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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

154 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 14:39
@diegraefin

Ich schüttel auch grad nur noch mit dem Kopf!! WAS SOLL DAS???? So einen Müll vom Stapel zu lassen ... aber wir sind ja am End froh, dass er es überhaupt zugegeben hat. Wenn auch mit dem Versuch zu seinem Gunsten. Bei den vielen anderen Taten in der Rubrik wo die Verdächtigen eisern schweigen.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 14:43
@Schnaki

Ja, aber manchmal wäre vielleicht doch besser, GAR nichts zu sagen, als die Angehörigen des Opfers noch mit so einer 6-seitigen Erklärung voller Lügen zu belästigen, die sich jetzt bildlich sein erfundenes Szenario noch mal vorstellen müssen!

Für mich will er nur von seinem eigentlichen Trieb ablenken: Dass er die Frau vergewaltigen wollte, wie er es schon mal getan hat. Und dass er es so schlimm gibt, das zuzugeben, dass er diesen Trieb HAT, zeigt, wie STARK er sein muss und macht ihn in meinen Augen noch gefährlicher!

Naja, vielleicht kriegt er ja Reittherapie mit einer attraktiven Therapeutin auf Freigang verschrieben im Knast, weil er ja so harmlos ist. *augenroll*


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 14:47
@diegraefin
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Naja, vielleicht kriegt er ja Reittherapie mit einer attraktiven Therapeutin auf Freigang verschrieben im Knast, weil er ja so harmlos ist
Und hat keinen Hufkratzer dabei meinst Du!!???


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 18:12
@Schnaki

Ja, genau, der war ja auch so harmlos und lieb, der Typ.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 20:18
Wahnsinn, was für `ne eiskalte Lügengeschichte. Dafür müsste der noch `ne extra Portion Strafe bekommen, dieses Unschuldslamm...


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 20:55
Lübeck
Tod einer Joggerin: Angeklagter stellt die Bluttat als Unfall dar
Prozess um Mord am Lübecker Stadtrand. Norman L.: „Es tut mir unendlich leid.“
13.01.2014 20:20 Uhr

Lübeck. Schwerin – Nach Monaten des Schweigens hat der wegen Mordes an der 29-jährigen Anna-Lena U. beschuldigte Norman L. (46) sich gestern vor dem Schweriner Landgericht sich erstmals zur Tat eingelassen. L. räumt zwar die Schuld an dem Tode der jungen Mutter ein, stellt das Geschehen zugleich aber als eine Art Unfall dar. Er habe die junge Frau lediglich leicht verletzen, nicht aber töten wollen.

In einem sechsseitigen Schreiben, dass durch seinen Verteidiger Jörn Gaebell verlesen wird, erklärt L., dass er am 7. Juli, dem Tag der Tat, spontan den Entschluss gefasst habe, einen Menschen zu verletzen, um von der Polizei verhaftet zu werden. Die Gründe dafür führte L. mit der Trennung von seiner Verlobten an und deren angeblicher Unfähigkeit, für die die vier gemeinsamen Kinder zu sorgen. Sie habe die Verantwortung für die vier permanent bei ihm abgeladen. Mit einer Haftstrafe habe er sich seiner Ex-Verlobten entziehen wollen. „Damit sie mal sieht, wie das ist, ohne mich zurecht zu kommen“, so L. in seiner Einlassung.

