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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2018 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

08.07.2022 um 08:15
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:So, nun ist es so gekommen, wie man im Prinzip erwartet hat: Reiser wurde wegen vorsätzlichen Mordes zu lebenslanger Haft und einer Mindestverbüssung von 22 Jahren verurteilt. Dazu muss er 450,000 Euro Schadenersatz zahlen.
Sorry, wenn es hier schonmal besprochen wurde, aber: bedeutet Mindestverbüsung, dass er frühestens nach 22 Jahren wieder rauskommen könnte? Oder gibt es in F so etwas wie Sicherheitsverwahrung? Er muss doch hoffentlich in die Forensik?!?!? 😳

Für mich ist er ein absoluter Psychopath, der garantiert noch mehr Opfer auf dem Kerbholz hat!


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

08.07.2022 um 09:04
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:bedeutet Mindestverbüsung, dass er frühestens nach 22 Jahren wieder rauskommen könnte?
Genau das


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

08.07.2022 um 11:06
Sophie musste an ihrem 20. Geburtstag sterben, die Familie hat unmenschlich gelitten. Sie ist mit dem Urteil zufrieden.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/prozess-um-getoetete-studentin-strassburg-100.html (Archiv-Version vom 27.06.2022)

R. legte Revision ein. Wer hat ihn dazu ermuntert? Sollte nicht ein Verteidiger bei einer aussichtslosen Lage seinem Mandanten davon abraten?


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

09.07.2022 um 04:09
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:R. legte Revision ein. Wer hat ihn dazu ermuntert? Sollte nicht ein Verteidiger bei einer aussichtslosen Lage seinem Mandanten davon abraten?
Na ja, eigentlich ja. Aber das ist heutzutage nun mal ein Standardprogramm, das nahezu jeder Verurteilte, vor allem die zu lebenslang Verurteilten, abspulen.

Sie haben schliesslich nichts zu verlieren:
- verlieren sie die Revision, ändert sich rein gar nichts am Urteil
- es kostet nichts, da die allermeisten Verurteilten kein Geld haben und daher ein Pflichtverteidiger bestellt wird, die Revision zu übernehmen, der wird vom Staat bezahlt
- man kann ja hoffen
- es bringt ein wenig Abwechslung ins schnöde Knastleben

==> mach mal.

So ist in den meisten Fällen wohl das Denkschema. Umgekehrt allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, eine Revision zu gewinnen. Ich kenne die französischen Zahlen nicht, aber in Deutschland sind nur etwa 3%, also drei von einhundert eingereichten Revisionsanträgen im Strafrecht erfolgreich.

Man kann auch Lottospielen.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

17.07.2022 um 10:22
Gleich nach der Urteilsverkündung las ich, dass die Familie von Sophie Schmerzensgeld erhält. Im Artikel stand, wenn ich mich nicht irre, der Betrag von 450.000 €.
Leider finde ich diesen Beitrag nicht mehr.

Weiss jemand etwas darüber? Wer soll diesen Betrag zahlen? Bei JMR ist er sicher nicht zu holen.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

17.07.2022 um 12:03
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Wer soll diesen Betrag zahlen? Bei JMR ist er sicher nicht zu holen.
Das ist immer ein Problem. Das Gericht verordnet einen Schadenersatz vom Täter, aber der hat natürlich nichts. Das bedeutet leider, dass die Opfer in der Regel nichts haben als ein Stück Papier. Freilich, wenn der Verurteilte was hat, z.B. eine Eigentumswohnung usw. dann haben die Opfer ein Anrecht darauf.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

19.07.2022 um 15:24
Ok, danke.
Wie schauts bei JMR aus? So leid mir die Mutter tut - aber gibt's dort mal etwas zu holen? Also sollte er erbberechtigt sein.

Geld kann nie einen Menschen ersetzen. Steht ausser Frage.
Familie Le Tan bräuchte trotzdem mMn ein "Trostpflaster"... !


