Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146
13.03.2022 um 01:56Bis jetzt dachte ich, an dem Gerede der "Reichsbürger" ist letztendlich nichts dran. Also eigentlich denke ich das immer noch. (Diskussionsgrundlage sind die Fragen im Fazit weiter unten.)
Ich hatte mich mal ein wenig informiert und habe es dann aufgegeben, weil es irgendwie nicht dazu führte, dass ich irgendwelche handfesten Erkenntnisse hatte. Ich meine, es gibt Gesetze, Gerichte, Polizei, Strafen, Vollzugsanstalten, Staatsgewalt und so weiter. Es gibt die Politiker, die Wahlen und das sind die Fakten. Ich weiß, dass es eine BRD-Firma gibt, aber mir leuchtet ein, dass das sinnvoll ist, weil der Staat Geschäfte macht. Der Staat ist natürlich keine Firma, die Firma ist nur ein Mittel zum Zweck. Amerikaner sind im Lande, aber viele sind es nicht und sie sind eigentlich eher unauffällig, würde ich sagen.
Es stimmt schon, dass die USA politisch einen großen Einfluss auf Europa und Deutschland hat. Aber mir ist jetzt nicht so ganz ersichtlich, was das "Reichsbürgertum" soll. Selbst wenn da etwas dran sein sollte, faktisch ist es so wie es ist und dem kann man sich auch schlecht widersetzen oder entziehen. Oder was wollen die "Reichsbürger" überhaupt machen, was haben sie für einen Plan? Es muss doch einen Plan geben... aber wie sieht der aus und was ist das Ziel?
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/ist-das-deutsche-grundgesetz-eine-echte-verfassung
Hier habe ich mir mal angeschaut, was ein Anwalt dazu sagt. (Faktencheck)
Es wird darin mehrfach betont, dass das Grundgesetz nach wie vor gültig ist und so verstehe ich es auch.
Trotzdem sagt mein Verstand, dass hier etwas nicht stimmt.
Wenn im Grundgesetz die Rede von einer Verfassung ist, dann muss die Verfassung etwas anderes sein als das Grundgesetz. Ich lese zwar überall, dass das Grundgesetz bei der Wiedervereinigung zur Verfassung erklärt wurde, aber nach wie vor heißt das "Grundgesetz" und nicht "Verfassung". Warum? Wenn es stimmt und das Grundgesetz nun die Verfassung ist, dann muss doch das Wort auch ersetzt werden. Oder nicht? Und wenn das Grundgesetz zur Verfassung erklärt wurde, müsste das doch wenigstens als Gesetz existieren. Gibt es so ein Gesetz? Also "Artikel xxx GG: Das Grundgesetz wurde mit der Wiedervereinigung vertraglich zur gültigen Verfassung erklärt."
Außerdem müsste dann doch dieser Artikel 146 entfernt werden, oder was soll der da noch? Angeblich hat genau das stattgefunden, also braucht man den Artikel doch nicht mehr. Oder sehe ich das falsch?
Außerdem wurde im Grundgesetz "die Übergangszeit" gestrichen, so dass nun nur noch da steht, dass das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt und Punkt. Ich dachte, das Grundgesetz kann man nicht so einfach ändern. Warum hat man das gestrichen? Wie kommt man dazu? Immerhin wird damit ein Grundgedanke entfernt, der ursprünglich mal da war, nämlich dass das eine Übergangslösung ist. Und wenn die das damals dachten, muss es ja einen Grund gehabt haben. Also warum war das als Übergangslösung gedacht? Und mit welchem Recht hat man diese Absicht einer Vorgehensweise, die man vorgesehen hatte, also diesen Hinweis darauf, dass es sich um eine Übergangslösung handelt, gestrichen?
