Hallo
@brigittsche , hallo
@Juanito , hallo
@alle !
Auch hier habe ich das Problem mich kurz zu fassen und dabei den "richtigen Ton" zu treffen.
Ich hoffe es gelingt mir.
brigittsche schrieb:Es geht dabei aber nicht nur um die verstorbene Person, sondern eben auch um die Verwandten, die man zu finden hofft
Ich verstehe diesen Einwand nicht.
Wer seine DNA in eine Ahnensuchdatei eingibt, hat die Absicht weitläfige Verwante zu finden oder von ihnen gefunden zu werden. Das einige von ihnen verstorben sind, sollte sie nicht weiter verstören. Bei einer AHNENSUCHE ist das eigendlich zu erwarten. Meines Wissens nach kann man bei der Anmeldung einer Nutzung durch die Polizei widersprechen. Ansonsten ist eine Ahnensuchdatei genau so öffendlich, wie eine Universttätsbibliothek und sollte auch so genutzt werden können.
Juanito schrieb:das dürfte doch also eigentlich kein Akt sein.
Oder so !
brigittsche schrieb:Daher sollte man nicht so tun, als ob diese Datenbanken einem dann eine Adresse ausspucken wo man nur noch hingehen, klingeln und nachfragen muss.
Vor dem Erfolg hat der Herr die Arbeit gesetzt !
Es wäre schon ein ungeheurer Zufall, wenn ein unbekannter Verstorbener, der identifiziert werden soll, seine eigene DNA eingespeichert haben sollte. ^^ Es gehört schon etwas Glück dazu auf diesem Weg einen weitläufigen Verwanten zu finden, der Rest ist viel Fleißarbeit.
Um beim Thema Arbeit etwas "Wasser in den Wein" zu gießen. Der Arbeitsaufwand sollte im Vergleich mit einer Aktenzeichen XY Sendung sehr gering sein und ein DNA - Set bei einer Ahnensuchdatei kostet meines Wissens nach weniger als 100 €.
brigittsche schrieb:Ja, und? Das sagt noch nichts über die Entscheidung, die am Ende getroffen wird. Das bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist aber der Vorgang selbst. Wäre die Klage aussichtslos oder gäbe es keine Rechtsgrundlage dafür, hätte man sie garnicht zugelassen. Zur Erinnerung : Hier will ein Fernsehsender so etwas wie "Polizeiarbeit" machen.
Juanito schrieb:Fragt man nach, ist immer der (EU-)Datenschutz der Grund.
Das halte ich für eine Ausrede.
Für mich sieht es so aus als wenn es - keine - Rechtsgrundlage gibt, weder in Deutschland noch in der EU, und möglicherweise machen die Niederländer mit dem "Fall Heulmeisje" gerade "den Vorreiter" und schließen einen rechtfreien Raum.
Juanito schrieb:Der Staat hat in so einem Fall ja sowas wie die "Vormundschaft" für die Tote (in Ermangelung eines besseren Wortes.
Ich sehe es ähnlich.
Meines Wissens nach hat ein Verstorbener keine Persönlichkeitsrechte und auch keine Rechte an seiner DNA mehr.
Die Rechte, die der Tote noch hat, laufen darauf hinaus das man "seine Würde" wahren muß. Bei einer "spitzfindigen" Auslegung gehört das Recht unter seinem "richtigen Namen" bestattet zu werden dazu. Es wäre demnach "Behördenaufgabe" dem Toten seinen Namen zurück zu geben. Eine Ahnensuchdatei zu bemühen erscheint mir ein vertretbarer Aufwand zu sein und wenn es da auch noch eine Ehrenamtliche Organisation gibt, die die Arbeit macht, um so besser.
Gruß, Gildonus