Darf jeder eine Verfassung schreiben?
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Darf jeder eine Verfassung schreiben?
26.08.2015 um 16:19@z3001x
Und, sind denn deiner Meinung nach nun alle Verfassungen ungültig, die nicht nach einer direkten Volksabstimmung in Kraft traten?
Ich hoffe doch stark, du gibst hier nicht nur das wieder, was du bei den Reichsdödeln aufgelesen hast...Einer, der ohne nachzudenken die Parolen einer der diversen "Kommissarischen Reichsregierungen" oder der "Selbstverwalter" nachplappert. Und natürlich diese selbst auch.
Nette Umgangsformen. Was ist denn ein Reichsdödel?
Und, sind denn deiner Meinung nach nun alle Verfassungen ungültig, die nicht nach einer direkten Volksabstimmung in Kraft traten?
Darf jeder eine Verfassung schreiben?
26.08.2015 um 16:19Reichsdödel oder Reichsdeppen oder aus Wiki: Reichsbürgerbewegung: Wikipedia: Reichsbürgerbewegung
Etwas überspitzter formuliert aus http://wnorens.blogspot.de/2011/11/was-ist-ein-reichsdepp.html
Als Reichsbürgerbewegung werden Gruppen von Anhängern von Verschwörungstheorien bezeichnet, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort – aber, entgegen ständiger Rechtsprechung[1] und herrschender Lehre[2][3], nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland – und dieses werde in den Grenzen von 1937 durch eine Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches, welche verschiedene Gruppen zu sein behaupten, vertreten.[4] Dahinter stecken teils rechtsextreme, teils finanzielle Absichten und Ziele[5] sowie zum Teil „ideologisch bedingte Wahnvorstellungen“Kurz zusammengefasst: Menschen, die echte Probleme mit der Realität haben.
Etwas überspitzter formuliert aus http://wnorens.blogspot.de/2011/11/was-ist-ein-reichsdepp.html
Die Reichsdeppen und -ideologen sind Spinner, die sich mit absurden und abwegigen Ansichten in purer Selbstüberschätzung an eine laienhafte Auslegung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen heranwagen, diese in der Regel in grotesker Art und Weise in ihr Gegenteil uminterpretieren, Zitate aus ihrem Kontext reißen, um diese dann auf Biegen und Brechen in ihre ideologisch verblendete und wahnhaften Reichsfantasien hinzuzwängen. Es sind schlicht geisteskranke Menschen, teils auch einfach nur sozial, familiär und finanziell gescheitert. Sie suchen die Schuld anderswo als bei sich selbst. Sie meinen, sie könnten sich über Recht und Gesetz stellen, indem sie der Bundesrepublik Deutschland ihre unstrittige Staatlichkeit absprechen und weitere schwachsinnige Thesen – sei es wirr, sei es antisemitisch – unter "ihr" meist braunes Völkchen bringen.Nicht jeder, der mit unserer Verfassung hadert, ist ein Reichsdepp, aber es erscheint mir als eines ihrer typischen Merkmale.
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26.08.2015 um 16:20Je nachdem was für eine Verfassung dann in Kraft tritt könnten ja theoretisch die Vorigen auch ungültig werden.
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26.08.2015 um 16:22@Matoskah
Matoskah schrieb:Je nachdem was für eine Verfassung dann in Kraft tritt könnten ja theoretisch die Vorigen auch ungültig werden.Na das hoffe ich doch. Was sollen wir denn mit mehreren gleichzeitig gültigen Verfassungen?
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26.08.2015 um 16:24@slider
Das Frage ich mich auch, denn es ist möglich, dass eine neue Verfassung entweder zu der alten was hinzufügt, oder mehrere Sachen dann nicht mehr im Einklang mit der alten stehen. Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnig, außer im ersten Fall.
Das Frage ich mich auch, denn es ist möglich, dass eine neue Verfassung entweder zu der alten was hinzufügt, oder mehrere Sachen dann nicht mehr im Einklang mit der alten stehen. Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnig, außer im ersten Fall.
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26.08.2015 um 16:26geeky schrieb:Und, sind denn deiner Meinung nach nun alle Verfassungen ungültig, die nicht nach einer direkten Volksabstimmung in Kraft traten?Was für eine brisante Fangfrage ;) Muss ich jetzt alle Verfassungen durchlesen, um zu verstehen, wie die die Gültigkeit ihrer selbst definieren?