Sein späteres Opfer habe er nicht gekannt. Sie sei nur die erste Person gewesen, die ihm entgegen kam. Nach Schilderung des Angeklagten, habe er sich der jungen Frau in den Weg gestellt und ihr einen Stich in Richtung linke Hüfte versetzt, wobei sie das Messer jedoch abgewehrt und sich dabei an der Hand verletzt habe. Anschließend habe sie ihn – zur Tatzeit 105 Kilo schwer – am Arm gepackt, woraufhin er das Gleichgewicht verloren habe und auf sie gefallen sei. Bei dem Versuch sich abzustützen – mit dem Messer in der Hand – habe er mit der Klinge den Hals des Opfers getroffen. Das sei aber nicht bewusst geschehen, beteuert er. Der Angriff habe höchstens 15 Sekunden gedauert, danach sei er weggerannt. Dass Anna-Lena U. massiv blutete und tödlich verletzt war, will L. nicht mitbekommen haben. „Es tut mir unendlich leid“, so L. „Ich weiß, dass ich unendliches Leid über die Familie von Anna-Lena U. gebracht habe. Wäre das mit einem meiner Kinder geschehen, ich würde für diesen Täter die Todesstrafe fordern.“

Rechtsmediziner Fred Zack bezeichnete die Version des Angeklagten jedoch als abwegig. „Die Darstellung widerspricht den Spuren am Tatort und auch jeglicher Logik“, sagte Zack. Henning Heintzenberg, Anwalt der Opferfamilie, bezeichnet die Aussage von Norman L. als „den untauglichen Versuch, die Spurenlage zu erklären“.

Wie Verteidiger Jörn Gaebell den LN sagte, müssten jetzt aber die Rechtsgutachten zweifelsfrei widerlegen, dass sich das Geschehen anders als von L. dargestellt zugetragen habe. Andernfalls werde das Gericht am Ende – im Zweifel für den Angeklagten – nur eine Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen können.

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Tod-einer-Joggerin-Angeklagter-stellt-die-Bluttat-als-Unfall-dar (Archiv-Version vom 16.01.2014)


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 20:57
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:Wie Verteidiger Jörn Gaebell den LN sagte, müssten jetzt aber die Rechtsgutachten zweifelsfrei widerlegen, dass sich das Geschehen anders als von L. dargestellt zugetragen habe. Andernfalls werde das Gericht am Ende – im Zweifel für den Angeklagten – nur eine Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen können.
Unfassbar :(


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:00
Nein, das ist in einem Rechtsstaat so üblich und auch gut so. Wo kämen wir denn sonst bitte hin? Da waren wir schon mal und da sollten wir besser nicht noch einmal hinkommen.#

Edit: Was ist eigentlich mit dem anderen Fall, wo eine Frau mit einem Messer getötet wurde und der Täter weiße Kleidung trug?


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:15
@HerkulesPorrez
Sorry, aber die Story ist doch sowas von an den Haaren herbeigezogen....

Warum ruft er keine Hilfe, wenn er sie nicht verletzen wollte und geschnappt werden wollte?

Warum vergräbt er die Tatwaffe, wenn er davon ausgeht, dass sie überlebt hat?

Wie groß muss der Zufall sein, dass das Messer im Hals landet?

Wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass ein angegriffenes Opfer den Täter (mit Messer) festhält und vermöbeln will?

...


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:19
@Robert80
Und inwiefern soll das von Dir geschriebene nun dem von mir zuvor geschriebenen widersprechen?


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:20
@HerkulesPorrez
Das gleiche könnte ich Dich Fragen :)


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:22
Du schreibst, dass es unfassbar sei, dass das nun von den Rechtsgutachten zweifelsfrei widerlegt werden müsste. Und ich schreibe, dass es gut ist, dass dies zweifelsfrei widerlegt werden muss.


Und dann beziehst Du Dich auf mich mit etwas, was mit dem vorher geschriebenen gar nichts zu tun hat.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:22
@HerkulesPorrez
Is gut ;)


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

13.01.2014 um 21:24
@Robert80
Genau das sagte ich ja :) Schön, dass wir doch noch einer Meinung sind :) Die Rechtsgutachten werden sich schon zweifelsfrei gebührend damit beschäftigen, wie es nötig und gut ist und dann wird am Ende auch ein entsprechendes Urteil stehen.


