Mutter und Tochter aus München verschwunden
18.11.2020 um 22:36Wenn ich hier was missverstanden habe und jedes Bundesland eigene Regeln hat dann sry kenne mich da in Deutschland nicht so aus. Ich habe zur Corona pause das hier gefunden:
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, nach der strafgerichtliche Hauptverhandlungen während der Corona-Krise für längere Zeit unterbrochen werden können, ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. Damit können Gerichte Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durchgeführt werden können. Bislang dürfen Hauptverhandlungen nur für drei Wochen, und wenn sie länger als zehn Verhandlungstage angedauert haben, für einen Monat unterbrochen werdenQuelle: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Strafprozesse/Corona_Strafprozesse_node.html (Archiv-Version vom 04.02.2021)