marlonc schrieb:Ich frage mich, wieso der Haftbefehl nur auf Totschlag lautet? Sie wurde anscheinend in eine Falle gelockt.
Das wird doch sicher auf eine Anklage wegen Mordes hinauslaufen.
Ein Totschlag kann später noch in Mord geändert werden, wenn die Umstände und ein mögliches Motiv klarer ermittelt sind
marlonc schrieb:Ich frage mich, wieso die Identitätsklärung so lange dauert. Sie muss doch ihre Kleidung angehabt haben. Zumindest wurde bisher noch nichts anderes kommuniziert.
Wetter, Hitze, Verwesung. Vielleicht war sie unbekleidet und Gesicht und das Namens-Tattoo nicht mehr zu erkennen. Übers We wird die Identifizierung auch anhand von DNA/Zahnstatus, (evtl. Identifizierung durch Angehörige wenn zumutbar) geklärt werden und auch die Art des Zutodekommens (erstickt, erstochen etc).
Zudem wird sich aufklären, ob er sie arglos in eine Falle gelockt hat (Mordmerkmal), mit dem Vorwand eines Jobs, den es nicht gab oder ob es eine Beziehungstat war, weil die Chats vertraulichen Inhaltes waren.
Dass er als Brandstifter bekannt war, zeigt zumindest schon einmal höchstkrimnelle Energie."Zündeln" ist kein kleine-Jungen-Streich und nimmt auch den Tod von anderen in Kauf. Mit kleinen Mülleimerbränden und Bushäuschen fängt es i.d.R. an und gipfelt dann in die Branstiftung von Wohnhäusern - wo der Brandstifter dann als Held gefeiert werden will, weil als Retter als erstes vor Ort - sowas entspringt keiner psychischen Gesundheit