JOGGERIN-MORDPROZESS
- Kaltblütiger Mord ohne jeden Anlass
Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Die 29 Jahre alte Joggerin aus Lübeck wurde am 7. Juli 2013 heimtückisch umgebracht. Ein kaltblütiger Mord ohne jeden Anlass, sagte der Anklagevertreter und forderte am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Schwerin eine lebenslange Haftstrafe für den 46-jährigen Angeklagten. Das Gericht solle zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen, so dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist.
Dieser Auffassung schloss sich der Anwalt der Nebenklage im Wesentlichen an. Der Verteidiger dagegen hält eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge für erwiesen, die mit elfeinhalbjährigem Freiheitsentzug bestraft werden solle. Das Gericht will seine Entscheidung am Mittwoch kommender Woche verkünden.
Der Angeklagte, selbst Vater von vier Kindern, habe am Tattag den Entschluss gefasst, irgendeinen Menschen zu töten, sagte Staatsanwalt Jörg Seifert im Plädoyer. Die junge Mutter, die mit ihrer Familie zu Besuch bei den Eltern in Lübeck war, sei zufällig sein Opfer geworden. Die 29-Jährige war am 7. Juli 2013 auf einem Waldweg zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) beim Joggen angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in die Halsschlagader getötet worden. Sie habe versucht, sich zu wehren, aber keine Chance gehabt.
Mit einem Messerstich ein Leben ausgelöscht
Die Beweislast der Indizien sei so groß gewesen, dass es des späten, zudem unglaubhaften Geständnisses nicht bedurft hätte, sagte der Anklagevertreter. Der Mann habe die Tat wie einen Unfall aussehen lassen wollen und zudem dem Opfer noch eine Mitschuld gegeben. „Das ist eine Verhöhnung unserer Tochter und eine Beleidigung für uns“, zitierte der Nebenklageanwalt die Mutter der getöteten Joggerin. Er geht von einer sexuellen Nötigung als Grund für den Übergriff aus.
Gestörte Persönlichkeit, aber voll schuldfähig.
Für den Staatsanwalt dagegen hat sich in dem Prozess kein klares Motiv abgezeichnet. Möglicherweise komme auch Frustabbau in Frage.
Der Mann habe vergebens Arbeit gesucht und von der Mutter seiner Kinder getrennt gelebt. Zweimal hatte er in den 80er Jahren Frauen überfallen. Seine letzte Verurteilung in anderer Sache liegt zehn Jahre zurück.
Verteidiger Jörn Gaebell hält die Version seines Mandanten nicht für widerlegt und forderte für eine „Spontantat“ elf Jahre und sechs Monate Haft.
Unmittelbar vor den Plädoyers hatte eine Psychiaterin dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung attestiert, eine verminderte Schuldfähigkeit aber verneint. Er sei planvoll vorgegangen und weiterhin für die Gesellschaft gefährlich.
Der 46-Jährige hatte erst am Montag nach langem Schweigen die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Er war vier Tage nach der Tat in seiner Lübecker Wohnung festgenommen worden. DNA-Spuren an der Tatwaffe, einem in Tatortnähe gefundenen Butterflymesser, hatten auf seine Spur geführt.
http://www.svz.de/mv-uebersicht/kaltbluetiger-mord-ohne-jeden-anlass-id5458526.html (Archiv-Version vom 20.01.2014)