aussetzen, weil er oder sie dadurch monetär ruiniert wäre?

Oder wenn beispielsweise ein Kern-Kraftwerk gebaut wird?
Das wirklich teure ist die Sicherheit, nicht der Kernreaktor an und für sich, den könnte jeder Hobbyphysiker im Gartenschuppen mit Wasseranschluss und Baumarkt-Besuch bauen und Uran ist auch nicht Teuer: 87,20/Kg $ (Stand jetzt).
Wenn er oder sie dann noch die verbrauchten Brennelemente in der Biotonne entsorgen darf, dann passt es schon.

Klingt zwar krass aber da würden wir dann landen, denn es wird immer irgendein Unternehmen geben, welches sich das Gesetz nicht leisten kann und vom Markt ausscheiden muss.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache.
Welche dieser Sprachen machen wir denn dann zur Amtssprache?
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Grundrecht auf Wohnung und Mobilität.
Du musst Dir immer eins merken: Grundrecht bedeutet der Staat springt ein. Entweder er lässt bauen, oder er baut selbst. So oder so, er kann nicht gegen seine eigenen Gesetze verstoßen. Darüber hinaus bräuchte der Staat auch Arbeiter, Baumaterial usw. die er dann vom Markt kaufen/abwerben müsste.
Ich wäre mir da nicht mal sicher ob es der Staat bei diesem Thema besser hinbekommen könnte, da wäre es doch leichter Zuschüsse zu leisten.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Dies würde nicht nur abstruse Heizungsgesetze
Ganz allgemein gesprochen: Wir baden nunmal das aus was Generationen vor uns verbockt haben. Die ersten Elektroautos? Gab es schon zu Gottlieb Daimlers Zeiten.
Ich persönlich sehe nicht die Regierung als Schuldigen, ich sehe unsere eigene jahrhundertelange Geldgier als Schuldigen.
Einfach gesprochen:
Wir bringen entweder unseren Enkeln nachhaltigen Klimaschutz bei, oder aber wir bringen ihnen das Schießen und gezielte Töten bei.
Eins von beiden als unser Vermächtnis an sie werden sie auf jeden Fall brauchen....


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03.04.2024 um 15:44
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Gesetze dürfen niemanden in den finanziellen Ruin treiben
Ergibt sich eigentlich bereits aus Art 1. GG in Verbindung mit Art. 20 GG bzw. kann daraus abgeleitet werden.

Aus diesen Artikeln kann das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminium abgeleitet werden, was jedem Menschen als absolutes Minium zustehen sollte/muss.

Gesetze, ganz gleich welche, dürfen nicht das Existenzminimum von Menschen gefährden.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:abstruse Heizungsgesetze
Sah das Gesetz nicht wenigstens Förderung seitens des Staates je nach Einzelfall vor?
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Grundrecht auf Wohnung
Könnte man das nicht eigentlich auch bereits aus Art 1 GG ableiten?

Ein Dach über dem Kopf zu haben, gehört für mich zu einer menschenwürdigen Lebensweise dazu. (Natürlich keine Luxus-Penthouse-Wohnung oder Villa.)
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:und Mobilität.
Zumindest sehe ich den Staat da in der Verantwortung wenigstens immer die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleisten zu können.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Prinzipiell könnte doch jedes Bundesland gendern verbieten oder erlauben, ja sogar eigene Rechtschreibregeln erlassen! Oder?
Jedes Bundesland kann eigene Regeln, Gesetze, festlegen, so weit die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund liegen würde - und so lange Landesgesetze nicht gegen das Grundgesetz, das höchste aller Gesetze und für ganz Deutschland geltend verstoßen würden.


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03.04.2024 um 16:14
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Ganz allgemein gesprochen: Wir baden nunmal das aus was Generationen vor uns verbockt habe
Zusätzlich muss man bedenken, dass der Klimaschutz auch seit einigen Jahren Verfassungsrang erhalten hat und durch ein Unterlassen oder auch nur durch nicht ausreichende Klimaschutz-Maßnahmen mehrere Grundrechte in Gefahr sein könnten. Wirkungsvoller Klimaschutz schützt nämlich mehrere Grundrechte.

