Vermisste 23-jährige Nathalie M. aus Stadum tot aufgefunden
07.01.2020 um 19:05angellost schrieb:Wenn dich die immer wieder kehrenden Tatmotive interessieren, schau mal hier auf Allmy in meinen Blog, da findest du eine Auswertung, die wir dazu mal gemacht haben. Tatsächlich sind es eher Freier als Zuhälter, mit großem Abstand.Danke für deine ausführlichen Schilderungen.
Glaube ich ("leider") sofort, ohne Statistiken zu kennen. Ebenso, dass mehr Freier hinsichtlich Tötungsdelikten zu Tätern werden und wurden als dies bei Zuhältern der Fall gewesen ist, die ich wenn eher in Körperverletzungsdelikten verstärkt vermute. Wobei sicherlich auch da die Freier häufig vertreten sein dürften und waren.
Wie gesagt, ohne Statistiken zu kennen, könnte ich mir weiterhin vorstellen, dass die meisten Morde zb. in der Szene wenn spontan als vorab geplant passieren.
In diesem Fall ist aber tatsächlich nicht so leicht etwas bestimmtes zu vermuten. Wie gesagt, es ist ja nicht mal wirklich klar, ob hier überhaupt Mord vorgelegen hat.
An einen Raubmord (Ermöglichungsabsicht) glaube ich in diesem Fall nicht. Wenn schon eher an eine Verdeckungstat, die auch nicht geplant sondern spontan aus der Not/Panik heraus erfolgte.
Aber mal unabhängig vom Tatbestand Mord, sprechen eigentlich erst mal "2" entscheidende Punkte grundsätzlich dafür, dass der Angeschuldigte etwas konkretes mit dem Opfer geplant haben könnte und das Opfer darüber aber bis zum Schluss in Unkenntnis gelassen hatte.
- Der Elektroschocker (Vorausgesetzt er gehört tatsächlich dem Angeschuldigten) - sowie die Fixierung auf das Opfer. Eine Art regelrechte Besessenheit. Er könnte dadurch so einige Fantasien unterschiedlicher Natur ("nicht" nur sexuell) im Kopf gehabt haben, die er dem Opfer aber nicht vorab mitgeteilt hat.
Aber letzendlich muss die Fixierung auf das Opfer auch nichts bedeuten. Er kann dennoch völlig ungeplant hingefahren sein und irgendetwas ist dann spontan eskaliert. Da gibt es so viele Möglichkeiten.
Nur seine Mitnahme des Elektroschockers, wenn denn überhaupt von ihm mitgenommen, könnte auf etwas Geplantes gegen ihren Willen und gegen jegliche getroffene Vereinbarungen vorab hindeuten.
Aber selbst dann muss nicht unbedingt ein Mord im juristischen Sinne passiert sein.
Es könnte so viel passiert sein. Vorab etwas geplant oder nicht nicht geplant.
Ich befürchte wie einige andere leider auch, dass ohne Geständnis nicht mehr viel ans Licht kommen wird und ein Geständnis vom Angeschuldigten ist wohl weniger zu erwarten.
Selbst wenn tatsächlich nur etwas im Streit, eine Affekttat, eine KV mit Todesfolge und/oder ein minderschwerer Totschlag zb. passiert sein sollte, was immer noch möglich sein kann - so bringt das dem Angeschuldigten aber nichts, da könnte er das noch so sehr behaupten/beteuern. Also ist er in seiner jetzigen Situation tatsächlich am besten damit beraten vollständig von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Ps.
Frage an die Juristen;
Meint ihr die Staatsanwaltschaft hat wenigstens gute Chancen mit Totschlag durchzukommen?
Wenn man es ganz genau nimmt, haben die selbst dafür arg wenig. Zwar hat die StA entscheidene Fakten, aber mehr als Indizien für... sind das doch nicht. Und genauso gut könnte das ganze bislang Zusammengetragene auch auf ein anderes Tötungsdelikt absteigend vom Totschlag hindeuten.
Glaubt ihr, die Verteidigung wird hier auch versuchen vom Vorwurf des Totschlags wegzukommen?
Vielleicht sogar auf Freispruch hoffen/pochen/setzen?
Wird das Gericht eventuell sogar von alleine in dupio pro reo anwenden?
Ich meine, selbst wenn es am Ende für das Gericht keine vernünftigen Zweifel mehr geben würde, sondern der Angeschuldigte (später ja Angeklagter) definitiv etwas mit dem Tod des Opfers zu tun gehabt haben muss, das Gericht in ihm die alleinige Täterschaft ohne Zweifel sieht - so könnten am Ende ja trotzdem noch erhebliche Zweifel hinsichtlich des Tötungsdelikts übrig bleiben. Was dann?
Oder würde die Anklage dann von vornherein erst gar nicht zugelassen werden? Soll sich ja gerade erst in dieser sogenannten Zwischenphase befinden. Anklage wurde zwar schon erhoben, aber muss letztendlich ja auch noch zugelassen werden.