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Mutter und Tochter aus München verschwunden

1.806 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:28
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Wenn Mutter UND Tochter tot sind, erbt er.
Das willst du woher wissen?
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.
Denke, das ist absolut nachvollziehbar.
Das würde mich aber schon wundern, wenn die Ermittler zu solchen unlauteren Maßnahmen greifen würden. Und ob so eine "Öffnung" zu verwerten wäre, möchte ich bezweifeln.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:34
@Sherlocke
Darf ich Dich juristisch etwas korrigieren ?
Beim Tod der Tochter:
Da die Tochter trotz Eheschließung der Mutter nicht dadurch zur leiblichen Tochter wird, erbt der leibliche Vater und zwar 50%.
Die anderen 50% erbt die Mutter.
Jetzt kommt der spezielle Fall:
Stirbt die Mutter vor der Tochter, bekommt 50% der angetraute Ehemann, die anderen 50% die Tochter.
So die gesetzliche Erbfolge.
Individuelle, notariell beglaubigte Verträge, z.B.: "Pflichtteilsverzicht", bleiben außen vor.
Das ändert möglicherweise die Sicht auf ein materielles Motiv.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:38
Zitat von emzemz schrieb:Sunrise76 schrieb:
Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.
Denke, das ist absolut nachvollziehbar.
@emz antwortet:
Das würde mich aber schon wundern, wenn die Ermittler zu solchen unlauteren Maßnahmen greifen würden. Und ob so eine "Öffnung" zu verwerten wäre, möchte ich bezweifeln.
Unlautere Maßnahmen? Wer spricht oder schreibt denn so etwas?

Alles freiwillig, der VT muss sich nicht darauf einlassen.

Es wurde ihm lediglich, davon gehe ich aus, nahegelegt, wenn er darauf eingeht ist das völlig ok.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:47
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Wenn Mutter UND Tochter tot sind, erbt er. Ich kann mir im vorliegenden Fall Geldgier allerdings nicht wirklich als Motiv vorstellen.
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Darf ich Dich juristisch etwas korrigieren ?
Beim Tod der Tochter:
Da die Tochter trotz Eheschließung der Mutter nicht dadurch zur leiblichen Tochter wird, erbt der leibliche Vater und zwar 50%.
Die anderen 50% erbt die Mutter.
Jetzt kommt der spezielle Fall:
Stirbt die Mutter vor der Tochter, bekommt 50% der angetraute Ehemann, die anderen 50% die Tochter.
So die gesetzliche Erbfolge.
Individuelle, notariell beglaubigte Verträge, z.B.: "Pflichtteilsverzicht", bleiben außen vor.
Das ändert möglicherweise die Sicht auf ein materielles Motiv.
Gut erklärt, doch Mutter und Tochter wurden bisher nicht gefunden.

Niemand aus dem nahen Bekanntenkreis konnten diesbezüglich Angaben machen.

Stellt sich die Frage, mit wem hatte der TV Kontakte, über den intimen Bereich, Ehemann und Stieftochter hinaus.

Das wird dauern und die Ermittlungen laufen weiterhin.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:54
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Darf ich Dich juristisch etwas korrigieren ?
Beim Tod der Tochter:
Da die Tochter trotz Eheschließung der Mutter nicht dadurch zur leiblichen Tochter wird, erbt der leibliche Vater und zwar 50%.
Die anderen 50% erbt die Mutter.
Jetzt kommt der spezielle Fall:
Stirbt die Mutter vor der Tochter, bekommt 50% der angetraute Ehemann, die anderen 50% die Tochter.
So die gesetzliche Erbfolge.
Individuelle, notariell beglaubigte Verträge, z.B.: "Pflichtteilsverzicht", bleiben außen vor.
Das ändert möglicherweise die Sicht auf ein materielles Motiv.
Ich gebe zu, ich habe den leiblichen Vater übersehen. Das russische Erbrecht kenne ich nicht.

Wenn aber die Mutter als Erste verstorben ist, ist auch die Hälfte besser als nichts, wenn man sich um sein Leben betrogen fühlt und ansonsten leer ausginge.

Ich kann mir Habgier als .Motiv aber nicht so recht vorstellen.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 17:55
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Es wurde ihm lediglich, davon gehe ich aus, nahegelegt,
Wann wurde was nahegelegt? Es fand doch gar kein diesbezügliches Gespräch statt.
Die Überlegungen waren hypothetischer Natür.
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Stellt sich die Frage, mit wem hatte der TV Kontakte, über den intimen Bereich, Ehemann und Stieftochter hinaus.
Der TV ist der Ehemann. Intimer Bereich? Stieftochter?


