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Darf jeder eine Verfassung schreiben?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Macht, Volk ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Darf jeder eine Verfassung schreiben?

24.08.2015 um 16:21
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:Also wenn ich mich recht erinnere war der alte, bis 1989 geltende Art. 146 als Verfassungsauftrag zu verstehen, nach erfolgter Wiedervereinigung ein Grundgesetz zu schaffen und per Volksabstimmung zu legitimieren.
Wie kommst Du darauf? Hast Du da noch nähere Erläuterungen? Denn der Wortlaut spricht dem entgegen.
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:Das Grundgesetz galt nämlich damals gem. dem Text in der Prämbel nur "für eine Übergangszeit" - eben bis zur Wiedervereinigung.
Logisch. Wie hätte die BRD auch eine Verfassung mit Geltung für die DDR beschließen sollen. Aber daraus lässt sich kein Auftrag zu einer neuen Verfassung ableiten.

Die Frage im Jahre 1949 war eben, was bei einer Wiedervereinigung passieren würde. Und die Geschichte hat gezeigt, dass es nicht zu einer Wiedervereinigung (also einer Gründung eines neuen deutschen Staates aus den Bestandteilen BRD und DDR) kam, sondern zu einem Beitritt der DDR.
Nicht zuletzt, weil es damals so ziemlich einhellige (Volks)meinung war, dass die BRD das mit Abstand freiere und wünschenswertere der beiden Systeme war. Und da dieses System eine seit Jahrzehnten bewährte und immer wieder geprüfte Verfassung hatte, ist es eben ein Beitritt geworden und keine Vermischung. Na ja, bis auf den Grünpfeil vielleicht.


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24.08.2015 um 16:26
@Lupo1954
Auch hier zum Überblick ein Wikieintrag:

Wikipedia: Deutsche Wiedervereinigung#Verfassungsrechtliche Optionen im politischen Kr.C3.A4ftefeld


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24.08.2015 um 16:45
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Frage im Jahre 1949 war eben, was bei einer Wiedervereinigung passieren würde. Und die Geschichte hat gezeigt, dass es nicht zu einer Wiedervereinigung (also einer Gründung eines neuen deutschen Staates aus den Bestandteilen BRD und DDR) kam, sondern zu einem Beitritt der DDR.
Nicht zuletzt, weil es damals so ziemlich einhellige (Volks)meinung war, dass die BRD das mit Abstand freiere und wünschenswertere der beiden Systeme war. Und da dieses System eine seit Jahrzehnten bewährte und immer wieder geprüfte Verfassung hatte, ist es eben ein Beitritt geworden und keine Vermischung.
Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass die Verfassungsväter und -mütter Weitsicht bewiesen, in dem sie sich 2 Optionen schufen, unter denen eine Deutsche Einheit wieder möglich werden könnte.
Art 23 GG a. F. war dabei die einfachere Variante, indem man "anderen Teilen Deutschlands" die Möglichkeit zum Beitritt eröffnete.

1956 machte das Saarland als erstes von dieser Möglichkeit Gebrauch. 1990 folgte dann die DDR.

Nach dem es nach dem 2+4-Vertrag keine anderen Teile Deutschlands mehr gibt, war Art 23 GG in der alten Fassung dann folgerichtig obsolet.


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24.08.2015 um 16:54
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass die Verfassungsväter und -mütter Weitsicht bewiesen, in dem sie sich 2 Optionen schufen, unter denen eine Deutsche Einheit wieder möglich werden könnte.
Art 23 GG a. F. war dabei die einfachere Variante, indem man "anderen Teilen Deutschlands" die Möglichkeit zum Beitritt eröffnete.
Da stimme ich zu. Auch im späteren Verlauf hat sich nur die BRD als identisch zum Deutschen Reich betrachtet, wogegen die DDR sich als absolute Neugründung verstand. Unter diesem Kontext ist ein Beitritt ebenfalls die nahe liegendere Verfahrensweise.
Gleichwohl kann man natürlich argumentieren, dass durch einen Beitritt das Selbstverständnis der Bürger der DDR gelitten haben mag, indem deren jahrzehntelange Geschichte quasi in einem anderem System aufgegangen ist und viel der eigenen Identität verloren hat. Aus diesem Gesichtspunkt heraus hätte auch einiges für eine echte Wiedervereinigung gesprochen.

