1cast schrieb:Heute das neue Urteil.
Einzig richtiges Urteil. Wenn man davon ausgeht, dass das nun bereits (mindestens) das zweite mal gewesen ist, dass der Täter Drogen einsetzte, um dann zu vergewaltigen, kann man wohl davon ausgehen, dass er das auch weiterhin versucht und praktiziert hätte.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt
Gut, dass von ihm nun keine Gefahr mehr ausgeht, auch wenn es natürlich schlimm ist, dass erst ein Mensch sterben musste, bis dieser Typ aus dem Verkehr gezogen wurde.