Das Grundgesetz ist ein netter Text auf dem Papier. Nicht mehr, wenn es nicht von einer überwiegenden Mehrheit der Bürger und vor allem derer, die Macht haben (Regierung, Staatsorgane etc.) bekräftigt wird.
Ein paar historische Beispiele:
Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.
Quelle: Verfassung der DDR 1949, Artikel 10.
Tja. Juristisch ist klar, dass auch ein einschränkendes Gesetz nie den Wesensgehalt der Norm angreifen darf. Praktisch aber gab es eine Mauer.
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Quelle: Grundgesetz Artikel 11.
Aber während der Coronazeit durfte man nicht mal auf eine Nordseeinsel oder nach MeckPomm usw. Und schon hatte die Regierung eine Begründung bereit:
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Quelle: Art. 11 (2)
Und wann so ein "Ausnahmefall" eintritt, entscheidet: genau, die Regierung. Und wenn diese auch ein genehmes BVerfG hat, dann ist das "Grundrecht" schnell ausgehöhlt.
Und so weiter.
Artikel 109. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Quelle: Weimarer Verfassung
Na ja, ausser freilich die Juden. So beschlossen es Hitler und Co.
Usw, usw. Papier ist geduldig.