Lebenslange Haftstrafe für Mord an Joggerin
vom 22. Januar 2014
Im Sommer 2013 fiel in einem Wald östlich von Lübeck eine junge Frau einer brutalen Messerattacke zum Opfer. Der Täter wurde kurz danach gefasst und vor Gericht gestellt. Wegen Mordes erhielt er nun eine lebenslange Haftstrafe.
Für den Mord an einer 29 Jahre alten Joggerin aus Lübeck hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch einen 46-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet.
Die späte Erklärung des Mannes, er habe die Frau attackieren, aber nicht töten wollen, konnte den Mordvorwurf nicht entkräften. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Robert Piepel, blieben viele Zweifel an den Darstellungen des Täters, so dass seinen Beteuerungen kein Glauben geschenkt werden könne. Die Angaben zum Tathergang seien „lebensfremd und konstruiert“ gewesen. Er habe mit dem späten Geständnis nur den Tathergang vernebeln wollen. Wie Piepel weiter sagte, besteht kein Zweifel am Tötungsvorsatz.
Der Mann habe seinem völlig arglosen Opfer die Klinge bis zum Anschlag in den Hals gerammt. Der Angriff sei überraschend gekommen, die junge Mutter habe sich noch gewehrt, sei aber ohne Chance gewesen. Zweifel äußerte das Gericht aber daran, dass der Angriff sexuell motiviert war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten neben Mord und Verstoß gegen das Waffengesetz auch versuchte sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Das Gericht sah indes Heimtücke und niedere Beweggründe als ausschlaggebend für die Tat.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des vorbestraften Mannes nach frühestens 15 Jahren nicht möglich. Das Gericht begründete dies mit den schweren Folgen der Tat. Einem kleinen Kind sei die Mutter genommen worden. Außerdem habe der Mann - wie schon bei früheren, gerichtlich geahndeten Taten - eine große Aggression gegenüber Frauen offenbart.
Der Verteidiger hatte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und elfeinhalb Jahre Freiheitsentzug verlangt. Nach Konsultation mit seinem Mandaten wolle er entscheiden, ob das Urteil angefochten wird. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.
Der Lübecker war vier Tage nach der aufsehenerregenden Tat in seiner Wohnung in festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Bis unmittelbar vor Prozessende hüllte sich der 46-Jährige in Schweigen. Dann hatte er in einer Erklärung den Angriff überraschend doch zugegeben, die Tötungsabsicht aber bestritten.
Die Frau, die ihre Eltern in Lübeck besucht hatte und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zufällig Opfer des Messerstechers wurde, hinterlässt einen kleinen Sohn und einen Mann. Die junge Familie lebte in Italien.
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