PaterBrown schrieb:Was wir in Deutschland dringend benötigen ist eine Strafrechtsreform , damit diese Wattebäuschchenurteile endlich aufhören. In England oder USA wären das mindestens 25 Jahre ohne Aussicht auf frühere Entlassung geworden.
emz schrieb:Ich kenne weder das englische noch das amerikanische Strafrecht nicht, so dass ich das nicht beurteilen kan.
Da hätte ich zwei Fragen:
- Welche Strafhöhe wäre deiner Meinung nach angemessen?
Die ist natürlich eine allfällige Diskussion, die im Forum immer wieder mal auftaucht. Da ich aber gebeten wurde, als amerikanischer Jurist dazu was zu sagen, nun gut:
Einmal muss man freilich wissen, dass es genaugenommen kein "amerikanisches" Strafrecht gibt, sondern jeder der 50 Bundesstaaten und der Bund selbst ein eigenes Strafrecht haben, dessen Ursprung in England liegt. In meiner Beurteilung hier gehe ich mal vom Recht des Staates Californien aus:
Gehen wir mal davon aus, es hätte die gleichen Grundvoraussetzungen gegeben: zwei Menschen wurden getötet. Hätte sich die Tat in Californien abgespielt, und angenommen die Staatsanwaltschaft hätte eine Jury von der Schuld überzeugen können, dann wären verschiedene Urteile und Strafrahmen möglich gewesen.
Hätte die Jury einen vorsätzlichen Mord an beiden Personen für bewiesen betrachtet, dann wäre das Strafmass entweder "lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer früheren Entlassung" oder gar die Todesstrafe sein können (welche aber in CA schon seit einiger Zeit nicht vollstreckt wird). In diesem Strafmass wäre u.a. aufgegangen, dass der Täter in einem Tatvorgang zwei Menschen ermordet hat. Er würde den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.
Nehmen wir an, die Anklage hätte nur einen Mord beweisen können und auch sonst keine besonderen Merkmale (die sind in CA anders als in D), dann hätte das Strafmass auch "25 Jahre bis lebenslang" lauten können, also mit frühester Freilassung nach 25 Jahren, je nach guter Führung.
Gelingt es der Anklage gar nicht, eine vorsätzliche Tötung nachzuweisen, sondern geht die Jury von einer Affekttat in beiden Fällen aus (relativ unwahrscheinlich), dann sinkt das Strafmass auf "15 Jahre bis lebenslang," wobei die Freilassung vor allem wieder auf guter Führung beruht.
Zusammenfassend kann man also sagen, der Verurteilte würde in CA vermutlich mindetstens 25 Jahre inhaftiert, und durchaus wahrscheinlich für den Rest seines Lebens.
In Frankreich würde er unter den gleichen Umständen vermutlich mit einer Mindestverbüssungszeit von 30 Jahren rechnen müssen (das Urteil wäre auch hier "lebenslang.")
Daran sieht man, dass die Praxis in Deutschland also eher im unteren Feld der Dauer der Freiheitsstrafen liegt, wobei im Einzelfall auch in Deutschland noch immer möglich ist, den Rest des Lebens eingesperrt zu bleiben, wenn es auch nur selten vorkommt.
Was nun "richtig" ist oder nicht, das zu diskutieren geht in diesem thread wohl zu weit. Daher dieser post nur als Antwort auf die oben genannten Fragen.