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

17.01.2014 um 09:19
Schwerin
Joggerin-Mordprozess geht zu Ende: Plädoyers geplant
Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Lübecker Joggerin neigt sich dem Ende entgegen.
17.01.2014

Schwerin. Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Lübecker Joggerin neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem überraschenden Geständnis des Angeklagten, die junge Frau auf einem Waldweg östlich der Hansestadt angegriffen und tödlich verletzt zu haben, will das Landgericht in Schwerin die Beweisaufnahme abschließen. Am Freitag soll eine Sachverständige ihr psychiatrisches Gutachten abschließend präsentieren. Danach sollen der bisherigen Planung zufolge die Plädoyers gehalten werden. Der 46-jährige Angeklagte hatte in einer sechsseitigen Erklärung deutlich gemacht, dass ihm die Tat leidtue, er aber keine Tötungsabsicht gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und versuchte sexuelle Nötigung vor.

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Joggerin-Mordprozess-geht-zu-Ende-Plaedoyers-geplant


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

17.01.2014 um 09:30
Die Story ist so hanebüchen, da muss ich an so einen doofen Witz denken, wo ein Mann im Büro von seiner Frau beim Sex mit der Sekretärin erwischt wird und er ihr dann auch erklären will, es sei ja nicht so, wie es aussieht, er wäre nur aus Versehen auf die andere Dame gefallen, und zufällig sei seine Hose offen gewesen und ihr Rock hochgerutscht, und da sei "er" doch einfach so ohne es zu wollen ... Jaja, den Witz kannte der Verteidiger scheinbar auch, als er seinem Mandanten zu dieser blöden Story riet.

Dass das Gericht die Beweisaufnahme abschließt, ohne ein erneutes Gutachten einzufordern, dass die Geschichte des Angeklagten widerlegen soll, sehe ich als gutes Zeichen an - wahrscheinlich glauben die dem schon aufgrund der vorliegenden Beweise kein Wort davon. Und ich hoffe, diese das Opfer und seine Angehörigen im Nachhinein noch verhöhnende Geschichte bringt ihm das einzig gerechte Urteil ein: Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld! Denn so einem tut NICHTS leid, außer er sich selbst, dass er erwischt wurde! Vor solchen Typen muss die Gesellschaft einfach auf Dauer geschützt werden!

Erinnert mich an den Fall Mirco, dieser unsägliche Olaf H. hat ja auch nur rumgelogen bis zum Schluss und seine Story immer wieder den neuen Beweisen angeglichen, Hauptsache, er konnte sich immer möglichst gut dabei darstellen. Zum Kotzen, die armen Eltern, die sich so einen Schwachsinn dann auch noch anhören müssen im Gerichtssaal!


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

17.01.2014 um 11:15
Attacke auf Joggerin
Ende im Mordprozess in Sicht

Von Deutsche Presse-Agentur dpa |
17.01.2014 10:21 Uhr
Lange hatte der Angeklagte im Joggerin-Mordprozesses geschwiegen, dann kurz vor Ende den Angriff aber doch gestanden. Die Frau töten wollte er nicht, beteuert er. Die Beweisaufnahme steht unmittelbar vor dem Abschluss, Plädoyers und Urteil kommen in Sichtweite.

Lübeck. Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Lübecker Joggerin neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem überraschenden Geständnis des Angeklagten, die junge Frau auf einem Waldweg östlich der Hansestadt angegriffen und tödlich verletzt zu haben, will das Landgericht in Schwerin die Beweisaufnahme abschließen. Am Freitag soll die vom Gericht bestellte Sachverständige ihr psychiatrisches Gutachten abschließend präsentieren. Danach sollen der bisherigen Planung zufolge die Plädoyers gehalten werden. Zum nächsten Prozesstermin am Mittwoch könnte das Urteil folgen.