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24.07.2019 um 18:02
Zitat von emzemz schrieb:Wann wurde was nahegelegt? Es fand doch gar kein diesbezügliches Gespräch statt.
Die Überlegungen waren hypothetischer Natür.
Dann warte doch ab, was dabei herauskommt, ich finde den Vorschlag absolut korrekt und aufschlussreich.
Zitat von emzemz schrieb:Der TV ist der Ehemann. Intimer Bereich? Stieftochter?
Was soll denn diese Abfragerei? Ich glaube es nicht.

Um es zu beantworten...es ist sicher interessant, mit welchen Personen der Ehemann und Stiefvater, außerhalb seiner kleinen Familie Kontakte hatte.

Die Ermittlungen laufen weiter.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:10
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Darf ich Dich juristisch etwas korrigieren ?
Beim Tod der Tochter:
Da die Tochter trotz Eheschließung der Mutter nicht dadurch zur leiblichen Tochter wird, erbt der leibliche Vater und zwar 50%.
Die anderen 50% erbt die Mutter.
Jetzt kommt der spezielle Fall:
Stirbt die Mutter vor der Tochter, bekommt 50% der angetraute Ehemann, die anderen 50% die Tochter.
So die gesetzliche Erbfolge.
Und wie schaut es aus, wenn Mutter und Tochter verstorben wären? 50% angetrauter Ehemann und 50% leiblicher Vater?


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:13
Zitat von puntanortepuntanorte schrieb:Und wie schaut es aus, wenn Mutter und Tochter verstorben wären? 50% angetrauter Ehemann und 50% leiblicher Vater?
Es wird immer auf den Zeitpunkt des Todes abgestellt. Es ist dann also wichtig, in welcher Reihenfolge die Betroffenen verstorben sind.


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24.07.2019 um 18:14
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Was soll denn diese Abfragerei? Ich glaube es nicht.
Kontakt des TV mit dem Ehemann - das machte keinen Sinn :D
Zitat von puntanortepuntanorte schrieb:Und wie schaut es aus, wenn Mutter und Tochter verstorben wären?
Vorausgesetzt, es liegt kein Testament vor, dann hängt es davon ab, wer zuerst verstorben ist, die Mutter oder die Tochter.


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24.07.2019 um 18:16
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.
Wieso unterstellt man den Ermittlungsbehörden hier immer unredliche Methoden?
Dein Szenario ist weitab jeglicher Rechtsstaatlichkeit und damit unwahrscheinlich.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:17
Zitat von emzemz schrieb:Vorausgesetzt, es liegt kein Testament vor, dann hängt es davon ab, wer zuerst verstorben ist, die Mutter oder die Tochter.
Und wenn das nicht mehr feststellbar ist?


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:28
Zitat von TritonusTritonus schrieb:emz schrieb:
Vorausgesetzt, es liegt kein Testament vor, dann hängt es davon ab, wer zuerst verstorben ist, die Mutter oder die Tochter.
Und wenn das nicht mehr feststellbar ist?
Die minderjährige Tochter hat wahrscheinlich kein Vermögen. Wenn sie stirbt, hat sie nichts zu vererben, denke ich. Also ist nur der Fall interessant, wenn zunächst die Mutter verstirbt. Dann wird die Tochter teilweise begünstigt. Ich weiß nicht, inwiefern Volljährigkeit eine Rolle spielt. Versterben beide, Mutter und Tochter, werden die nächsten Erben in der Erbfolge begünstigt.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:28
Zitat von emzemz schrieb:Kontakt des TV mit dem Ehemann - das machte keinen Sinn :D
Wie bitte? Dieses habe ich nicht gepostet.

Ergo, was bezweckst Du damit?

Puh hast Du das nötig? Wir verfügen doch inzwischen über ein klare Grundlage aufgrund
der Ermittlungsbehörden.


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24.07.2019 um 18:30
Zitat von simiesimie schrieb:Wieso unterstellt man den Ermittlungsbehörden hier immer unredliche Methoden?
Dein Szenario ist weitab jeglicher Rechtsstaatlichkeit und damit unwahrscheinlich.
Du verwechselst mich mit @emz. Bitte dort mal nachlesen.

Ich unterstelle den Ermittlungsbehörden gar nichts, im Gegenteil.

