@SherlockeDarf ich Dich juristisch etwas korrigieren ?
Beim Tod der Tochter:
Da die Tochter trotz Eheschließung der Mutter nicht dadurch zur leiblichen Tochter wird, erbt der leibliche Vater und zwar 50%.
Die anderen 50% erbt die Mutter.
Jetzt kommt der spezielle Fall:
Stirbt die Mutter vor der Tochter, bekommt 50% der angetraute Ehemann, die anderen 50% die Tochter.
So die gesetzliche Erbfolge.
Individuelle, notariell beglaubigte Verträge, z.B.: "Pflichtteilsverzicht", bleiben außen vor.
Das ändert möglicherweise die Sicht auf ein materielles Motiv.