Das hat natürlich besonders die Grünen nochmals mehr angespornt zu Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich dabei aber nicht auf das konkrete Wie, die Art und Weise von Klimaschutz festgelegt Also über das Wie lässt sich weiterhin streiten. Auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Wären also bestimmte Maßnahmen nicht mal geeignet, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, würden solche Maßnahmen bereits nur wegen der fehlenden Eignung aus dem Rennen fallen.

Natürlich zählt zur Verhältnismäßigkeit noch mehr als nur die reine Eignung oder Nicht-Eignung von bestimmten Maßnahmen.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

03.04.2024 um 16:23
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache. Prinzipiell könnte doch jedes Bundesland gendern verbieten oder erlauben, ja sogar eigene Rechtschreibregeln erlassen! Oder?
Ya, ßoll dohc jed* schreybn künnt wie ens moag.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen?
Gute Frage. Aber ein durchaus interessantes Thema. Und tatsächlich...
Notstandsregelungen, Asylrecht, Umweltschutz: Im Laufe der Zeit ist schon ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon auch mehrmals. Ein Überblick.
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/grundgesetz-grundrechte-demokratie-rechtsstaat-1.5588034
Die im Artikel erwähnte Idee mit den Kinderrechten finde ich gar nicht mal schlecht. Hätte vielleicht während der letzten Pandemie was bewirken können... Hierzu etwa:
https://link.springer.com/article/10.1007/s12054-022-00469-0

But just my 2 cents.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

03.04.2024 um 16:23
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Das wird so nicht funktionieren.
Damit setzt Du nämlich jegliches Strafrecht/Kartellrecht/Börsenaufsicht/Bankenaufsicht/Baunormen/Industrienormen usw. außer Kraft.

Was machst Du denn wenn beispielsweise ein Unternehmer ins Gefängnis muss?
Die Strafe aussetzen, weil er oder sie dadurch monetär ruiniert wäre?
Ein Unternehmer, der ins Gefängnis muß, hat irgendetwas verbotenes gemacht. Aber ein Bürger, der zum Heizungstausch genötigt wird oder der für eine Luxusstraßensanierung blechen muß, der hat nichts verbotenes gemacht!

Das ist der entscheidende Unterschied!
Zitat von juvenileajuvenilea schrieb:Oder wenn beispielsweise ein Kern-Kraftwerk gebaut wird?
Das wirklich teure ist die Sicherheit, nicht der Kernreaktor an und für sich, den könnte jeder Hobbyphysiker im Gartenschuppen mit Wasseranschluss und Baumarkt-Besuch bauen und Uran ist auch nicht Teuer: 87,20/Kg $ (Stand jetzt).
Wenn er oder sie dann noch die verbrauchten Brennelemente in der Biotonne entsorgen darf, dann passt es schon.
Wer nicht das nötige Geld hat, eine technische Anlage nach den Normen der Technik bauen zu können, der soll es halt lassen. Es zwingt niemanden einen dazu!


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03.04.2024 um 16:43
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Kinderrechten
Aber auch in einer Pandemie könnten die Bedürfnisse der Kinder je nach den Umständen auch nicht immer als schützenswerter angesehen werden und immer nur Vorrang vor anderen ebenfalls schützenswerten aber durch eine Pandemie bedrohten Interessen genießen.

Also zumindest dann nicht, wenn auch Kinder sich infizieren und andere Menschen anstecken könnten.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:der soll es halt lassen. Es zwingt niemanden einen dazu!
Oder je nach Systemrelevanz müsste es staatlich subventioniert werden.


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03.04.2024 um 16:50
Man kann aber davon ausgehen, dass jemand, der eine systemrelevante Anlage bauen will, auch über das nötige Kapital verfügt, diese entsprechend den gültigen Normen zu bauen. Derartige Normen hat man nicht aus Spaß festgelegt, sondern sollen auch ein sicheres Funktionieren gewährleisten! Und das ist ja gerade bei einer Anlage von Systemrelevanz stets angestrebt!


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03.04.2024 um 17:11
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zusätzlich muss man bedenken, dass der Klimaschutz auch seit einigen Jahren Verfassungsrang erhalten hat und durch ein Unterlassen oder auch nur durch nicht ausreichende Klimaschutz-Maßnahmen mehrere Grundrechte in Gefahr sein könnten. Wirkungsvoller Klimaschutz schützt nämlich mehrere Grundrechte.

