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Mutter und Tochter aus München verschwunden

1.806 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:58
@emz

Richtig. Genau das meinte ich. Und natürlich klingt das folgende Zitat von Sunrise, auf das ich mich bezog, schon so, dass sunrise hier den Ermittlungsbehörden zutraut, dass sie unredliche Methoden anwenden. Und ja, der Einsatz von Personen mit Schweigepflicht um ein Geständnis zu erlangen, wäre natürlich rechtswidrig.
Und das mal eben den Ermittlungsbehörden, ohne Hinweise darauf, zuzutrauen ist schon etwas unangebracht.
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Vielleicht erhoffen sich die Ermittlungsbehörden, dass der TV sich einem einfühlsamen Psychologen öffnen wird.



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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 18:59
@puntanorte
Wenn die Tochter zuerst stirbt und gehen wir davon aus das sie kein Vermögen hat erbt auch niemand etwas.
Wenn die Mutter dann stirbt,Tocher ist vorher verstorben,erbt nur der Ehemann


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:00
Zitat von puntanortepuntanorte schrieb:Also bei jeder Variante erben der Ehemann und der leibliche Vater jeweils 50%.
Habe ich das so richtig verstanden?
Aber wenn der Ehemann möglicherweise der Mörder ist, würde er dann trotzdem erben?


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:05
Die Frage ist doch wirklich: Wäre Habgier das Motiv für einen Mord - würde dann tatsächlich der Täter erben? (nicht speziell auf diesen Fall bezogen)
Wie ist das juristisch?


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:07
Zitat von puntanortepuntanorte schrieb:Tochter stirbt zuerst, Mutter danach -> es erben Mutter und leiblicher Vater jeweils 50%, den Anteil der Mutter erbt dann der Ehemann
Nur dann, wenn die Tochter zum Zeitpunkt des Tdes eigenes Vermögen hatte. Wenn nicht, gibt es auch kein Erbe
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Wenn die Tochter zuerst stirbt und gehen wir davon aus das sie kein Vermögen hat erbt auch niemand etwas.
Wenn die Mutter dann stirbt,Tocher ist vorher verstorben,erbt nur der Ehemann
So ist es
Zitat von obskurobskur schrieb:Aber wenn der Ehemann möglicherweise der Mörder ist, würde er dann trotzdem erben?
@temporari
Er erbt, kann aber in einem Zivilverfahren als erbunwürdig erlärt werden. Das müssten aber die Verwandten anstreben. Tun sie das nicht, erbt er das Vermögen


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24.07.2019 um 19:07
Zitat von temporaritemporari schrieb:Die Frage ist doch wirklich: Wäre Habgier das Motiv für einen Mord - würde dann tatsächlich der Täter erben? (nicht speziell auf diesen Fall bezogen)
Wie ist das juristisch?
Wer den Erblasser vorsätzlich tötet, ist erbunwürdig und verliert sein Erbrecht https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbunwuerdigkeit.html


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:08
Zitat von puntanortepuntanorte schrieb:Entsprechend Euren Antworten hätten wir also folgende Varianten:

Mutter stirbt zuerst, Tochter danach -> es erben der Ehemann und der leibliche Vater jeweils 50%

Tochter stirbt zuerst, Mutter danach -> es erben Mutter und leiblicher Vater jeweils 50%, den Anteil der Mutter erbt dann der Ehemann.

Also bei jeder Variante erben der Ehemann und der leibliche Vater jeweils 50%.
Habe ich das so richtig verstanden?
Nein, wenn die Tochter zuerst stirbt, bekommt jeder Elternteil 50% ihres Vermögens. Stirbt danach die Mutter, bekommt der Witwer 100% ihres Vermögens.


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:09
Zitat von AnselAnsel schrieb:Wer den Erblasser vorsätzlich tötet, ist erbunwürdig und verliert sein Erbrecht https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbunwuerdigkeit.html
Eben nicht automatisch. Das muss von Verwandten zivilrechtlich eingeklagt werden


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24.07.2019 um 19:10
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Nein, wenn die Tochter zuerst stirbt, bekommt jeder Elternteil 50% ihres Vermögens. Stirbt danach die Mutter, bekommt der Witwer 100% ihres Vermögens.
Aber nur, wenn die Tochter schon vor ihrem Tod Vermögen besessen hatte


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:10
@temporari
Dann hätte das Delikt Mordmerkmale Habgier und du kannst dir gewiss sein dass kein verurteilter Täter sein Opfer beerbt.


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24.07.2019 um 19:11
Zitat von ankaijanankaijan schrieb:Dann hätte das Delikt Mordmerkmale Habgier und du kannst dir gewiss sein dass kein verurteilter Täter sein Opfer beerbt.
Das stimmt so nicht. Siehe meine vorherigen Beiträge


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24.07.2019 um 19:12
Zitat von CharlizeCharlize schrieb:Ansel schrieb:
Wer den Erblasser vorsätzlich tötet, ist erbunwürdig und verliert sein Erbrecht https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbunwuerdigkeit.html
Eben nicht automatisch. Das muss von Verwandten zivilrechtlich eingeklagt werden
Zumindest ist davon auszugehen, dass sich ein Mord aus Habgier in so einem Fall kaum lohnen würde, weil die Gefahr nichts zu bekommen doch recht groß ist. Meiner Meinung nach fällt das Motiv deshalb schon weg. Vorausgesetzt der TV ist auch der Täter.