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

20.07.2022 um 03:39
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Wie schauts bei JMR aus? So leid mir die Mutter tut - aber gibt's dort mal etwas zu holen? Also sollte er erbberechtigt sein.
Keiner weiss Genaues nicht. Vielleicht wird Reiser mal was erben, dann haben die Thans einen Anspruch.

In Frankreich gibt es auch eine staatliche Opferentschädigung. Ob die Thans hier einen Anspruch haben, weiss ich nicht, das hängt von ihren Verhältnissen ab. Denn diese Entschädigung zahlt der Steuerzahler.

Der freut sich eh. Da Herr Reiser nun auf lange Zeit Gast des Staates sein wird, muss dieser für Kost und Logis aufkommen.

Allen anderen in diesen Fall involvierten, vor allem Sophies Familie bleibt sonst nur schreckliche Traurigkeit.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

13.09.2022 um 19:15
Vermutlich wird man von Monsieur JMR nicht mehr viel hören. Vielleicht, dass seine Revision erfolglos war... .

Grossen Dank an @Rick_Blaine - muss sein - für das Zusammentragen der Beiträge, Übersetzungen, Erklärungen und die Geduld mit juristisch Unbeschlagenen. Trotz des traurigen und ernsten Themas war es immer interessant, die fundierten Beiträge zu lesen.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

14.09.2022 um 03:44
Das ist sehr lieb. Es war mir eine Freude. Tatsächlich ist er jetzt erst mal in der Versenkung verschwunden, in die er gehört.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

15.09.2022 um 07:51
Wahrscheinlich werden die Ermittler noch einmal ganz genau überprüfen, ob JMR noch mit anderen Morden bzw. Vermisstenfälle in Verbindung zu bringen ist.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.07.2023 um 01:05
So, unser Mörder hier lässt die Behörden nicht ruhen. Es gibt ein neues Ermittlungsverfahren!

Nicht im Fall Sophie, hier ist er ja bereits verurteilt und er sitzt im Gefängnis. Er hat zwar noch eine Revision laufen, aber in den meisten Fällen sind Revisionsverfahren relativ aussichtslos.

Nein, es gibt Neuigkeiten im Fall Francoise Hohmann. Wir erinnern uns: die junge Frau verschwand im Alter von 23 Jahren im Jahr 1987 in Strasbourg und die Polizei vermutet, sie wurde ermordet. Einer der Verdächtigen in diesem Fall war schon lange Reiser. Er wurde sogar wegen Mord angeklagt, aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das war im Jahr 2001.

Während der aufsehenerregenden Ermittlungen und dem Prozess wegen dem Mord an Sophie entstand neues Interesse am Fall Francoise. Vor allem ihre Familie hat das Verschwinden nie zur Ruhe kommen lassen. Mit Hilfe ihres Anwalts hat sie die Staatsanwaltschaft Strasbourg gedrängt, in dem Fall neu gegen Reiser zu ermitteln - mit Erfolg.

Nun gibt es in Frankreich wie in den meisten zivilisierten Staaten eine feste Regel: wer einmal freigseprochen wurde, kann nicht noch einmal wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden. Das bedeutet: Reiser kann nicht wegen dem Mord an Francoise noch einmal angeklagt werden.

Der Familienanwalt und die Staatsanwaltschaft aber versuchen nun, mit einer anderen juristischen Argumentation diese Hürde zu überwinden: sie wollen Anklage gegen Reiser erheben, nicht wegen Mord, sondern wegen 1. Freiheitsberaubung und 2. wegen ungesetzlicher Beseitigung einer Leiche.

Das ist ein spannendes Unterfangen. Normalerweise sind Anklagen im Zusammenhang mit der gleichen Tat ebenfalls durch den Freispruch blockiert. Man darf gespannt sein, wie die juristische Auseinandersetzung zu diesem Thema ausgehen wird.

