Aus dem oben verlinkten Artikel der PNP:
Der Angeklagte erklärt die Blutspuren in seinem Zuhause mit einer angeblichen blutigen Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter, bevor sie sich frisch gemacht hätten und dann gemeinsam zum Einkaufen gegangen sein sollen.
Da schüttelt man nur noch den Kopf. Alles voller Blut, auch seine Socken. Mutter und Tochter vertragen sich wieder, gehen einkaufen, Stiefpapa macht die Wohnung sauber, der blutige Teppich schwebt von allein in den Wald, und bei der Vermisstenmeldung ist die Sache keine Erwähnung wert?
Da kann ich den Worten des Staatsanwalts nur zustimmen.
Zum Schluss richtet er das Wort noch einmal direkt an den Angeklagten und bittet ihn, nach Abschluss des Verfahrens mitzuteilen, wo sich die Leichen befinden. "Das ist das einzig Positive, was Sie in diesem Fall noch tun können - für die Hinterbliebenen und auch für sich selbst."