Der 46-jährige Angeklagte hatte in einer sechsseitigen Erklärung deutlich gemacht, dass ihm die Tat leidtue, er aber keine Tötungsabsicht gehabt habe. Das 29 Jahre alte Opfer, Mutter eines zweijährigen Sohnes, war am 7. Juli 2013 auf einem Waldweg zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) beim Joggen angegriffen und durch einen kräftigen Messerstich in den Hals getötet worden.

Der Angeklagte wurde vier Tage später in seiner Lübecker Wohnung festgenommen. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem vorbestraften Mann Mord, versuchte sexuelle Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

In seiner vom Verteidiger verlesenen Erklärung machte der 46-Jährige deutlich, dass die junge Frau nur zufällig Opfer der Messerattacke geworden war. Er habe sich mit einer Straftat seiner von ihm getrennt lebenden Verlobten entziehen wollen, die ihn hinausgeworfen, ihm aber ständig die Verantwortung für die vier gemeinsamen Kinder aufgeladen habe. Die Idee sei ihm spontan gekommen. Er habe sich beruflich wie privat in einer Sackgasse gefühlt.

Eine Psychiaterin attestierte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Nach ihrer Überzeugung werde der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut schwere Gewaltverbrechen begehen, sagte die Sachverständige vor Gericht. In zwei Fällen, die mehr als zwanzig Jahre zurückliegen, hatte der Mann ebenfalls Frauen überfallen und war dafür wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden.

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Ende-im-Joggerin-Mordprozess-in-Sicht-Plaedoyers-geplant


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

17.01.2014 um 16:10
JOGGERIN-MORDPROZESS
- Staatsanwalt verlangt lebenslange Haft

Schwerin. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Lübecker Joggerin hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den 46 Jahre alten Angeklagten gefordert. Die Beweislast der Indizien sei so groß gewesen, dass es des späten, zudem unglaubhaften Geständnisses nicht bedurft hätte, sagte der Anklagevertreter am Freitag vor dem Landgericht in Schwerin. Nach seiner Auffassung muss die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, so dass eine vorzeitige Entlassung nicht möglich ist.

Der Mann habe entgegen seinen Beteuerungen die Frau töten wollen und sich so des Mordes schuldig gemacht, betonte der Ankläger. Die junge Mutter, die mit ihrer Familie zu Besuch bei den Eltern in Lübeck war, sei zufällig sein Opfer geworden. Die 29-Jährige war am 7. Juli 2013 auf einem Waldweg zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) beim Joggen angegriffen und durch einen Messerstich in den Hals getötet worden.

In der abschließenden Sachverständigen-Anhörung hatte eine Psychiaterin dem vorbestraften Mann eine Persönlichkeitsstörung attestiert, eine verminderte Schuldfähigkeit aber verneint. Der Angeklagte hatte erst am Montag nach langem Schweigen die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Er war vier Tage nach der Tat in seiner Lübecker Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt.

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Staatsanwalt-verlangt-lebenslange-Haft-im-Joggerin-Mordprozess


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

17.01.2014 um 19:32
JOGGERIN-MORDPROZESS
- Kaltblütiger Mord ohne jeden Anlass

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Die 29 Jahre alte Joggerin aus Lübeck wurde am 7. Juli 2013 heimtückisch umgebracht. Ein kaltblütiger Mord ohne jeden Anlass, sagte der Anklagevertreter und forderte am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Schwerin eine lebenslange Haftstrafe für den 46-jährigen Angeklagten. Das Gericht solle zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen, so dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist.

Dieser Auffassung schloss sich der Anwalt der Nebenklage im Wesentlichen an. Der Verteidiger dagegen hält eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge für erwiesen, die mit elfeinhalbjährigem Freiheitsentzug bestraft werden solle. Das Gericht will seine Entscheidung am Mittwoch kommender Woche verkünden.

