@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Aber nur in Deiner Interpretation des Wortlautes. Die aber argumentativ nicht haltbar ist.
Im Gegensatz zu Dir argumentiere ich, Du behauptest frei von Argumentation definieren zu können, was "argumentativ haltbar" wäre, ohne selbst einen inhaltlichen Einlass abzuliefern.
Dass im GG §146 ein Verweis auf eine direkte Volksabstimmung formuliert sein müsste, ist unsinnig, weil es sich um ein
Grundgesetz-Artikel handelt und keine Einzelnorm, die ein konkreten Verfahrensablauf festlegt.
Allein schon der Umstand, dass der §146 sich auf einen Zeitpunkt X bezieht, der bei seiner Verabschiedung in der Zukunft lag, heute aber in der Vergangenheit, belegt, dass es im Detail einer Bearbeitung des GG bedarf.
Es macht keine Sinn, Artikel mitzuführen, die sich auf die bereits vergangene Zukunft beziehen.
Der Hauptpunkt ist aber, dass die BRD bis 1990 ein anderes Staatswesen als D seit 1990 war und dass der §146 die Schnittstelle für den Übergang von BRD-alt (und DDR-alt) zu D-neu darstellt und vorsieht, dass beim Ende des alten Staates, bzw. der beiden alten Staaten, die Rechtsstaatlichkeit erhalten bleibt, deren wesentlichste Grundlage das Verabschieden einer Verfassung nach demokratischen Spielregeln ist.
Dass GG war für Westdeutschland, also die eine Hälfte Deutschlands, in der Übergangsphase bis 1990 konzipiert. Es hat mit §146 eine Passus eingeführt für seine eigene Selbstablösung.
Das Volk als Souverän - also alle wahlberechtigten Bürger des selbigen - wählen, welche Verfassung sie haben wollen. Da ja gerne die Strukturen der indirekten, repräsentativen Demokratie herangezogen werden, als Beleg dafür, dass es GG-konform wäre, nur die Repräsentanten des Volkes und nicht das Volk selbst wählen zu lassen, welche Verfassung das neue Staatswesen sich gibt, dann muss man feststellen, dass dem ein Denkfehler zu Grunde liegt.
Eine Verfassung definiert ja auch, ob man sich durch Repräsentanten vertreten lassen will oder lieber alles oder einiges direkt entscheidet. Ein Verfassung würde auch entscheiden, dass man lieber einen König hat, und die Gesetzte von seinem Hofstab verabschiedet werden. Eine Verfassung würde ggf auch die diversen Strukturen des Föderalismus in neuer Komposition zusammenfügen. Daher nimmt man mit dem Überspringen des Volksentscheids und dem Übertragen an den Repräsentanten im BT oder der BV das Ergebnis der Entscheidung vorweg und ignoriert den Willen der Gründungsväter des GG und den Willen des Souverän bei grundlegendsten Entscheidung überhaupt. Bildlich gesprochen, also ob bei der Hochzeit der Pfarrer und der Vater der Braut sich aufs Ja-Wort einigen und das neu-vermählt zwangsbeglückte Paar danach zum Fototermin geführt wird.
@Galaxys81 Galaxys81 schrieb:Das Grundgesetz ist sehr wohl vom Volk legitimiert. Es hat sich jahrzehntelang bewährt und ist immer wieder bestätigt worden. Eine Volksabstimmung darüber gemäß Art. 146 GG ist jedenfalls nicht rechtlich geboten, nach anderer Ansicht sogar völlig überflüssig. Artikel 146 GG wird heute als obsolet angesehen
Ob es sich bewährt hat oder nicht, darum geht es nur in zweiter Hinsicht. In erster Hinsicht geht es um den
Modus der Verabschiedung einer Verfassung und
dass es überhaupt zur Verabschiedung einer solchen kommt, nach der Gründung eines neuen Staates.
Wenn sich das GG bewährt hat, spricht nichts dagegen, es zur Neuvorlage als neuen Verfassungsentwurf einzubringen und ihn bestätigen zu lassen, vom Volk. Es spricht auch nichts dagegen das GG zu reviewen und punktuell zu verändern. Das wäre Gegenstand der demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess, den es ja nicht gab und daher gemäß des gültigen Paragraphen 146 des GG noch geben muss.
Wenn man von "obsoleten Artikeln" einer Verfassung spricht, dann weist man auf ein gewisses Problem entweder mit dem Inhalt einer Verfassung hin oder ab mit dem eigenen Respekt vor deren Verbindlichkeit und Wirksamkeit. Und suggeriert, man (ergo Judikative und Legislative) könnte nach Gutdünken Artikel einer Verfassung ausschalten, wenn es irgendeinem politischen Ziel in die Quere kommt.
Beides ist übrigens ein Grund zur Überarbeitung. Entweder der Gesetzestexte oder der eigene Ignoranz ihnen gegenüber.