Wie siehst Du das? Scheint Dich ja zu beschäftigen...
geeky
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26.08.2015 um 16:30@z3001x
"Das Grundgesetz, beschlossen am 8.5.1945 vom Parlamentarischen Rat (bestehend aus 65 von den Volksvertretungen der Länder gewählten Mitgliedern), wurde gem. Art. 144 I von den Volksvertretungen der Länder angenommen (...). Jedenfalls handelte es sich um einen deutschen Gestaltungsakt (...), soweit das Volk faktisch und rechtlich in der Lage war, dabei nicht um eine Vereinbarung der deutschen Länder oder eine Verfassungsgebung allein durch Länderrepäsentanten. Carlo Schmid führte im Parlamentarischen Rat aus: "Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates sind zwar von den Landtagen gewählt worden, sie sind aber nicht Abgeordnete und Vertreter der Länder. Sie vertreten nicht Länderinteressen, sondern ein gesamtdeutsches Anliegen. Die Tatsache der Wahl der Abgeordneten durch die Landtage ändert daran nichts. Durch diesen Wahlmodus ist lediglich zum Ausdruck gekommen, daß auch bei diesem Werk das deutsche Volk wirksam wird in seiner historischen Gliederung der Länder."
[...]
"Mit den Änderungen der Präambel und des Art. 146 GG sowie der Streichung des Art. 23 GG a.F. gilt das "Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk", wie es in der Neufassung von Satz 3 der Präambel und des Art. 146 GG durch den Einigungsvertrag heißt. Die frühere Formulierung seiner Geltung für "eine Übergangszeit" wurde ausdrücklich gestrichen. Diese Aussage ist in verfassungsrechtlich ordnungsgemäßer Weise durch die gesetzgebenden Körperschaften mit Zweidrittelmehrheit zustande gekommen (...). Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat waren durch Wahlen des Volkes hierzu legitimiert. Das Grundgesetz ist damit legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschland. Bereits in der Diskussion um die Verfassungsänderungen hat man daraus zutreffend gefolgert, daß neben dem Wiedervereinigungsartikel 23 GG a.F. auch Art. 146 GG a.F. hätte gestrichen werden müssen, wollte man nicht weiter gehende Ziele verfolgen. Dieser Streichung widersetzte sich die SPD vehement. (...)
In der vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichteten Gemeinsamen Verfassungskommission (...) spielte Art. 146 GG n.F. keine Rolle. Niemand wollte ihn aktivieren. Es spricht daher vieles dafür, daß auch die SPD mittlerweile den Kampf um den Erhalt der Bestimmung als Pyrrhussieg einstuft. In der politischen Praxis ist die Vorschrift nach fast einem Jahrzehnt Geltung zu einer Ermächtigung ohne Folgewirkung herabgesunken. Trotz ausführlicher wissenschaftlicher Behandlung in der Kommentarliteratur wird sie wegen ihres "Irritationsvolumens" als letztlich funktionslose Norm angesehen, über die die Entwicklung hinweggeschritten ist. Sie erweckt Hoffnungen, die sie nicht einlösen kann und die auch keine nennenswerten politischen Kräfte einlösen wollen. Man sollte sie besser streichen. (...)
Das Grundgesetz ist dauerhafte und legitime Verfassung des wiedervereinigten deutschen Staates geworden. Es ist eine gute, ja die beste Verfassung der wechselvollen Geschichte der Deutschen geworden, wie ihm allenthalben bescheinigt wurde (...). Das Deutsche Volk hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann. Fünf Jahrzehnte Geltung dieser Verfassung haben es bewiesen".
http://krr-faq.net/volksbe.php (Archiv-Version vom 15.01.2016)
Oder gehörst du zu denen, für die die KRR-FAQ auf dem Index steht? ;)
z3001x schrieb:Was für eine brisante Fangfrage... und eine Antwort, die nicht anders zu erwarten war. Mach dich bitte mal schlau:
"Das Grundgesetz, beschlossen am 8.5.1945 vom Parlamentarischen Rat (bestehend aus 65 von den Volksvertretungen der Länder gewählten Mitgliedern), wurde gem. Art. 144 I von den Volksvertretungen der Länder angenommen (...). Jedenfalls handelte es sich um einen deutschen Gestaltungsakt (...), soweit das Volk faktisch und rechtlich in der Lage war, dabei nicht um eine Vereinbarung der deutschen Länder oder eine Verfassungsgebung allein durch Länderrepäsentanten. Carlo Schmid führte im Parlamentarischen Rat aus: "Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates sind zwar von den Landtagen gewählt worden, sie sind aber nicht Abgeordnete und Vertreter der Länder. Sie vertreten nicht Länderinteressen, sondern ein gesamtdeutsches Anliegen. Die Tatsache der Wahl der Abgeordneten durch die Landtage ändert daran nichts. Durch diesen Wahlmodus ist lediglich zum Ausdruck gekommen, daß auch bei diesem Werk das deutsche Volk wirksam wird in seiner historischen Gliederung der Länder."
