@meermin Natürlich könnte es so gewesen sein. Könnte allerdings, wenn, auch nur ein starkes Indiz für eine Freiheitsberaubung zb. sein. Eine spätere Tötung könnte durch alles mögliche wieder passiert sein, wobei eine Freiheitsberaubung "vorab" die Wahrscheinlichkeit für einen Mord natürlich steigern lassen würde.
Aber die Verteidigung würde das garantiert auch in der Luft zerreißen und behaupten, dass eine Freiheitsberaubung nicht zwingend auf einen späteren Mord hindeuten muss, da andere Tötungsdelikte ebenso gut noch infrage kommen könnten/würden.
Auch durch die Auswertung diverser Chatprotokolle könnte man (wenn überhaupt) höchstens vermuten, dass der Angeschuldigte heimtückisch vorgegangen ist. Das Opfer mit falschen Informationen versorgt, mit falschen Versprechungen, Angaben, Voraussetzungen etc. zum Treffen gelockt und somit in eine Falle gelockt hat. Aus der Arglosigkeit des Opfers aufgrund (siehe oben) dürfte sich bereits die Heimtücke ergeben. Reicht das? Denke nicht. Da müsste denke ich wenigstens noch ein weiteres Mordmerkmal hinzukommen. Ein niederer Beweggrund und/oder wenigstens Indizien für eine Ermöglichungsabsicht (Raub zb.) oder eine Verdeckungstat. Aber dafür gibt es weder Beweise noch Fakten, die wenigstens als schlüssiges Indiz dienlich sein könnten.
Zu den falschen Angaben vorab nochmal, falls überhaupt;
Optische Aspekte dürften das dann aber denke ich weniger gewesen sein, da man annehmen kann, dass das Opfer spätestens dann "am" Auto und nicht erst "im" Auto die Wahrheit erkannt hätte und gar nicht erst eingestiegen wäre.
Außerdem wird man das sicherlich bereits in Erfahrung gebracht haben, Dank digitaler Auswertung, ob der Angeschuldigte dem Opfer ein falsches Äußeres und Alter vorgegaukelt hat und das Opfer dadurch zum Treffpunkt locken konnte bzw. das Opfer zu einem Treffen eingewilligt hatte.
Ne, für Mord hat die StA denke ich überhaupt nichts ausreichendes. Beweise schon mal gar keine und Indizien, falls, dürften auch nicht genug und auch nicht schlüssig genug sein. Sieht man ja auch anhand der Anklage nur wegen Totschlags, wobei mir selbst das schon reichlich dünn erscheint.