Unabhängig davon aber muss freilich jede Anklage auf einen guten Tatverdacht gestützt werden. Hier scheint sich Wichtiges getan zu haben: denn diese Woche wurde ebenfalls seine damalige Lebensgefährtin festgenommen, und die hatte ihm in 2001 ein entscheidendes Alibi geliefert.

Die Presse berichtet nun, dass sie zugegeben hat, damals gelogen zu haben und sein Alibi sei erfunden. Das hat wohl entscheidenden Einfluss auf die Neueröffnung des Ermittlungsverfahrens gehabt.

Es gibt noch nicht viele Einzelheiten, aber es könnte spannend werden. Die damaligen Beweise bekommen dadurch eine neue wichtige Bedeutung.

Man wird sehen.

https://www.rtl.fr/actu/justice-faits-divers/disparition-de-francoise-hohmann-jean-marc-reiser-mis-en-examen-7900284936


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.07.2023 um 01:38
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Familienanwalt und die Staatsanwaltschaft aber versuchen nun, mit einer anderen juristischen Argumentation diese Hürde zu überwinden: sie wollen Anklage gegen Reiser erheben, nicht wegen Mord, sondern wegen 1. Freiheitsberaubung und 2. wegen ungesetzlicher Beseitigung einer Leiche.
@Rick_Blaine
Aber müssten diese Taten nicht längst verjährt sein?


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.07.2023 um 02:11
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber müssten diese Taten nicht längst verjährt sein?
Die Frage ist berechtigt. Francoise verschwand im Jahr 1987, also vor 36 Jahren. Normalerweise gilt in Frankreich seit 2017 auf Verbrechen eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, mit nur wenigen Ausnahmen, die hier nicht zutreffen.

Aber bei der Reform des Verjährungsrechts im Jahr 2017 wurde auch das "Hemmen der Verjährung" neu geordnet und recht kompliziert. Hemmung bedeutet, dass bestimmte Aktivitäten -zumeist seitens des Staates- den Ablauf der Zeit unterbrechen. Dazu gehören, und das galt bereits vor 2017, vor allem Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft, des Untersuchungsrichters (eine französische Besonderheit) und der Polizei. Dadurch kann sich die eigentliche Frist von 20 Jahren also erheblich verlängern.

Und ermittelt wurde ja fleissig gegen Reiser wegen dem Verschwinden von Francoise. Ich habe keine Ahnung, wann damals die Ermittlungen begannen und wie lange sie dauerten, aber ich denke, dieses Thema wurde heute natürlich wahrgenommen und die beteiligten Juristen scheinen zuversichtlich, dass die Taten daher noch nicht verjährt sind. Auch dieses Thema wird vermutlich aber noch vor Gericht gebracht werden.

Siehe: § 9-2 der Strafprozessordnung Frankreichs (Code de procedure penale)


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.07.2023 um 02:30
Zur Klarstellung habe ich gerade noch mal in den einschlägigen Urteilen des Court de Cassation, des obersten französischen Gerichts nachgeschaut, da das Gesetz da nicht eindeutig war. Es handelt sich im Prinzip nicht um eine Hemmung der Verjährung, sondern eine Unterbrechung (Juristen kennen den Unterschied): das bedeutet, dass nach jeder spezifizierten Handlung, die Verjährungsfrist neu beginnt: also wieder 20 Jahre. Daher ist relativ deutlich, wenn die Staatsanwaltschaft zeigen kann, dass Handlungen in den letzten 36 Jahren stattfanden, welche die Verjährung unterbrechen, jedesmal von dem Zeitpunkt an wieder 20 Jahre gelten.

§ 9-2 (4) Satz 2

Das oberste Gericht hat bestätigt, dass dies dann auch für mit der damals zugrundeliegenden Tat andere Taten im Gesamtzusammenhang gilt. § 9-2 (4) Satz 3.

