sundra schrieb:@rick _Blaine vllt kannst Du was dazu sagen als geschätzter Fachmann und zur Beruhigung beitragen.😊
Na klar
:) Gerichtsverhandlungen sind prinzipiell öffentlich. Das bedeutet, die Öffentlichkeit muss irgendwie auch erfahren können, wann und wo der Prozess stattfindet. In diesem Punkt waren Gerichte früher allerdings nicht sehr kundenfreundlich, man musste in der Regel ins Gerichtsgebäude und eben am Aushang schauen, wo was ist. Mach ich als Anwalt heute noch, da oft auf einmal ein Saalwechsel stattfindet, von dem man sonst nichts mitbekommt.
Manche Gerichte haben, anders als die Bundeskanzlerin, inzwischen das Internet entdeckt und halten es nicht für Neuland, sondern eine coole Idee, den Leuten schon zu Hause zu ermöglichen, herauszufinden wo und wann ein Prozess stattfindet.
Mehr als den Parteinamen, das Aktenzeichen und Saal und Datum plus Uhrzeit erfährt man aber auch da nicht, denn die Information soll in erster Linie den Prozessbeteiligten helfen, die eh schon wissen, worum es geht, also meist den Zeugen.
Nun zu diesem Fall: der/die Vorsitzende legt vor Beginn einer Hauptverhandlung die Tage fest, an welchen verhandelt warden sollen. Das ist in erster Linie eine Reservierung des Sitzungssaals. Dabei bedient er/sie sich seiner Erfahrung, fragt bei den Parteien nach, wieviele Zeugen sie gedenken zu präsentieren, wie lang, und denkt auch an die eigenen sonstigen Termine und setzt dann einfach mal eine Zahl fest.
Da ein Richter immer auch anders beschäftigt ist, und Anwälte meist auch, gibt es so gut wie nie eine komplette Woche Termine des gleichen Falls. Bei bedeutenden Verfahren kann es zwei, drei oder auch mal nur einen Tag pro Woche geben.
Geht diese vorherige Schätzung nicht auf, braucht der Fall also länger, wird der/die Vorsitzende sobald wie möglich weitere Termine reservieren. Geht alles schneller als gedacht, freuen sich alle, da der Saal frei wird, man Zeit für Urlaub und andere Dinge hat usw.
Alles jetzt nicht wirklich Dinge, die hier wichtig sind.