Aber das halte ich eher für Formalismus. Der praktischere und zumindest zum damaligen Zeitpunkt gerechteste Weg war ein Beitritt. Ein großer Teil des Systems "DDR" war in einer Weise geprägt, den ein großer Teil der Bevölkerung nicht mehr wollte.
Und historisch konsequent ist es auch. Die DDR hat sich 1949 nach dem Selbstverständnis beider deutscher Staaten von Deutschland abgespalten und ist 1990 wieder beigetreten.
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Nach dem es nach dem 2+4-Vertrag keine anderen Teile Deutschlands mehr gibt, war Art 23 GG in der alten Fassung dann folgerichtig obsolet.
Böhmen? Mähren? Der Südpol? Die Rückseite des Mondes???


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24.08.2015 um 16:54
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie kommst Du darauf?
Die letzte Staatsrechtsvorlegung an der ich teilgenommen habe, ist schon über 40 Jahre her, aber ich bin mir vollständig sicher, dass damals im GG etwas von einer Übergangszeit stand.
Es gab auch eine "Einladung" an andere Deutsche "denen der Beitritt bisher versagt ist", dem Grundgesetz beizutreten. Das war 1949 an die Saarländer und die damalige Sowjetische Besatzungszone gerichtet und hat dann ja auch funktioniert (übrigens um 1960 fast klammheimlich auch für einige Dörfer, die sich die Holländer vorübergehend unter den Nagel gerissen hatten, aber das ist ein anderes Thema).
Nach der vor 1989 herrschenden Vorstellung sollte dann, wenn die Beitritte abgeschlossen waren, eine Verfassung beraten und per Volksabstimmung von vereinigten Deutschen Volk beschlossen werden.
Dazu ist ist nicht gekommen und zwar deshalb, weil alle politischen Parteien der Meinung waren, dass eine Staatsrechtsbebatte in der damaligen politischen Situation unangebracht sei. Außer mir und einigen Staatsrechtsproffessoren scheint sie auch keiner vermißt zu haben. Was in Wiki dazu steht, ist etwas, was ich als kühne Interpretation unter heutigen Selbstverständnis bezeichnen würde, keineswegs aber als falsch. Die Zeiten ändern sich eben. 1949 hat man bei einen "Beitritt" noch ernsthaft an Schlesien, Pommern und Ostpreußen gedacht.
Müssen wir eben weiter damit leben, dass Bremen den gleichen staatsrechtlichen Status hat wie das diesen Zwergstaat umgebende Niedersachsen. Und dass wir keine echte Bundespolizei haben. Und noch ein paar Dinge mehr, aber das wäre hier OT.


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24.08.2015 um 17:00
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:aber ich bin mir vollständig sicher, dass damals im GG etwas von einer Übergangszeit stand.
Klar. Weil es zwei deutsche staaten gab, die keine gegenseitige Entscheidungshoheit hatten.
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:Nach der vor 1989 herrschenden Vorstellung sollte dann, wenn die Beitritte abgeschlossen waren, eine Verfassung beraten und per Volksabstimmung von vereinigten Deutschen Volk beschlossen werden.
Dazu würde mich die Quelle interessieren.
Es ist sicher so, dass diese Option in der Lehre vertreten wurde - aber war sie wirklich eine "herrschende" Vorstellung?
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:Und dass wir keine echte Bundespolizei haben.
Was ist mit dem BKA? Zudem ist der Rahmen der polizeilichen Befugnisse und Aufgaben durch den Bund bestimmt und nur innerhalb dieses Rahmens gibt es eine entsprechende Ländergesetzgebung. Da lasse ich mich natürlich auch gerne korrigieren, aber der Bund gibt einheitliche, länderübergreifende Rahmen vor und die Länder füllen diese aus.


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24.08.2015 um 17:06
@derideengeber
Aber ich denke, nunmehr kann Deine Eingangsfrage abschließend beantwortet werden:

Ja, Du darfst einen Verfassungstext entwerfen und diesen - soweit gesetzlich nicht verboten - auch veröffentlichen. Ich möchte Dich sogar ermuntern, dies mal zu tun. Das ist sicherlich eine gute Übung.

Allerdings stehen die Chancen, dass Dein Entwurf mal die Grundlage einer deutschen Verfassung werden wird, eher sehr, sehr schlecht. Du solltest also nicht zuviel erwarten.


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24.08.2015 um 17:15
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist sicher so, dass diese Option in der Lehre vertreten wurde - aber war sie wirklich eine "herrschende" Vorstellung?
Ist uns damals so beigebracht worden. Mein Staatsrechtslehrbuch habe ich freilich 1978 nach bestandener Prüfung entsorgt. Vielleicht hat ja jemand von den Mitforisten solch ein altes Schätzchen noch im Bücherschrank stehen aund schaut mal nach.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was ist mit dem BKA?
Gut für Terrorismusbekämpfung. Schlecht wenn es gegen die Mafia oder gegen bundesweit tätige Verbrecher geht. Das amerikanische FBI ist automatisch zuständig, so bald ein Verbrecher eine Staatsgrenze ( = Grenze eines Bundeslandes) überschreitet. So weit sind wir hier noch lange nicht.