Zu dem Text bzw. den Argumenten im Faktencheck:
Ich finde diesen Text sehr befremdlich, weil er irgendwie unsinnig ist. Es wird immer wieder betont, dass das Grundgesetz gültig ist. Ja, offenbar ist es das auch. Aber darum geht es bei den Fragen doch nicht. Sondern darum, ob hier nicht noch etwas folgen kann oder sollte, was eine Verfassung ist, die vom Volk gewählt werden soll. Es wird in dem Text auch gesagt, dass die Parlamente, also Volksvertreter darüber abgestimmt haben. Ja gut, ist klar. Nur es geht hier nicht um die Legitimität des Grundgesetzes. Mit dem Grundgesetz ist doch alles in Ordnung. Es ist gültig, es wurde abgestimmt, alles ist fein. Aber das ist doch hier nicht das Thema.
Also die Widerlegungen passen nach meinem Verständnis einfach nicht zu den Fragen. Es ergibt keinen Sinn. Die Behauptung lautet nicht "Das Grundgesetz ist gültig oder legitim." sondern "Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung und soll oder kann eines Tages durch eine Verfassung ersetzt werden und zwar durch eine freie Entscheidung des Deutschen Volkes." Dieser Vorgang ist im Grundgesetz festgeschrieben und wurde auch nicht gestrichen, noch wurde das Grundgesetz in eine Verfassung umbenannt, zudem diese "Erklärung" auch nicht durch eine Entscheidung des Volkes zustande kam. (Also die Erklärung des Grundgesetzes zur Verfassung.)
Gäbe es eine richtige Verfassung, würde sie auch so genannt werden und nicht nur "dazu erklärt" werden. Vor allem würde man Art 146 streichen, da dieser Vorgang dann hinfällig ist.
Fakt:
- Das Grundgesetz ist nach wie vor gültig für alle Deutschen.
- Einen Volksentscheid zum Ersatz des Grundgesetzes durch eine Verfassung hat es niemals gegeben.
- Entsprechend wurde Artikel 146 GG beibehalten und das Grundgesetz nicht in "Verfassung" umbenannt.
- Somit hat Deutschland auch keine richtige Verfassung.
- Eine "Erklärung zur Verfassung" ist offenbar nicht mit einer Verfassung, wie sie in Art 146 gemeint ist, gleichzusetzen.
So, sehe ich das jetzt richtig oder falsch?
Fazit:
Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was das Theater eigentlich soll. Ich meine, wenn es so ist, wie ich es verstehe, was bedeutet das oder was ändert das? Eigentlich nichts. Es ändert nichts. Es besteht nur die Möglichkeit, dass eines Tages das GG durch eine richtige Verfassung ersetzt wird. Aber was würde das bringen? Wie würde oder könnte das ablaufen? Im übrigen verstehe ich Art 146 so, dass hier ein richtiger Volksentscheid stattfinden muss. Beim Grundgesetz hat eine Abstimmung der Parlamentarier ausgereicht. Aber Art 146 klingt für mich nicht danach sondern nach etwas anderem, eben einer richtigen Abstimmung des Volkes. So wie es zB in der Schweiz gemacht wird.
Was ist denn so besonders an einer "Verfassung" ? Was bringt eine Verfassung, was das Grundgesetz nicht bringt? Es wird ja behauptet, dass das Grundgesetz quasi alles enthält, was eine Verfassung enthält, sprich, es ließe sich 1:1 in eine Verfassung übertragen. Kann es sein, dass man das Grundgesetz deshalb nicht gleich "Verfassung" genannt hat, weil die eben durch das Volk selbst gewählt werden muss, was dann aber nicht der Fall gewesen sein kann? Oder deshalb, weil man sie als einer Verfassung nicht ebenbürtig betrachtete? Und wenn, was hätte dann gefehlt oder inwiefern ist das Grundgesetz einer Verfassung nicht ebenbürtig? Angeblich ist sie es ja, sagen die Politiker. Aber wenn sie es ist, muss logischerweise mit der Abstimmung des Volkes doch etwas anderes als eine Abstimmung durch Parlamentarier gemeint sein, oder nicht?