Bitte korrekt nachlesen.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:39
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wäre das das Tatmotiv, würden die Ermittler meines Erachtens schnell darauf stoßen.
Nun - vielleicht sind sie das ja bereits?
Zitat von AnselAnsel schrieb:Die minderjährige Tochter hat wahrscheinlich kein Vermögen. Wenn sie stirbt, hat sie nichts zu vererben, denke ich. Also ist nur der Fall interessant, wenn zunächst die Mutter verstirbt. Dann wird die Tochter teilweise begünstigt. Ich weiß nicht, inwiefern Volljährigkeit eine Rolle spielt. Versterben beide, Mutter und Tochter, werden die nächsten Erben in der Erbfolge begünstigt.
Nö. Verstirbt die Mutter als Erstes und ist das durch die Gerichtsmeedizin nachzuweisen, geht das Erbe (zu 50 % - die anderen 50 % bekommt ohne Testament (sonst Pflichtteil) der Gatte) von der Mutter auf die Tochter. Verstibt die Tochter, geht deren Erbe an den nächsten Verwandten - also ihren Vater.


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24.07.2019 um 18:40
Zitat von emzemz schrieb:Vorausgesetzt, es liegt kein Testament vor, dann hängt es davon ab, wer zuerst verstorben ist, die Mutter oder die Tochter.
Ist das eigentlich in so einem Fall (oder z. B. einem gemeinsamen Unfall) tatsächlich so? Wird da auf die genaue Sekunde geachtet (sofern feststellbar)? Man könnte ja auch argumentieren, dass der Tod quasi gleichzeitig stattgefunden hat (im Rahmen *einer* Tat). Wie sehe das die Juristen?


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24.07.2019 um 18:42
Zitat von CharlizeCharlize schrieb:Ansel schrieb:
Die minderjährige Tochter hat wahrscheinlich kein Vermögen. Wenn sie stirbt, hat sie nichts zu vererben, denke ich. Also ist nur der Fall interessant, wenn zunächst die Mutter verstirbt. Dann wird die Tochter teilweise begünstigt. Ich weiß nicht, inwiefern Volljährigkeit eine Rolle spielt. Versterben beide, Mutter und Tochter, werden die nächsten Erben in der Erbfolge begünstigt.
Nö. Verstirbt die Mutter als Erstes und ist das durch die Gerichtsmeedizin nachzuweisen, geht das Erbe (zu 50 % - die anderen 50 % bekommt ohne Testament (sonst Pflichtteil) der Gatte) von der Mutter auf die Tochter. Verstibt die Tochter, geht deren Erbe an den nächsten Verwandten - also ihren Vater.
Genau DAS habe ich gesagt!

Tritonus hatte die Frage aufgebracht, inwiefern eine Rolle spielt, wenn beide Mutter und Tochter tot gefunden werden, in welcher Reihenfolge sie (kurz hintereinander) gestorben sind.


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24.07.2019 um 18:49
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Du verwechselst mich mit @emz. Bitte dort mal nachlesen.
Nein, @simie hat mich nicht verwechselt. @simie bezog sich auf diesen Beitrag:
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Bei Allmy wird aktuell diskutiert, aus welchem Grund der Ehemann und Stiefvater sich psychologisch
untersuchen lassen soll.

Der Mann hat einen Anwalt an seiner Seite, welcher ihm offenkundig, im Vorfeld, geraten hat zu schweigen.

Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.

Denke, das ist absolut nachvollziehbar.
Damit hat also dieser Beitrag durchaus seine Berechtigung:
Zitat von simiesimie schrieb:Sunrise76 schrieb:
Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.

simie schrieb:
Wieso unterstellt man den Ermittlungsbehörden hier immer unredliche Methoden?
Dein Szenario ist weitab jeglicher Rechtsstaatlichkeit und damit unwahrscheinlich.
Ich jedenfalls habe nirgends etwas von "Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird." Weil das ein absoluter Schmarrn ist.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:53
Entsprechend Euren Antworten hätten wir also folgende Varianten:


  1. Mutter stirbt zuerst, Tochter danach -> es erben der Ehemann und der leibliche Vater jeweils 50%


  1. Tochter stirbt zuerst, Mutter danach -> es erben Mutter und leiblicher Vater jeweils 50%, den Anteil der Mutter erbt dann der Ehemann.

Also bei jeder Variante erben der Ehemann und der leibliche Vater jeweils 50%.
Habe ich das so richtig verstanden?


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