Marfrank schrieb am 03.04.2024:Gesetze dürfen niemanden in den finanziellen Ruin treiben.
Wenn das so einfach wäre ...
:D Wurde ja schon aufgezeigt, warum das etwas zu kurzsichtig ist. Grade im Strafrecht würden sich viele freuen, und auch einige Unternehmen fänden das sicherlich super.
Aber auch die Frage, was bedeutet "finanzieller Ruin". Wo fängt der an, wo hört der auf? Wer entscheidet das? Ist das pauschal oder muss das in jedem Einzelfall ein*e Richter*in entscheiden?
Marfrank schrieb am 03.04.2024:Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache.
Auch schwierig. Das ist ja ein Amt, was wahnsinnig leicht zu missbrauchen wäre und ggf. zur Zensur führen kann. Sprache entwickelt sich immer weiter, und ggf. nicht in eine Richtung, die einer Instanz oder Person XYZ heute gefällt. Das hat ja nicht nur mit Gendern zu tun, hier mal ein anderes Beispiel, wie unterschiedliche Sprechweisen verwendet werden können:
Ein bekanntes Beispiel einer informellen Sprachregelung ist die Verwendung der Präfixe „Atom-“ und „Kern-“:
Befürworter sprachen seit dem Ende der 1950er Jahre von Kernenergie, Kernkraftwerk usw.;
Gegner verwendeten den Begriff „Atom-“
Fast jeder Interessierte kannte diese Konvention; durch die Wortwahl war sofort klar, auf welcher Seite jemand stand.
Quelle:
Wikipedia: SprachregelungEs gab ja schon mehrfach den Vorschlag, deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen:
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, hat sich jüngst erneut da-
für ausgesprochen, Deutsch als Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist
Teil einer rechtspolitischen Debatte, die seit einigen Jahren um die deutsche Sprache geführt wird.
Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/190280/97303c1606acf2ccfb1949e4b5a79b2a/Sprache_im_Grundgesetz-data.pdfUnd auch in der EU ist Sprache ein Thema:
Das Prinzip der Mehrsprachigkeit ist in der Charta der Grundrechte der EU verankert: Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, bei der Korrespondenz mit den EU-Institutionen eine der 24 Amtssprachen zu verwenden und eine Antwort in der gleichen Sprache zu erhalten.
Quelle:
https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/languages_deAber sich ranzutrauen, bestimmte Sprechweisen (Gendern, in deinem Beispiel) zu verbieten, ist nochmal ein ganz ganz anderes Niveau.
Marfrank schrieb:Immer wieder heißt es, der Datenaustausch zwischen den Behörden funktioniert wegen fehlender Digitalisierung nicht. Doch ist dies eine Ausrede! Datenaustausch kann auch auf dem klassischen Postweg stattfinden!
Man könnte aber auch einfach die Digitalisierung etwas anschieben, wird so oder so Zeit. Ich weiß nicht, ob das so problemlos wäre, wenn sich die Ämter täglich tonnenweise Briefe hin- und hersenden würden.
:D Marfrank schrieb am 03.04.2024:Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen?
Es gab hier mal diese sechs Ideen für europäische Grundrechte, die auf den ersten Blick wundervoll utopisch klingen:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
Quelle:
https://www.treffpunkteuropa.de/sechs-neue-grundrechte-fur-europa?lang=frAber auch das mag Nachteile haben, insbesondere für die Wirtschaft in Europa und für die Gerichte, die sich dann mit unzähligen Anklangen beschäftigen müssten. Diese Rechte sind mit der aktuellen Situation schwer umsetzbar. Man muss leider auch realistisch abschätzen, welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung haben können/werden. In vielen Fällen haben gute Gesetze (z. B. Datenschutz) wieder negative Auswirkungen für andere (z. B. Unternehmen) - das muss man abwägen und priorisieren. Daher erlaube ich mir hier auch nur ungern, mir irgendwelche Änderungen zu erträumen.