Und was hat es mit den "Reichsbürgern" auf sich? Fechten die die Gültigkeit des Grundgesetzes etwa an? Wie kommen die dazu? Steht doch klar da, dass das Grundgesetz gültig ist. Also was ist der Punkt?
Ich hatte mich mal ein wenig informiert und habe es dann aufgegeben, weil es irgendwie nicht dazu führte, dass ich irgendwelche handfesten Erkenntnisse hatte. Ich meine, es gibt Gesetze, Gerichte, Polizei, Strafen, Vollzugsanstalten, Staatsgewalt und so weiter. Es gibt die Politiker, die Wahlen und das sind die Fakten. Ich weiß, dass es eine BRD-Firma gibt, aber mir leuchtet ein, dass das sinnvoll ist, weil der Staat Geschäfte macht. Der Staat ist natürlich keine Firma, die Firma ist nur ein Mittel zum Zweck. Amerikaner sind im Lande, aber viele sind es nicht und sie sind eigentlich eher unauffällig, würde ich sagen.
Es stimmt schon, dass die USA politisch einen großen Einfluss auf Europa und Deutschland hat. Aber mir ist jetzt nicht so ganz ersichtlich, was das "Reichsbürgertum" soll. Selbst wenn da etwas dran sein sollte, faktisch ist es so wie es ist und dem kann man sich auch schlecht widersetzen oder entziehen. Oder was wollen die "Reichsbürger" überhaupt machen, was haben sie für einen Plan? Es muss doch einen Plan geben... aber wie sieht der aus und was ist das Ziel?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/ist-das-deutsche-grundgesetz-eine-echte-verfassung
Hier habe ich mir mal angeschaut, was ein Anwalt dazu sagt. (Faktencheck)
Es wird darin mehrfach betont, dass das Grundgesetz nach wie vor gültig ist und so verstehe ich es auch.
Trotzdem sagt mein Verstand, dass hier etwas nicht stimmt.
Wenn im Grundgesetz die Rede von einer Verfassung ist, dann muss die Verfassung etwas anderes sein als das Grundgesetz. Ich lese zwar überall, dass das Grundgesetz bei der Wiedervereinigung zur Verfassung erklärt wurde, aber nach wie vor heißt das "Grundgesetz" und nicht "Verfassung". Warum? Wenn es stimmt und das Grundgesetz nun die Verfassung ist, dann muss doch das Wort auch ersetzt werden. Oder nicht? Und wenn das Grundgesetz zur Verfassung erklärt wurde, müsste das doch wenigstens als Gesetz existieren. Gibt es so ein Gesetz? Also "Artikel xxx GG: Das Grundgesetz wurde mit der Wiedervereinigung vertraglich zur gültigen Verfassung erklärt."
Außerdem müsste dann doch dieser Artikel 146 entfernt werden, oder was soll der da noch? Angeblich hat genau das stattgefunden, also braucht man den Artikel doch nicht mehr. Oder sehe ich das falsch?
Außerdem wurde im Grundgesetz "die Übergangszeit" gestrichen, so dass nun nur noch da steht, dass das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt und Punkt. Ich dachte, das Grundgesetz kann man nicht so einfach ändern. Warum hat man das gestrichen? Wie kommt man dazu? Immerhin wird damit ein Grundgedanke entfernt, der ursprünglich mal da war, nämlich dass das eine Übergangslösung ist. Und wenn die das damals dachten, muss es ja einen Grund gehabt haben. Also warum war das als Übergangslösung gedacht? Und mit welchem Recht hat man diese Absicht einer Vorgehensweise, die man vorgesehen hatte, also diesen Hinweis darauf, dass es sich um eine Übergangslösung handelt, gestrichen?