Der Angeklagte, selbst Vater von vier Kindern, habe am Tattag den Entschluss gefasst, irgendeinen Menschen zu töten, sagte Staatsanwalt Jörg Seifert im Plädoyer. Die junge Mutter, die mit ihrer Familie zu Besuch bei den Eltern in Lübeck war, sei zufällig sein Opfer geworden. Die 29-Jährige war am 7. Juli 2013 auf einem Waldweg zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) beim Joggen angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in die Halsschlagader getötet worden. Sie habe versucht, sich zu wehren, aber keine Chance gehabt.

Mit einem Messerstich ein Leben ausgelöscht
Die Beweislast der Indizien sei so groß gewesen, dass es des späten, zudem unglaubhaften Geständnisses nicht bedurft hätte, sagte der Anklagevertreter. Der Mann habe die Tat wie einen Unfall aussehen lassen wollen und zudem dem Opfer noch eine Mitschuld gegeben. „Das ist eine Verhöhnung unserer Tochter und eine Beleidigung für uns“, zitierte der Nebenklageanwalt die Mutter der getöteten Joggerin. Er geht von einer sexuellen Nötigung als Grund für den Übergriff aus.

Gestörte Persönlichkeit, aber voll schuldfähig.
Für den Staatsanwalt dagegen hat sich in dem Prozess kein klares Motiv abgezeichnet. Möglicherweise komme auch Frustabbau in Frage.

Der Mann habe vergebens Arbeit gesucht und von der Mutter seiner Kinder getrennt gelebt. Zweimal hatte er in den 80er Jahren Frauen überfallen. Seine letzte Verurteilung in anderer Sache liegt zehn Jahre zurück.

Verteidiger Jörn Gaebell hält die Version seines Mandanten nicht für widerlegt und forderte für eine „Spontantat“ elf Jahre und sechs Monate Haft.

Unmittelbar vor den Plädoyers hatte eine Psychiaterin dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung attestiert, eine verminderte Schuldfähigkeit aber verneint. Er sei planvoll vorgegangen und weiterhin für die Gesellschaft gefährlich.

Der 46-Jährige hatte erst am Montag nach langem Schweigen die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Er war vier Tage nach der Tat in seiner Lübecker Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt.

http://www.svz.de/mv-uebersicht/kaltbluetiger-mord-ohne-jeden-anlass-id5458526.html (Archiv-Version vom 20.01.2014)


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Joggerin wurde mit Messer umgebracht

18.01.2014 um 11:08
Schwerin
Staatsanwalt: Norman L. ist ein Mörder
Im Prozess um den Mord an Anna-Lena U. steht eine erdrückende Beweislast gegen den Angeklagten.

Schwerin. „Ich schließe mich den Worten meines Anwalts an.“ Mehr hat Norman L. in seinem letzten Wort, das die deutsche Rechtsordnung Angeklagten zubilligt, bevor sich das Gericht zur Beratung des Urteils zurückzieht, nicht mehr zu sagen. Es ist seine letzte Gelegenheit, doch noch aus eigenem Munde ein Wort der Reue von sich zu geben, eine letzte Entschuldigung für ein unentschuldbares Vergehen. Er lässt sie ungenutzt verstreichen.

Mit versteinerten Gesichtszügen und hasserfülltem Blick verfolgt Norman L. kurz vorher das Plädoyer von Staatsanwalt Jörg Seifert, der die Behauptung des Angeklagten, der Tod von Anna-Lena sei durch eine Art Unfall herbeigeführt worden, in der Luft zerreißt. „Das Absurdeste, was ich je gehört habe“, braust Seifert auf. Eine solche Aussage verhöhne geradezu das Opfer und ihre Hinterbliebenen.

Norman L. habe nicht den Entschluss gefasst, die 29-Jährige nur zu verletzten, um sich, wie er behauptet, für einige Jahre im Gefängnis seiner Verlobten zu entziehen; er habe sich entschlossen, zu töten. Das gehe aus den Spuren am Tatort und dem Verhalten des Angeklagten für ihn eindeutig hervor.

