derideengeber schrieb:der Text unterscheidet hier Verfassung und Grundgesetz nach meinem Verständnis
Nein.
Die damals aktuelle Verfassung hatte halt den Namen "Grundgesetz". "Verfassung" ist einfach der allgemeinere Begriff und eine Verfassung kann auch "Horst" heißen, wenn das so gewollt wäre.
derideengeber schrieb:vom Volk in freier Entscheidung (also seiner eigenen und nicht der eines dritten[Politiker]) beschlossen wird
Entscheidungen können aber delegiert werden. Das Volk entscheidet frei über seine Repräsentanten und diese frei über die Sache.
derideengeber schrieb:Wenn ich das lese interpretiere ich dort einen unterscheid heraus sonst hätte man das Wort zweimal geschrieben und kein Verwirrung stiftendes Synonym gewählt.
Also das musst du mir noch einmal genau erklären wie du das meinst. Bzw. wie du zu diesem Entschluss kommst.
S.o. Die Verfassung hieß (und heißt noch) "Grundgesetz". Mit der Wortwahl "Grundgesetz" wird einfach nur zum Ausdruck gebracht, dass es um die vorliegende Verfassung geht. Mit der Wahl des Wortes "Verfassung" wird zum Ausdruck gebracht, dass es allgemein bleibt, dass die spätere Verfassung nicht "Grundgesetz" heißen muss.
Statt dem "Grundgesetz" im Wortlaut, hätte man auch schreiben können "die vorliegende Verfassung". Warum man das nicht gemacht hat? Nun, Du nennst Deine Eltern ja auch mal beim Namen und mal bei ihrer Eigenschaft.