Marfrank schrieb:Da es aber immer wieder vorkommt, dass ein Bauträger wissen muss, wen welches Grundstück gehört, da hätte man doch schon längst die Verknüpfung von Katastern mit den Grundbüchern durchgeführt. Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden? Zumindest einige Grundangaben (Bauwerkstyp, Gesamthöhe, Baujahr, Zahl der Stockwerke, usw.) kann man doch leicht hinterlegen!
Wie ist die Situation in anderen Ländern?
Wahrscheinlich stellt sich da die Frage, wer, zu welcher Zeit, was wissen und verarbeiten darf in Bezug auf Privatgrundstücke.
Da su in deinem vorigen Beitrag auf die Grundsteuerreform eingegangen bist, würde mich wirklich brennend interessieren, aus welchem Bundesland du kommst? Auch wenn ich dir die Antwort nicht entlocken möchte in diesem Format, eine derartige Kommunikation gab es in dem Bundesland wo ich herkomme schon. Gab es da Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Erhebung?
Ich stimme dir in der Sache grundsätzlich zu, die Kommunikation zwischen Bund Land Kommune und deren Behörden etc könnte/müsste besser sein. Ob die Thematik etwas für das Grundgesetz ist, da bin ich mir nicht sicher. Durchaus aber diskusionswürdig und interessant.
In Bezug auf Neubau, da speziell der dringend benötigte soziale Wohnraum, wäre das durchaus denkbar und nützlich.