Zerstückelte Leiche in Kühltruhe entdeckt
20.01.2017 um 14:06d.fense schrieb:Nein, darf man nicht und benutzen schon mal gar nicht.Dass der Vermieter mehr(ere) Schlüssel haben muss, ergibt sich aus dem einfachen Grunde, dass je nach Größe entsprechend kleinere oder größere Familien einziehen. Würde also eine Familie mit 3 Kindern einziehen sind das schon mal 5 Schlüssel-Sets. Würde ein einziger Mieter diese Wohnung mieten wollen -so schmeißt der Vermieter doch nicht die restlichen 4 Sätze vom Vormieter weg. Leute trennen sich, Leute ziehen zusammen -dafür muss der Vermieter immer Schlüssel-Sets haben denn das gehört zur Mietsache.
Klar darf der Vermieter nicht -einfach so- die Wohnung aufschließen und rein gehen. Bei berechtigtem Interesse (wie z.B. Gefahr im Verzug) und vorausgegangener und erfolgloser Kontaktaufnahme aber kann er sehr wohl im Anwesenheit eines Zeugen/Polizei nach dem Rechten schauen.
Wie gesagt -das sind alles Einzelfälle wo man nicht pauschal sagen kann -das geht, das geht nicht. Und beim komischen Geruch im Haus + die Abwesenheit eines älteren Menschen ist immer Grund zur Sorge.