Zerstückelte Leiche in Kühltruhe entdeckt
20.01.2017 um 14:06Dass der Vermieter mehr(ere) Schlüssel haben muss, ergibt sich aus dem einfachen Grunde, dass je nach Größe entsprechend kleinere oder größere Familien einziehen. Würde also eine Familie mit 3 Kindern einziehen sind das schon mal 5 Schlüssel-Sets. Würde ein einziger Mieter diese Wohnung mieten wollen -so schmeißt der Vermieter doch nicht die restlichen 4 Sätze vom Vormieter weg. Leute trennen sich, Leute ziehen zusammen -dafür muss der Vermieter immer Schlüssel-Sets haben denn das gehört zur Mietsache.d.fense schrieb:Nein, darf man nicht und benutzen schon mal gar nicht.
Klar darf der Vermieter nicht -einfach so- die Wohnung aufschließen und rein gehen. Bei berechtigtem Interesse (wie z.B. Gefahr im Verzug) und vorausgegangener und erfolgloser Kontaktaufnahme aber kann er sehr wohl im Anwesenheit eines Zeugen/Polizei nach dem Rechten schauen.
Wie gesagt -das sind alles Einzelfälle wo man nicht pauschal sagen kann -das geht, das geht nicht. Und beim komischen Geruch im Haus + die Abwesenheit eines älteren Menschen ist immer Grund zur Sorge.