Zu dem Text bzw. den Argumenten im Faktencheck:
Ich finde diesen Text sehr befremdlich, weil er irgendwie unsinnig ist. Es wird immer wieder betont, dass das Grundgesetz gültig ist. Ja, offenbar ist es das auch. Aber darum geht es bei den Fragen doch nicht. Sondern darum, ob hier nicht noch etwas folgen kann oder sollte, was eine Verfassung ist, die vom Volk gewählt werden soll. Es wird in dem Text auch gesagt, dass die Parlamente, also Volksvertreter darüber abgestimmt haben. Ja gut, ist klar. Nur es geht hier nicht um die Legitimität des Grundgesetzes. Mit dem Grundgesetz ist doch alles in Ordnung. Es ist gültig, es wurde abgestimmt, alles ist fein. Aber das ist doch hier nicht das Thema.
Also die Widerlegungen passen nach meinem Verständnis einfach nicht zu den Fragen. Es ergibt keinen Sinn. Die Behauptung lautet nicht "Das Grundgesetz ist gültig oder legitim." sondern "Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung und soll oder kann eines Tages durch eine Verfassung ersetzt werden und zwar durch eine freie Entscheidung des Deutschen Volkes." Dieser Vorgang ist im Grundgesetz festgeschrieben und wurde auch nicht gestrichen, noch wurde das Grundgesetz in eine Verfassung umbenannt, zudem diese "Erklärung" auch nicht durch eine Entscheidung des Volkes zustande kam. (Also die Erklärung des Grundgesetzes zur Verfassung.)
Gäbe es eine richtige Verfassung, würde sie auch so genannt werden und nicht nur "dazu erklärt" werden. Vor allem würde man Art 146 streichen, da dieser Vorgang dann hinfällig ist.
Fakt:
- Das Grundgesetz ist nach wie vor gültig für alle Deutschen.
- Einen Volksentscheid zum Ersatz des Grundgesetzes durch eine Verfassung hat es niemals gegeben.
- Entsprechend wurde Artikel 146 GG beibehalten und das Grundgesetz nicht in "Verfassung" umbenannt.
- Somit hat Deutschland auch keine richtige Verfassung.
- Eine "Erklärung zur Verfassung" ist offenbar nicht mit einer Verfassung, wie sie in Art 146 gemeint ist, gleichzusetzen.
So, sehe ich das jetzt richtig oder falsch?
Fazit:
Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was das Theater eigentlich soll. Ich meine, wenn es so ist, wie ich es verstehe, was bedeutet das oder was ändert das? Eigentlich nichts. Es ändert nichts. Es besteht nur die Möglichkeit, dass eines Tages das GG durch eine richtige Verfassung ersetzt wird. Aber was würde das bringen? Wie würde oder könnte das ablaufen? Im übrigen verstehe ich Art 146 so, dass hier ein richtiger Volksentscheid stattfinden muss. Beim Grundgesetz hat eine Abstimmung der Parlamentarier ausgereicht. Aber Art 146 klingt für mich nicht danach sondern nach etwas anderem, eben einer richtigen Abstimmung des Volkes. So wie es zB in der Schweiz gemacht wird.
Was ist denn so besonders an einer "Verfassung" ? Was bringt eine Verfassung, was das Grundgesetz nicht bringt? Es wird ja behauptet, dass das Grundgesetz quasi alles enthält, was eine Verfassung enthält, sprich, es ließe sich 1:1 in eine Verfassung übertragen. Kann es sein, dass man das Grundgesetz deshalb nicht gleich "Verfassung" genannt hat, weil die eben durch das Volk selbst gewählt werden muss, was dann aber nicht der Fall gewesen sein kann? Oder deshalb, weil man sie als einer Verfassung nicht ebenbürtig betrachtete? Und wenn, was hätte dann gefehlt oder inwiefern ist das Grundgesetz einer Verfassung nicht ebenbürtig? Angeblich ist sie es ja, sagen die Politiker. Aber wenn sie es ist, muss logischerweise mit der Abstimmung des Volkes doch etwas anderes als eine Abstimmung durch Parlamentarier gemeint sein, oder nicht?
Und was hat es mit den "Reichsbürgern" auf sich? Fechten die die Gültigkeit des Grundgesetzes etwa an? Wie kommen die dazu? Steht doch klar da, dass das Grundgesetz gültig ist. Also was ist der Punkt?