[...]
"Mit den Änderungen der Präambel und des Art. 146 GG sowie der Streichung des Art. 23 GG a.F. gilt das "Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk", wie es in der Neufassung von Satz 3 der Präambel und des Art. 146 GG durch den Einigungsvertrag heißt. Die frühere Formulierung seiner Geltung für "eine Übergangszeit" wurde ausdrücklich gestrichen. Diese Aussage ist in verfassungsrechtlich ordnungsgemäßer Weise durch die gesetzgebenden Körperschaften mit Zweidrittelmehrheit zustande gekommen (...). Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat waren durch Wahlen des Volkes hierzu legitimiert. Das Grundgesetz ist damit legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschland. Bereits in der Diskussion um die Verfassungsänderungen hat man daraus zutreffend gefolgert, daß neben dem Wiedervereinigungsartikel 23 GG a.F. auch Art. 146 GG a.F. hätte gestrichen werden müssen, wollte man nicht weiter gehende Ziele verfolgen. Dieser Streichung widersetzte sich die SPD vehement. (...)
In der vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichteten Gemeinsamen Verfassungskommission (...) spielte Art. 146 GG n.F. keine Rolle. Niemand wollte ihn aktivieren. Es spricht daher vieles dafür, daß auch die SPD mittlerweile den Kampf um den Erhalt der Bestimmung als Pyrrhussieg einstuft. In der politischen Praxis ist die Vorschrift nach fast einem Jahrzehnt Geltung zu einer Ermächtigung ohne Folgewirkung herabgesunken. Trotz ausführlicher wissenschaftlicher Behandlung in der Kommentarliteratur wird sie wegen ihres "Irritationsvolumens" als letztlich funktionslose Norm angesehen, über die die Entwicklung hinweggeschritten ist. Sie erweckt Hoffnungen, die sie nicht einlösen kann und die auch keine nennenswerten politischen Kräfte einlösen wollen. Man sollte sie besser streichen. (...)
Das Grundgesetz ist dauerhafte und legitime Verfassung des wiedervereinigten deutschen Staates geworden. Es ist eine gute, ja die beste Verfassung der wechselvollen Geschichte der Deutschen geworden, wie ihm allenthalben bescheinigt wurde (...). Das Deutsche Volk hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann. Fünf Jahrzehnte Geltung dieser Verfassung haben es bewiesen".
http://krr-faq.net/volksbe.php (Archiv-Version vom 15.01.2016)
Oder gehörst du zu denen, für die die KRR-FAQ auf dem Index steht? ;)
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26.08.2015 um 16:31Matoskah schrieb:Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnigNaja, Das Grundgesetz undd die Landesverfassungen sind ja auch koexistent...
Das Grundgesetzt läßt sich ja auch durchaus ändern...
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26.08.2015 um 16:32@Matoskah
Matoskah schrieb:Das Frage ich mich auch, denn es ist möglich, dass eine neue Verfassung entweder zu der alten was hinzufügt, oder mehrere Sachen dann nicht mehr im Einklang mit der alten stehen. Daher wären parallel gültige Verfassungen recht unsinnig, außer im ersten Fall.Nein, das sehe ich anders. Ich kann eine bestehende Verfassung ändern (auch indem ich etwas hinzufüge) oder eine neue Verfassung aufstellen. Aber ich kann keine zwei Verfassungen haben.
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26.08.2015 um 16:35Darf jeder eine Verfassung schreiben?
26.08.2015 um 16:51Mittelscheitel schrieb:Naja, Das Grundgesetz undd die Landesverfassungen sind ja auch koexistent...Das sind ja auch die Verfassungen der einzelnen Länder, nicht die des Bundes. In Hessen steht zum Beispiel noch die Todesstrafe in der Verfassung drin, im GG nicht.
Die sind somit nicht koexistent, das GG hat schlicht den höheren Rang.
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26.08.2015 um 16:55geeky schrieb:für die die KRR-FAQ auf dem Index steht?Das sind dann vermutlich die Anti-Reichsdödel, nech?
