eldec schrieb:Ich glaube, wenn ein Nachbar im Haus mir erzählen würde, Frau X sei in ein Pflegeheim gekommen und er würde für sie die Wohnung auflösen, weil sie keine Verwandten mehr habe, dann würde ich das einfach so glauben und nicht vermuten, dass da ein Verbrechen dahintersteckt.
Ja, das stimmt wohl. Man würde annehmen, derjenige tut der Frau damit einen Gefallen, weil sie ihn vielleicht drum gebeten hat, das in ihrem Sinne zu erledigen und sie nicht wollte, dass das ein amtlich bestellter Vormund macht. Der ist schließlich für die Person ein Fremder, und es ist den meisten Menschen doch eher unangenehm, wenn fremde Leute in ihren privaten Sachen "wühlen". Tja, und genau aus dem Grund hat das ja auch 2x ganz prima für den Täter geklappt. Sowas kann man ja auch wirklich so handhaben, da bekommt der Nachbar dann eine Vollmacht und kann dann einen auch bei Ämtern usw. vertreten. Kommt ja keiner als Außenstehender auf die Idee dann, diesem "netten Menschen" zu sagen: "Echt? Kann ich mal Ihre Vollmacht sehen?"
;) Oft standen sich diese Leute ja auch wirklich vorher nahe und kümmerten sich - das wundert dann ja auch keinen, dass derjenige sich dann auch weiter drum kümmert.
Nur wenn jemand gestorben ist, sieht es anders aus, denn dann kommt das Erbrecht ins Spiel, da ist dann keiner berechtigt, einfach die Wohnung anzurühren. Da klärt erst Mal ein Erbschaftsgericht die nächsten Verwandten auf über ihr Erbe, und wenn da keiner zu finden ist oder alle das Erbe ausschlagen, fällt dies dem Staat zu. Ein Nachbar hat dann da gar nichts aufzulösen, es sei denn, er wurde laut Testament dazu berechtigt.