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24.08.2015 um 17:43
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Böhmen? Mähren? Der Südpol? Die Rückseite des Mondes???
Ich denke Du weißt, was ich damit meinte. Dass es vor dem 2+4 Vertrag außerhalb des Territoriums der ehemaligen Bundesrepublik und DDR de facto keine anderen Teile Deutschlands mehr gab, ist mir klar.


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24.08.2015 um 17:47
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Ich denke Du weißt, was ich damit meinte. Dass es vor dem 2+4 Vertrag außerhalb des Territoriums der ehemaligen Bundesrepublik und DDR de facto keine anderen Teile Deutschlands mehr gab, ist mir klar.
Soweit ich informiert bin, erhob die Bundesrepublik bis zum 2+4 Vertrag tatsächlich noch die Ansprüche auf die durch den 2. WK verlorengegangene Gebiete. Eben auch die noch weiter östlich als die DDR.


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24.08.2015 um 17:53
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Soweit ich informiert bin, erhob die Bundesrepublik bis zum 2+4 Vertrag tatsächlich noch die Ansprüche auf die durch den 2. WK verlorengegangene Gebiete. Eben auch die noch weiter östlich als die DDR.
Anspruch sicherlich nicht. Aber erst der 2+4-Vertrag hat juristisch geregelt was seit 1945 Fakt war.


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24.08.2015 um 18:18
Anspruch sicherlich nicht.
Doch. Juristisch war man auch im Recht, weil der Potsdamer Vertrag die Okupation der Gebiete jenseits von Oder und Neiße als provisorisch bezeichnete.
Das hier tatsächlich Fakten entstanden waren, wollte man jahrzehntelang nicht wahr haben.


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24.08.2015 um 18:28
Riesenschilder an vielen Landstraßen. Eine Deutschlandkarte mit den Grenzen von 1937 und der Schriftzug "Drei mal geteilt? Niemals!". Das war in den 60ern.
In der Schule wurden Lieder mit dem Text "Riesengebirge, Deutsches Gebirge" gesungen.
Und die Karte "Deutsche Ostsiedlung" im Dirke von 1972 habe ich erst nach Jahrzehnten als Propaganda erkannt


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24.08.2015 um 18:29
Zitat von Lupo1954Lupo1954 schrieb:Doch. Juristisch war man auch im Recht, weil der Potsdamer Vertrag die Okupation der Gebiete jenseits von Oder und Neiße als provisorisch bezeichnete.
Ich meinte "Anspruch erheben" wörtlich. Es ist m. E ein Unterschied, ob man sich zu einem gewissen Zeitpunkt auf völkerrechtlich noch nicht abschließend geregelte Sachverhalte bezieht (und das betraf den Status der ehem. deutschen Ostgebiete vor 1990), die formaljuristisch/völkerrechtlich auch für Polen und die SU galten, oder ob man kategorisch sagt: "das ist meins, ich will es wieder haben!"
Dass man zu einem anderen Zeitpunkt Fakten juristisch anerkennt, ist davon ja nicht ausgenommen.


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24.08.2015 um 18:36
Es war ein Glück, dass die Flüchtlinge/Vertriebenen/Umgesiedelten hierzulande relativ schnell integriert wurden.
Das hätte auch anders kommen können (siehe palestinensische Flüchtlingslager).
Die Sache mit der Herausgabe der Ostgebiete war so schnell erledigt, weil sich diejenigen, die dort Ansprüche hätten erheben können, daran gar nicht mehr interessiert waren.
Der gutbezahlte Job im Westen war verlockender als ein Leben als Bauer 50 Km hinter Königsberg.


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24.08.2015 um 18:53
Zitat von derideengeberderideengeber schrieb:Das ergibt ja alles Sinn! Aber bitte wo interpretierst du so etwas aus diesem Artikel?
Nun, die buchstabengetreue Auslegung von Gesetzen ist manchmal problematisch. "Juristendeutsch" ist wie eine Fremdsprache, deren Vokabeln man kennen muss. Diese Vokabeln heißen "unbestimmte Rechtsbegriffe". Art 146 GG enthält m. E. nun keine unbestimmten Rechtsbegriffe. Da gibt es andere Kaliber.
§ 242 BGB z. B.: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Der Laie fragt sich da: Was will mir der Autor damit sagen?

Die Auslegung von Gesetzen ist etwas anderes als 1 zu 1 Übersetzungen. Im Falle des GG muss man auch immer noch die geschichtlichen Zusammenhänge hinzuziehen, will man die Frage beantworten: "Was will mir der Autor sagen?"

