Mutter und Tochter aus München verschwunden
24.07.2019 um 19:29Die Einbeziehung eines Psychologen gehört zur Aufnahmeuntersuchung. Neben der ärztlichen Untersuchung wird der Tatverdächtige psychologisch begutachtet. Dies ist nicht mit dem psychiatrischen Gutachten zu vergleichen. Es geht um eine ErstEinschätzung ob möglicherweise derGefangene die Tat im Sinne des $20 oder 21 begangen hat und damit eher der $ 126a Anwendung findet statt der U Haft in der JVA. Zeigt der Tatverdächtige Hinweise auf das vorliegen einer psychischen Erkrankung so erfolgt die Verlegung in eine forensische Klinik wo er nach 126a untergebracht wird.