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24.07.2019 um 19:13
Zitat von obskurobskur schrieb:Zumindest ist davon auszugehen, dass sich ein Mord aus Habgier in so einem Fall kaum lohnen würde, weil die Gefahr nichts zu bekommen doch recht groß ist.
Das ist richtig. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das der Nullachtfuffzehnmörder weiß.


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24.07.2019 um 19:16
Zitat von CharlizeCharlize schrieb:Eben nicht automatisch. Das muss von Verwandten zivilrechtlich eingeklagt werden
Das heißt, in diesem Beispiel könnten das der Vater von Maria oder der Ex-Mann bewirken? Gilt der Ex-Mann und Vater von Tatiana als "Verwandter"?

Dass Mörder mit Motiv Habgier tatsächlich wie "geplant" erben können, sofern kein Verwandter dagegen klagt, das kann doch eigentlich nicht (wahr) sein...


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Mutter und Tochter aus München verschwunden

24.07.2019 um 19:18
Durch die gesetzliche Erbfolge oder eine Verfügung von Todes wegen erhalten Angehörige, Ehepartner oder sonstige Personen einen Anspruch auf das Erbe. Sie gelten daher als erbberechtigt und können daher einen Teil des Nachlasses beanspruchen.

Allerdings kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu kommen, dass grundsätzlich erbberechtigte Personen ihr Anrecht auf eine Erbschaft verwirken. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der Erbunwürdigkeit.

Diese kommt aber nur bei schweren Verfehlungen in Betracht, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt sind. Die strengen Kriterien gelten unter anderem auch deshalb, weil bei der Erbunwürdigkeit ebenso der Pflichtteil oder ein mögliches Vermächtnis entfällt. Gilt ein Erbe also als erbunwürdig, geht er vollkommen leer aus.

Wichtig! Gilt eine Person als erbunwürdig, wird diese so behandelt, als wäre diese nicht mehr am Leben. Bei der gesetzlichen Erbfolge rücken daher in der Regel seine Abkömmlinge nach. Denn diese werden durch die Erbunwürdigkeit gemäß § 2344 BGB nicht automatisch ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen bzw. Ursachen zu einer Erbunwürdigkeit führen können, ist im BGB definiert. In § 2339 Abs. 1 Nr. 1 – 4 BGB werden folgende Erbunwürdigkeitsgründe aufgeführt:

wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat

Bei den unter viertens aufgeführten Paragraphen handelt es sich unter anderem um die Tatbestände der Urkundenfälschung, mittelbaren Falschbeurkundung, Ausweisänderung, Urkundenunterdrückung oder Veränderung. Somit kann eine Erbunwürdigkeit gemäß BGB auch dann vorliegen, wenn Sie eine aktuellere und für Sie ggf. nachteilige Version eines Testamentesverheimlichen.

https://www.familienrecht.net/erbunwuerdigkeit/


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24.07.2019 um 19:18
Zitat von simiesimie schrieb:Und ja, der Einsatz von Personen mit Schweigepflicht um ein Geständnis zu erlangen, wäre natürlich rechtswidrig.
Der Gutachter hat keine Schweigepflicht. Er ist ja gerade dazu da, seine Erkenntnisse weiterzugeben.


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24.07.2019 um 19:21
Zitat von AnselAnsel schrieb:Wer den Erblasser vorsätzlich tötet, ist erbunwürdig und verliert sein Erbrecht
Aber auch nur, wenn das Erbrecht in einem Zivilverfahren angefochten wird. Das geschieht nicht automatisch.
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Der Gutachter hat keine Schweigepflicht. Er ist ja gerade dazu da, seine Erkenntnisse weiterzugeben.
Bei der hier im Raume stehenden Einstufung handelt es sich aber gerade eben nicht um ein solches Gutachten.


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24.07.2019 um 19:22
Zitat von temporaritemporari schrieb:Das heißt, in diesem Beispiel könnten das der Vater von Maria oder der Ex-Mann bewirken? Gilt der Ex-Mann und Vater von Tatiana als "Verwandter"?
Ja.
Zitat von temporaritemporari schrieb:Dass Mörder mit Motiv Habgier tatsächlich wie "geplant" erben können, sofern kein Verwandter dagegen klagt, das kann doch eigentlich nicht (wahr) sein...
Ist aber so.
Zitat von ankaijanankaijan schrieb:wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat
Das muss aber zivilrechtlich eingeklagt werden und geschieht nicht automatisch


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24.07.2019 um 19:24
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Der Gutachter hat keine Schweigepflicht. Er ist ja gerade dazu da, seine Erkenntnisse weiterzugeben.
Was für einen Gutachter hast du gerade im Blick?
Ich dachte, wir sprachen bislang von einem Psychologen, der mit dem Inhaftierten redet.


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24.07.2019 um 19:28
Zitat von ankaijanankaijan schrieb:Wichtig! Gilt eine Person als erbunwürdig, wird diese so behandelt, als wäre diese nicht mehr am Leben. Bei der gesetzlichen Erbfolge rücken daher in der Regel seine Abkömmlinge nach. Denn diese werden durch die Erbunwürdigkeit gemäß § 2344 BGB nicht automatisch ausgeschlossen.
Dann erbt das Kind des TV? Was ist mit dem Vater von Maria in Russland?


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