Die Weimarer Verfassung wurde von Anfang an durch Ermächtigungsgesetze (ja es gab auch vor 1933 solche) ausgehebelt. Zwar legitimierte auch die Weimarer Verfassung so etwas nicht, aber die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte dies. Wohin dieses Prozedere geführt hat, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Ich stell es trotzdem noch mal ein: Wikipedia: Ermächtigungsgesetz

Vor diesem historischen Kontext ist m. E. der Wortlaut des Art 146 GG zu verstehen. Nur eine Verfassung kann das GG ablösen. Kein [Ermächtigungs]gesetz. Die "freie Entscheidung" bezieht sich dabei darauf, dass kein Zwang auf die Abstimmung ausgeübt wird. Welcher Art die Abstimmung ist, ist nicht definiert.


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24.08.2015 um 22:08
Da steht "... und dem vereinten Deutschland die volle Souveränität ..."

Das bezieht sich auf das vereinigte Deutschland - nicht auf den Status der BRD vor 1990 und der DDR.
Schön dass du es verstanden hast, oder zumindest so tust, aber genau das hatte ich Dir bereits erklärt.
Besser spät als nie :D
Zitat von z3001xz3001x schrieb:Ja, dann gibt mal Quelle, für das was Du meinst, was die allermeisten denken.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Wahlergebnisse seit 1949 z.B. Gruppierungen, die das anders gesehen haben, hatten anscheinend nicht allzu viel Zuspruch ...
Käse, die drei Viertel der deutschen Wahlberechtigten befürworten mehr Elemente direkter Demokratie in unserem System.
Und da man nur Parteien wählen kann und keine Meinung zu Sachthemen gefragt ist, kann man anhand von Wahlergebnissen keine Aussage über Mehrheitsverhältnisse bei Sachthemen machen.
Zitat von z3001xz3001x schrieb:Ist auch etwas einfältig zu meinen ein repräsentatives System könnte keinen direktdemokratischen Elemente beinhalten
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wer meint das? Ich jedenfalls habe diese Meinung hier nicht vertreten.
Oh doch Du hattest repräsentative Demokratie als Gegensatz von Volksentscheiden dargestellt und Dich zur unrichtigen Behauptung verstiegen, es gäbe eine Bevölkerungsmehrheit für das was für Dich der Antagonist von direkter Demokratie zu sein scheint. Was gleich 2x unrichtig ist, eben weil die Gegenüberstellung als Gegensatz Mist ist und zweitens weil es nicht die Meinung der Bevölkerung wiedergibt, sondern vermutlich nur Deine private.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich finde nicht, dass die Schweiz besser organisiert ist.
Es funktionieren ein Haufen Sachen besser als in Deutschland. Öffentlicher Nahverkehr, Krankenversicherungssystem, Renten, Arbeitsimmigration -und auch -emmigration, Einkommensniveau. Das kommt von der Konsenskultur die eine funktionierende, direktere Demokratie erzeugt.


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24.08.2015 um 22:55
Sehr amüsant bei der ganzen Thematik ist das Ergebnis einer Stern-Umfrage von diesem Jahr, nach der nur 35% der Befragten der Meinung sind, dass "das Volk etwas zu sagen hätte", 60% meinen, die Interessen der Bevölkerung würden kaum noch wahrgenommen.
Trotzdem sind 62% der Befragten mit dem politischen System zufrieden, und wiederum 72% würden sich dennoch mehr Volksentscheide wünschen.
Heißt ja soviel, dass die Mehrheit zufrieden ist, dass ihre Interessen nicht wirklich wahrgenommen werden und die größere Möglichkeit der Einflussnahme, die sie sich wünschen, nicht stattfindet.

http://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage--72-prozent-der-deutschen-fuer-bundesweite-volksentscheide-3479258.html


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24.08.2015 um 23:12
@z3001x
Ja, es ist schon seltsam. Einerseits bekommen unsere Politiker die Dinge in unserem Lande nicht mehr in den Griff, sind immer häufiger von den Ereignissen überrollt, sichtbar überfordert -siehe die aktuelle Flüchtlingsdebatte.
Andererseits kommt niemand auf die Idee, diese Gestalten ganz einfach abzuwählen und die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten scheint noch schlechter ausgeprägt zu sein.
So lange das funktioniert - und es funktioniert - werden wir bis in alle Ewigkeit die immer gleichen Gestalten in wechselnden Rollen - an der Regierung und in der Opposition präsentiert bekommen und nichts wird sich ändern.
Jedem Volk die Regierung, die es verdient.


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25.08.2015 um 00:42
@z3001x
@Lupo1954
Wenn die Menschen unzufrieden sind, sind sowieso immer die Politiker schuld! :D


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