Das hat natürlich besonders die Grünen nochmals mehr angespornt zu Handeln.
Naja, ich kann mir im Winter nicht mehr als 16 bis 17 Grad im Wohnzimmer leisten. Das kann ein Politiker, der jeden Monat einen fünfstelligen Betrag aufs Girokonto bekommt, nicht nachvollziehen.

Aber für ein besseres Klima friere ich doch gerne und verzichte auf meine Würde und Gesundheit...


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03.04.2024 um 17:41
Was heißt konkret "Verfassungsrang"? So lange nichts einschlägiges im Grundgesetz steht, kann dies eine neue Regierung ohne 2/3-Mehrheit ändern.


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03.04.2024 um 19:29
Zitat von LindströmLindström schrieb:Naja, ich kann mir im Winter nicht mehr als 16 bis 17 Grad im Wohnzimmer leisten.
Ahhh ja

Ohne persönlich zu werden. "Frieren in D ist immer eine persönliche Entscheidung"

Grundsicherung beantragen und dann werden die Heizkosten ersetzt.

Das ganze funktioniert nicht im übergrößen Eigenheim, dass muss erst verkauft werden, aber in kleinerem Eigenheim oder der Mietwohnung sowieso


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03.04.2024 um 19:29
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Was heißt konkret "Verfassungsrang"? So lange nichts einschlägiges im Grundgesetz steht, kann dies eine neue Regierung ohne 2/3-Mehrheit ändern.
Es muss nicht alles explizit in der Verfassung drinstehen.

Ein spezielles Recht (genauso wie dann eine Pflicht für den Staat) kann sich auch nur aus in der der Verfassung drinstehenden Grundrechten ergeben bzw. können sich Rechte und Pflichten daraus ableiten lassen.

Nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht glaube 2021 getan.



Das Recht auf Klimaschutz bspw. ergibt sich aus anderen bereits in der Verfassung drinstehenden Grundrechten. Allen voran dem Art.20a GG.

Ich persönlich würde sogar noch weiter gehen und würde sagen, dass sich ein Recht auf Klimaschutz auch aus Grundrechten wie dem Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit sowie auch aus dem Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung - und daraus auch noch mal die allgemeine Handlungsfreiheit abgeleitet ergeben kann.



Klimaschutz schützt auch das wichtigste Grund- und Menschenrecht überhaupt: Art 1 GG - die Menschenwürde.#

Ein Unterlassen von Klimaschutz würde alle diese aufgezählten Rechte gefährden.



Zitat von LindströmLindström schrieb:Aber für ein besseres Klima friere ich doch gerne und verzichte auf meine Würde und Gesundheit...
Ich schrieb grundsätzlich auch noch folgendes:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hat sich dabei aber nicht auf das konkrete Wie, die Art und Weise von Klimaschutz festgelegt Also über das Wie lässt sich weiterhin streiten. Auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Wären also bestimmte Maßnahmen nicht mal geeignet, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, würden solche Maßnahmen bereits nur wegen der fehlenden Eignung aus dem Rennen fallen.

Natürlich zählt zur Verhältnismäßigkeit noch mehr als nur die reine Eignung oder Nicht-Eignung von bestimmten Maßnahmen.



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03.04.2024 um 19:43
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Das ganze funktioniert nicht im übergrößen Eigenheim, dass muss erst verkauft werden, aber in kleinerem Eigenheim oder der Mietwohnung sowieso
Ja, und wenn es nach der Union geht dann bereits im ersten Jahr, ohne das bestimmtes Vermögen eine Schonfrist enthalten würde fürs erste Jahr.


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03.04.2024 um 20:18
Hier fängt schon wieder das Problem an: ab welcher Größe gilt ein Eigenheim als übergroß?

