Darf jeder eine Verfassung schreiben?
24.08.2015 um 16:21Lupo1954 schrieb:Also wenn ich mich recht erinnere war der alte, bis 1989 geltende Art. 146 als Verfassungsauftrag zu verstehen, nach erfolgter Wiedervereinigung ein Grundgesetz zu schaffen und per Volksabstimmung zu legitimieren.Wie kommst Du darauf? Hast Du da noch nähere Erläuterungen? Denn der Wortlaut spricht dem entgegen.
Lupo1954 schrieb:Das Grundgesetz galt nämlich damals gem. dem Text in der Prämbel nur "für eine Übergangszeit" - eben bis zur Wiedervereinigung.Logisch. Wie hätte die BRD auch eine Verfassung mit Geltung für die DDR beschließen sollen. Aber daraus lässt sich kein Auftrag zu einer neuen Verfassung ableiten.
Die Frage im Jahre 1949 war eben, was bei einer Wiedervereinigung passieren würde. Und die Geschichte hat gezeigt, dass es nicht zu einer Wiedervereinigung (also einer Gründung eines neuen deutschen Staates aus den Bestandteilen BRD und DDR) kam, sondern zu einem Beitritt der DDR.
Nicht zuletzt, weil es damals so ziemlich einhellige (Volks)meinung war, dass die BRD das mit Abstand freiere und wünschenswertere der beiden Systeme war. Und da dieses System eine seit Jahrzehnten bewährte und immer wieder geprüfte Verfassung hatte, ist es eben ein Beitritt geworden und keine Vermischung. Na ja, bis auf den Grünpfeil vielleicht.