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Ergänzungen für das Grundgesetz

131 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ergänzungen für das Grundgesetz

08.02.2025 um 22:09
Zitat von WardenWarden schrieb:Ggf. auch Landesverfassungsgericht
Ja, was halt zuständig ist.

Ist jedenfalls eine der größten Errungenschaften dieses Landes. Wenn man mal so sieht wie oft ne Regierung hierzulande auf die Finger geklopft bekommt. Ich bin froh das diese Gerichte existieren


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Ergänzungen für das Grundgesetz

08.02.2025 um 23:46
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Ja, was halt zuständig ist.

Ist jedenfalls eine der größten Errungenschaften dieses Landes. Wenn man mal so sieht wie oft ne Regierung hierzulande auf die Finger geklopft bekommt. Ich bin froh das diese Gerichte existieren
"Checks n' balances" - sollte man auch nicht als Selbstverständlichkeit ansehen. Man sieht leider, dass etablierte Strukturen auch in kurzer Zeit angegriffen und teils unterminiert oder eingerissen werden können (z.B. partiell USA bisher, etc.), also muss man wachsam sein. Schätzen wir, was wir bis dato haben, denn es könnte nicht ewig in der gleichen Form halten.

Nun ja, ewig hält ohnehin nichts.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

11.03.2025 um 16:10
Was auch noch ins Grundgesetz gehört, ist, dass Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe miteinander kooperieren müssen.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

11.03.2025 um 18:50
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Was auch noch ins Grundgesetz gehört, ist, dass Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe miteinander kooperieren müssen.
Nennen wir es interagieren. Meinst du sowas wie Bildung auf Bundesebene,oder worauf willst du speziell hinaus? Liebe Grüße


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Ergänzungen für das Grundgesetz

11.03.2025 um 19:08
Ich denke zum Beispiel an die Grundsteuerreform. Da hätten sich doch die Finanzämter mit den Grundbuchämtern direkt in Verbindung setzen können. Schließlich ist ja staatlich vermerkt, wer, wo, welches Grundstück besitzt und es wurde auch schon vor der Reform Grundsteuer gezahlt.
Da bräuchte doch die Finanzbehörde - sofern ihr nicht schon die Daten vorliegen - dort einfach nachfragen! Warum erst den Eigentümer anschreiben, dass der beim Grundbuchamt nachfragt?

Bezüglich Bildung auf Bundesebene: wäre auch nicht schlecht, da gerechter!


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Ergänzungen für das Grundgesetz

13.03.2025 um 16:00
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Da hätten sich doch die Finanzämter mit den Grundbuchämtern direkt in Verbindung setzen können.
Das Problem liegt wie immer im Detail. Das Kataster ist ein reines Grundstücksverzeichnis. Das heißt es zeigt einen Teil der Erdoberfläche nach Größe und das wars. Eigentümer und Nutzungsart sind auch verzeichnet jedoch ohne Anspruch auf Richtigkeit und Aktualität.
Anders das Grundbuch Dort wird arkribisch der Eigentümer notiert und fortgeschrieben. Die Größe wird genannt, braucht aber nicht unbedingt aktuell zu sein.
Man müsste beide Register auslesen und die Daten zusammenführen. Leider ist das nicht so einfach denn sie liegen in unterschiedlchen Datenbanken vor. Außerdem ist die Katasterordnung nach Flur und Flurstücken eine andere als die Grundbuchordnung nach Grundbuchbezirken. Man muss zum Katastergrundstück erst eimal das zugehörge Grundbuch finden.
Und das nutzt alles nichts wenn für die Grundsteuer auch noch Angaben zum Gebäude nötig snd z.B Alter, Nutzung und Geschossigkeit.
Es ist ncht so dass das nicht auch notiert und aufgeschrieben ist. Wir sind in Deutschland und da wird alles registriert. Aber diese Daten snd nicht in einer Datenbank sondern ergeben sich aus einer Hausakte aus Plänen. Die müssten gelesen werden. Mit einfacher Übermittlung egal an welche Behörde ist da nichts.


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13.03.2025 um 20:12
Da es aber immer wieder vorkommt, dass ein Bauträger wissen muss, wen welches Grundstück gehört, da hätte man doch schon längst die Verknüpfung von Katastern mit den Grundbüchern durchgeführt. Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden? Zumindest einige Grundangaben (Bauwerkstyp, Gesamthöhe, Baujahr, Zahl der Stockwerke, usw.) kann man doch leicht hinterlegen!

Wie ist die Situation in anderen Ländern?


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Ergänzungen für das Grundgesetz

13.03.2025 um 21:09
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Da es aber immer wieder vorkommt, dass ein Bauträger wissen muss, wen welches Grundstück gehört, da hätte man doch schon längst die Verknüpfung von Katastern mit den Grundbüchern durchgeführt. Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden? Zumindest einige Grundangaben (Bauwerkstyp, Gesamthöhe, Baujahr, Zahl der Stockwerke, usw.) kann man doch leicht hinterlegen!

Wie ist die Situation in anderen Ländern?
Wahrscheinlich stellt sich da die Frage, wer, zu welcher Zeit, was wissen und verarbeiten darf in Bezug auf Privatgrundstücke.
Da su in deinem vorigen Beitrag auf die Grundsteuerreform eingegangen bist, würde mich wirklich brennend interessieren, aus welchem Bundesland du kommst? Auch wenn ich dir die Antwort nicht entlocken möchte in diesem Format, eine derartige Kommunikation gab es in dem Bundesland wo ich herkomme schon. Gab es da Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Erhebung?
Ich stimme dir in der Sache grundsätzlich zu, die Kommunikation zwischen Bund Land Kommune und deren Behörden etc könnte/müsste besser sein. Ob die Thematik etwas für das Grundgesetz ist, da bin ich mir nicht sicher. Durchaus aber diskusionswürdig und interessant.
In Bezug auf Neubau, da speziell der dringend benötigte soziale Wohnraum, wäre das durchaus denkbar und nützlich.


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Ergänzungen für das Grundgesetz

13.03.2025 um 22:10
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden?
Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.

Ich habe selbst bei meiner Arbeit Grund- und Geschossflächenermittlungen machen müssen. Fünf am Tag waren ein gutes Ergebniss.


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13.03.2025 um 22:57
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.
Einscannen und mit OCR-Software bearbeiten?


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14.03.2025 um 07:12
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.
Grobe Daten kann jeder auf den entsprechenden Seiten der Länder einsehen.


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