Das dürfte grünes Licht für die heutigen Ermittlungen bedeuten.

Siehe: Cassation Crim. 16.12.75 et. al.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.07.2023 um 07:22
Vielen Dank @Rick_Blaine
Das sind sehr interessante Ausführungen v.a. auch zum Verjährungsrecht. Ich finde die Anstrengungen gut, die die Staatsanwaltschaft und der Familienanwalt jetzt in diesem alten Fall unternimmt, denn das rückt dieses Verbrechen nochmal in den Fokus.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

29.07.2023 um 01:22
@Diarmuid

Ja, das denke ich auch. Die französische Justiz wird oft kritisiert, sie ist auch sehr langsam etc., aber immer wieder sieht man, dass sie wirklich daran interessiert ist, Gerechtigkeit zu finden. Ich denke in vielen anderen Fällen würde man hier sagen: der Verdächtige ist eh im Gefängnis, er wurde auch schon mal in diesem Fall freigesprochen, das ist alles zu aufwendig jetzt, lassen wir den Fall ruhen. Daher kudos an die Staatsanwälte.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

29.07.2023 um 08:39
Der Fall wurde auch hier bereits aufgegriffen:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vermisstenfall-im-elsass-behoerde-nimmt-ermittlungen-nach-30-jahren-wieder-auf.6ff5eacc-e56f-4161-9a0b-c5532484a6e6.html

Interessant, wie die "juristischen Auseinandersetzungen" weitergehen, ob sie von Erfolg gekrönt sein werden. Unser Hausjurist bekommt gut zu tun.
Es wird wieder spannend... .


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.08.2023 um 16:00
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 28.07.2023:Hier scheint sich Wichtiges getan zu haben: denn diese Woche wurde ebenfalls seine damalige Lebensgefährtin festgenommen, und die hatte ihm in 2001 ein entscheidendes Alibi geliefert.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit, so jemanden in irgendeiner Form zivil- und oder strafrechtlich für die späteren Taten des von ihm gedeckten Verbrechers haftbar zu machen? Ohne das falsche Alibi wäre der Mann evtl früher gestoppt worden und sein oder seine Opfer noch am Leben.


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Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

29.08.2023 um 02:28
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Gibt es eigentlich die Möglichkeit, so jemanden in irgendeiner Form zivil- und oder strafrechtlich für die späteren Taten des von ihm gedeckten Verbrechers haftbar zu machen? Ohne das falsche Alibi wäre der Mann evtl früher gestoppt worden und sein oder seine Opfer noch am Leben.
Ganz unmöglich ist das nicht, aber schwer und daher seltenst. Mir ist jetzt kein solcher Fall bekannt. Ich stelle das mal generell dar, ohne jetzt auf die französischen Gegebenheiten abzuzielen:

Zivilrechtlich gibt es eventuell eine Möglichkeit, Schadenersatz zu erzielen, aber nur wenn man beweisen kann, dass die Person wusste oder wissen sollte, dass der Täter anschliessend wieder einen Schaden anrichtet, und das schuldhaft in Kauf genommen hat. Das ist sehr schwer zu beweisen.

Im Strafrecht gilt generell, dass niemand für die Tat eines anderen bestraft werden kann, es sei, es gibt einen direkten Tatzusammenhang zum eigenen Verhalten, also z.B. bei Mittäterschaft, Beihilfe usw. Genau betrachtet wird man da auch nicht für die Tat des anderen bestraft, sondern für seine eigene Tat. Und so wäre das auch hier: wieder würde es darum gehen, ob derjenige gewusst hat, dass weitere Straftaten des Täters geplant waren etc. etc.

All das ist ebenfalls recht unwahrscheinlich. Daher gilt wohl: die Lebensgefährtin kann wegen einer Falschaussage und evtl. Strafvereitelung und ähnlichen Dingen, also ihrem eigenen Verhalten, bestraft werden, aber nicht wegen der weiteren Taten Reisers.


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