Bezüglich des Klimaschutzes: eigentlich weiß man schon seit den 1970er Jahren, dass zu viel Kohlendioxid in der Luft ungünstig ist, doch man hat weder ein Tempolimit auf Autobahnen eingeführt, noch irgendeine vom zulässigen Gesamtgewicht abhängige Maximalleistung von Fahrzeugen eingeführt, obwohl dies auch das Autofahren sicherer und angenehmer machen würde. Auch hätte man nach der Wiedervereinigung der Fusionsforschung eine hohe Priorität zukommen lassen sollen.
Eigentlich hätte dies schon eine Konsequenz aus den Ölkrisen sein sollen, aber sobald Erdöl wieder billiger wurde, hat man alles vergessen.
Und jetzt soll plötzlich alles anders werden. Im Übrigen: wieviel Einfluss hat die jeweils herrschende Regierung auf das Bundesverfassungsgericht? Hätte sich dieses mit dem Klimaschutz auch auseinandergesetzt, wenn keine Grünen in der Regierung säßen?


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03.04.2024 um 22:36
Mir fällt nur eins ein:

Recht auf Abtreibung wie in Frankreich.


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03.04.2024 um 22:49
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Recht auf Abtreibung wie in Frankreich.
Braucht man speziell dafür eine Ergänzung oder kann man das nicht eher allgemein im Recht auf Körperliche Unversehrtheit verbasteln.


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03.04.2024 um 22:57
@Star-Ocean
In Deutschland hat noch keiner an & 218 gerüttelt, aber wir haben ja gesehen, was in den USA passiert ist.
Gesetze im Verfassungsrang lassen sich nur mit 2/3 Mehrheit ändern.


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04.04.2024 um 09:17
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:In Deutschland hat noch keiner an & 218 gerüttelt,
Weil der sowieso ausreichend ist.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zum Abbruch unter vorhergehender Beratung bis zu einem gewissen Monat.
So wie ich es verstehe.


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04.04.2024 um 09:25
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Braucht man speziell dafür eine Ergänzung oder kann man das nicht eher allgemein im Recht auf Körperliche Unversehrtheit verbasteln.
Würde ich daraus ableiten - genauso wie aus dem Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung und der daraus wiederum abgeleiteten allgemeinen Handlungsfreiheit.


Gegner vom Recht auf Abtreibung kommen dann wieder mit dem Recht auf Leben.


Ps.

Allgemein zu dem Thema möchte ich sagen, dass bestimmte Rechte nicht explizit im Grundgesetz drinstehen müssen, sondern sich bereits aus dort drinstehenden Rechten ergeben können.

Dazu ist es auch immer wieder interessant Entscheide des Bundesverfassungsgerichts zu lesen.

Das Bundesverfassungsgericht kann auch in Zukunft weitere Rechte aus bereits im GG drinstehenden Rechten (und damit auch eine Pflicht für den Staat) ableiten, sollte das Bundeverfassungsgericht für bestimmte Sachverhalte eingeschaltet worden sein.

Aus Rechten für die Menschen oder je nachdem auch nur für Staatsbürger ergeben sich dann auch Handlungspflichten für den Staat - entweder in Form von einem Tun oder auch Unterlassen je nachdem.



Ps.
Recht auf Nahrung bspw. wollte ich gestern erst noch schreiben, aber dürfte eigentlich auch überflüssig sein, weil sich dieses Recht bereits aus Art. 1 GG und darüber hinaus auch aus dem Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit ergeben dürfte.

Aber wie sieht es eigentlich mit dem Recht auf für jeden bezahlbare Nahrung aus? Müsste sich dieses Recht nicht auch bereits aus anderen Rechten ergeben?
Oder auch aus dem Artikel 20 GG Abs. 1, woraus sich die soziale Marktwirtschaft und auch das allgemeine Sozialstaatsprinzip ableiten lässt.

Aber ich denke das Recht auf bezahlbare Nahrung, die sich jeder unabhängig seiner Verhältnisse leisten können muss, wird ja auch bereits mit diversen staatlichen-finanziellen Hilfen gewährleistet.

Reicht das Geld zum Leben nicht, kann der Staat , muss der Staat bei Bedürftigkeit einspringen, mal kurz so vereinfacht ausgedrückt.


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04.04.2024 um 09:29
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Absatz 3, Artikel 3 des GG

Der sollte mal zeitgemäß formuliert werden. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass es keine Menschenrassen gibt. Vielleicht sollte man auch noch, wenn man schon hingeht und weiter spezifiziert, sexuelle und geschlechtliche Identität mit aufnehmen.


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