SashaG schrieb:Selbst wenn er nur seine Internet Masche verdecken wollte, was noch nicht einmal strafbar sein muss (es geht nur um das Vorstellungsvermögen des Täters), würden wir bei Mord landen. Die Frage ist, warum hat er es getan, liegt ein Grund vor z.B. Angst vor Strafverfolgung auch wenn gar nicht rechtlich möglich, ist er bei Mord.
Sollte es denn der momentan dringend Tatverdächtige gewesen sein, würde ein Verteidiger dann nicht trotzdem auf Totschlag plädieren, mit der Begründung ähnlich wie bei der Rache zb. als Motiv?
Hab mich da gestern schon mal ein wenig eingelesen und Rache muss ja kein zwingendes Mordmerkmal sein, wenn der eigentliche Grund der Rache auf menschlich nachvollziehbaren Gründen beruht hat. Da kam sogar der klassische Sachverhalt vor, wo jemand (Mann) vom Gegenüber (Frau) abgewiesen wird und der Abgewiesene (Mann) dadurch gekränkt ist und sich rächen will. Das kann in diesem Fall hier jetzt ja auch möglich gewesen sein.
Aber zum Eigentlichen,
würde ein Verteidiger nicht auch dahingehend argumentieren, dass es menschlich nachvollziehbar ist, wenn jemand bei harmloseren Betrügereien zb. Angst vor Strafverfolgung bekäme, weil ihm das harmlose gar nicht bewusst war, sondern eher mit harten strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet hat und darum, aus Angst vor Strafverfolgung, jemanden getötet hat?
Oder wäre das absurd, weil in so einem Fall immer das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat (egal wie harmlos die andere Straftat war) greifen würde?