„Das Motiv dafür kennen wir noch immer nicht genau, vielleicht gab es nicht mal eines“, sagt der Anklagevertreter. Bei der Tat handele es sich gleichwohl um einen Mord. L. habe nicht nur heimtückisch gehandelt, indem er die arglose Anna-Lena U. unvermittelt attackiert habe, ohne dass die junge Frau die Gefahr hätte kommen sehen. Die Tat geschah auch aus niedrigen Beweggründen. L. habe Anna-Lena jeglichen Wert als Person abgesprochen, um womöglich den Frust über sein eigenes Dasein an ihr auszulassen. „Eine solche Tat ist verachtenswert und steht sittlich auf der niedrigsten Stufe.“ Dass L.

Anna-Lena U. tötete, um eine gescheiterte Vergewaltigung zu vertuschen, lasse sich zwar nicht ausschließen, anhand der vorliegenen Fakten allerdings nicht beweisen. Dennoch sieht Seifert „keine Anlässe, die die Schuld von Norman L. in irgendeiner Weise mindern“. Der 46-Jährige habe keinerlei ernsthafte Reue gezeigt; seine Einlassung habe allein dazu gedient, die objektiven Spuren in der für ihn vorteilhaftesten Weise zu erklären.

Seifert beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und fordert das Gericht zugleich auf, wegen der Kaltblütigkeit der Tat eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre für Norman L. damit ausgeschlossen. Sicherungsverwahrung komme jedoch allein aus formellen Gründen nicht in Betracht, da L.‘s letzte Straftat mehr als vier Jahre zurückliege.

Rechtsanwalt Henning Heintzenberg, der die Familie von Anna-Lena U. als Nebenkläger in dem Prozess vertritt, schließt sich der Forderung des Staatsanwaltes an. Im Gegensatz zu dem sieht es Heintzenberg aber ebenso als erwiesen an, dass L. die junge Mutter vergewaltigen wollte. „Es ist kaum vorstellbar, dass für die Tat eine andere Motivation in Frage kommt, als die einer sexuellen Nötigung“, erklärt der Jurist, der in seinem Plädoyer auch auf die Wirkung von Norman L.‘s Einlassung auf die Opferfamilie eingeht. Dessen Behauptung, Anna-Lena trage gewissermaßen eine Mitschuld am eigenen Tod, weil sie L. nach einem ersten Angriff am Arm gepackt habe, hat die trauernde Familie zutiefst verletzt. „Es fühlte sich an, als sei meine Tochter ein zweites Mal Opfer eines Verbrechens geworden“, zitiert Heintzenberg aus einer E-Mail von Anna-Lenas Mutter.

Die „erdrückende Beweislast“ (Seifert) macht es L.‘s Pflichtverteidiger Jörn Gaebell schwer, etwas zugunsten seines Mandanten in die Waagschale zu werfen. Gaebell räumt ein, dass L.‘s Entschluss, einen anderen Menschen anzugreifen, „völlig irrational“ gewesen sei. „Allerdings darf das späte Geständnis auch nicht gegen meinen Mandanten ausgelegt werden“, betont Gaebell. Überdies könne nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass Anna-Lena „logisch und rational“ gehandelt habe, als sie von L. angegriffen wurde. So habe auch ihr Ehemann vor Gericht ausgesagt, dass sich seine Frau gewehrt hätte, wäre sie von einem Fremden attackiert worden. Die Darstellung seines Mandanten, dass Anna-Lena ihm nach dem Angriff am Arm gezogen hat, woraufhin er auf sie gefallen sei und dabei das Messer „versehentlich“ in ihren Hals getrieben habe, könne durch die Spurenlage jedenfalls nicht widerlegt werden und müsse „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, als wahrscheinlich angenommen werden.

Gaebell beantragt eine Haftstrafe von 11 Jahren und sechs Monaten für eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil wird für Mittwoch, 11 Uhr erwartet.

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Staatsanwalt-Norman-L.-ist-ein-Moerder


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