Bisschen anstrengend, ständig nach Meinungen gefragt zu werden, zu Dingen, die man weder kennt, noch interessant findet. Ich hab auch eigentlich genug Senf zu dem Thema Verfassung in DE und direkte Befragung abgedrückt. Lies Dir den einfach noch mal durch, wenn Dir meine persönliche Meinung zu dem Thema so übertrieben wichtig scheint. Wenn Du Dich mit Reichsdeppen kloppen willst, gibts bestimmt bessere Foren für. Die kennst Du besser als ich :D
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26.08.2015 um 16:56@Total_Recall
Völlig egal . Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft. Dass das Bundesrecht Landesrecht bricht ist ein anderes paar Schuhe. In Hessn gilt sowohl die Verfassung des Landes Hessen sowie auch das Grundgesetz.
Völlig egal . Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft. Dass das Bundesrecht Landesrecht bricht ist ein anderes paar Schuhe. In Hessn gilt sowohl die Verfassung des Landes Hessen sowie auch das Grundgesetz.
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26.08.2015 um 16:58Mittelscheitel schrieb:Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft.Ok, danke. Du hast Recht, ich hab dein "koexistent" deutlich zu eng gefasst.
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26.08.2015 um 16:59@Mittelscheitel
Die Landesverfassungen haben einen ganz anderen Anwendungsbereich als das Grundgesetz und sind somit zwar zeitlich koexistent aber nicht inhaltlich.
Die Landesverfassungen haben einen ganz anderen Anwendungsbereich als das Grundgesetz und sind somit zwar zeitlich koexistent aber nicht inhaltlich.
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26.08.2015 um 17:06@slider
Aber überakk im Bundesgebiet gelten mindestens zwei Verfassungen, das GG und die Landesverfassungen. Der Inhalt ist natürlich unterschiedlich, die Verfassungen der Länder regeln z.B. ihre Gewaltenteilung jrweils selbst und sind damit wesentlich für das fürderalistische Prinzip.
Aber überakk im Bundesgebiet gelten mindestens zwei Verfassungen, das GG und die Landesverfassungen. Der Inhalt ist natürlich unterschiedlich, die Verfassungen der Länder regeln z.B. ihre Gewaltenteilung jrweils selbst und sind damit wesentlich für das fürderalistische Prinzip.
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26.08.2015 um 19:20@Total_Recall
@Mittelscheitel
@Mittelscheitel
Mittelscheitel schrieb:Völlig egal . Selbstverständlich sind sie koexistent, schlie0lixg sind die Ländesverfassungen noch in Kraft. Dass das Bundesrecht Landesrecht bricht ist ein anderes paar Schuhe. In Hessn gilt sowohl die Verfassung des Landes Hessen sowie auch das Grundgesetz.Das Prinzip "Bundesrecht bricht Landesrecht" ist aber ein entscheidender Faktor und nicht nur Folklore. Natürlich gelten in Hessen sowohl das GG als auch die Landesverfassung. Aber all jene Bestimmungen der Hessischen Landesverfassung (und ggf anderer Landesverfassungen) die dem GG widersprechen, sind aufgrund des Prinzips "Bundesrecht bricht Landesrecht" automatisch gegenstandslos.
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27.08.2015 um 13:12Jeder? LOL,Bitte nicht.
Das gute an einer Verfassung ist doch, dass jeder der sich durch die öffentliche Gewalt
in seinen Grundrechten oder in einem Art. 20Abs. 4, Art. 33,38,101,103 u. 104 enthaltenen
Rechte verletzt fühlt beim BVerfG Beschwerde einlegen kann. Der Begriff öffentliche Gewalt ist weit zu verstehen u. umfasst Gesetze, übergesetzlichen Rechtsnormen,Verwaltungshandeln u. Gerichtsentscheidungen
Das gute an einer Verfassung ist doch, dass jeder der sich durch die öffentliche Gewalt
in seinen Grundrechten oder in einem Art. 20Abs. 4, Art. 33,38,101,103 u. 104 enthaltenen
Rechte verletzt fühlt beim BVerfG Beschwerde einlegen kann. Der Begriff öffentliche Gewalt ist weit zu verstehen u. umfasst Gesetze, übergesetzlichen Rechtsnormen,Verwaltungshandeln u. Gerichtsentscheidungen
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27.08.2015 um 19:32du darfst das neueste testament schreiben, das alte und das neue ist schon geschrieben.