Drogen auf dem Festival
09.08.2014 um 09:00Also ich war auf noch keinem Festival, wo in der öffentlichket völlig ungeniert rumgekifft wurde, ohne das dies von der Polizei verfolgt wurde.
Und der Besitz von egal welchem betäubungsmittel ist nuneimal strafbar!! Es gibt auch keine Mengenbegrenzung wie viele denken. Selbst wenn ich mit 0,3 Gramm rumlaufe, begehe ich eine Straftat, die von der Polizei verfolgt wird und werden muss. Lediglich die Staatsanwaltschaft kann von der Erhebung einer öffentlichen Klage absehen, was nicht bedeutet das kein Strafverfahren eingeleitet wurde! Wird dann halt nur direkt eingestellt. (das passiert jedoch oft so, dass der beschuldigte nicht viel mitbekommt um kosten und vorallem zeit zu sparen)
Die Polizei ist verpflichtet! Straftaten zu verfolgen!!! Tun sie dies nicht, machen sie sich selbst strafbar!! Namentlich "strafvereitelung im Amt" §§258/258a StGB
Soviel zum Thema kiffen auf Festivals...
Und der Besitz von egal welchem betäubungsmittel ist nuneimal strafbar!! Es gibt auch keine Mengenbegrenzung wie viele denken. Selbst wenn ich mit 0,3 Gramm rumlaufe, begehe ich eine Straftat, die von der Polizei verfolgt wird und werden muss. Lediglich die Staatsanwaltschaft kann von der Erhebung einer öffentlichen Klage absehen, was nicht bedeutet das kein Strafverfahren eingeleitet wurde! Wird dann halt nur direkt eingestellt. (das passiert jedoch oft so, dass der beschuldigte nicht viel mitbekommt um kosten und vorallem zeit zu sparen)
Die Polizei ist verpflichtet! Straftaten zu verfolgen!!! Tun sie dies nicht, machen sie sich selbst strafbar!! Namentlich "strafvereitelung im Amt" §§258/258a StGB
Soviel zum Thema kiffen auf Festivals...